3.2.21 |
Arbeitsplätze in der Zerlegung |
An Zerlegetischen müssen nach § 4 Abs. 4 der Betriebssicherheitsverordnung die Vorderkanten so gestaltet sein, dass ein Anstoßen mit der Messerspitze nicht zu Gefährdungen führt. Die Möglichkeiten zur ergonomischen Anpassung sind zu nutzen. |
Die optimale Tischhöhe der Zerlegetische ist abhängig von der Größe der zu bearbeitenden Teile und von der Körpergröße des Arbeitenden. Ergonomisch günstig ist die Arbeit in überwiegend aufrechter Körperhaltung. | |
Siehe auch den Abschnitt 3.1.3.1 dieser BG-Regel. | |
Beispiel der Ausführung: |
Bild 37: Ergonomisch einstellbarer Tisch |