Nr. Beispiel Merkmale/Bemerkungen/
Voraussetzungen/Hinweise
Schutzmaßnahmen nach TRBS 2152 Teil 2 Festlegung der Zonen zur Zündquellenvermeidung nach TRBS 2152 Teil 3 Schutzmaßnahmen nach TRBS 2152 Teil 4 Teil 4
           
           
(Sp. 1) (Sp. 2) (Sp. 3) (Sp. 4) (Sp. 5) (Sp. 6)
4 Spezielle Anlagen        
4.1 Abwasser-
technische Anlagen
Hinweis:
Bei extremen Störungen oder Zugabe von reinem Sauerstoff sind zusätzliche Schutzmaßnahmen erforderlich. Dämpfe von außen eingetragener brennbarer Flüssigkeiten sind schwerer als Luft.
Faulgas hat eine relative Dichte zur Luft von ca. 0,9. Das Ausbreitungsverhalten ist anhand des Dichteunterschiedes nicht eindeutig bestimmbar.
     
4.1.1 Abwasserleitung In den Abwasserableitungsanlagen ist im Normalbetrieb mit dem Auftreten einer g. e. A., durch Dämpfe brennbarer Flüssigkeiten (z. B. Benzin) und Gase (z. B. Faulgas, Flüssiggas) zu rechnen.      
4.1.1.1 Umschlossene Räume (Definition siehe BGR/GUV-R 126) in denen Abwasser gespeichert wird, sowie das Innere von Apparaten, Behältern und Leitungen geschlossener Ableitungssysteme (z. B. Pumpenvorlagen, Pumpensümpfe, Stollen, offene und geschlossene Regenbecken, Stauraumkanäle, Schächte, in die Druckrohre entlüftet werden, Dükerbauwerke) Oberhalb der Flüssigkeit ist mit dem Auftreten einer g. e. A. zu rechnen (z. B. durch Dämpfe brennbarer Flüssigkeiten und/oder Faulgas).      
4.1.1.1.1 In Räumen
a) Umschlossene Räume sind technisch gelüftet und durch Gaswarnanlagen überwacht; Automatische Schaltfunktionen der Gaswarnanlage mit Erhöhung der Lüftungsleistung.
2.4.4.3
2.5.3
Zone 2: im Freisetzungsbereich in Abhängigkeit von der Freisetzungsrate und der Lüftung keine
 
b) Wie a) jedoch ohne Gaswarnanlage.
2.4.4.3 Zone 2: gR keine
 
c) Eine natürliche Lüftung ist gewährleistet.
2.4.4.2 Zone 1: gR keine
4.1.1.1.2 Im Freien
a) Die umschlossenen Räume sind natürlich gelüftet.
2.4.4.2 Zone 2: bis Oberkante umschlossener Raum keine
 
b) Wie a) jedoch kann mit einer natürlichen Lüftung z. B. bei tiefen Becken nicht gerechnet werden.
keine Zone 1: bis Oberkante umschlossener Raum keine
4.1.1.2 Vom Abwasser durchflossene Räume (z. B. Kanäle, Druckrohrleitungen, durchflossene Schächte, Absturzbauwerke, Gerinne) Oberhalb der Flüssigkeit ist mit dem Auftreten von Dämpfen brennbarer Flüssigkeiten und Gase zu rechnen.      
 
a) Die technische Lüftung ist so ausgelegt, dass oberhalb der Flüssigkeit nicht mit dem Auftreten einer g. e. A. zu rechnen ist.
2.4.4.3 keine Zone keine
 
b) Eine natürliche Lüftung ist vorhanden.
2.4.4.2 Zone 2: gR keine
 
c) Die natürliche Lüftung ist nicht vorhanden.
keine Zone 1: gR
keine Zone: oberhalb des Kanaldeckels
keine
4.1.1.3 Räume, die über Öffnungen mit den unter 4.1.1.1 genannten Einrichtungen in Verbindung gebracht werden können (z.B. Räume mit trocken aufgestellten Abwasserpumpen oder geschlossenen Ableitungssystemen, Zugänge zu Regenbecken oder Stauräumen) Beim Öffnen der Verbindungen zu unter 4.1.1.1 genannten Einrichtungen ist die Bildung einer g. e. A. nicht auszuschließen.      
 
a) Die Öffnung ist auf Dauer technisch dicht geschlossen und nur mit speziellen Hilfsmitteln zu öffnen; Raum mit natürlicher Lüftung.
2.4.3.2
2.4.4.2
keine Zone keine
 
b) Die Öffnung ist technisch dicht geschlossen; Raum mit natürlicher Lüftung.
2.4.3.3
2.4.4.2
Zone 2: 3 m um die Öffnung keine
 
c) Die Öffnung ist bestimmungsgemäß geschlossen, aber nicht technisch dicht; Raum mit natürlicher Lüftung; technische Lüftung der unter 4.1.1.1 genannten Einrichtungen bewirkt eine Luftströmung aus dem zu betrachtenden Raum in die unter 4.1.1.1 genannten Einrichtung.
2.4.3.4
2.4.4.2
keine Zone keine
 
d) Wie c) jedoch mit technischer Lüftung des Raumes und ohne technische Lüftung der unter 4.1.1.1 genannten Einrichtungen.
2.4.3.4
2.4.4.3
Zone 2: 1 m um Öffnung keine
 
e) Wie d) jedoch natürliche Lüftung des Raumes.
2.4.3.4
2.4.4.2
Zone 1: 1 m um Öffnung
Zone 2: gR
keine
4.1.2 Abwasserbehandlung Mit dem Auftreten einer g. e. A. durch Dämpfe brennbarer Flüssigkeiten ist vor allem in den Einlaufbereichen von Abwasserbehandlungsanlagen zu rechnen. Die Bildung einer g. e. A. durch Dämpfe brennbarer Flüssigkeiten ist auszuschließen, nachdem eine Abwasserbehandlung (z. B. in belüfteten Sandfängen, Belebungsbecken oder anderen Einrichtungen mit natürlicher oder technischer Lüftung) durchgeführt worden ist. Faulgase können durch lange Transportwege in der Abwasserleitung oder bei langen Verweilzeiten in der Abwasserbehandlungsanlage auftreten.      
4.1.2.1 Einlaufbauwerke, z. B. Schneckenhebewerke, Verteilerbauwerke Oberhalb der Flüssigkeit ist mit dem Auftreten einer g. e. A. (z. B. durch Dämpfe brennbarer Flüssigkeiten und/oder Gase/Faulgas) zu rechnen;      
 
a) Abgedeckte Bauwerke mit technischer Lüftung.
2.4.4.3 Zone 2: gR keine
 
b) Wie a) jedoch mit natürlicher Lüftung.
2.4.4.2 Zone 1: gR keine
 
c) Nicht abgedeckte Bauwerke.
2.4.4.2 Zone 1: bis Oberkante Bauwerk keine
4.1.2.2 Rechenanlagen Oberhalb der Flüssigkeit ist mit dem Auftreten einer g. e. A. (z. B. durch Dämpfe brennbarer Flüssigkeiten und/oder Faulgas) zu rechnen; In Abhängigkeit von vorgeschalteten Anlagenteilen kann die Wahrscheinlichkeit des Auftretens einer g. e. A. verringert werden.      
4.1.2.2.1 In Räumen
a) Räume mit technischer Lüftung und durch Gaswarnanlagen mit Notfunktion überwacht; (Abschaltung von Anlagenteilen, gefahrloses Abfahren der Anlagen).
2.4.4.3
2.5.4
Zone 2: im Freisetzungsbereich in Abhängigkeit von der Freisetzungsrate und der Lüftung keine
 
b) Räume mit technischer Lüftung.
2.4.4.3 Zone 2: gR keine
 
c) Wie b) jedoch mit natürlicher Lüftung.
2.4.4.2 Zone 1: im Gerinne
Zone 2: übriger Raum
keine
4.1.2.2.2 Im Freien     Zone 1: im Gerinne keine
4.1.2.3 Sandfang Oberhalb der Flüssigkeit ist mit dem Auftreten einer g. e. A. (z. B. durch Dämpfe brennbarer Flüssigkeiten und/oder Gase/Faulgas) zu rechnen;      
4.1.2.3.1 Nicht belüfteter Sandfang        
4.1.2.3.1.1 In Räumen
a) Raum mit technischer Lüftung.
2.4.4.3 Zone 2: im Gerinne keine
   
b) Wie a) jedoch nur natürliche Lüftung.
2.4.4.2 Zone 1: im Gerinne
Zone 2: übriger Raum
keine
4.1.2.3.1.2 Im Freien     Zone 2: im Gerinne keine
4.1.2.3.2 Belüfteter Sandfang        
4.1.2.3.2.1 In Räumen
a) Raum mit technischer Lüftung.
2.4.4.3 keine Zone keine
 
b) Wie a) jedoch nur natürliche Lüftung.
2.4.4.2 Zone 2: gR keine
4.1.2.3.2.2 Im Freien     keine Zone keine
4.1.2.4 Fäkalannahmestationen und deren Umgebung Im Inneren der Fäkalannahmestation ist das Auftreten von g. e. A. zu erwarten.      
4.1.2.4.1 In Räumen
a) Objektabsaugung an der Austrittsstelle der Fäkalannahmestation.
2.4.4.4 Zone 2: im Inneren keine
   
b) Aufstellungsraum mit technischer Lüftung.
2.4.4.3 Zone 1: im Inneren
Zone 2: im Nahbereich der Anlage
keine
   
c) Aufstellungsraum mit natürlicher Lüftung.
2.4.4.2 Zone 1: im Inneren
Zone 2: übriger Raum
keine
4.1.2.4.2 Im Freien Objektabsaugung an der Austrittsstelle der Fäkalannahmestation. 2.4.4.4 Zone 2: im Inneren keine
4.1.2.5 Weitere Anlagenbereiche der Abwasserbehandlung nach einer Behandlung wie unter 4.1.2.1, 4.1.2.2 und 4.1.2.3 Die Bildung einer g. e. A. ist nicht zu erwarten.      
4.1.3 Schlammbehandlung Schlammbehandlung dient der Entwässerung und Stabilisierung vom Klärschlamm.      
4.1.3.1 Bauwerke, in denen Schlamm statisch eingedickt wird (Voreindicker) oder in denen nicht entwässerter und nicht anaerob stabilisierter Schlamm gespeichert wird (z. B. Schlammstapelbehälter) Diese Bauwerke befinden sich grundsätzlich im Freien. Es muss mit Bildung einer g. e. A. durch Freisetzung von Faulgas gerechnet werden.      
4.1.3.1.1 Abgedeckte Bauwerke
a) Z. B. technische Lüftung vorhanden.
2.4.4. Zone 2: gesamtes Bauwerk keine
 
b) Wie a) jedoch mit natürlicher Lüftung.
2.4.4.2 Zone 1: gesamtes Bauwerk
Zone 2: 1 m um Öffnungen des Bauwerkes
keine
 
b) Natürliche Lüftung ist nicht gewährleistet.
  Zone 1: Inneres des offenen Behälters oder Schachtes
keine Zone: außerhalb des offenen Behälters oder Schachtes
 
4.1.3.2 Geschlossene Faulbehälter Eine g. e. A. kann im Faulbehälter durch Eindringen von Luft und in seiner Umgebung durch Ausströmen von Faulgas entstehen.      
4.1.3.2.1 Inneres des Gasraumes über dem Schlammspiegel (Faulbehälterkopf, Gashaube) Inneres des Gasraumes, in dem entstehendes Faulgas gesammelt und zu Speicher, ggfs. Aufbereitung und Verbrauchern weitergeleitet wird.      
 
a) Im Normalbetrieb verhindert ein geringer Überdruck im Faulbehälterkopf ein Eindringen von Luft und damit die Bildung einer g. e. A. im Faulbehälter.
2.4.2 keine Zone: im Innern des Gasraumes keine
 
b) Aufgrund zu erwartender Störungen oder gelegentlich auftretender verfahrensbedingter Betriebszustände kann auch im Normalbetrieb Luft in den Gasraum eintreten und so die OEG unterschritten werden. Das Auftreten von g. e. A. ist gelegentlich möglich.
  Zone 1: über dem Schlammspiegel im Innern des Gasraumes keine
4.1.3.2.2 Öffnungen vom Gasraum zur Umgebung Siehe 4.1.4.1.2 und 4.1.4.4.      
4.1.3.3 Schlammtasche Unmittelbar am Faulturm angebrachter Schacht, in dem Schwimmschlamm und verdrängter Faulschlamm gesammelt werden.      
 
a) Nicht abgedeckte Schlammtasche.
2.4.4.2 Zone 1: gR im Schacht
Zone 2: 1 m um Schachtoberkante
keine
 
b) Abgedeckte Schlammtasche.
keine Zone 1: gR im Schacht
Zone 2: 1 m um Öffnungen
keine
4.1.3.4 Bauwerke (z. B. Trübwasserspeicher, Nacheindicker), in denen sich anaerob stabilisierter Schlamm (Faulschlamm) oder Trübwasser befindet Diese Bauwerke befinden sich grundsätzlich im Freien. Es muss mit Bildung einer g. e. A. durch Freisetzung von Faulgas gerechnet werden. Siehe 4.1.3.1.      
4.1.3.5 Bereiche, in denen entwässerter Schlamm gelagert wird        
4.1.3.5.1 Bereiche, in denen entwässerter und anaerob stabilisierter Schlamm gelagert wird Es ist nicht mit der Bildung einer g. e. A. zu rechnen. 2.4.4.2 keine Zone keine
4.1.3.5.2 Bereiche, in denen entwässerter und aerob stabilisierter Schlamm gelagert wird Es kann abhängig von Lagerungsbedingungen zur Bildung von Faulgas kommen.      
4.1.3.5.2.1 In Räumen
a) Offene Lagerung (z. B. in einer Halle oder in offenen Containern in einer Halle); Raum mit technischer Lüftung.
2.4.4.3 keine Zone keine
 
b) Wie a) jedoch Raum mit natürlicher Lüftung.
2.4.4.2 Zone 2: gR keine
4.1.3.5.2.2 Im Freien
a) Offene Lagerung (z. B. Schlammlagerplatz oder offener Container);
2.4.4.2 keine Zone keine
 
b) Lagerung in einem Behälter (z. B. Silo); Behälter mit technischer Lüftung.
2.4.4.3 keine Zone im Behälter keine
 
c) Wie b) Behälter mit natürlicher Lüftung.
2.4.4.2 Zone 2: gR im Behälter keine
 
d) Wie b) Behälter ohne Lüftung.
  Zone 1: gR im Behälter keine
4.1.3.6 Räume in denen Schlamm maschinell entwässert / eingedickt wird. Die Bildung einer g. e. A. ist weder in der Anlage noch im Aufstellungsraum zu erwarten. 2.4.4.2 keine Zone keine
4.1.3.7 Schlammtrockner und Räume, in denen getrockneter Schlamm gelagert wird In Schlammvolltrocknungsanlagen ist mit einer g. e. A. durch Stäube zu rechnen. TS > 95 %.   Hinweise siehe Punkt 3 EX-RL und VDI 2263 Staubbrände und Staubexplosionen erkennen und bewerten  
4.1.4 Faulgasverwertung Das in geschlossenen Faulbehältern erzeugte Faulgas wird im Gasraum über dem Schlammspiegel (Faulbehälterkopf) gesammelt und abgeleitet, anschließend ggf. aufbereitet, gespeichert, verwertet oder abgefackelt.      
4.1.4.1 Faulgas führende Anlagenteile, soweit nicht unter 4.1.4.2 bis 4.1.4.9 aufgeführt (z. B. Gasleitungen, -filter, -trockner)        
4.1.4.1.1 Inneres von Faulgas führenden Anlagenteilen
a) Im Normalbetrieb verhindert ein geringer Überdruck ein Eindringen von Luft und damit die Bildung einer g. e. A. in Anlagenteilen.
2.4.2 keine Zone keine
 
b) Aufgrund zu erwartender Störungen oder gelegentlich auftretender verfahrensbedingter Betriebszustände (z. B. Ansprechen von Unterdrucksicherungen beim Einsatz von Gasdruckerhöhungsgebläsen) kann Luft auch im Normalbetrieb in Faulgas führende Anlagenteile gelangen und so die OEG unterschritten werden.
keine Zone 1: gR in Faulgas führenden Anlagenteilen keine
4.1.4.1.2 Umgebung von Faulgas führenden Anlagenteilen        
4.1.4.1.2.1 In Räumen
a) Faulgas führende Anlagenteile auf Dauer technisch dicht.
2.4.3.2 keine Zone keine
 
b) Faulgas führende Anlagenteile technisch dicht; Räume natürlich gelüftet; wiederkehrende Prüfung der Anlagenteile auf Dichtheit.
2.4.3.3
2.4.3.5
2.4.4.2
keine Zone keine
 
c) Faulgas führende Anlagenteile technisch dicht; jedoch mit betriebsbedingten Austrittsstellen (z. B. Probenahmestellen; Spülanschlüsse mit einfachem Absperrorgan) Räume technisch gelüftet; wiederkehrende Prüfung der Anlagenteile auf Dichtheit.
2.4.3.4
2.4.3.5
2.4.4.3
Zone 2: 3 m um Öffnungen keine
 
d) Wie c) jedoch Räume mit natürlicher Lüftung.
2.4.3.4
2.4.3.5
2.4.4.2
Zone 1: 1m um Öffnungen
Zone 2: gR
 
4.1.4.1.2.2 Im Freien
a) Faulgas führende Anlagenteile dauerhaft technisch dicht.
2.4.3.2 keine Zone  
 
b) Faulgas führende Anlagenteile technisch dicht; wiederkehrende Prüfung der Anlagenteile auf Dichtheit.
2.4.3.3
2.4.3.5
keine Zone  
 
c) Faulgas führende Anlagenteile technisch dicht; jedoch mit betriebsbedingten Austrittsstellen (z. B. Probenahmestellen; Spülanschlüsse mit einfachem Absperrorgan); wiederkehrende Prüfung der Anlagenteile auf Dichtheit.
2.4.3.4
2.4.3.5
Zone 1: 1m um Austrittsöffnung
Zone 2: weitere 2 m um Austrittsöffnung
 
4.1.4.2 Kondensatabscheider        
4.1.4.2.1 In Räumen
a) Durch den Einsatz von geschlossenen Entwässerungssystemen, z. B. Schleusen mit gegeneinander verriegelten Doppelsperrarmaturen, ist ein Gasaustritt verhindert; Räume mit natürlicher Lüftung.
2.4.2
2.4.3.4
2.4.4.2
keine Zone keine
 
b) Bei Entwässerungshähnen oder offenen Wasserverschlüssen ist mit der Bildung einer g. e. A. infolge von Durchschlag oder Austrocknen der Wasserverschlüsse oder infolge von Fehlbedienung zu rechnen. Ableitung in umschlossene Räume; Räume mit technischer Lüftung.
2.4.4.3 Zone 2: gR keine
 
c) Wie b) jedoch Räume mit natürlicher Lüftung.
2.4.4.2 Zone 1: gR
Zone 2: 1 m um Öffnungen des geschlossenen Raumes
keine
4.1.4.2.2 Im Freien Entwässerungshähne im Freien oder im Freien mündende Leitungen von in Räumen aufgestellten Kondensatabscheidern. 2.4.4.2 Zone 1: 1 m um Austrittsöffnung
Zone 2: weitere 2 m um Austrittsöffnung
keine
4.1.4.3 Gasbehälter für Faulgas        
4.1.4.3.1 Gasbehälter mit Stahlummantelung und gewichtsbelasteter Membran (Niederdruckgasbehälter) Stahlummantelung oberhalb der Membran mit Öffnungen zur Atmosphäre versehen. Die Stahlummantelung des Gasraumes unterhalb der Membran ist auf Dauer technisch dicht und im Bereich der Membran technisch dicht, wiederkehrende Prüfung (z. B. entsprechend DWA-Merkblatt M 376) der Membrane auf Dichtheit. 2.4.3.2
2.4.3.3
2.4.3.5
2.4.4.2
  keine
  Luftraum zwischen Membran und Stahlummantelung.   Zone 1 keine
  Austrittsöffnungen aus dem Gasraum (z. B. Sicherheitseinrichtungen) siehe 4.1.4.4.      
  Öffnungen vom Luftraum zur Atmosphäre.   Zone 2: im Nahbereich keine
 
a) Gasraum, wenn eine Absaugsicherung das Eindringen von Luft in den Gasraum verhindert.
2.4.2 keine Zone keine
 
b) Gasraum, wenn das Eindringen von Luft durch Ansprechen der Unterdrucksicherung möglich ist.
  Zone 1 keine
4.1.4.3.2 Behälter mit geringem Überdruck („Drucklose Gasbehälter“) Die natürliche Lüftung des Luftraums ist auch bei vollständiger Füllung des Gasraumes durch geeignete Maßnahmen sichergestellt (z. B. Führungsgerüst oder Anordnung der Membran); 2.4.3.3
2.4.4.2
  keine
  Gasraum, wenn das Eindringen von Luft möglich ist, z. B. beim Ansprechen von Unterdrucksicherungen und/oder Leckagen der Membran.   Zone 1: gR  
  Luftraum zwischen Membran und Ummantelung.   Zone 1: gR  
  Austrittsöffnungen aus dem Gasraum siehe 4.1.4.4.      
  Öffnungen vom Luftraum zur Atmosphäre.   Zone 2: im Nahbereich  
4.1.4.3.3 Gasbehälter mit druckbeaufschlagter Membran (Gegendruckbehälter) Die Druckbeaufschlagung erfolgt durch ein Stützluftgebläse. 2.4.3.3
2.4.4.2
  keine
  Gasraum.   Zone 1: gR  
  Luftraum zwischen Innenmembran und Ummantelung.   Zone 1: gR  
  Austrittsöffnung der Stützluft.   Zone 1: 1 m.
Zone 2: weitere 2 m
 
  Ummantelung.   Zone 2: im Nahbereich  
4.1.4.3.4 Frei stehende Glockengasbehälter Siehe 4.2.3.2.2.      
4.1.4.3.5 Frei stehende Hochdruckgasbehälter (siehe DVGW – Arbeitsblatt G 433) Siehe 4.2.3.3.      
4.1.4.4 Bereiche, in die Gasüberdruckentlastungen münden (z. B. am Faulbehälterkopf und am Gasbehälter) Unmittelbar ins Freie mündende Überdruckentlastungen. 2.4.4.2 Zone 1: 1 m um Austrittsöffnung
Zone 2: weitere 2 m um Austrittsöffnung
keine
4.1.4.5 Faulgasaufbereitungsanlagen Hierzu zählen Anlagen, die zur Aufbereitung und Nutzung des Faulgases auf der Kläranlage dienen.      
4.1.4.5.1 Gasentschwefler im Freien Entschwefler mit Luftbeimischung Entschwefler steht betriebsbedingt unter Überdruck. Die Bildung einer g. e. A. ist durch eine geeignete Steuerung und Überwachung der Luftzufuhr verhindert.
Bei Entschweflern mit einer Masse, die sich bei der Regeneration selbst erwärmt, wird die Luftzufuhr zusätzlich durch eine Temperaturüberwachung geregelt.
2.4.2.
2.3.2
Zone 1: in den Schleusen und 1 m um Öffnungen
Zone 2: weitere 2 m um Öffnungen
keine
4.1.4.5.2 Aktivkohlefilter im Freien Im Betriebszustand ist der Filter wie eine gasführende Leitung mit Probenahmestellen zu betrachten. 2.4.3.3 Zone 1: 1 m um Öffnungen
Zone 2: weitere 2 m um Öffnungen
keine
4.1.4.6 Druckregler für Faulgas
a) Sicherheitsmembrane zusätzlich zur Arbeitsmembrane.
2.4.2
2.4.4.2
keine Zone keine
 
b) Gas kann bei schadhafter Membrane in einen Raum austreten; Raum mit technischer Lüftung.
2.4.4.3
2.4.3.3
Zone 2: gR keine
 
c) Wie b) jedoch Raum mit natürlicher Lüftung.
2.4.4.2
2.4.3.3
Zone 1: gR
Zone 2: 1 m um Öffnungen des Raumes
keine
 
d) Wie b), jedoch Austritt ins Freie.
2.4.4.2
2.4.3.4
Zone 1: 1 m um Austrittsöffnung
Zone 2: weiter 2 m um Austrittsöffnungen
keine
4.1.4.7 Verdichter für Faulgase        
4.1.4.7.1 Inneres von Gebläsen und Verdichtern Im Inneren ist mit der Bildung einer g. e. A. durch Einsaugen von Luft (z. B. über die Unterdrucksicherung und beim Einsatz von Gegendruckbehältern) zu rechnen.      
  Verdichter, die geeignet sind zum Anschluss an Rohrleitungen, die innen in Zone 1 eingestuft sind, und den Anforderungen der Kategorie 2 der Richtlinie 94/9/EG entsprechen.   Zone 1 keine
4.1.4.7.2 Umgebung von Gebläsen und Verdichtern        
4.1.4.7.2.1 In Räumen
a) Anlage auf Dauer technisch dicht.
2.4.3.2
2.4.4.2
keine Zone keine
 
b) Anlage technisch dicht, Kühlluftstrom der Motoren gegen mögliche Austrittsstellen gerichtet; Freisetzung wird mittels Gaswarnanlage automatisch erkannt und g. e. A. wird kurzfristig durch technische Lüftung beseitigt; wiederkehrende Prüfung der Anlagenteile auf Dichtheit.
2.4.3.3.
2.4.3.5
2.4.4.3
2.5.3
Zone 2: im Nahbereich keine
 
c) Wie b) jedoch keine automatische Gaswarnanlage; Raum mit technischer Lüftung.
2.4.3.3
2.4.3.5
2.4.4.3
Zone 1: 1 m um den Verdichter
Zone 2: gR
keine
 
d) Wie c) jedoch Raum mit natürlicher Lüftung.
2.4.3.3
2.4.3.5
2.4.4.2
Zone 1: gR keine
4.1.4.7.2.2 Im Freien Wie 4.1.4.7.2.1, aber: Im Freien kann in Folge von Witterungseinflüssen gegenüber vergleichbaren Situationen in Räumen im Allgemeinen eine Zone mit geringeren Anforderungen festgelegt bzw. die Zonenausdehnung reduziert werden.      
4.1.4.8 Gasfackeln Das Ausströmen von Gas in die Umgebung bei nicht brennender Flamme wird verhindert durch eine automatische Absperreinrichtung gekoppelt mit selbsttätig wirkender Zündeinrichtung und Flammenüberwachung (Zündautomat). In der Gasleitung vor der Fackel befindet sich eine geeignete Flammendurchschlagsicherung. 2.4.2 keine Zone 7.2
4.1.4.9 Faulgasbetriebene Maschinen und Brenner Bildung von g. e. A. außerhalb der Maschinen/Brenner wird durch die Art der Konstruktion verhindert (DIN EN 746-2 "Industrielle Thermoprozessanlagen“).
In der Gasleitung, vor der jeweiligen Einrichtung, befindet sich jeweils eine geeignete Flammendurchschlagsicherung.
2.3.2
2.4.4.2
2.4.3.2
keine Zone in der Umgebung 7.2
4.1.5 Abluftsysteme
a) Es wird ausschließlich aus einem explosionsgefährdeten Bereich abgesaugt.
2.4.4.3 Zone wie Zone des abgesaugten Bereiches keine
 
b) Es wird aus verschiedenen Bereichen mit und ohne Explosionsgefahr abgesaugt.
Vmin  ≤  Ġmax · f  ·  T
kzul · UEG 293 K
2.4.4.3 Anhand der Lüftergleichung ist das Vorhandensein explosionsfähiger Atmosphäre abzuschätzen keine
 
Vmin Mindestvolumenstrom der reinen Zuluft oder der Abluft (in m3/ min)
Ġmax maximaler Quellstrom (in g/min) der brennbaren Gase und Dämpfe
  Bei betrieblichen Quellen (z. B. Dampfaustritt beim Öffnen der Apparatur oder bei Trocknungsprozessen) ist der maximale Quellstrom abschätzbar oder durch Versuche zu ermitteln. Bei störungsbedingten Quellen (z. B. Leckagen) ist die maximale Quellstärke nur unter gewissen Voraussetzungen abschätzbar; in diesen Fällen sind je nach der Wahrscheinlichkeit mit der die angenommene Quellstärke überschritten werden kann, explosionsgefährdete Bereiche Zone 1 oder 2 festzulegen.
T maximale Lufttemperatur im belüfteten Raum (in K)
UEG Untere Explosionsgrenze (in g/m3), bezogen auf 20 °C
kzul Sicherheitsfaktor, um den die Konzentration c des brennbaren Gases oder Dampfes unter der UEG liegen muss (kzul = c/UEG); in der Regel ist wegen der örtlichen und zeitlichen Schwankungen der Konzentration c sowie wegen der Messunsicherheiten der Überwachungseinrichtungen kzul = 0,5 zu setzen.
f Gütefaktor (f = 1) zur Erfassung der Qualität der Luftführung. Im Idealfall (keine Strömungshindernisse und Durchströmung aller Raumteile) ist f = 1 zu setzen. Anhaltspunkte für die über den Raum verteilte Luftführung und damit für den Gütefaktor f liefert die Konzentrationsverteilung. Bei Räumen mit ungünstigen Strömungsverhältnissen kann in der Regel f = 5 gesetzt werden.
   
4.2 Anlagen zur leitungs-
gebundenen Versorgung der Allgemeinheit mit Gas
       
4.2.1 Gas-Druckregel- und Messanlagen, Normalbetrieb (GDRM-Anlagen) Erdgas DVGW-Arbeitsblatt G 260      
4.2.1.1 in Räumen GDRM-Anlagen in Räumen DVGW-Arbeitsblätter G 491 und G 492. Be- und Entlüftungsöffnungen zu anderen Räumen sind nicht zulässig. Sie dürfen nur ins Freie münden.      
   
a) Es wird ausschließlich aus einem explosionsgefährdeten Bereich abgesaugt.
     
   
a1) keine Gasfreisetzung über Atmungsöffnungen in den Aufstellungsraum möglich.
2.4.3.2 keine Zone keine
   
a2) keine Gasfreisetzung über Atmungsöffnungen in den Aufstellungsraum möglich.
2.4.3.2
2.4.3.4
2.4.4.2
keine Zone keine
   
a3) wie a1), jedoch Gasfreisetzung über Atmungsöffnungen in den Aufstellungsraum mit 70 l/h bis 150 l/h möglich
2.4.3.2
2.4.3.4
2.4.4.2
Zone 1: Nahbereich Atmungsventile in Abhängigkeit von der Freisetzungsrate und der Lüftung (Zylinder Ø = 0,6m; Höhe H = 1,5 m)
Zone 2: gR
keine
   
a4) wie a1), jedoch kleine Aufstellungsräume (z. B. nicht begehbare Schrankanlage),
Gasfreisetzung über Atmungsöffnungen in den Aufstellungsraum mit 70 l/h bis 150 l/h möglich
2.4.3.2
2.4.3.4
2.4.4.2
Zone 1: gesamter Innenraum der Schrankanlage;
Zone 2: Be- und Entlüftungsöffnungen außen: Halbkreis mit R = 0,3 m bei Spaltöffnung Breite/Höhe B/H > 10 und Höhe << R oder Zone 2 nach unten Viertelkreis mit R = 0,3 m und nach oben anschließend 1,5 m und Breite 0,3 m bei Rechtecköffnung Breite/Höhe B/H 1 bis 10 und Höhe H ≤ R
keine
   
b) GDRM-Anlage (MOP > 5 bar) gewartet und instand gehalten nach DVGW-Arbeitsblatt G 495.
     
   
b1) Gasfreisetzung über Atmungsöffnungen ≤ 30 l/h in den Aufstellungsraum möglich
2.4.3.3
2.4.3.4
2.4.4.2
Zone 2: ganzer Raum keine
   
b2) wie b1), jedoch Gasfreisetzung über Atmungsöffnungen in den Aufstellungsraum mit 70 l/h bis 150 l/h möglich
2.4.3.3
2.4.3.4
2.4.4.2
Zone 1: Nahbereich Atmungsventile in Abhängigkeit von der Freisetzungsrate und der Lüftung (Zylinder Ø = 0,6m; Höhe H = 1,5 m)
Zone 2: gR
keine
   
b3) wie b1), jedoch kleine Aufstellungsräume (z. B. nicht begehbare Schrankanlage),
Gasfreisetzung über Atmungsöffnungen in den Aufstellungsraum mit 70 l/h bis 150 l/h möglich
2.4.3.3
2.4.3.4
2.4.4.2
Zone 1: gesamter Innenraum der Schrankanlage; Be- und Entlüftungsöffnungen außen:
- Zone 2: Halbkreis mit R = 0,3 m bei Spaltöffnung Breite/Höhe B/H > 10 und Höhe H << R
-nach unten Viertelkreis mit R = 0,3 m und nach oben anschließend 1,5 m und Breite 0,3 m bei Rechtecköffnung Breite/Höhe B/H 1 bis 10 und Höhe H ≤ R.
keine
4.2.1.2 Gas-Druckregel- und Messanlagen, Normalbetrieb (GDRM-Anlagen) im Freien GDRM-Anlagen im Freien aufgestellt, DVGW-Arbeitsblatt G 491 und G 492.
Wie 4.2.1.1, aber:
Im Freien kann in Folge von Witterungseinflüssen gegenüber vergleichbaren Situationen in Räumen im Allgemeinen eine Zone mit geringeren Anforderungen festgelegt bzw. die Zonenausdehnung reduziert werden.
     
4.2.2 Erdgastankstellen Erdgas DVGW-Arbeitsblatt G 260
Erdgastankstelle DVGW-Arbeitsblatt G 651/VD-TÜV 510
     
4.2.2.1 Erdgasverdichter in Räumen Erdgasverdichter mit Nebenanlagen und räumlicher Trennung zu den Pufferbehältern      
   
a) Aufstellung im Raum/Schrank
bei 20 % der UEG Alarm
bei 40 % der UEG Abschalten.
Anlage wird nicht entspannt.
2.4.3.3
2.4.4.2

2.5.3
Zone 1: gR
Be- und Entlüftungsöffnungen
außen Zone 2
(Zonenausdehnung richtet sich nach den Belüftungsverhältnissen vgl. auch Anlagen nach G 491, Punkt 4.2.1.1).
keine
   
b) Aufstellung im Raum/Schrank bei 20 % der UEG Alarm und Aktivierung der Lüftung bei 40 % der UEG Abschalten der Anlage (Lüftung bleibt aktiv), Absperrung außerhalb des Aufstellungsraumes, Notentspannung des gesamten gasführenden Systems im Raum/Schrank nach außen.
2.4.3.3
2.4.4.3

2.5.4
Zone 2: gR
(Anm.: Erfolgt regelmäßig eine manuelle Kondensatentleerung in den Aufstellungsraum der Anlage, ist gR Zone 1)
keine
   
c) Aufstellung im Raum/Schrank Verdichter mit magnetisch gekoppeltem dichtungslosem Antrieb sowie geeignete Maßnahmen zur Verhinderung der Schwingungsübertragung. Restliche Anlagenteile sind technisch dicht.
2.4.3.2
2.4.4.2
Zone 2: gR
(Anm.: Erfolgt regelmäßig eine manuelle Kondensatentleerung in den Aufstellungsraum der Anlage, ist gR Zone 1)
keine
4.2.2.2 Erdgasverdichter im Freien Verdichter sind im Freien aufgestellt.      
    Hinweis:
Dieses Fallbeispiel gilt nicht für im Freien aufgestellte Erdgastankgeräte mit einem Durchsatz unter 10 kg/h.


Wie 4.2.2.1, aber:
Im Freien kann in Folge von Witterungseinflüssen gegenüber vergleichbaren Situationen in Räumen im Allgemeinen eine Zone mit geringeren Anforderungen festgelegt bzw. die Zonenausdehnung reduziert werden.
     
4.2.2.3 Kondensat-
entleerung im Freien
Manuelle Kondensatentleerung im Freien. 2.4.4.2 Zone 1: Kugel 1 m Durchmesser um Austrittsöffnung keine
4.2.2.4 Pufferbehälter in Räumen Pufferbehälter Aufstellung im Raum/Schrank. 2.4.3.3
2.4.4.2
Zone 2: gR keine
4.2.2.5 Verdichter und Pufferbehälter gemeinsam im Raum/Schrank Verdichter mit Nebenanlagen und Pufferbehälter gemeinsam in einem Raum aufgestellt.   Die Zonenfestlegung richtet sich nach dem Bauteil mit der höchsten Zonenanforderung entsprechend Punkt 4.2.2.1 oder 4.2.2.4 keine
4.2.2.6 Zapfsäule im Freien
a) Zapfsäule (Aufstellung der Zapfsäule außerhalb des Bereiches von g. e. A. resultierend von Ottokraftstoff oder Flüssiggas. Zonen für Zapfsäulen von Ottokraftstoff oder Flüssiggas sind nach TRbF40 bzw. TRG 404 festzulegen).
2.4.3.2
2.4.4.2
Zone 2: gR im Gehäuse der Zapfsäule keine
   
b) Zapfpistole/Abgabeeinrichtung.
2.4.3.3
2.4.4.2
keine Zone: durch konstruktive Maßnahmen wird beim Anschließen oder Entfernen der Zapfpistole an der Füllkupplung die Entstehung einer gefährlichen explosionsfähigen Atmosphäre vermieden (Rest-Gasvolumen kleiner 0,03 Normliter), es erfolgt eine gefahrlose Entspannung des Füllschlauches vor dem Entfernen der Zapfpistole keine
4.2.2.7 Abblase- und Entspannungs-
leitungen im Freien
Siehe Punkt 5.14      
4.2.3 Gasbehälter        
4.2.3.1 Räume unter Niederdruck- Gasbehältern     Zone 2: gR keine
4.2.3.2 Bereiche um freistehende Niederdruck-Gasbehälter Siehe auch DVGW-Arbeitsblatt G 430      
4.2.3.2.1 Scheibengasbehälter     Zone 1: Innenraum oberhalb der Scheibe. Um Entspannungsöffnungen: 5 m horizontal; 2 m nach unten und 10 m nach oben
Zone 2: 6 m um den Behälter
 
4.2.3.2.2 Glockengasbehälter     Zone 1: 1 m um den gasführenden Teil der Behälter
Zone 2: 6 m um Behälter; nach unten 1 m; bei Wassertassen bis 1 m unter diese
 
4.2.3.3 Bereiche um freistehende Hochdruck-Gasbehälter Siehe auch DVGW-Arbeitsblatt G 433
Bildung von g. e. A. durch Undichtheiten möglich.
  Zone 1: 5 m um mögliche Austrittsstellen, z. B. Mannlöcher, Kondensatablasseinrichtungen, Sicherheitsabblaseventile
Zone 2:
a) bei Behältern bis 100 m³ Inhalt 6 m von Behälterprojektion
b) bei Behältern über 100 m³ Inhalt 10 m von Behälterprojektion
 
4.3 Kohlenstaubanlagen und Brikettfabriken
       
4.3.1 Zentralmahlanlagen und Räume mit Brikettpressen        
4.3.1.1 Das Innere von Kohlemahl-
anlagen
a) Bildung von g. e. A. durch Kohlenstaub im Innern der Mahlanlage wegen der realisierten Inertisierung nicht betriebsmäßig zu erwarten; es treten Kohlenstaubablagerungen betriebsmäßig auf, so dass die Entstehung von Glimmnestern oder Selbstentzündungsvorgänge trotz Inertisierung nicht vollständig ausgeschlossen sind; bei längeren Stillstandszeiten wird die Anlage leer gefahren und die Inertisierung danach aufgehoben.
Gegebenenfalls ist die Entstehung von Methangas nicht auszuschließen, jedoch ist die Bildung von g.e.A. durch Methangas wegen der Inertisierung nicht möglich; da die Anlage bei längeren Stillstandszeiten leer gefahren wird, ist auch nach Aufhebung der Inertisierung nicht mit der Bildung von g. e. A. zu rechnen.
2.3.3
2.4.3.2
Zone 22 keine
   
b) Die umgesetzten Inertisierungsmaßnahmen erfolgen mit Rauchgas. Während der An- und Abfahrvorgänge sowie bei Störungen kann die Inertisierung nicht sichergestellt werden. Daher ist die Bildung von g. e. A. durch Kohlenstaub im Innern der Mahlanlage nicht ausgeschlossen. Kohlenstaubablagerungen treten betriebsmäßig auf, so dass die Entstehung von Glimmnestern oder Selbstentzündungsvorgänge nicht ausgeschlossen sind. Gegebenenfalls ist die Entstehung von Methangas nicht auszuschließen, jedoch ist die Bildung von g.e.A. durch Methangas aufgrund des hohen Luftdurchsatzes nicht zu erwarten; bei längeren Stillstandszeiten wird die Anlage leer gefahren, so dass auch dann mit der Entstehung gefährlicher Methankonzentrationen nicht zu rechnen ist.
2.3.3, kann nicht vollständig erfolgen
2.4.3.2
Zone 21 erforderlich
4.3.1.2 Umgebung von Mahlanlagen
a) Bildung von g. e. A. durch Kohlenstaub und Methan in der Umgebung sicher verhindert, da die Anlagen auf Dauer technisch dicht gegenüber Stäuben und Gasen ausgeführt sind.
2.4.3.2 keine Zone keine
   
b) Technische Dichtheit der Anlage nicht auf Dauer gewährleistet; Leckagen und anfallende Stäube werden unverzüglich beseitigt.
2.4.3.3 und
2.6
Zone 2: im Nahbereich keine
4.3.1.3 Räume mit Brikettpressen
a) Bildung von g. e. A. durch Methan gelegentlich zu erwarten; Kohlenstaubablagerungen sind betriebsmäßig vorhanden.
2.4.4.2 Zone 1: 3 m
Zone 2: weitere 5 m um die Brikettpresse
Zone 22: gR
keine
   
b) Bildung von g. e. A. durch Methan ist aufgrund der technischen Lüftung normalerweise nicht oder aber nur kurzzeitig zu erwarten; Kohlenstaubablagerungen sind betriebsmäßig vorhanden.
2.4.4.3 Zone1: im Nahbereich
Zone 2: weitere 3 m um die Brikettpresse
Zone 22: gR
keine
4.3.2 Roh- und Feinkohlen-
bunker
       
4.3.2.1 Das Innere von Roh- und Feinkohlenbunkern Die Bunker werden gelegentlich befüllt; Bildung von g. e. A. durch Methan und Kohlenstaub zu erwarten; wirksame Zündquellen, z. B. Glimmnester, können nicht vollständig ausgeschlossen werden. 2.4.4.2 Zone 1
Zone 21
erforderlich
4.3.2.2 Umgebung der Bunker
a) Die Aufstellung erfolgt im Raum; Bildung von g. e. A. durch Methan und Kohlenstaub zu erwarten.
2.4.4.2 Zone 1: im Bereich des Bunkerkopfes
Zone 2: anschließender Bereich
Zone 22: Ausdehnung vom Einzelfall abhängig
keine
   
b) Die Aufstellung erfolgt im Raum; Bildung von g. e. A. durch Methan und Kohlenstaub zu erwarten.
2.4.4.3 Zone 2: im Nahbereich des Bunkerkopfes
Zone 22: Ausdehnung vom Einzelfall abhängig
keine
   
c) Die Aufstellung erfolgt im Freien; Bildung von g. e. A. durch Methan und Kohlenstaub zu erwarten.
2.4.4.2 Zone 2: im Nahbereich des Bunkerkopfes
Zone 22: Ausdehnung vom Einzelfall abhängig
keine
4.4 Steinkohlen-
aufbereitungs-
anlagen
       
4.4.1 Rohwasch-
kohlen- und Staubbunker
       
4.4.1.1 Im Inneren
a) Bildung von g. e. A. durch Methanausgasung möglich. Aufgrund der Feuchtigkeit ist die Wirbelfähigkeit des Kohlenstaubes stark eingeschränkt, jedoch sind explosionsfähige Kohlenstaubablagerungen betriebsmäßig zu erwarten.
2.4.4.2 Zone 1
Zone 22
keine
   
b) wie a)
2.4.4.3 Zone 2
Zone 22
keine
4.4.1.2 Umgebung der Einrichtungen
a) Staubablagerungen nicht auszuschließen. Leckagen werden sofort beseitigt, Staubablagerungen werden unverzüglich entfernt.
2.6 keine Zone keine
   
b) Staubablagerungen sind aufgrund der Vielzahl möglicher Freisetzungsquellen und/oder der Sedimentations-
geschwindigkeit des Staubes zu erwarten. Staubablagerungen werden gelegentlich befeuchtet und regelmäßig beseitigt.
2.6 Zone 22: Ausdehnung vom Einzelfall abhängig keine
   
c) Staubablagerungen sind aufgrund der Vielzahl möglicher Freisetzungsquellen und der Sedimentations-
geschwindigkeit des Staubes im gesamten Raum zu erwarten, Ablagerungen werden regelmäßig beseitigt.
2.6 Zone 22: gR keine
4.4.2 Sieb- und Brech-
einrichtungen
sowie Sichter
       
4.4.2.1 Im Inneren der Einrichtungen
a) G. e. A. durch Kohlenstaub tritt betriebsmäßig auf. Für Steinkohlen wirksame Zündquellen können vollständig vermieden werden, da die Kohlen grobkörnig und wenig zündempfindlich sind.
keine Zone 20 keine
   
b) G. e. A. durch Kohlenstaub tritt betriebsmäßig auf. Für Steinkohlen wirksame Zündquellen können z. B. aufgrund der Feinkörnigkeit und Zündempfindlichkeit nicht vollständig vermieden werden.
keine Zone 20
erforderlich, da betriebsmäßige Zündquellen nicht hinreichend vermieden werden können
4.4.2.2 Umgebung der Einrichtungen Siehe 4.4.1.2      

Vorbemerkung zu Abschnitt 4.5

Zusätzlich zu 2.1 der Beispielsammlung werden hier spezielle branchenspezifische Lösungen aus dem Bereich der Beschichtungs- und Lackindustrie aufgeführt. Eine Übertragung auf andere Fragestellungen ist nicht ohne Weiteres möglich. Bei der Festlegung der angegebenen Maßnahmen wurden spezielle Randbedingungen berücksichtigt, ohne sie in jedem einzelnen Punkt aufzuführen.

Alle in diesem Abschnitt aufgeführten Beispiele zur Zoneneinteilung innerhalb und gegebenenfalls außerhalb von Beschichtungsanlagen basieren auf der Einhaltung einer mittleren Durchschnittkonzentration brennbarer Stoffe in Luft, deren Berechnung in DIN EN 12215:2004, DIN EN 13355:2005 und DIN EN 12981:2005 beschrieben ist. Dabei ist die sogenannte "Verspritzte Höchstmenge flüssiger organischer Beschichtungsstoffe/Stunde" bzw. die "pro Stunde versprühte höchste Pulverlackmenge" zu verstehen als der maximale Messestromwert, der auch bei kurzzeitigem Einsatz (z. B. für intermittierendes Beschichten) nicht überschritten wird.

Im Bereich der Sprühwolke muss von explosionsfähiger Atmosphäre ausgegangen werden. Das Applikationsgerät (mit Zuführung) ist so einzusetzen, dass keine wirksame Zündquelle entsteht. Konventionelle, nichtelektrostatische Spritz- oder Sprühpistolen weisen im bestimmungsgemäßen Betrieb selbst keine wirksamen Zündquellen auf. Der Spritz- oder Sprühprozess selbst kann aber zur Ladungstrennung mit Gefahr zündwirksamer Entladungen ebenso führen wie ein elektrostatisch nicht ableitfähiges Werkstück, an welches eine Erde herangeführt wird (z. B. durch geerdetes Werkzeug, Bedienungsperson).

Elektrostatische Sprüheinrichtungen müssen den relevanten europäischen Sicherheitsnormen entsprechen und bestimmungsgemäß betrieben werden.

Beschichtungsanlagen, die den o. g. Normen entsprechen, können ohne weitere technische Maßnahmen mit dieser Zoneneinteilung betrieben werden. Auch auf ältere Anlagen können die Beispiele angewendet werden, wenn diese auf sicherheitstechnisch gleichwertigem Stand sind und über eine Herstellerklärung die Einhaltung der Normen bestätigt wird.

Bei fehlenden relevanten Nachweisen ist eine entsprechend ausführlichere Gefährdungsbeurteilung nach BetrSichV und GefStoffV erforderlich.

Die Zonenfestlegungen in Altanlagen nach dem so genannten Flammpunktkriterium bleiben - ohne die o. g. Maßnahmen - hiervon unberührt. Zur Zonenfestlegung in diesen Anlagen siehe Kapitel 2.29 "Verarbeiten von Beschichtungsstoffen" der BGR 500 "Betreiben von Arbeitsmitteln" bzw. die Beispiele nach Abschnitt 3.3 der alten (grünen) Beispielsammlung.

4.5 Verarbeiten von Beschichtungs-
stoffen
Die Zoneneinteilung in den Beispielen 4.5.2 bis 4.5.8 erfolgt nach der berechneten Durchschnittskonzentration (siehe Vorbemerkung).

Darüber hinaus können im Sprühkegel höhere Konzentrationen auftreten. Dies ist bei der Auswahl der Betriebsmittel und Verfahren zu berücksichtigen. Siehe Hinweise in den Spalten 3 und 5 der Beispiele 4.5.2, 4.5.3 und 4.5.4.
     
4.5.1 Verarbeiten von nichtent-
zündbaren flüssigen Beschichtungs-
stoffen (wasser-
verdünnbar)

Beschichtungsstoffe und bei Reinigungsarbeiten versprühte Reinigungsflüssigkeiten erfüllen in ihrer Zusammensetzung folgende Formel:

[% H2O] > 63/37 x [% org. Lösemittel*] + 49/51 x [% org. Feststoff]

* alle flüssigen organischen Bestandteile

Zur weiteren Abstufung der Entzündbarkeit von Beschichtungsstoffen siehe PTB-Bericht PEx5 2005 00185.

Flammpunkt der bei der Reinigung ohne Versprühen verwendeten Flüssigkeiten liegt ausreichend (siehe TRBS 2152 Teil 1 Abschnitt 3.2 Abs. 4) über Verarbeitungstemperatur.

2.2 keine Zone keine
4.5.2 Verarbeiten von entzündbaren flüssigen Beschichtungs-
stoffen in Spritzständen und Spritzkabinen ohne elektrostatische Sprüh-
einrichtungen
Spritzstände und Spritzkabinen entsprechen den Sicherheitsanforderungen von DIN EN 12215:2004.
Im Bereich der Sprühwolke muss von explosionsfähiger Atmosphäre ausgegangen werden. Das Applikationsgerät (mit Zuführung) ist so einzusetzen, dass keine wirksame Zündquelle entsteht. Konventionelle, nichtelektrostatische Spritz- oder Sprühpistolen weisen im bestimmungsgemäßen Betrieb keine wirksamen Zündquellen auf.
     
   
a) Beschichten entzündbarer flüssiger Beschichtungsstoffe (manuell und automatisch), berechnete durchschnittliche Konzentration
c ≤ 25 % der UEG der enthaltenen brennbaren Stoffe.


Hinweis:
Berechnung entsprechend DIN EN 12215:2004, Anhang B
2.4.4.3 Zone 2: im Innern der Kabine, in 1 m Abstand/Radius um ständige Öffnungen und Standöffnungen und in Abluft-/ Umluftleitungen bis zum Ort signifikanter Verdünnung keine
   
b) Beschichten entzündbarer flüssiger Beschichtungsstoffe, berechnete durchschnittliche Konzentration
25 % < c ≤ 50 % der UEG der enthaltenen brennbaren Stoffe.


Hinweis:
Berechnung entsprechend DIN EN 12215:2004, Anhang B
2.4.4.3 Zone 1: im Innern der Kabine und in Abluft-/Umluftleitungen bis zum Ort signifikanter Verdünnung
Zone 2: 1 m Abstand/Radius um ständige Öffnungen und Standöffnungen
keine
4.5.3 Verarbeiten von entzündbaren flüssigen Beschichtungs-
stoffen in Spritzständen und Spritzkabinen mit elektrostatischen Sprüh-
einrichtungen
Spritzslände und Spritzkabinen entsprechen den Sicherheitsanforderungen von DIN EN 12215:2004.
Im Bereich der Sprühwolke muss von explosionsfähiger Atmosphäre ausgegangen werden.
Elektrostatische Sprüheinrichtungen müssen DIN EN 50050:2007 bzw. prEN 50176:2007 entsprechen.
     
   
a) Beschichten entzündbarer flüssiger Beschichtungsstoffe (manuell und automatisch), berechnete durchschnittliche Konzentration
c ≤ 25 % der UEG der enthaltenen brennbaren Stoffe.


Hinweis:
Berechnung entsprechend DIN EN 12215:2004, Anhang B
2.4.4.3 Zone 2: im Innern der Kabine, in 1 m Abstand/Radius um ständige Öffnungen und Standöffnungen und in Abluft-/Umluftleitungen bis zum Ort signifikanter Verdünnung keine
   
b) Beschichten entzündbarer flüssiger Beschichtungsstoffe, berechnete durchschnittliche Konzentration
25 % < c ≤ 50 % der UEG der enthaltenen brennbaren Stoffe.


Hinweis:
Berechnung entsprechend DIN EN 12215:2004, Anhang B
2.4.4.3 Zone 1: im Innern der Kabine und in Abluft-/Umluftleitungen bis zum Ort signifikanter Verdünnung

Zone 2: 1 m Abstand/Radius um ständige Öffnungen und Standöffnungen
keine
4.5.4 Verarbeiten von entzündbaren Beschichtungs-
pulvern in Sprühständen und Sprühkabinen mit elektrostatischen Sprüh-
einrichtungen
Sprühstände und Sprühkabinen entsprechen den Sicherheitsanforderungen von DIN EN 12981:2005.
Im Bereich der Sprühwolke muss von explosionsfähiger Atmosphäre ausgegangen werden. Elektrostatische Sprüheinrichtungen müssen DIN EN 50050:2007 bzw. prEN 50177:2007 entsprechen.
     
    Elektrostatisches Beschichten entzündbarer Beschichtungspulver (manuell oder automatisch), berechnete durchschnittliche Konzentration der brennbaren Stoffe c ≤ 50 % der UEG oder ≤ 10g/m3

Hinweis:
Berechnung entsprechend DIN EN 12981:2005, Anhang B
2.4.4.3 Zone 22: im Innern der Kabine, in 1 m Abstand/Radius um ständige Öffnungen und Standöffnungen und in Abluft-/Umluftleitungen bis zu wirksamen Filteranlagen keine
4.5.5 Pulver-
rückgewinnung
Offenes Pulver-Rückgewinnungssystem 2.4.4.3 Zone 22: im Innern keine
    Geschlossenes Pulver-Rückgewinnungssystem 2.4.3.2 Zone 20: im Innern Punkte 2.5, 2.6, 2.7, 2.8
2.9 und 7
4.5.6 Verarbeiten von entzündbarem Flock Sprühstände und Sprühkabinen entsprechen den Sicherheitsanforderungen von DIN EN 50223:2002.
Im Bereich der Flockwolke muss von explosionsfähiger Atmosphäre ausgegangen werden. Elektrostatische Sprüheinrichtungen müssen DIN EN 50050:2007 bzw. DIN EN 50223:2002 entsprechen.
Der Klebstoffauftrag findet außerhalb des Sprühstands/der Sprühkabine statt.
     
   
a) Elektrostatisches Beflocken (manuell oder automatisch), berechnete durchschnittliche Flockkonzentration c ≤ 50 % der UEG oder ≤ 100 g/m3.


Hinweis:
Berechnung entsprechend DIN EN 12981:2005, Anhang B Werkstücke mit lösemittelfreiem Klebstoff vorbehandelt.
2.4.4.3 Zone 22: im Innern, in 1 m Abstand/Radius um ständige Öffnungen und Standöffnungen und in Abluft-/Umluftleitungen keine
   
b) wie a)
Werkstücke mit lösemittelhaltigem Klebstoff vorbehandelt. Bildung brennbarer Dämpfe möglich (hybride Gemische). Maximal rechnerische Konzentration der Dämpfe brennbarer Lösemittel 25 % der UEG. Die Masse brennbarer Lösemittel ist aus der aufgebrachten Klebstoffmenge und deren Lösemittelanteil zu bestimmen. Dabei kann ein stoffabhängiger Vortrocknungsverlust von bis zu 60 % berücksichtigt werden.
2.4.4.3 Zone 22 und Zone 2: im Innern, 1 m Abstand/Radius um ständige Öffnungen und Standöffnungen und in Abluft-/Umluftleitungen keine
4.5.7 Flock-
rückgewinnung
Offenes Flock-Rückgewinnungssystem 2.4.4.3 Zone 22: im Innern keine
    Geschlossenes Flock-Rückgewinnungssystem 2.4.3.2 Zone 20: im Innern Punkte 2.5, 2.6, 2.7, 2.8
2.9 und 7

zu 4.5

Die Berechnung der Konzentration brennbarer Lösemittel gemäß EN 12215 Anhang B:

Um den Vergleich mit der unteren Explosionsgrenze (UEG) zu vereinfachen, wird die Konzentration als CUEG (in % der UEG) ausgedrückt.

 
CUEG = 100 ⋅
UEG

(1)                     

Die mittlere Konzentration (Masse) im Inneren der Spritzkabine hängt ab von der Menge der eingebrachten Lösemittel und dem Luftstrom:
 
= Mmaxk1k2k3
Qmin

(2)                     

mit:  
  CUEG berechneter Wert der höchstzulässigen Konzentration brennbarer Lösemittel als Funktion von UEG in %
  durchschnittliche Konzentration brennbarer Lösemittel (in Luft) in der Spritzkabine in g/m3
  UEG untere Explosionsgrenze der Lösemittel oder Lösemittelgemische bei 293 K
Wenn die Bestandteile der Lösemittelgemische bekannt sind, die UEG des Gemisches jedoch unbekannt ist, ist die UEG des Lösemittelbestandteiles mit dem geringsten Wert einzusetzen. Sind keine Angaben vorhanden, ist ein Wert von 40 g/m3 einzusetzen.
in g/m3
  Mmax pro Stunde verspritzte Höchstmenge flüssiger organischer Beschichtungsstoffe in g/h
  k1 Massenanteil der in den flüssigen organischen Beschichtungsstoffen enthaltenen brennbaren Lösemittel während des Spritzverfahrens in %
  k2 Geschätzte Menge brennbarer Lösemittel, die in der Spritzkabine durch Verdunstung freigesetzt werden in %
  k3 Sicherheitsfaktor, der die Heterogenität der Lösemittelkonzentration und insbesondere die hohen Konzentrationen zwischen Spritzpistole, dem Werkstück und dessen Umgebung berücksichtigt  
  Qmin Mindest-Frischluftstrom innerhalb der Spritzkabine, der die freigesetzten brennbaren Lösemittel auf die zulässige Konzentration herabsetzt in m3/h

 

zu 4.5: Beispielrechnung

Annahmen:

Strömungsparameter einer vertikal belüfteten Spritzkabine (oder Sektion, in der lackiert wird):

  Breite B = 4 m
  Länge L = 8 m
  mittlere Luftgeschwindigkeit v = 0,3 m/s
  Höchstmenge der zugeführten Beschichtungsstoffe Mmax = 20 000 g/h
  untere Explosionsgrenze UEG = 40 g/m3
  Gehalt an brennbaren Lösemitteln k1 = 85 % (0,85)
  Verdunstungsanteil k2 = 80 % (0,80)
  Sicherheitsfaktor k3 = 3 (Standardwert)
Der Mindestluftstrom Qmin kann aus der Luftgeschwindigkeit v und der Breite B und der Länge L des Luftstromquerschnitts berechnet werden:
     Qmin = v ⋅ B ⋅ L

(3)                     

gemäß (3)
            Qmin = 0,3 m/s x 4 m x 8 m x 3 600 s/h = 38 400 m3/h
gemäß (2)
 
= 20 000 g/h x 0,85 x 0,8 x 3 = 1,06 g/m3
38 400 m3/h
gemäß (1)
 
CUEG = 100 x 1,06 g/m3 = 2,66 %
40 g/m3
Ergebnis:
Eine Nennkonzentration von CUEG = 2,66 % wird erreicht, wenn die technische Lüftung der Spritzkabine für eine mittlere Luftgeschwindigkeit von v = 0,3 m/s ausgelegt ist (und weitere oben beschriebenen Annahmen gelten).
Die Berechnung der Konzentration brennbarer Pulver und brennbaren Flock erfolgt gemäß EN 12981 Anhang B (hier nicht abgedruckt)
 
4.6 Medizinisch genutzte Räume im Sinne DIN VDE 100 Teil 710
In medizinisch genutzten Räumen werden brennbare Desinfektionsmittel vor allem für
–   die Hautantiseptik beim Patienten und
–   die Händedesinfektion
sowie in seltenen Fällen zur Flächendesinfektion verwendet.
 
Die primär wirksamen Komponenten stellen dabei die Alkohole
–   Ethanol
–  1-Propanol und
–  2-Propanol
dar.
 
Grundsätzlich ist aus Gründen des Gesundheits- und Explosionsschutzes Scheuer- bzw. Wischdesinfektion der Sprühdesinfektion vorzuziehen, damit die Bildung von Aerosolen möglichst vermieden wird.
    
4.6.1 Anwendung von brennbaren Desinfektionsmitteln

 

     
4.6.1.1 Hautdesinfektion beim Patienten
Die Hautdesinfektion am Patienten vor einem chirurgischen Eingriff erfolgt in der Regel mit wässeriger alkoholischer Lösung.
a) Das Auftragen des Desinfektionsmittels erfolgt im Wischverfahren mit einem getränkten Tupfer (nicht sprühen!). Vor Beginn des Eingriffs trocknet das Desinfektionsmittel mehrere Minuten an der Haut des Patienten an. Die Abdeckung der desinfizierten Eingriffsstelle erfolgt erst nach dem Antrocknen, damit keine Akkumulation des Desinfektionsmittels erfolgt.



2.4.4.2



keine Zone
Jedoch sind Zündquellen im Nahbereich der desinfizierten Stelle während des Aufbringens und Eintrocknens zu vermeiden.



keine
  
b) Falls a) nicht in allen Punkten erfüllt.
  Zone 2: Nahbereich keine
4.6.1.2 Händedesinfektion
Die Händedesinfektion erfolgt in der Regel mittels Einreibepräparaten mit einem Alkoholgehalt von mind. 60%. Das Desinfektionsmittel tritt als Strahl aus dem Spender aus und wird
–   bei der hygienischen Händedesinfektion mind. 30 s (1 - 2 Hübe à 2 ml) in die Hände bzw.
–   bei der chirurgischen Händedesinfektion mind. min (ca. 15 Hübe à 2 ml) in die Hände und Unterarme eingerieben.
2.4.4.2 keine Zone
Jedoch sind Zündquellen im Nahbereich des Desinfektionsmittelspenders sowie des Anwenders während des Aufbringens und Eintrocknens zu vermeiden.
keine
4.6.1.3 Flächendesinfektion
a) Flächendesinfektion mit nicht brennbaren VAH-gelisteten Desinfektionsmitteln.
b) Verwendung alkoholischer Desinfektionsmittel, aber Bildung von g. e. A. nicht zu erwarten, weil
     
  
b1) Flammpunkt liegt ausreichend über der Verarbeitungstemperatur (siehe TRBS 2152 Teil 1 Punkt 3.2 (3)), Temperaturerhöhungen liegen nicht vor und Versprühen oder Vernebeln ist ausgeschlossen.
Hinweis:
Die Verarbeitungstemperatur entspricht der Raumtemperatur, sofern die Flächen vor der Desinfektion entsprechend abgekühlt sind.
2.3.2 keine Zone keine
  
b2) Menge an ausgebrachter Gebrauchslösung ist auf maximal 50 ml je m² zu behandelnder Fläche begrenzt oder Gesamtmenge pro Raum ist auf maximal 100 ml je m² Raumgrundfläche begrenzt.
Hinweis:
Alkoholische Desinfektionsmittel dürfen zur Flächendesinfektion nur noch eingesetzt werden, wenn eine schnell wirkende Desinfektion notwendig ist und ein Ersatzstoff nicht zur Verfügung steht.
2.3.2 keine Zone
Jedoch sind wirksame Zündquellen während der Desinfektion zu vermeiden.
keine
4.6.2 Anwendung von volatilen Anästhetika In der Human- sowie Veterinärmedizin kommen aktuell bei stationären sowie ambulanten Eingriffen nahezu ausschließlich folgende Inhalationsanästhetika zur Anwendung.
  • Sevofluran
  • Desfluran
  • Isofluran
Diese Inhalationsanästhetika sind unter atmosphärischen Bedingungen nicht entflammbar und bilden mit Luft keine explosionsfähigen Dampf/Luft-Gemische. Unter den Rahmenbedingungen der medizinischen Anwendung, d. h. bei erhöhtem O2 – und / oder N2O – Anteil, können diese volatilen Anästhetika dagegen durchaus ein explosionsfähiges Gemisch ausbilden. Die Durchführung der Inhalationsanästhesie erfolgt mittels halbgeschlossener bzw. geschlossener Rückatemnarkosesysteme.
Rückatemnarkosesystem 1 Beatmungsbeutel
2 Narkosearm
3 CO2 – Absorber
4 Dom – Ventil
5 Y – Stück
6 Dom – Ventil
7 Überdruckventil
8 Frischluftzuleitung
Bild 1: Rückatemnarkosesystem
Die Begriffe „halbgeschlossenes System“ bzw. „geschlossenes System“ beziehen sich auf die Art der Atemkreislaufführung und nicht auf die Dichtheit des Atemkreislaufs.
Bei einem halbgeschlossenen System wird nur ein Teil der ausgeatmeten Luft in das Kreissystem zurückgeführt, gleichzeitig wird das Überschussgas aus dem System ausgeleitet. Diese Abluft muss gem. TRGS 525 über eine Narkosegasabsaugung erfasst werden, die sie über eine Schlauchleitung mit Wandanschluss in das Abluftsystem führt (s. 4.6.2.3), und darf nicht in den Raum entweichen.
Ein Narkosesystem wird als geschlossen bezeichnet, wenn die gesamte Exspirationsluft dem Patienten nach CO2 - Elimination in der folgenden Inspiration wieder zugeleitet wird.
4.6.2.1 Innerhalb des Atmungskreislaufes
Der Atmungskreislauf umfasst die Anästhesieeinheit als umschlossenes medizinisches Gassystem sowie die Atmungsorgane des Patienten. Innerhalb des Atmungskreislaufes ist aufgrund des erhöhten O2- und/oder N2O-Anteils mit der Bildung eines explosionsfähigen Gemisches zu rechnen.
Da keine atmosphärischen Bedingungen vorliegen, ist innerhalb des Atmungskreislaufs keine Zoneneinteilung vorzunehmen. Wohl aber müssen Zündquellen entsprechend von Häufigkeit und Dauer des Auftretens explosionsfähiger Gemische vermieden werden.
4.6.2.1.1 Anwendung von Isofluran
a) im Sauerstoff-Luft-Gemisch
Die gerätetechnisch maximal mögliche* Isofluran-Konzentration von 6 Vol-% liegt immer unterhalb der UEG, folglich kann bei keiner Sauerstoffkonzentration explosionsfähiges Gemisch vorliegen.

 
UEG Isofluran in O<sub>2</sub>/N<sub>2</sub>-Gemischen
 
* Bei älteren Verdampfern kann es durch unsachgemäße Handhabung, z. B. Kippen, zu deutlich höheren Konzentrationen kommen.
  Beim Einsatz von Isofluran ohne Lachgas sind keine Maßnahmen zur Zündquellenvermeidung erforderlich, da ein explosionsfähiges Gemisch nicht auftreten kann. keine
   
b) im Sauerstoff-Lachgas-Gemisch
Bei der gerätetechnisch maximal möglichen* Isofluran-Konzentration von 6 Vol-% liegt unterhalb einer Sauerstoffkonzentration von ca. 45% explosionsfähiges Gemisch vor. In bestimmten Phasen der Anästhesie (z. B. beim Vertiefen der Narkose) kann der Ex-Bereich durchlaufen werden. Die UEG wird bei einer Isofluran-Konzentration im typischen Anwendungsbereich erst bei Sauerstoffkonzentrationen unter ca. 10 Vol-% (entsprechend > ca. 90 Vol-% Lachgas) überschritten. Dies wird in der Praxis durch die Lachgassperre verhindert.

 
UEG Isofluran in O<sub>2</sub>/N<sub>2</sub>O-Gemischen
 
* Bei älteren Verdampfern kann es durch unsachgemäße Handhabung, z. B. Kippen, zu deutlich höheren Konzentrationen kommen.
  Tätigkeiten mit Zündquellen, die im Normalbetrieb oder bei zu erwartenden Störungen wirksam werden können, sind zu vermeiden. Eine Zündquellenbetrachtung der Betriebsmittel bei den vorliegenden Gemischen ist erforderlich.
 
Sollen während der laufenden Narkose Tätigkeiten ausgeführt oder Betriebsmittel eingesetzt werden, bei denen wirksame Zündquellen auftreten können, darf dies nur erfolgen, wenn sichergestellt wird, dass eine Konzentration von 2 Vol-% Isofluran nicht überschritten wird.
keine
4.6.2.1.2 Anwendung von Sevofluran
a) im Sauerstoff-Luft-Gemisch
Bei der gerätetechnisch maximal möglichen* Sevofluran – Konzentration von 8 Vol-% liegt oberhalb einer Sauerstoffkonzentration von ca. 60 Vol-% explosionsfähiges Gemisch vor. In bestimmten Phasen der Anästhesie (z. B. beim Einleiten) wird der Ex-Bereich durchlaufen. Der typische Anwendungsbereich während der laufenden Narkose befindet sich unterhalb der UEG.

 
UEG von Sevofluran in O<sub>2</sub>/N<sub>2</sub>-Gemischen
 
* Bei älteren Verdampfern kann es durch unsachgemäße Handhabung, z. B. Kippen, zu deutlich höheren Konzentrationen kommen.
  Tätigkeiten mit Zündquellen, die im Normalbetrieb oder bei zu erwartenden Störungen wirksam werden können, sind zu vermeiden. Eine Zündquellenbetrachtung der Betriebsmittel bei den vorliegenden Gemischen ist erforderlich.
 
Sollen während der laufenden Narkose Tätigkeiten ausgeführt oder Betriebsmittel eingesetzt werden, bei denen wirksame Zündquellen auftreten können, darf dies nur erfolgen, wenn sichergestellt wird, dass eine Konzentration von 3 Vol-% Sevofluran nicht überschritten wird.
keine
   
b) im Sauerstoff-Lachgas-Gemisch
Bei der gerätetechnisch maximal möglichen* Sevofluran-Konzentration von 8 Vol-% liegt unabhängig von der Sauerstoffkonzentration explosionsfähiges Gemisch vor. In bestimmten Phasen der Anästhesie (z. B. beim Einleiten) wird der Ex-Bereich durchlaufen. Der typische Anwendungsbereich während der laufenden Narkose befindet sich unterhalb der UEG.

 
UEG von Sevofluran in O<sub>2</sub>/N<sub>2</sub>O-Gemischen
 
* Bei älteren Verdampfern kann es durch unsachgemäße Handhabung, z. B. Kippen, zu deutlich höheren Konzentrationen kommen.
  Tätigkeiten mit Zündquellen, die im Normalbetrieb oder bei zu erwartenden Störungen wirksam werden können, sind zu vermeiden. Eine Zündquellenbetrachtung der Betriebsmittel bei den vorliegenden Gemischen ist erforderlich.
Sollen während der laufenden Narkose Tätigkeiten ausgeführt oder Betriebsmittel eingesetzt werden, bei denen wirksame Zündquellen auftreten können, darf dies nur erfolgen, wenn sichergestellt wird, dass eine Konzentration von 3 Vol-% Sevofluran nicht überschritten wird.
Ist bei der Planung des Eingriffs abzusehen, dass Betriebsmittel eingesetzt werden müssen, bei denen wirksame Zündquellen im Normalbetrieb auftreten, ist vorrangig ein anderes Narkosegassystem (z. B. Isofluran, ohne Lachgas) oder ein medizinisches Ersatzverfahren (z. B. i. v. Narkose) zu wählen.
keine
4.6.2.1.3 Anwendung von Desfluran
a) im Sauerstoff-Luft-Gemisch
Bei der gerätetechnisch maximal möglichen Desfluran-Konzentration von 18 Vol-% liegt oberhalb einer Sauerstoffkonzentration von 82 % explosionsfähiges Gemisch vor. In bestimmten Phasen der Anästhesie (z. B. beim Einleiten) wird der Ex-Bereich durchlaufen. Der typische Anwendungsbereich während der laufenden Narkose befindet sich unterhalb der UEG.

 
UEG Desfluran in O<sub>2</sub>/N<sub>2</sub>-Gemischen
  Tätigkeiten mit Zündquellen, die im Normalbetrieb oder bei zu erwartenden Störungen wirksam werden können, sind zu vermeiden. Eine Zündquellenbetrachtung der Betriebsmittel bei den vorliegenden Gemischen ist erforderlich.
 
Sollen während der laufenden Narkose Tätigkeiten ausgeführt oder Betriebsmittel eingesetzt werden, bei denen wirksame Zündquellen auftreten können, darf dies nur erfolgen, wenn sichergestellt wird, dass eine Konzentration von 7 Vol-% Desfluran nicht überschritten wird.
keine
   
b) im Sauerstoff-Lachgas-Gemisch
Bei der gerätetechnisch maximal möglichen Desfluran-Konzentration von 18 Vol-% liegt unabhängig von der Sauerstoffkonzentration explosionsfähiges Gemisch vor. In bestimmten Phasen der Anästhesie (z. B. beim Einleiten) wird der Ex-Bereich durchlaufen. Der typische Anwendungsbereich während der laufenden Narkose befindet sich unterhalb der UEG.

 
UEG Desfluran in O<sub>2</sub>/N<sub>2</sub>O-Gemischen
  Tätigkeiten mit Zündquellen, die im Normalbetrieb oder bei zu erwartenden Störungen wirksam werden können, sind zu vermeiden. Eine Zündquellenbetrachtung der Betriebsmittel bei den vorliegenden Gemischen ist erforderlich.
 
Sollen während der laufenden Narkose Tätigkeiten ausgeführt oder Betriebsmittel eingesetzt werden, bei denen wirksame Zündquellen auftreten können, darf dies nur erfolgen, wenn sichergestellt wird, dass eine Konzentration von 5 Vol-% Desfluran nicht überschritten wird.
Ist bei der Planung des Eingriffs abzusehen, dass Betriebsmittel eingesetzt werden müssen, bei denen wirksame Zündquellen im Normalbetrieb auftreten, ist vorrangig ein anderes Narkosegassystem (z. B. Isofluran, ohne Lachgas) oder ein medizinisches Ersatzverfahren (z. B. i. v. Narkose) zu wählen.
keine
4.6.2.2 Außerhalb des Atemkreislaufes
Das Narkosegerät wird nach TRGS 525 betrieben, die geräteseitige Leckage wird auf < 150 ml/min begrenzt. An der Schnittstelle zwischen Narkosesystem und Patient sowie an Schlauchverbindungen, die geöffnet werden können („Diskonnektion“), können potentiell relevante Leckagen auftreten:
 
Hinweis:
Unabhängig vom Auftreten explosionsfähiger Atmosphäre führen erhöhte Sauerstoff- Konzentration und/oder der Einsatz von Lachgas zu einer stark erhöhten Brandgefahr!
 
   
a) Intubationsnarkose mit geblocktem Endotrachealtubus, Unbeabsichtigte Diskonnektion kann vernünftigerweise ausgeschlossen werden.
 
Austretendes Inhalationsgemisch wird unmittelbar an der Austrittsstelle mit Luft verdünnt, so dass keine explosionsfähige Atmosphäre in gefahrdrohender Menge vorliegt.
 
Hinweis:
Auch kleine Leckagen können zu einer Gefährdung des Patienten führen, wenn in der unmittelbaren Nähe der Leckagestelle im Atemtrakt Zündquellen wirksam werden, z. B. bei Eingriffen im Atemwegsbereich.
2.2
2.4.3.2
keine Zone
Zündquellen im Nahbereich um den Endotrachealtubus sind auszuschließen oder es ist Isofluran im Sauerstoff-Luft- Gemisch anzuwenden.
keine
   
b) wie a), aber Diskonnektion kann erforderlich werden oder unbeabsichtigte Diskonnektionen können nicht ausgeschlossen werden. Bei einer Diskonnektion kann eine größere Menge an Inhalationsgemisch austreten, wodurch explosionsfähige Atmosphäre in gefahrdrohender Menge im Nahbereich vorliegen kann.
2.2
2.4.3.3
Zone 2: im Nahbereich der Diskonnektionsstelle.
 
Bei der Anwendung von Isofluran im Sauerstoff-Luft- Gemisch entsteht kein explosionsgefährdeter Bereich
keine
   
c) andere Narkoseverfahren, z. B. Maskennarkosen, Narkosen mit Larynxmaske oder ungeblocktem Endotrachealtubus
 
Da bei diesen Narkoseverfahren keine wirksame Abdichtung des Atemkreislaufs erfolgen kann, kann am Rand der Maske bzw. des Tubus eine größere Menge an Inhalationsgemisch austreten, wodurch gelegentlich explosionsfähige Atmosphäre in gefahrdrohender Menge im Nahbereich vorliegen kann.
2.2 Zone 1: im Nahbereich um den Kopf des Patienten und ggf. um die Diskonnektionsstelle.
 
Bei der Anwendung von Isofluran im Sauerstoff-Luft- Gemisch entsteht kein explosionsgefährdeter Bereich
keine
4.6.2.3 Narkosegasabführung
 
     
4.6.2.3.1 Öffnungen im Verlauf der Narkosegasabführung
Um zu verhindern, dass die Absaugung den Atemkreislauf beeinträchtigt, ist eine Öffnung in der Narkosegasabführung erforderlich, durch die während des normalen Absaugbetriebs Raumluft eingesaugt und ins Abluftsystem fortgeleitet wird. Bei bestimmten Betriebszuständen, z. B. bei Betätigung des Sauerstoff-Flush, kann durch diese Öffnung maximal das Volumen des Atemkreislaufs in die Umgebung austreten. Die dabei an der Austrittsöffnung freigesetzte Menge führt in der Regel nicht zu einer gefahrdrohenden Menge explosionsfähiger Atmosphäre.
  Zone 2: im Nahbereich der Austrittsöffnung keine
4.6.2.3.2 Narkosegasabsaugung
Nach TRGS 525 ist die Narkosegasabsaugung vor Beginn des OP-Betriebs anzuschließen und zu überprüfen, nach Ende des OP-Betriebs wieder aus dem Wandanschluss zu nehmen.
     
   
a) durch unbelastete Luft im Abluftsystem erfolgt eine schnelle Verdünnung, so dass keine g. e. A. auftreten kann
  keine Zone keine
   
b) keine relevante Verdünnung durch unbelastete Luft im Abluftsystem
  Zone 1: im Abluftsystem keine
4.7 Umgang mit Acetylen
Bei Acetylen wird als Niederdruck ein Überdruck ≤ 0,2 bar, als Mitteldruck ein Überdruck 0,2 < pü ≤ 1,5 bar und als Hochdruck ein Überdruck 1,5 < pü ≤ 25 bar bezeichnet. Acetylen riecht carbid- bzw. knoblauchartig und ist weit unter der unteren Explosionsgrenze per Geruch gut wahrnehmbar, sofern nicht dauerhaft vorhanden. Diese Aussage trifft auch für das petrochemische Acetylen zu, das von der Geruchsintensität etwas weniger stark in Erscheinung tritt.
    
4.7.1 Acetylenwerke

 

     
4.7.1.1 Calciumcarbidlager
Verschlossene Gefäße, die nicht geöffnet werden.
     
   
a) Luft- und wasserdichte Gefäße, die auch zur Lagerung im Freien bestimmt sind, z. B Container (Turn bin oder IBC). Beschädigung ausgeschlossen. Bildung von g. e. A. aufgrund der Bauweise nicht zu erwarten
b) wasserdichte Gefäße, z. B. Trommeln, Fässer, müssen unter Dach gelagert werden, Transportschäden nicht ausgeschlossen.
2.4.4.2
2.4.3.2
keine Zone keine
   
b1) in Räumen, Lüftungsöffnungen insbesondere im Dachbereich vorhanden
2.4.4.2
2.4.3.3
Zone 2: 5 m um die Gefäße keine
   
b2) unter Überdachungen im Freien
2.4.3.3 Zone 2: 3m um die Gefäße keine
4.7.1.2 Umfüllung von Calciumcarbid aus Gebinden (z. B. Trommeln, Bigbag) in Turnbin Container
Bildung von g. e. A. um Gebindeöffnung bei Eindringen von Feuchtigkeit in die Gebinde, z. B. durch Beschädigung bei Lagerung und/oder Transport in seltenen Fällen möglich
     
   
a) Umfüllung aus Gebinden bis 200 kg, Objektabsaugung unmittelbar an der Umfüllstelle, die unmittelbar beim Öffnen der Gebinde (z. B. Fässer) wirksam wird.
2.4.4.4 keine Zone keine
   
b) Umfüllung aus Gebinden größer 200 kg, Objektabsaugung unmittelbar an der Umfüllstelle, die sofort beim Öffnen der Gebinde (z. B. Big Bag) wirksam wird.
2.4.4.4 Zone 2: Nahbereich um die Gefäßöffnung keine
   
c) Technische Lüftung
2.4.4.3 Zone 2: 2 m um die Gefäßöffnung keine
   
d) Natürliche Lüftung
2.4.4.2 Zone 2: 5 m um die Gefäßöffnung keine
4.7.1.3 Acetylenentwickler
     
4.7.1.3.1 Acetylenentwickler in Räumen
Vor dem Beschickungsvorgang werden die Beschickungsbehälter und die Schleuse mit Stickstoff gespült. Acetylen liegt im Entwickler unter Überdruck (Niederdruck oder Mitteldruck) vor. Damit wird der Eintrag von Luft vermieden.
2.3.2
2.3.3.2
2.4.2
keine Zone im Entwickler und in der Schleuse keine
  
Bildung von g. e. A. durch Freisetzung geringer Gasmengen in den Raum bei Entleerungsvorgängen der nicht vergasbaren Karbid-Bestandteile möglich.
Lüftungsöffnungen insbesondere im Dachbereich vorhanden
2.4.4.2 Zone 1: Zylinder 1 m um Entwickler
vom Boden bis zum Dach
Zone 2: übriger Raum
keine
4.7.1.3.2 Lagerung von Entwicklerrückständen
Bildung von g. e. A. durch Ausgasen möglich
     
 In Räumen
a) Technische Raumlüftung
2.4.4.3 keine Zone keine
  
b) Lüftungsöffnungen insbesondere im Dachbereich vorhanden. Raum ständig gut durchlüftet
2.4.4.2 Zone 2: gR keine
 Im Freien
 
  keine Zone  
4.7.1.4 Behandlung von Kalkschlamm
     
4.7.1.4.1 Kalkmilchkanäle
Im Kanal Bildung von g. e. A. möglich
     
  
a) mit Platten abgedeckter Kanal
2.4.4.2
2.4.3.3
Zone 0: im Kanal
Zone 2: 1 m über der Kanalabdeckung
 
  
b) Rohrleitung.
2.4.4.2
2.4.3.2
Zone 0: im Rohr
außerhalb der Rohre
keine Zone
keine
4.7.1.4.2 Offener Kalkschlammpufferbehälter im Freien
Bildung von g. e. A. möglich.
2.4.4.2 Zone 1: 1 m um die Einlauföffnung
Zone 2: bis 1 m über Behälteroberkante
keine
4.7.1.4.3 Kalkschlammgruben im Freien
Bildung von g. e. A. durch Ausgasen möglich.
2.4.4.2 Zone 1: 1 m um die Einlauföffnung
Zone 2: Bis Grubenoberkante
keine
4.7.1.4.4 Aufstellräume für Kalkschlammpumpen und Klärwasserpumpen
Lüftungsöffnungen insbesondere im Dachbereich vorhanden, Bildung von g. e. A. nicht zu erwarten.
2.4.4.2 keine Zone keine
4.7.1.5 Lagerung von Kalkrückständen in Räumen, z. B. Filterkuchen aus Filterpressen
Bildung von g. e. A. durch Ausgasen möglich.
     
         
  
a) Technische Raumlüftung.
2.4.4.3 keine Zone keine
  
b) Lüftungsöffnungen insbesondere im Dachbereich vorhanden. Raum ständig gut durchlüftet.
2.4.4.2 Zone 2: gR keine
4.7.1.6 Acetylenkühler, -trockner, -reiniger und Druckerhöhungsgebläse in Räumen
     
4.7.1.6.1 Acetylenkühler, -trockner und -reiniger
Geschlossene Anlagen, Bildung von g. e. A. durch Undichtheiten möglich. Lüftungsöffnungen insbesondere im Dachbereich vorhanden. Bei Probenahme- und Entwässerungsstellen
siehe 4.7.1.10.
2.4.3.3
2.4.4.2
Zone 2: gR keine
4.7.1.6.2 Lagerung von Altsäure in Behältern
a) Inertisierung des freien Behältervolumens mit Stickstoff mit Entlüftung ins Freie.
2.3.3.2 Zone 2: im Nahbereich um die Entlüftungsöffnung keine
  
b) Bildung von g. e. A. durch Ausgasen von Acetylen aus Altsäure mit Entlüftung ins Freie.
2.4.4.2 Zone 0: im Behälter
Zone 1: 1m um Entlüftungsöffnung
Zone 2: weitere 2 m
keine
4.7.1.6.3 Druckerhöhungsgebläse und Filterkästen
Geschlossene Anlagen, Lüftungsöffnungen insbesondere im Dachbereich vorhanden.
     
  
a) Inertisierung vor Öffnen der Anlage z. B. zur Reinigung der Filterelemente.
2.4.3.3
2.4.4.2
Zone 2: im Nahbereich um die Verbindungsstellen und Wartungsöffnungen keine
  
b) Bildung von g. e. A. durch Undichtheiten bzw. bei Reinigung der Filterelemente möglich.
2.4.4.2 Zone 1: 1 m um die Einrichtung, nach oben bis zum Dach
Zone 2: übriger Raum
keine
4.7.1.7 Acetylenspeicher
Acetylen liegt unter Niederdruck oder Mitteldruck vor.
     
4.7.1.7.1 In Räumen
Bildung von g. e. A. durch Ausgasen aus der Wassersperre möglich. Lüftungsöffnungen insbesondere im Dachbereich vorhanden. Bei Überfüllung Abblasen über Dach.
2.4.3.3
2.4.4.2
Zone 2: 1 m um den Acetylenspeicher, nach oben bis zum Dach
Zone 2: 5 m um die Abblaseöffnung
keine
4.7.1.7.2 Im Freien
Bildung von g. e. A. durch Abblasen bei Überfüllung möglich.
2.4.3.3 Zone 2: 5 m um die Abblaseöffnung keine
4.7.1.8 Acetylenverdichter in Räumen
Acetylen liegt unter Hochdruck vor. Bildung von g. e. A. durch Undichtheiten möglich. Lüftungsöffnungen insbesondere im Dachbereich vorhanden.
2.4.3.3
2.4.4.2
Zone 1: 2 m um Verdichter
Zone 2: übriger Raum
keine
4.7.1.9 Abfüllung
     
4.7.1.9.1 Abfüllstellen (einschließlich Entleerstände für überfüllte Gebinde)
Bildung von g. e. A. betriebsmäßig möglich. In Rohrleitungen enthaltene Restmenge Acetylen kann austreten. Gasrücktritt- oder Absperrventil befindet sich in unmittelbarer Nähe der Anschlussstelle.
     
  In Räumen
Lüftungsöffnungen insbesondere im Dachbereich vorhanden.
2.4.3.4
2.4.4.2
Zone 1: 3 m um Füll- und ggf. Entleerungsanschluss
Zone 2: übriger Raum
keine
  Im Freien (z. B. Trailerabfüllung)
  Zone 1: im Nahbereich um Füll- und ggf. Entleerungsanschluss
Zone 2: weitere 3 m bzw. maximal bis zur Überdachung
keine
4.7.1.9.2 Nach-Acetonierung
Bildung von g. e. A. durch technisch bedingte Acetonfreisetzung am Flaschenventil.
2.4.4.2 Zone 1: 0,5 m um die Flasche keine
4.7.1.9.3 Lösemittelpumpen Siehe 2.2.9.10.1.     
4.7.1.9.4 Lagerung von Aceton und DMF Siehe 2.2.7.     
4.7.1.10 Vorgesehene Austrittsmöglichkeiten von Acetylen in die Umgebung
     
4.7.1.10.1 Probenahmeeinrichtungen in Räumen
Bildung von g. e. A. durch Freisetzung geringer Mengen unter ständiger Mitarbeiterkontrolle.
2.4.3.4
2.4.4.2
Zone 1: 1 m um die Probenahmeeinrichtung
Zone 2: weitere 2 m
keine
4.7.1.10.2 Entwässerungseinrichtungen (Kondensatablass) in Räumen
Beim Ablassen unter ständiger Mitarbeiterkontrolle Bildung von g. e. A. durch Freisetzen geringer Mengen von Acetylen, die beim Entleeren der Entwässerungseinrichtung mitgerissen werden.
2.4.3.4
2.4.4.2
Zone 1: 1 m um die Ablassöffnung
Zone 2: weitere 2 m
keine
4.7.1.10.3 Entlüftungs- und Abblaseleitungen ins Freie, z. B. betriebliche Entspannungs- soder Spüleinrichtungen und regelmäßig zu prüfende Notentspannungseinrichtungen
Bildung von g. e. A. um Leitungsmündung zu erwarten.
  Zone 1: 5 m seitlich und oberhalb und 1 m unterhalb der Leitungsmündung keine
4.7.1.10.4 Entlüftungs- und Abblaseleitungen von Acetylenspeichern ins Freie
siehe 4.7.1.7.2.
     
4.7.1.10.5 Entspannungsleitungen (von Notentspannungseinrichtungen) ins Freie
Acetylen liegt unter Niederdruck und Hochdruck vor. Bildung von g. e. A. durch Freisetzen von größeren Mengen nach Außen. Entspannungsleitungen werden über Dach geführt.
  Zone 1: 3 m um die Entspannungsöffnungen
Zone 2: weitere 2 m
keine
4.7.1.11 Flaschenprüfung
Im Rahmen der wiederkehrenden Prüfungen werden z. B. folgende Vorgänge durchgeführt: Flaschen entleeren, Innenbesichtigung, Ventilwechsel, Die Voraussetzung für die weiteren Schritte Entlacken, Prägung, Korrosionsschutz, ist die technische Dichtheit der Flaschen.
     
4.7.1.11.1  Flaschenentleerungsstand
Flaschen werden an Entleerungsbügel angeschlossen und Acetylen- Restmengen gezielt aus dem Raum geführt. Bildung von explosionsfähiger Atmosphäre betriebsmäßig beim Abklemmen möglich.
     
   In Räumen
Lüftungsöffnungen insbesondere im Dachbereich vorhanden, Ansammlungen im Deckenbereich ausgeschlossen.
     
   
a1) Ein Rückströmen aus Schlauchleitungen verhindert, z. B. durch Absperrventil im Bügel integriert. Im Normalbetrieb freigesetzte Acetylenmenge führt nicht zu gefahrdrohender Menge.
2.4.3.3
2.4.4.2
Zone 2: im Nahbereich um Entleerungsanschluss keine
   
a2) Ein Rückströmen aus Schlauchleitungen nicht sicher verhindert. Lüftungsöffnungen insbesondere im Dachbereich vorhanden, Ansammlungen im Deckenbereich ausgeschlossen
2.4.3.4
2.4.4.2
Zone 1: 1m um Entleerungsanschluss,
Zone 2: weitere 2 m zylinderförmig
keine
  Im Freien
Durch die Konstruktion der Vordächer oder Überdachungen sind Ansammlungen im Deckenbereich ausgeschlossen.
     
   
b1) Ein Rückströmen aus Schlauchleitungen verhindert, z. B. durch Absperrventil im Bügel integriert. Freigesetzte Acetylenmenge führt nicht zu gefahrdrohender Menge.
2.4.3.3 Zone 2: im Nahbereich um Entleerungsanschluss keine
   
b2) wie b1), jedoch ist ein Rückströmen aus Schlauchleitungen nicht sicher verhindert.
  Zone 1: im Nahbereich um Entleerungsanschluss
Zone 2: 3 m bzw. bis zur Überdachung
keine
4.7.1.11.2 Innenbesichtigung, Ventilwechsel
Bildung von g. e. A. durch Ausgasung geringer Mengen aus geöffneten drucklosen Flaschen möglich. Lüftungsöffnungen insbesondere im Dachbereich vorhanden.
     
   
a) Objektabsaugung.
2.4.4.4 Zone 2: im Nahbereich um Flaschenöffnung keine
   
b) Technische Raumlüftung.
2.4.4.3 Zone 2: 0,5 m um Flaschenöffnung keine
   
c) Natürliche Lüftung.
2.4.4.2 Zone 1: im Nahbereich um Flaschenöffnung Zone 2: 2 m bzw. bis zur Decke keine
4.7.1.11.3 Entlacken, Prägung, Korrosionsschutz
Wenn sichergestellt ist, dass kein Acetylen austritt und lösemittelfreie Lacke verwendet werden, ist keine g. e. A durch Gase oder Dämpfe diesbezüglich zu erwarten.
 
Die Staubzonenfreiheit beim Entlacken erfordert eine Einzelfallbetrachtung. Bürsten und Prägen stellen mechanische Zündquellen dar und dürfen nur ausgeführt werden, wenn keine explosionsfähige Atmosphäre durch Acetylen vorliegt.
2.3.2 Keine Zone bezüglich Gase/Dämpfe. keine
4.7.2. Kunden - Versorgungsanlagen
Die folgenden Ausführungen beziehen sich auf Anlagen, die nach DIN EN ISO 14114 errichtet worden sind, Flaschen-, Bündelbatterieanlagen sowie Traileranlagen. Unter Bereitstellung wird verstanden, dass die Flaschen, Bündel bzw. Trailer an die Kunden-Versorgungsanlage angeschlossen und geöffnet sind.
     
4.7.2.1 Bereitstellung und Entleeren in Aufstellräumen
Als Aufstellräume gelten Aufstellplätze, die an mehr als zwei Seiten von Wänden umgrenzt sind. Die Aufstellräume müssen eine wirksame natürliche oder technische Lüftung aufweisen. Der Abstand der Wärmequellen zu den Flaschen oder Bündel soll mind. 0,5 m betragen.

 
Hinweis:
Innerhalb der Aufstellräume dürfen Flurförderzeuge und Fördermittel normaler Bauart betrieben werden, soweit dies der Betrieb der Acetylenbatterieanlage erfordert und durch entsprechende Maßnahmen (z. B. Lüftung) dafür gesorgt ist, dass keine g. e. A. vorliegt.

 
Bei selten auftretenden Betriebsstörungen, z. B. der Regeleinrichtung, kommt es zu einer Acetylenfreisetzung in den Aufstellungsraum, die nicht schnell erkannt wird und beseitigt werden kann. In Abhängigkeit von der Länge der Hochdruckschlauchleitungen kann die beim An- und Abschließen freigesetzte Gasmenge zu g. e. A. führen.
     
   
a) Selten auftretende Betriebsstörungen (s. o.) können nicht ausgeschlossen werden. Freigesetzte Gasmenge beim An- und Abschließen führt nicht zu g. e. A.
2.4.3.4
2.4.4.2
Zone 1: 3 m um Regeleinrichtung mit Überdruckabsicherung in den Aufstellraum
Zone 2: übriger Raum und 0,5 m um die oberen Öffnungen im Bereich der Dachkonstruktion
keine
   
b) wie a), jedoch freigesetzte Gasmenge beim An- und Abschließen führt zu g. e. A.
2.4.3.4
2.4.4.2
Zone 1: 3 m um die Anschlussstelle und 3 m um Regeleinrichtung mit Überdruckabsicherung in den Aufstellraum
Zone 2: übriger Raum und 0,5 m um die oberen Öffnungen im Bereich der Dachkonstruktion
keine
4.7.2.2 Bereitstellung und Entleeren in Flaschenschränken mit Abluft ins Freie ohne technische Lüftung
Hinweis:
In Flaschenschränken, in den Acetylenflaschen untergebracht werden, dürfen ausschließlich Acetylenflaschen untergebracht sein.
2.4.4.2 Zone 1: im Innern des Flaschenschrankes
Zone 2: 0,5 m um den Flaschenschrank
keine
4.7.2.3 Bereitstellung und Entleeren im Freien
 
2.4.4.2 Zone 2: 1 m um die Kundenversorgungsanlage inkl. der Hochdruckteile und der Druckregelstation keine
4.7.2.4 Abblaseleitungen
Hinweise:
Abblaseleitungen müssen so konstruiert und verlegt sein, dass austretendes Acetylen gefahrlos ins Freie geleitet wird. Abblaseleitungen müssen gegen das Eindringen von Regen geschützt sein. Der Gasstrom sollte nicht nach unten gerichtet sein. Abblaseleitungen dürfen nicht unterhalb von Gebäudeöffnungen, z. B. Fenster und Ansaugöffnungen, münden.
     
   
Druckregelstationen mit max. Abblasleistung ≤ 20 m³/h.
  Zone 2: 3 m seitlich und oberhalb, 1 m unterhalb der Rohrmündung keine
   
Druckregelstationen mit Abblasleistung > 20 m³/h.
  Zone 2: 5 m seitlich und oberhalb, 1 m unterhalb der Rohrmündung keine
4.7.3 Rohrleitungen und Pipeline
Acetylenführende Rohrleitungen unter innerem Überdruck, geschlossene Leitungssysteme.
     
4.7.3.1 Im Inneren
Bildung von g. e. A. im Inneren der Rohrleitung nicht zu erwarten.
2.4.3.2 keine Zone keine
   
Hinweis:
Wegen der Möglichkeit des Acetylenzerfalls sind konstruktive Maßnahmen erforderlich, um einen Selbstzerfall zu verhindern oder die Auswirkungen zu begrenzen.
     
4.7.3.2 In der Umgebung
a) Rohrleitungsverbindungen sind auf Dauer technisch dicht ausgeführt.
2.4.3.2 keine Zone keine
   
b) Rohrleitungsverbindungen sind technisch dicht ausgeführt.
2.4.3.3 Zone 2: Nahbereich in Abhängigkeit von der Freisetzungsrate und der Lüftung keine
4.7.4 Lagerung von Acetylenflaschen
Siehe TRGS 510.