3.2.21

Arbeitsplätze in der Zerlegung


 

An Zerlegetischen müssen nach § 4 Abs. 4 der Betriebssicherheitsverordnung die Vorderkanten so gestaltet sein, dass ein Anstoßen mit der Messerspitze nicht zu Gefährdungen führt. Die Möglichkeiten zur ergonomischen Anpassung sind zu nutzen.
  Die optimale Tischhöhe der Zerlegetische ist abhängig von der Größe der zu bearbeitenden Teile und von der Körpergröße des Arbeitenden. Ergonomisch günstig ist die Arbeit in überwiegend aufrechter Körperhaltung.
  Siehe auch den Abschnitt 3.1.3.1 dieser BG-Regel.
  Beispiel der Ausführung:
  Abbildung: Ergonomisch einstellbarer Tisch
  Bild 37: Ergonomisch einstellbarer Tisch