| Nr. | Beispiel | Merkmale/Bemerkungen/ Voraussetzungen/Hinweise |
Schutzmaßnahmen nach TRBS 2152 Teil 2 | Festlegung der Zonen zur Zündquellenvermeidung nach TRBS 2152 Teil 3 | Schutzmaßnahmen nach TRBS 2152 Teil 4 Teil 4 | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| (Sp. 1) | (Sp. 2) | (Sp. 3) | (Sp. 4) | (Sp. 5) | (Sp. 6) | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| 4 | Spezielle Anlagen | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| 4.1 | Abwasser- technische Anlagen |
Hinweis: Bei extremen Störungen oder Zugabe von reinem Sauerstoff sind zusätzliche Schutzmaßnahmen erforderlich. Dämpfe von außen eingetragener brennbarer Flüssigkeiten sind schwerer als Luft. Faulgas hat eine relative Dichte zur Luft von ca. 0,9. Das Ausbreitungsverhalten ist anhand des Dichteunterschiedes nicht eindeutig bestimmbar. |
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| 4.1.1 | Abwasserleitung | In den Abwasserableitungsanlagen ist im Normalbetrieb mit dem Auftreten einer g. e. A., durch Dämpfe brennbarer Flüssigkeiten (z. B. Benzin) und Gase (z. B. Faulgas, Flüssiggas) zu rechnen. | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| 4.1.1.1 | Umschlossene Räume (Definition siehe BGR/GUV-R 126) in denen Abwasser gespeichert wird, sowie das Innere von Apparaten, Behältern und Leitungen geschlossener Ableitungssysteme (z. B. Pumpenvorlagen, Pumpensümpfe, Stollen, offene und geschlossene Regenbecken, Stauraumkanäle, Schächte, in die Druckrohre entlüftet werden, Dükerbauwerke) | Oberhalb der Flüssigkeit ist mit dem Auftreten einer g. e. A. zu rechnen (z. B. durch Dämpfe brennbarer Flüssigkeiten und/oder Faulgas). | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| 4.1.1.1.1 | In Räumen |
a) Umschlossene Räume sind technisch gelüftet und durch Gaswarnanlagen überwacht; Automatische Schaltfunktionen der Gaswarnanlage mit Erhöhung der Lüftungsleistung. |
2.4.4.3 2.5.3 |
Zone 2: im Freisetzungsbereich in Abhängigkeit von der Freisetzungsrate und der Lüftung | keine | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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b) Wie a) jedoch ohne Gaswarnanlage. |
2.4.4.3 | Zone 2: gR | keine | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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c) Eine natürliche Lüftung ist gewährleistet. |
2.4.4.2 | Zone 1: gR | keine | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| 4.1.1.1.2 | Im Freien |
a) Die umschlossenen Räume sind natürlich gelüftet. |
2.4.4.2 | Zone 2: bis Oberkante umschlossener Raum | keine | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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b) Wie a) jedoch kann mit einer natürlichen Lüftung z. B. bei tiefen Becken nicht gerechnet werden. |
keine | Zone 1: bis Oberkante umschlossener Raum | keine | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| 4.1.1.2 | Vom Abwasser durchflossene Räume (z. B. Kanäle, Druckrohrleitungen, durchflossene Schächte, Absturzbauwerke, Gerinne) | Oberhalb der Flüssigkeit ist mit dem Auftreten von Dämpfen brennbarer Flüssigkeiten und Gase zu rechnen. | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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a) Die technische Lüftung ist so ausgelegt, dass oberhalb der Flüssigkeit nicht mit dem Auftreten einer g. e. A. zu rechnen ist. |
2.4.4.3 | keine Zone | keine | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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b) Eine natürliche Lüftung ist vorhanden. |
2.4.4.2 | Zone 2: gR | keine | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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c) Die natürliche Lüftung ist nicht vorhanden. |
keine | Zone 1: gR keine Zone: oberhalb des Kanaldeckels |
keine | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| 4.1.1.3 | Räume, die über Öffnungen mit den unter 4.1.1.1 genannten Einrichtungen in Verbindung gebracht werden können (z.B. Räume mit trocken aufgestellten Abwasserpumpen oder geschlossenen Ableitungssystemen, Zugänge zu Regenbecken oder Stauräumen) | Beim Öffnen der Verbindungen zu unter 4.1.1.1 genannten Einrichtungen ist die Bildung einer g. e. A. nicht auszuschließen. | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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a) Die Öffnung ist auf Dauer technisch dicht geschlossen und nur mit speziellen Hilfsmitteln zu öffnen; Raum mit natürlicher Lüftung. |
2.4.3.2 2.4.4.2 |
keine Zone | keine | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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b) Die Öffnung ist technisch dicht geschlossen; Raum mit natürlicher Lüftung. |
2.4.3.3 2.4.4.2 |
Zone 2: 3 m um die Öffnung | keine | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| 2.4.3.4 2.4.4.2 |
keine Zone | keine | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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d) Wie c) jedoch mit technischer Lüftung des Raumes und ohne technische Lüftung der unter 4.1.1.1 genannten Einrichtungen. |
2.4.3.4 2.4.4.3 |
Zone 2: 1 m um Öffnung | keine | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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e) Wie d) jedoch natürliche Lüftung des Raumes. |
2.4.3.4 2.4.4.2 |
Zone 1: 1 m um Öffnung Zone 2: gR |
keine | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| 4.1.2 | Abwasserbehandlung | Mit dem Auftreten einer g. e. A. durch Dämpfe brennbarer Flüssigkeiten ist vor allem in den Einlaufbereichen von Abwasserbehandlungsanlagen zu rechnen. Die Bildung einer g. e. A. durch Dämpfe brennbarer Flüssigkeiten ist auszuschließen, nachdem eine Abwasserbehandlung (z. B. in belüfteten Sandfängen, Belebungsbecken oder anderen Einrichtungen mit natürlicher oder technischer Lüftung) durchgeführt worden ist. Faulgase können durch lange Transportwege in der Abwasserleitung oder bei langen Verweilzeiten in der Abwasserbehandlungsanlage auftreten. | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| 4.1.2.1 | Einlaufbauwerke, z. B. Schneckenhebewerke, Verteilerbauwerke | Oberhalb der Flüssigkeit ist mit dem Auftreten einer g. e. A. (z. B. durch Dämpfe brennbarer Flüssigkeiten und/oder Gase/Faulgas) zu rechnen; | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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a) Abgedeckte Bauwerke mit technischer Lüftung. |
2.4.4.3 | Zone 2: gR | keine | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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b) Wie a) jedoch mit natürlicher Lüftung. |
2.4.4.2 | Zone 1: gR | keine | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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c) Nicht abgedeckte Bauwerke. |
2.4.4.2 | Zone 1: bis Oberkante Bauwerk | keine | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| 4.1.2.2 | Rechenanlagen | Oberhalb der Flüssigkeit ist mit dem Auftreten einer g. e. A. (z. B. durch Dämpfe brennbarer Flüssigkeiten und/oder Faulgas) zu rechnen; In Abhängigkeit von vorgeschalteten Anlagenteilen kann die Wahrscheinlichkeit des Auftretens einer g. e. A. verringert werden. | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| 4.1.2.2.1 | In Räumen |
a) Räume mit technischer Lüftung und durch Gaswarnanlagen mit Notfunktion überwacht; (Abschaltung von Anlagenteilen, gefahrloses Abfahren der Anlagen). |
2.4.4.3 2.5.4 |
Zone 2: im Freisetzungsbereich in Abhängigkeit von der Freisetzungsrate und der Lüftung | keine | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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b) Räume mit technischer Lüftung. |
2.4.4.3 | Zone 2: gR | keine | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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c) Wie b) jedoch mit natürlicher Lüftung. |
2.4.4.2 | Zone 1: im Gerinne Zone 2: übriger Raum |
keine | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| 4.1.2.2.2 | Im Freien | Zone 1: im Gerinne | keine | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| 4.1.2.3 | Sandfang | Oberhalb der Flüssigkeit ist mit dem Auftreten einer g. e. A. (z. B. durch Dämpfe brennbarer Flüssigkeiten und/oder Gase/Faulgas) zu rechnen; | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| 4.1.2.3.1 | Nicht belüfteter Sandfang | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| 4.1.2.3.1.1 | In Räumen |
a) Raum mit technischer Lüftung. |
2.4.4.3 | Zone 2: im Gerinne | keine | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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b) Wie a) jedoch nur natürliche Lüftung. |
2.4.4.2 | Zone 1: im Gerinne Zone 2: übriger Raum |
keine | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| 4.1.2.3.1.2 | Im Freien | Zone 2: im Gerinne | keine | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| 4.1.2.3.2 | Belüfteter Sandfang | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| 4.1.2.3.2.1 | In Räumen |
a) Raum mit technischer Lüftung. |
2.4.4.3 | keine Zone | keine | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
b) Wie a) jedoch nur natürliche Lüftung. |
2.4.4.2 | Zone 2: gR | keine | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| 4.1.2.3.2.2 | Im Freien | keine Zone | keine | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| 4.1.2.4 | Fäkalannahmestationen und deren Umgebung | Im Inneren der Fäkalannahmestation ist das Auftreten von g. e. A. zu erwarten. | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| 4.1.2.4.1 | In Räumen |
a) Objektabsaugung an der Austrittsstelle der Fäkalannahmestation. |
2.4.4.4 | Zone 2: im Inneren | keine | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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b) Aufstellungsraum mit technischer Lüftung. |
2.4.4.3 | Zone 1: im Inneren Zone 2: im Nahbereich der Anlage |
keine | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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c) Aufstellungsraum mit natürlicher Lüftung. |
2.4.4.2 | Zone 1: im Inneren Zone 2: übriger Raum |
keine | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| 4.1.2.4.2 | Im Freien | Objektabsaugung an der Austrittsstelle der Fäkalannahmestation. | 2.4.4.4 | Zone 2: im Inneren | keine | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| 4.1.2.5 | Weitere Anlagenbereiche der Abwasserbehandlung nach einer Behandlung wie unter 4.1.2.1, 4.1.2.2 und 4.1.2.3 | Die Bildung einer g. e. A. ist nicht zu erwarten. | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| 4.1.3 | Schlammbehandlung | Schlammbehandlung dient der Entwässerung und Stabilisierung vom Klärschlamm. | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| 4.1.3.1 | Bauwerke, in denen Schlamm statisch eingedickt wird (Voreindicker) oder in denen nicht entwässerter und nicht anaerob stabilisierter Schlamm gespeichert wird (z. B. Schlammstapelbehälter) | Diese Bauwerke befinden sich grundsätzlich im Freien. Es muss mit Bildung einer g. e. A. durch Freisetzung von Faulgas gerechnet werden. | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| 4.1.3.1.1 | Abgedeckte Bauwerke |
a) Z. B. technische Lüftung vorhanden. |
2.4.4. | Zone 2: gesamtes Bauwerk | keine | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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b) Wie a) jedoch mit natürlicher Lüftung. |
2.4.4.2 | Zone 1: gesamtes Bauwerk Zone 2: 1 m um Öffnungen des Bauwerkes |
keine | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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b) Natürliche Lüftung ist nicht gewährleistet. |
Zone 1: Inneres des offenen Behälters oder Schachtes keine Zone: außerhalb des offenen Behälters oder Schachtes |
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| 4.1.3.2 | Geschlossene Faulbehälter | Eine g. e. A. kann im Faulbehälter durch Eindringen von Luft und in seiner Umgebung durch Ausströmen von Faulgas entstehen. | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| 4.1.3.2.1 | Inneres des Gasraumes über dem Schlammspiegel (Faulbehälterkopf, Gashaube) | Inneres des Gasraumes, in dem entstehendes Faulgas gesammelt und zu Speicher, ggfs. Aufbereitung und Verbrauchern weitergeleitet wird. | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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a) Im Normalbetrieb verhindert ein geringer Überdruck im Faulbehälterkopf ein Eindringen von Luft und damit die Bildung einer g. e. A. im Faulbehälter. |
2.4.2 | keine Zone: im Innern des Gasraumes | keine | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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b) Aufgrund zu erwartender Störungen oder gelegentlich auftretender verfahrensbedingter Betriebszustände kann auch im Normalbetrieb Luft in den Gasraum eintreten und so die OEG unterschritten werden. Das Auftreten von g. e. A. ist gelegentlich möglich. |
Zone 1: über dem Schlammspiegel im Innern des Gasraumes | keine | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| 4.1.3.2.2 | Öffnungen vom Gasraum zur Umgebung | Siehe 4.1.4.1.2 und 4.1.4.4. | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| 4.1.3.3 | Schlammtasche | Unmittelbar am Faulturm angebrachter Schacht, in dem Schwimmschlamm und verdrängter Faulschlamm gesammelt werden. | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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a) Nicht abgedeckte Schlammtasche. |
2.4.4.2 | Zone 1: gR im Schacht Zone 2: 1 m um Schachtoberkante |
keine | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
b) Abgedeckte Schlammtasche. |
keine | Zone 1: gR im Schacht Zone 2: 1 m um Öffnungen |
keine | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| 4.1.3.4 | Bauwerke (z. B. Trübwasserspeicher, Nacheindicker), in denen sich anaerob stabilisierter Schlamm (Faulschlamm) oder Trübwasser befindet | Diese Bauwerke befinden sich grundsätzlich im Freien. Es muss mit Bildung einer g. e. A. durch Freisetzung von Faulgas gerechnet werden. Siehe 4.1.3.1. | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| 4.1.3.5 | Bereiche, in denen entwässerter Schlamm gelagert wird | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| 4.1.3.5.1 | Bereiche, in denen entwässerter und anaerob stabilisierter Schlamm gelagert wird | Es ist nicht mit der Bildung einer g. e. A. zu rechnen. | 2.4.4.2 | keine Zone | keine | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| 4.1.3.5.2 | Bereiche, in denen entwässerter und aerob stabilisierter Schlamm gelagert wird | Es kann abhängig von Lagerungsbedingungen zur Bildung von Faulgas kommen. | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| 4.1.3.5.2.1 | In Räumen |
a) Offene Lagerung (z. B. in einer Halle oder in offenen Containern in einer Halle); Raum mit technischer Lüftung. |
2.4.4.3 | keine Zone | keine | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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b) Wie a) jedoch Raum mit natürlicher Lüftung. |
2.4.4.2 | Zone 2: gR | keine | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| 4.1.3.5.2.2 | Im Freien |
a) Offene Lagerung (z. B. Schlammlagerplatz oder offener Container); |
2.4.4.2 | keine Zone | keine | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
b) Lagerung in einem Behälter (z. B. Silo); Behälter mit technischer Lüftung. |
2.4.4.3 | keine Zone im Behälter | keine | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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c) Wie b) Behälter mit natürlicher Lüftung. |
2.4.4.2 | Zone 2: gR im Behälter | keine | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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d) Wie b) Behälter ohne Lüftung. |
Zone 1: gR im Behälter | keine | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| 4.1.3.6 | Räume in denen Schlamm maschinell entwässert / eingedickt wird. | Die Bildung einer g. e. A. ist weder in der Anlage noch im Aufstellungsraum zu erwarten. | 2.4.4.2 | keine Zone | keine | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| 4.1.3.7 | Schlammtrockner und Räume, in denen getrockneter Schlamm gelagert wird | In Schlammvolltrocknungsanlagen ist mit einer g. e. A. durch Stäube zu rechnen. TS > 95 %. | Hinweise siehe Punkt 3 EX-RL und VDI 2263 Staubbrände und Staubexplosionen erkennen und bewerten | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| 4.1.4 | Faulgasverwertung | Das in geschlossenen Faulbehältern erzeugte Faulgas wird im Gasraum über dem Schlammspiegel (Faulbehälterkopf) gesammelt und abgeleitet, anschließend ggf. aufbereitet, gespeichert, verwertet oder abgefackelt. | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| 4.1.4.1 | Faulgas führende Anlagenteile, soweit nicht unter 4.1.4.2 bis 4.1.4.9 aufgeführt (z. B. Gasleitungen, -filter, -trockner) | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| 4.1.4.1.1 | Inneres von Faulgas führenden Anlagenteilen |
a) Im Normalbetrieb verhindert ein geringer Überdruck ein Eindringen von Luft und damit die Bildung einer g. e. A. in Anlagenteilen. |
2.4.2 | keine Zone | keine | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
b) Aufgrund zu erwartender Störungen oder gelegentlich auftretender verfahrensbedingter Betriebszustände (z. B. Ansprechen von Unterdrucksicherungen beim Einsatz von Gasdruckerhöhungsgebläsen) kann Luft auch im Normalbetrieb in Faulgas führende Anlagenteile gelangen und so die OEG unterschritten werden. |
keine | Zone 1: gR in Faulgas führenden Anlagenteilen | keine | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| 4.1.4.1.2 | Umgebung von Faulgas führenden Anlagenteilen | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| 4.1.4.1.2.1 | In Räumen |
a) Faulgas führende Anlagenteile auf Dauer technisch dicht. |
2.4.3.2 | keine Zone | keine | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
b) Faulgas führende Anlagenteile technisch dicht; Räume natürlich gelüftet; wiederkehrende Prüfung der Anlagenteile auf Dichtheit. |
2.4.3.3 2.4.3.5 2.4.4.2 |
keine Zone | keine | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
c) Faulgas führende Anlagenteile technisch dicht; jedoch mit betriebsbedingten Austrittsstellen (z. B. Probenahmestellen; Spülanschlüsse mit einfachem Absperrorgan) Räume technisch gelüftet; wiederkehrende Prüfung der Anlagenteile auf Dichtheit. |
2.4.3.4 2.4.3.5 2.4.4.3 |
Zone 2: 3 m um Öffnungen | keine | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
d) Wie c) jedoch Räume mit natürlicher Lüftung. |
2.4.3.4 2.4.3.5 2.4.4.2 |
Zone 1: 1m um Öffnungen Zone 2: gR |
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| 4.1.4.1.2.2 | Im Freien |
a) Faulgas führende Anlagenteile dauerhaft technisch dicht. |
2.4.3.2 | keine Zone | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
b) Faulgas führende Anlagenteile technisch dicht; wiederkehrende Prüfung der Anlagenteile auf Dichtheit. |
2.4.3.3 2.4.3.5 |
keine Zone | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
c) Faulgas führende Anlagenteile technisch dicht; jedoch mit betriebsbedingten Austrittsstellen (z. B. Probenahmestellen; Spülanschlüsse mit einfachem Absperrorgan); wiederkehrende Prüfung der Anlagenteile auf Dichtheit. |
2.4.3.4 2.4.3.5 |
Zone 1: 1m um Austrittsöffnung Zone 2: weitere 2 m um Austrittsöffnung |
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| 4.1.4.2 | Kondensatabscheider | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| 4.1.4.2.1 | In Räumen |
a) Durch den Einsatz von geschlossenen Entwässerungssystemen, z. B. Schleusen mit gegeneinander verriegelten Doppelsperrarmaturen, ist ein Gasaustritt verhindert; Räume mit natürlicher Lüftung. |
2.4.2 2.4.3.4 2.4.4.2 |
keine Zone | keine | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
b) Bei Entwässerungshähnen oder offenen Wasserverschlüssen ist mit der Bildung einer g. e. A. infolge von Durchschlag oder Austrocknen der Wasserverschlüsse oder infolge von Fehlbedienung zu rechnen. Ableitung in umschlossene Räume; Räume mit technischer Lüftung. |
2.4.4.3 | Zone 2: gR | keine | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
c) Wie b) jedoch Räume mit natürlicher Lüftung. |
2.4.4.2 | Zone 1: gR Zone 2: 1 m um Öffnungen des geschlossenen Raumes |
keine | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| 4.1.4.2.2 | Im Freien | Entwässerungshähne im Freien oder im Freien mündende Leitungen von in Räumen aufgestellten Kondensatabscheidern. | 2.4.4.2 | Zone 1: 1 m um Austrittsöffnung Zone 2: weitere 2 m um Austrittsöffnung |
keine | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| 4.1.4.3 | Gasbehälter für Faulgas | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| 4.1.4.3.1 | Gasbehälter mit Stahlummantelung und gewichtsbelasteter Membran (Niederdruckgasbehälter) | Stahlummantelung oberhalb der Membran mit Öffnungen zur Atmosphäre versehen. Die Stahlummantelung des Gasraumes unterhalb der Membran ist auf Dauer technisch dicht und im Bereich der Membran technisch dicht, wiederkehrende Prüfung (z. B. entsprechend DWA-Merkblatt M 376) der Membrane auf Dichtheit. | 2.4.3.2 2.4.3.3 2.4.3.5 2.4.4.2 |
keine | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Luftraum zwischen Membran und Stahlummantelung. | Zone 1 | keine | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Austrittsöffnungen aus dem Gasraum (z. B. Sicherheitseinrichtungen) siehe 4.1.4.4. | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Öffnungen vom Luftraum zur Atmosphäre. | Zone 2: im Nahbereich | keine | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
a) Gasraum, wenn eine Absaugsicherung das Eindringen von Luft in den Gasraum verhindert. |
2.4.2 | keine Zone | keine | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
b) Gasraum, wenn das Eindringen von Luft durch Ansprechen der Unterdrucksicherung möglich ist. |
Zone 1 | keine | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| 4.1.4.3.2 | Behälter mit geringem Überdruck („Drucklose Gasbehälter“) | Die natürliche Lüftung des Luftraums ist auch bei vollständiger Füllung des Gasraumes durch geeignete Maßnahmen sichergestellt (z. B. Führungsgerüst oder Anordnung der Membran); | 2.4.3.3 2.4.4.2 |
keine | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Gasraum, wenn das Eindringen von Luft möglich ist, z. B. beim Ansprechen von Unterdrucksicherungen und/oder Leckagen der Membran. | Zone 1: gR | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Luftraum zwischen Membran und Ummantelung. | Zone 1: gR | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Austrittsöffnungen aus dem Gasraum siehe 4.1.4.4. | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Öffnungen vom Luftraum zur Atmosphäre. | Zone 2: im Nahbereich | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| 4.1.4.3.3 | Gasbehälter mit druckbeaufschlagter Membran (Gegendruckbehälter) | Die Druckbeaufschlagung erfolgt durch ein Stützluftgebläse. | 2.4.3.3 2.4.4.2 |
keine | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Gasraum. | Zone 1: gR | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Luftraum zwischen Innenmembran und Ummantelung. | Zone 1: gR | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Austrittsöffnung der Stützluft. | Zone 1: 1 m. Zone 2: weitere 2 m |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Ummantelung. | Zone 2: im Nahbereich | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| 4.1.4.3.4 | Frei stehende Glockengasbehälter | Siehe 4.2.3.2.2. | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| 4.1.4.3.5 | Frei stehende Hochdruckgasbehälter (siehe DVGW – Arbeitsblatt G 433) | Siehe 4.2.3.3. | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| 4.1.4.4 | Bereiche, in die Gasüberdruckentlastungen münden (z. B. am Faulbehälterkopf und am Gasbehälter) | Unmittelbar ins Freie mündende Überdruckentlastungen. | 2.4.4.2 | Zone 1: 1 m um Austrittsöffnung Zone 2: weitere 2 m um Austrittsöffnung |
keine | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| 4.1.4.5 | Faulgasaufbereitungsanlagen | Hierzu zählen Anlagen, die zur Aufbereitung und Nutzung des Faulgases auf der Kläranlage dienen. | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| 4.1.4.5.1 | Gasentschwefler im Freien Entschwefler mit Luftbeimischung | Entschwefler steht betriebsbedingt unter Überdruck. Die Bildung einer g. e. A. ist durch eine geeignete Steuerung und Überwachung der Luftzufuhr verhindert. Bei Entschweflern mit einer Masse, die sich bei der Regeneration selbst erwärmt, wird die Luftzufuhr zusätzlich durch eine Temperaturüberwachung geregelt. |
2.4.2. 2.3.2 |
Zone 1: in den Schleusen und 1 m um Öffnungen Zone 2: weitere 2 m um Öffnungen |
keine | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| 4.1.4.5.2 | Aktivkohlefilter im Freien | Im Betriebszustand ist der Filter wie eine gasführende Leitung mit Probenahmestellen zu betrachten. | 2.4.3.3 | Zone 1: 1 m um Öffnungen Zone 2: weitere 2 m um Öffnungen |
keine | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| 4.1.4.6 | Druckregler für Faulgas |
a) Sicherheitsmembrane zusätzlich zur Arbeitsmembrane. |
2.4.2 2.4.4.2 |
keine Zone | keine | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
b) Gas kann bei schadhafter Membrane in einen Raum austreten; Raum mit technischer Lüftung. |
2.4.4.3 2.4.3.3 |
Zone 2: gR | keine | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
c) Wie b) jedoch Raum mit natürlicher Lüftung. |
2.4.4.2 2.4.3.3 |
Zone 1: gR Zone 2: 1 m um Öffnungen des Raumes |
keine | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
d) Wie b), jedoch Austritt ins Freie. |
2.4.4.2 2.4.3.4 |
Zone 1: 1 m um Austrittsöffnung Zone 2: weiter 2 m um Austrittsöffnungen |
keine | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| 4.1.4.7 | Verdichter für Faulgase | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| 4.1.4.7.1 | Inneres von Gebläsen und Verdichtern | Im Inneren ist mit der Bildung einer g. e. A. durch Einsaugen von Luft (z. B. über die Unterdrucksicherung und beim Einsatz von Gegendruckbehältern) zu rechnen. | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Verdichter, die geeignet sind zum Anschluss an Rohrleitungen, die innen in Zone 1 eingestuft sind, und den Anforderungen der Kategorie 2 der Richtlinie 94/9/EG entsprechen. | Zone 1 | keine | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| 4.1.4.7.2 | Umgebung von Gebläsen und Verdichtern | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| 4.1.4.7.2.1 | In Räumen |
a) Anlage auf Dauer technisch dicht. |
2.4.3.2 2.4.4.2 |
keine Zone | keine | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
b) Anlage technisch dicht, Kühlluftstrom der Motoren gegen mögliche Austrittsstellen gerichtet; Freisetzung wird mittels Gaswarnanlage automatisch erkannt und g. e. A. wird kurzfristig durch technische Lüftung beseitigt; wiederkehrende Prüfung der Anlagenteile auf Dichtheit. |
2.4.3.3. 2.4.3.5 2.4.4.3 2.5.3 |
Zone 2: im Nahbereich | keine | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
c) Wie b) jedoch keine automatische Gaswarnanlage; Raum mit technischer Lüftung. |
2.4.3.3 2.4.3.5 2.4.4.3 |
Zone 1: 1 m um den Verdichter Zone 2: gR |
keine | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
d) Wie c) jedoch Raum mit natürlicher Lüftung. |
2.4.3.3 2.4.3.5 2.4.4.2 |
Zone 1: gR | keine | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| 4.1.4.7.2.2 | Im Freien | Wie 4.1.4.7.2.1, aber: Im Freien kann in Folge von Witterungseinflüssen gegenüber vergleichbaren Situationen in Räumen im Allgemeinen eine Zone mit geringeren Anforderungen festgelegt bzw. die Zonenausdehnung reduziert werden. | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| 4.1.4.8 | Gasfackeln | Das Ausströmen von Gas in die Umgebung bei nicht brennender Flamme wird verhindert durch eine automatische Absperreinrichtung gekoppelt mit selbsttätig wirkender Zündeinrichtung und Flammenüberwachung (Zündautomat). In der Gasleitung vor der Fackel befindet sich eine geeignete Flammendurchschlagsicherung. | 2.4.2 | keine Zone | 7.2 | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| 4.1.4.9 | Faulgasbetriebene Maschinen und Brenner | Bildung von g. e. A. außerhalb der Maschinen/Brenner wird durch die Art der Konstruktion verhindert (DIN EN 746-2 "Industrielle Thermoprozessanlagen“). In der Gasleitung, vor der jeweiligen Einrichtung, befindet sich jeweils eine geeignete Flammendurchschlagsicherung. |
2.3.2 2.4.4.2 2.4.3.2 |
keine Zone in der Umgebung | 7.2 | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| 4.1.5 | Abluftsysteme |
a) Es wird ausschließlich aus einem explosionsgefährdeten Bereich abgesaugt. |
2.4.4.3 | Zone wie Zone des abgesaugten Bereiches | keine | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
b) Es wird aus verschiedenen Bereichen mit und ohne Explosionsgefahr abgesaugt.
|
2.4.4.3 | Anhand der Lüftergleichung ist das Vorhandensein explosionsfähiger Atmosphäre abzuschätzen | keine | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| 4.2 | Anlagen zur leitungs- gebundenen Versorgung der Allgemeinheit mit Gas |
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| 4.2.1 | Gas-Druckregel- und Messanlagen, Normalbetrieb (GDRM-Anlagen) | Erdgas DVGW-Arbeitsblatt G 260 | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| 4.2.1.1 | in Räumen | GDRM-Anlagen in Räumen DVGW-Arbeitsblätter G 491 und G 492. Be- und Entlüftungsöffnungen zu anderen Räumen sind nicht zulässig. Sie dürfen nur ins Freie münden. | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
a) Es wird ausschließlich aus einem
explosionsgefährdeten Bereich abgesaugt. |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
a1) keine Gasfreisetzung über Atmungsöffnungen in den Aufstellungsraum möglich. |
2.4.3.2 | keine Zone | keine | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
a2) keine Gasfreisetzung über Atmungsöffnungen in den Aufstellungsraum möglich. |
2.4.3.2 2.4.3.4 2.4.4.2 |
keine Zone | keine | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
a3) wie a1), jedoch Gasfreisetzung über Atmungsöffnungen in den Aufstellungsraum mit 70 l/h bis 150 l/h möglich |
2.4.3.2 2.4.3.4 2.4.4.2 |
Zone 1: Nahbereich Atmungsventile in Abhängigkeit von der Freisetzungsrate und der Lüftung (Zylinder Ø = 0,6m; Höhe H = 1,5 m) Zone 2: gR |
keine | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
a4) wie a1), jedoch kleine Aufstellungsräume (z. B. nicht begehbare Schrankanlage), Gasfreisetzung über Atmungsöffnungen in den Aufstellungsraum mit 70 l/h bis 150 l/h möglich |
2.4.3.2 2.4.3.4 2.4.4.2 |
Zone 1: gesamter Innenraum der Schrankanlage; Zone 2: Be- und Entlüftungsöffnungen außen: Halbkreis mit R = 0,3 m bei Spaltöffnung Breite/Höhe B/H > 10 und Höhe << R oder Zone 2 nach unten Viertelkreis mit R = 0,3 m und nach oben anschließend 1,5 m und Breite 0,3 m bei Rechtecköffnung Breite/Höhe B/H 1 bis 10 und Höhe H ≤ R |
keine | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
b) GDRM-Anlage (MOP > 5 bar) gewartet und instand gehalten nach DVGW-Arbeitsblatt G 495. |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
b1) Gasfreisetzung über Atmungsöffnungen ≤ 30 l/h in den Aufstellungsraum möglich |
2.4.3.3 2.4.3.4 2.4.4.2 |
Zone 2: ganzer Raum | keine | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
b2) wie b1), jedoch Gasfreisetzung über Atmungsöffnungen in den Aufstellungsraum mit 70 l/h bis 150 l/h möglich |
2.4.3.3 2.4.3.4 2.4.4.2 |
Zone 1: Nahbereich Atmungsventile in Abhängigkeit von der Freisetzungsrate und der Lüftung (Zylinder Ø = 0,6m; Höhe H = 1,5 m) Zone 2: gR |
keine | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
b3) wie b1), jedoch kleine Aufstellungsräume (z. B. nicht begehbare Schrankanlage), Gasfreisetzung über Atmungsöffnungen in den Aufstellungsraum mit 70 l/h bis 150 l/h möglich |
2.4.3.3 2.4.3.4 2.4.4.2 |
Zone 1: gesamter Innenraum der Schrankanlage; Be- und Entlüftungsöffnungen außen: - Zone 2: Halbkreis mit R = 0,3 m bei Spaltöffnung Breite/Höhe B/H > 10 und Höhe H << R -nach unten Viertelkreis mit R = 0,3 m und nach oben anschließend 1,5 m und Breite 0,3 m bei Rechtecköffnung Breite/Höhe B/H 1 bis 10 und Höhe H ≤ R. |
keine | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| 4.2.1.2 | Gas-Druckregel- und Messanlagen, Normalbetrieb (GDRM-Anlagen) im Freien | GDRM-Anlagen im Freien aufgestellt, DVGW-Arbeitsblatt G 491 und G 492. Wie 4.2.1.1, aber: Im Freien kann in Folge von Witterungseinflüssen gegenüber vergleichbaren Situationen in Räumen im Allgemeinen eine Zone mit geringeren Anforderungen festgelegt bzw. die Zonenausdehnung reduziert werden. |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| 4.2.2 | Erdgastankstellen | Erdgas DVGW-Arbeitsblatt G 260 Erdgastankstelle DVGW-Arbeitsblatt G 651/VD-TÜV 510 |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| 4.2.2.1 | Erdgasverdichter in Räumen | Erdgasverdichter mit Nebenanlagen und räumlicher Trennung zu den Pufferbehältern | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
a) Aufstellung im Raum/Schrank bei 20 % der UEG Alarm bei 40 % der UEG Abschalten. Anlage wird nicht entspannt. |
2.4.3.3 2.4.4.2 2.5.3 |
Zone 1: gR Be- und Entlüftungsöffnungen außen Zone 2 (Zonenausdehnung richtet sich nach den Belüftungsverhältnissen vgl. auch Anlagen nach G 491, Punkt 4.2.1.1). |
keine | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
b) Aufstellung im Raum/Schrank
bei 20 % der UEG Alarm und Aktivierung
der Lüftung bei 40 % der UEG Abschalten
der Anlage (Lüftung bleibt aktiv), Absperrung
außerhalb des Aufstellungsraumes,
Notentspannung des gesamten gasführenden
Systems im Raum/Schrank nach
außen. |
2.4.3.3 2.4.4.3 2.5.4 |
Zone 2: gR (Anm.: Erfolgt regelmäßig eine manuelle Kondensatentleerung in den Aufstellungsraum der Anlage, ist gR Zone 1) |
keine | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
c) Aufstellung im Raum/Schrank
Verdichter mit magnetisch gekoppeltem
dichtungslosem Antrieb sowie geeignete
Maßnahmen zur Verhinderung der
Schwingungsübertragung. Restliche Anlagenteile
sind technisch dicht. |
2.4.3.2 2.4.4.2 |
Zone 2: gR (Anm.: Erfolgt regelmäßig eine manuelle Kondensatentleerung in den Aufstellungsraum der Anlage, ist gR Zone 1) |
keine | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| 4.2.2.2 | Erdgasverdichter im Freien | Verdichter sind im Freien aufgestellt. | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Hinweis: Dieses Fallbeispiel gilt nicht für im Freien aufgestellte Erdgastankgeräte mit einem Durchsatz unter 10 kg/h. Wie 4.2.2.1, aber: Im Freien kann in Folge von Witterungseinflüssen gegenüber vergleichbaren Situationen in Räumen im Allgemeinen eine Zone mit geringeren Anforderungen festgelegt bzw. die Zonenausdehnung reduziert werden. |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| 4.2.2.3 | Kondensat- entleerung im Freien |
Manuelle Kondensatentleerung im Freien. | 2.4.4.2 | Zone 1: Kugel 1 m Durchmesser um Austrittsöffnung | keine | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| 4.2.2.4 | Pufferbehälter in Räumen | Pufferbehälter Aufstellung im Raum/Schrank. | 2.4.3.3 2.4.4.2 |
Zone 2: gR | keine | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| 4.2.2.5 | Verdichter und Pufferbehälter gemeinsam im Raum/Schrank | Verdichter mit Nebenanlagen und Pufferbehälter gemeinsam in einem Raum aufgestellt. | Die Zonenfestlegung richtet sich nach dem Bauteil mit der höchsten Zonenanforderung entsprechend Punkt 4.2.2.1 oder 4.2.2.4 | keine | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| 4.2.2.6 | Zapfsäule im Freien | a) Zapfsäule (Aufstellung der Zapfsäule außerhalb
des Bereiches von g. e. A. resultierend
von Ottokraftstoff oder Flüssiggas.
Zonen für Zapfsäulen von Ottokraftstoff
oder Flüssiggas sind nach TRbF40 bzw.
TRG 404 festzulegen). |
2.4.3.2 2.4.4.2 |
Zone 2: gR im Gehäuse der Zapfsäule | keine | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
b) Zapfpistole/Abgabeeinrichtung. |
2.4.3.3 2.4.4.2 |
keine Zone: durch konstruktive Maßnahmen wird beim Anschließen oder Entfernen der Zapfpistole an der Füllkupplung die Entstehung einer gefährlichen explosionsfähigen Atmosphäre vermieden (Rest-Gasvolumen kleiner 0,03 Normliter), es erfolgt eine gefahrlose Entspannung des Füllschlauches vor dem Entfernen der Zapfpistole | keine | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| 4.2.2.7 | Abblase- und Entspannungs- leitungen im Freien |
Siehe Punkt 5.14 | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| 4.2.3 | Gasbehälter | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| 4.2.3.1 | Räume unter Niederdruck- Gasbehältern | Zone 2: gR | keine | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| 4.2.3.2 | Bereiche um freistehende Niederdruck-Gasbehälter | Siehe auch DVGW-Arbeitsblatt G 430 | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| 4.2.3.2.1 | Scheibengasbehälter | Zone 1: Innenraum oberhalb
der Scheibe. Um Entspannungsöffnungen:
5 m horizontal; 2 m nach unten
und 10 m nach oben Zone 2: 6 m um den Behälter |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| 4.2.3.2.2 | Glockengasbehälter | Zone 1: 1 m um den gasführenden
Teil der Behälter Zone 2: 6 m um Behälter; nach unten 1 m; bei Wassertassen bis 1 m unter diese |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| 4.2.3.3 | Bereiche um freistehende Hochdruck-Gasbehälter | Siehe auch DVGW-Arbeitsblatt G 433 Bildung von g. e. A. durch Undichtheiten möglich. |
Zone 1: 5 m um mögliche
Austrittsstellen, z. B. Mannlöcher,
Kondensatablasseinrichtungen,
Sicherheitsabblaseventile Zone 2: a) bei Behältern bis 100 m³ Inhalt 6 m von Behälterprojektion
b) bei Behältern über 100 m³ Inhalt 10 m von Behälterprojektion |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| 4.3 | Kohlenstaubanlagen und Brikettfabriken |
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| 4.3.1 | Zentralmahlanlagen und Räume mit Brikettpressen | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| 4.3.1.1 | Das Innere von Kohlemahl- anlagen |
a) Bildung von g. e. A. durch Kohlenstaub im Innern der Mahlanlage wegen der realisierten Inertisierung nicht betriebsmäßig zu erwarten; es treten Kohlenstaubablagerungen betriebsmäßig auf, so dass die Entstehung von Glimmnestern oder Selbstentzündungsvorgänge trotz Inertisierung nicht vollständig ausgeschlossen sind; bei längeren Stillstandszeiten wird die Anlage leer gefahren und die Inertisierung danach aufgehoben. Gegebenenfalls ist die Entstehung von Methangas nicht auszuschließen, jedoch ist die Bildung von g.e.A. durch Methangas wegen der Inertisierung nicht möglich; da die Anlage bei längeren Stillstandszeiten leer gefahren wird, ist auch nach Aufhebung der Inertisierung nicht mit der Bildung von g. e. A. zu rechnen. |
2.3.3 2.4.3.2 |
Zone 22 | keine | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
b) Die umgesetzten Inertisierungsmaßnahmen erfolgen mit Rauchgas. Während der An- und Abfahrvorgänge sowie bei Störungen kann die Inertisierung nicht sichergestellt werden. Daher ist die Bildung von g. e. A. durch Kohlenstaub im Innern der Mahlanlage nicht ausgeschlossen. Kohlenstaubablagerungen treten betriebsmäßig auf, so dass die Entstehung von Glimmnestern oder Selbstentzündungsvorgänge nicht ausgeschlossen sind. Gegebenenfalls ist die Entstehung von Methangas nicht auszuschließen, jedoch ist die Bildung von g.e.A. durch Methangas aufgrund des hohen Luftdurchsatzes nicht zu erwarten; bei längeren Stillstandszeiten wird die Anlage leer gefahren, so dass auch dann mit der Entstehung gefährlicher Methankonzentrationen nicht zu rechnen ist. |
2.3.3, kann nicht vollständig erfolgen 2.4.3.2 |
Zone 21 | erforderlich | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| 4.3.1.2 | Umgebung von Mahlanlagen |
a) Bildung von g. e. A. durch Kohlenstaub und Methan in der Umgebung sicher verhindert, da die Anlagen auf Dauer technisch dicht gegenüber Stäuben und Gasen ausgeführt sind. |
2.4.3.2 | keine Zone | keine | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
b) Technische Dichtheit der Anlage nicht auf Dauer gewährleistet; Leckagen und anfallende Stäube werden unverzüglich beseitigt. |
2.4.3.3 und 2.6 |
Zone 2: im Nahbereich | keine | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| 4.3.1.3 | Räume mit Brikettpressen |
a) Bildung von g. e. A. durch Methan gelegentlich zu erwarten; Kohlenstaubablagerungen sind betriebsmäßig vorhanden. |
2.4.4.2 | Zone 1: 3 m Zone 2: weitere 5 m um die Brikettpresse Zone 22: gR |
keine | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
b) Bildung von g. e. A. durch Methan ist aufgrund der technischen Lüftung normalerweise nicht oder aber nur kurzzeitig zu erwarten; Kohlenstaubablagerungen sind betriebsmäßig vorhanden. |
2.4.4.3 | Zone1: im Nahbereich Zone 2: weitere 3 m um die Brikettpresse Zone 22: gR |
keine | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| 4.3.2 | Roh- und Feinkohlen- bunker |
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| 4.3.2.1 | Das Innere von Roh- und Feinkohlenbunkern | Die Bunker werden gelegentlich befüllt; Bildung von g. e. A. durch Methan und Kohlenstaub zu erwarten; wirksame Zündquellen, z. B. Glimmnester, können nicht vollständig ausgeschlossen werden. | 2.4.4.2 | Zone 1 Zone 21 |
erforderlich | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| 4.3.2.2 | Umgebung der Bunker |
a) Die Aufstellung erfolgt im Raum; Bildung von g. e. A. durch Methan und Kohlenstaub zu erwarten. |
2.4.4.2 | Zone 1: im Bereich des Bunkerkopfes Zone 2: anschließender Bereich Zone 22: Ausdehnung vom Einzelfall abhängig |
keine | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
b) Die Aufstellung erfolgt im Raum; Bildung von g. e. A. durch Methan und Kohlenstaub zu erwarten. |
2.4.4.3 | Zone 2: im Nahbereich des Bunkerkopfes Zone 22: Ausdehnung vom Einzelfall abhängig |
keine | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
c) Die Aufstellung erfolgt im Freien; Bildung von g. e. A. durch Methan und Kohlenstaub zu erwarten. |
2.4.4.2 | Zone 2: im Nahbereich des Bunkerkopfes Zone 22: Ausdehnung vom Einzelfall abhängig |
keine | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| 4.4 | Steinkohlen- aufbereitungs- anlagen |
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| 4.4.1 | Rohwasch- kohlen- und Staubbunker |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| 4.4.1.1 | Im Inneren |
a) Bildung von g. e. A. durch Methanausgasung möglich. Aufgrund der Feuchtigkeit ist die Wirbelfähigkeit des Kohlenstaubes stark eingeschränkt, jedoch sind explosionsfähige Kohlenstaubablagerungen betriebsmäßig zu erwarten. |
2.4.4.2 | Zone 1 Zone 22 |
keine | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
b) wie a) |
2.4.4.3 | Zone 2 Zone 22 |
keine | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| 4.4.1.2 | Umgebung der Einrichtungen |
a) Staubablagerungen nicht auszuschließen. Leckagen werden sofort beseitigt, Staubablagerungen werden unverzüglich entfernt. |
2.6 | keine Zone | keine | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
b) Staubablagerungen sind aufgrund der Vielzahl möglicher Freisetzungsquellen und/oder der Sedimentations- geschwindigkeit des Staubes zu erwarten. Staubablagerungen werden gelegentlich befeuchtet und regelmäßig beseitigt. |
2.6 | Zone 22: Ausdehnung vom Einzelfall abhängig | keine | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
c) Staubablagerungen sind aufgrund der Vielzahl möglicher Freisetzungsquellen und der Sedimentations- geschwindigkeit des Staubes im gesamten Raum zu erwarten, Ablagerungen werden regelmäßig beseitigt. |
2.6 | Zone 22: gR | keine | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| 4.4.2 | Sieb- und Brech- einrichtungen sowie Sichter |
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| 4.4.2.1 | Im Inneren der Einrichtungen |
a) G. e. A. durch Kohlenstaub tritt betriebsmäßig auf. Für Steinkohlen wirksame Zündquellen können vollständig vermieden werden, da die Kohlen grobkörnig und wenig zündempfindlich sind. |
keine | Zone 20 | keine | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
b) G. e. A. durch Kohlenstaub tritt betriebsmäßig auf. Für Steinkohlen wirksame Zündquellen können z. B. aufgrund der Feinkörnigkeit und Zündempfindlichkeit nicht vollständig vermieden werden. |
keine | Zone 20 |
erforderlich, da betriebsmäßige Zündquellen nicht hinreichend vermieden werden können | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| 4.4.2.2 | Umgebung der Einrichtungen | Siehe 4.4.1.2 | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Zusätzlich zu 2.1 der Beispielsammlung werden hier spezielle branchenspezifische Lösungen aus dem Bereich der Beschichtungs- und Lackindustrie aufgeführt. Eine Übertragung auf andere Fragestellungen ist nicht ohne Weiteres möglich. Bei der Festlegung der angegebenen Maßnahmen wurden spezielle Randbedingungen berücksichtigt, ohne sie in jedem einzelnen Punkt aufzuführen. Alle in diesem Abschnitt aufgeführten Beispiele zur Zoneneinteilung innerhalb und gegebenenfalls außerhalb von Beschichtungsanlagen basieren auf der Einhaltung einer mittleren Durchschnittkonzentration brennbarer Stoffe in Luft, deren Berechnung in DIN EN 12215:2004, DIN EN 13355:2005 und DIN EN 12981:2005 beschrieben ist. Dabei ist die sogenannte "Verspritzte Höchstmenge flüssiger organischer Beschichtungsstoffe/Stunde" bzw. die "pro Stunde versprühte höchste Pulverlackmenge" zu verstehen als der maximale Messestromwert, der auch bei kurzzeitigem Einsatz (z. B. für intermittierendes Beschichten) nicht überschritten wird. Im Bereich der Sprühwolke muss von explosionsfähiger Atmosphäre ausgegangen werden. Das Applikationsgerät (mit Zuführung) ist so einzusetzen, dass keine wirksame Zündquelle entsteht. Konventionelle, nichtelektrostatische Spritz- oder Sprühpistolen weisen im bestimmungsgemäßen Betrieb selbst keine wirksamen Zündquellen auf. Der Spritz- oder Sprühprozess selbst kann aber zur Ladungstrennung mit Gefahr zündwirksamer Entladungen ebenso führen wie ein elektrostatisch nicht ableitfähiges Werkstück, an welches eine Erde herangeführt wird (z. B. durch geerdetes Werkzeug, Bedienungsperson). Elektrostatische Sprüheinrichtungen müssen den relevanten europäischen Sicherheitsnormen entsprechen und bestimmungsgemäß betrieben werden. Beschichtungsanlagen, die den o. g. Normen entsprechen, können ohne weitere technische Maßnahmen mit dieser Zoneneinteilung betrieben werden. Auch auf ältere Anlagen können die Beispiele angewendet werden, wenn diese auf sicherheitstechnisch gleichwertigem Stand sind und über eine Herstellerklärung die Einhaltung der Normen bestätigt wird. Bei fehlenden relevanten Nachweisen ist eine entsprechend ausführlichere Gefährdungsbeurteilung nach BetrSichV und GefStoffV erforderlich. Die Zonenfestlegungen in Altanlagen nach dem so genannten Flammpunktkriterium bleiben - ohne die o. g. Maßnahmen - hiervon unberührt. Zur Zonenfestlegung in diesen Anlagen siehe Kapitel 2.29 "Verarbeiten von Beschichtungsstoffen" der BGR 500 "Betreiben von Arbeitsmitteln" bzw. die Beispiele nach Abschnitt 3.3 der alten (grünen) Beispielsammlung. | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| 4.5 | Verarbeiten von Beschichtungs- stoffen | Die Zoneneinteilung in den Beispielen 4.5.2 bis 4.5.8 erfolgt nach der berechneten Durchschnittskonzentration (siehe Vorbemerkung). Darüber hinaus können im Sprühkegel höhere Konzentrationen auftreten. Dies ist bei der Auswahl der Betriebsmittel und Verfahren zu berücksichtigen. Siehe Hinweise in den Spalten 3 und 5 der Beispiele 4.5.2, 4.5.3 und 4.5.4. | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| 4.5.1 | Verarbeiten von nichtent- zündbaren flüssigen Beschichtungs- stoffen (wasser- verdünnbar) |
Beschichtungsstoffe und bei Reinigungsarbeiten versprühte Reinigungsflüssigkeiten erfüllen in ihrer Zusammensetzung folgende Formel: [% H2O] > 63/37 x [% org. Lösemittel*] + 49/51 x [% org. Feststoff] * alle flüssigen organischen Bestandteile Zur weiteren Abstufung der Entzündbarkeit von Beschichtungsstoffen siehe PTB-Bericht PEx5 2005 00185. Flammpunkt der bei der Reinigung ohne Versprühen verwendeten Flüssigkeiten liegt ausreichend (siehe TRBS 2152 Teil 1 Abschnitt 3.2 Abs. 4) über Verarbeitungstemperatur. | 2.2 | keine Zone | keine | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| 4.5.2 | Verarbeiten von entzündbaren flüssigen Beschichtungs- stoffen in Spritzständen und Spritzkabinen ohne elektrostatische Sprüh- einrichtungen | Spritzstände und Spritzkabinen entsprechen den Sicherheitsanforderungen von DIN EN 12215:2004. Im Bereich der Sprühwolke muss von explosionsfähiger Atmosphäre ausgegangen werden. Das Applikationsgerät (mit Zuführung) ist so einzusetzen, dass keine wirksame Zündquelle entsteht. Konventionelle, nichtelektrostatische Spritz- oder Sprühpistolen weisen im bestimmungsgemäßen Betrieb keine wirksamen Zündquellen auf. | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
a) Beschichten entzündbarer flüssiger Beschichtungsstoffe (manuell und automatisch), berechnete durchschnittliche Konzentration c ≤ 25 % der UEG der enthaltenen brennbaren Stoffe. Hinweis: Berechnung entsprechend DIN EN 12215:2004, Anhang B | 2.4.4.3 | Zone 2: im Innern der Kabine, in 1 m Abstand/Radius um ständige Öffnungen und Standöffnungen und in Abluft-/ Umluftleitungen bis zum Ort signifikanter Verdünnung | keine | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
b) Beschichten entzündbarer flüssiger Beschichtungsstoffe, berechnete durchschnittliche Konzentration 25 % < c ≤ 50 % der UEG der enthaltenen brennbaren Stoffe. Hinweis: Berechnung entsprechend DIN EN 12215:2004, Anhang B | 2.4.4.3 | Zone 1: im Innern der Kabine und in Abluft-/Umluftleitungen bis zum Ort signifikanter Verdünnung Zone 2: 1 m Abstand/Radius um ständige Öffnungen und Standöffnungen | keine | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| 4.5.3 | Verarbeiten von entzündbaren flüssigen Beschichtungs- stoffen in Spritzständen und Spritzkabinen mit elektrostatischen Sprüh- einrichtungen | Spritzslände und Spritzkabinen entsprechen den Sicherheitsanforderungen von DIN EN 12215:2004. Im Bereich der Sprühwolke muss von explosionsfähiger Atmosphäre ausgegangen werden. Elektrostatische Sprüheinrichtungen müssen DIN EN 50050:2007 bzw. prEN 50176:2007 entsprechen. | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
a) Beschichten entzündbarer flüssiger Beschichtungsstoffe (manuell und automatisch), berechnete durchschnittliche Konzentration c ≤ 25 % der UEG der enthaltenen brennbaren Stoffe. Hinweis: Berechnung entsprechend DIN EN 12215:2004, Anhang B | 2.4.4.3 | Zone 2: im Innern der Kabine, in 1 m Abstand/Radius um ständige Öffnungen und Standöffnungen und in Abluft-/Umluftleitungen bis zum Ort signifikanter Verdünnung | keine | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
b) Beschichten entzündbarer flüssiger Beschichtungsstoffe, berechnete durchschnittliche Konzentration 25 % < c ≤ 50 % der UEG der enthaltenen brennbaren Stoffe. Hinweis: Berechnung entsprechend DIN EN 12215:2004, Anhang B | 2.4.4.3 | Zone 1: im Innern der Kabine und in Abluft-/Umluftleitungen bis zum Ort signifikanter Verdünnung Zone 2: 1 m Abstand/Radius um ständige Öffnungen und Standöffnungen | keine | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| 4.5.4 | Verarbeiten von entzündbaren Beschichtungs- pulvern in Sprühständen und Sprühkabinen mit elektrostatischen Sprüh- einrichtungen | Sprühstände und Sprühkabinen entsprechen den Sicherheitsanforderungen von DIN EN 12981:2005. Im Bereich der Sprühwolke muss von explosionsfähiger Atmosphäre ausgegangen werden. Elektrostatische Sprüheinrichtungen müssen DIN EN 50050:2007 bzw. prEN 50177:2007 entsprechen. | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Elektrostatisches Beschichten entzündbarer Beschichtungspulver (manuell oder automatisch), berechnete durchschnittliche Konzentration der brennbaren Stoffe c ≤ 50 % der UEG oder ≤ 10g/m3
Hinweis: Berechnung entsprechend DIN EN 12981:2005, Anhang B | 2.4.4.3 | Zone 22: im Innern der Kabine, in 1 m Abstand/Radius um ständige Öffnungen und Standöffnungen und in Abluft-/Umluftleitungen bis zu wirksamen Filteranlagen | keine | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| 4.5.5 | Pulver- rückgewinnung | Offenes Pulver-Rückgewinnungssystem | 2.4.4.3 | Zone 22: im Innern | keine | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Geschlossenes Pulver-Rückgewinnungssystem | 2.4.3.2 | Zone 20: im Innern | Punkte 2.5,
2.6, 2.7, 2.8 2.9 und 7 | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| 4.5.6 | Verarbeiten von entzündbarem Flock | Sprühstände und Sprühkabinen entsprechen den Sicherheitsanforderungen von DIN EN 50223:2002. Im Bereich der Flockwolke muss von explosionsfähiger Atmosphäre ausgegangen werden. Elektrostatische Sprüheinrichtungen müssen DIN EN 50050:2007 bzw. DIN EN 50223:2002 entsprechen. Der Klebstoffauftrag findet außerhalb des Sprühstands/der Sprühkabine statt. | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
a) Elektrostatisches Beflocken (manuell oder automatisch), berechnete durchschnittliche Flockkonzentration c ≤ 50 % der UEG oder ≤ 100 g/m3. Hinweis: Berechnung entsprechend DIN EN 12981:2005, Anhang B Werkstücke mit lösemittelfreiem Klebstoff vorbehandelt. | 2.4.4.3 | Zone 22: im Innern, in 1 m Abstand/Radius um ständige Öffnungen und Standöffnungen und in Abluft-/Umluftleitungen | keine | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
b) wie a)
Werkstücke mit lösemittelhaltigem Klebstoff vorbehandelt. Bildung brennbarer Dämpfe möglich (hybride Gemische). Maximal rechnerische Konzentration der Dämpfe brennbarer Lösemittel 25 % der UEG. Die Masse brennbarer Lösemittel ist aus der aufgebrachten Klebstoffmenge und deren Lösemittelanteil zu bestimmen. Dabei kann ein stoffabhängiger Vortrocknungsverlust von bis zu 60 % berücksichtigt werden. | 2.4.4.3 | Zone 22 und Zone 2: im Innern, 1 m Abstand/Radius um ständige Öffnungen und Standöffnungen und in Abluft-/Umluftleitungen | keine | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| 4.5.7 | Flock- rückgewinnung | Offenes Flock-Rückgewinnungssystem | 2.4.4.3 | Zone 22: im Innern | keine | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Geschlossenes Flock-Rückgewinnungssystem | 2.4.3.2 | Zone 20: im Innern | Punkte 2.5,
2.6, 2.7, 2.8 2.9 und 7 | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| 4.6 | Medizinisch genutzte Räume im Sinne DIN VDE 100 Teil 710 | In medizinisch genutzten Räumen werden brennbare Desinfektionsmittel vor allem für
– die Hautantiseptik beim Patienten und
– die Händedesinfektion
sowie in seltenen Fällen zur Flächendesinfektion verwendet.Die primär wirksamen Komponenten stellen dabei die Alkohole – Ethanol
– 1-Propanol und
– 2-Propanol
dar.Grundsätzlich ist aus Gründen des Gesundheits- und Explosionsschutzes Scheuer- bzw. Wischdesinfektion der Sprühdesinfektion vorzuziehen, damit die Bildung von Aerosolen möglichst vermieden wird. |
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| 4.6.1 | Anwendung von brennbaren Desinfektionsmitteln |
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| 4.6.1.1 | Hautdesinfektion beim Patienten |
Die Hautdesinfektion am Patienten vor einem chirurgischen Eingriff erfolgt in der Regel mit wässeriger alkoholischer Lösung.
a) Das Auftragen des Desinfektionsmittels erfolgt im Wischverfahren mit einem getränkten Tupfer (nicht sprühen!). Vor Beginn des Eingriffs trocknet das Desinfektionsmittel mehrere Minuten an der Haut des Patienten an. Die Abdeckung der desinfizierten Eingriffsstelle erfolgt erst nach dem Antrocknen, damit keine Akkumulation des Desinfektionsmittels erfolgt.
| 2.4.4.2 |
keine Zone Jedoch sind Zündquellen im Nahbereich der desinfizierten Stelle während des Aufbringens und Eintrocknens zu vermeiden. |
keine |
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|
b) Falls a) nicht in allen Punkten erfüllt.
| Zone 2: Nahbereich | keine | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| 4.6.1.2 | Händedesinfektion |
Die Händedesinfektion erfolgt in der Regel mittels Einreibepräparaten mit einem Alkoholgehalt von mind. 60%. Das Desinfektionsmittel tritt als Strahl aus dem Spender aus und wird
– bei der hygienischen Händedesinfektion mind. 30 s (1 - 2 Hübe à 2 ml) in die Hände bzw.
– bei der chirurgischen Händedesinfektion mind. min (ca. 15 Hübe à 2 ml) in die Hände und Unterarme eingerieben.
| 2.4.4.2 | keine Zone Jedoch sind Zündquellen im Nahbereich des Desinfektionsmittelspenders sowie des Anwenders während des Aufbringens und Eintrocknens zu vermeiden. |
keine | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| 4.6.1.3 | Flächendesinfektion |
a) Flächendesinfektion mit nicht brennbaren VAH-gelisteten Desinfektionsmitteln.
b) Verwendung alkoholischer Desinfektionsmittel, aber Bildung von g. e. A. nicht zu erwarten, weil
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|
b1) Flammpunkt liegt ausreichend über der Verarbeitungstemperatur (siehe TRBS 2152 Teil 1 Punkt 3.2 (3)), Temperaturerhöhungen liegen nicht vor und Versprühen oder Vernebeln ist ausgeschlossen.
Hinweis: Die Verarbeitungstemperatur entspricht der Raumtemperatur, sofern die Flächen vor der Desinfektion entsprechend abgekühlt sind. | 2.3.2 | keine Zone | keine | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
b2) Menge an ausgebrachter Gebrauchslösung ist auf maximal 50 ml je m² zu behandelnder Fläche begrenzt oder Gesamtmenge pro Raum ist auf maximal 100 ml je m² Raumgrundfläche begrenzt.
Hinweis: Alkoholische Desinfektionsmittel dürfen zur Flächendesinfektion nur noch eingesetzt werden, wenn eine schnell wirkende Desinfektion notwendig ist und ein Ersatzstoff nicht zur Verfügung steht. | 2.3.2 | keine Zone Jedoch sind wirksame Zündquellen während der Desinfektion zu vermeiden. |
keine | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| 4.6.2 | Anwendung von volatilen Anästhetika | In der Human- sowie Veterinärmedizin kommen aktuell bei stationären sowie ambulanten Eingriffen nahezu ausschließlich folgende Inhalationsanästhetika zur Anwendung.
Bei einem halbgeschlossenen System wird nur ein Teil der ausgeatmeten Luft in das Kreissystem zurückgeführt, gleichzeitig wird das Überschussgas aus dem System ausgeleitet. Diese Abluft muss gem. TRGS 525 über eine Narkosegasabsaugung erfasst werden, die sie über eine Schlauchleitung mit Wandanschluss in das Abluftsystem führt (s. 4.6.2.3), und darf nicht in den Raum entweichen. Ein Narkosesystem wird als geschlossen bezeichnet, wenn die gesamte Exspirationsluft dem Patienten nach CO2 - Elimination in der folgenden Inspiration wieder zugeleitet wird. |
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| 4.6.2.1 | Innerhalb des Atmungskreislaufes |
Der Atmungskreislauf umfasst die Anästhesieeinheit als umschlossenes medizinisches Gassystem sowie die Atmungsorgane des Patienten. Innerhalb des Atmungskreislaufes ist aufgrund des erhöhten O2- und/oder N2O-Anteils mit der Bildung eines explosionsfähigen Gemisches zu rechnen. | Da keine atmosphärischen Bedingungen vorliegen, ist innerhalb des Atmungskreislaufs keine Zoneneinteilung vorzunehmen. Wohl aber müssen Zündquellen entsprechend von Häufigkeit und Dauer des Auftretens explosionsfähiger Gemische vermieden werden. | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| 4.6.2.1.1 | Anwendung von Isofluran |
a) im Sauerstoff-Luft-Gemisch
Die gerätetechnisch maximal mögliche* Isofluran-Konzentration von 6 Vol-% liegt immer unterhalb der UEG, folglich kann bei keiner Sauerstoffkonzentration explosionsfähiges Gemisch vorliegen. ![]() * Bei älteren Verdampfern kann es durch unsachgemäße Handhabung, z. B. Kippen, zu deutlich höheren Konzentrationen kommen. | Beim Einsatz von Isofluran ohne Lachgas sind keine Maßnahmen zur Zündquellenvermeidung erforderlich, da ein explosionsfähiges Gemisch nicht auftreten kann. | keine | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
b) im Sauerstoff-Lachgas-Gemisch Bei der gerätetechnisch maximal möglichen* Isofluran-Konzentration von 6 Vol-% liegt unterhalb einer Sauerstoffkonzentration von ca. 45% explosionsfähiges Gemisch vor. In bestimmten Phasen der Anästhesie (z. B. beim Vertiefen der Narkose) kann der Ex-Bereich durchlaufen werden. Die UEG wird bei einer Isofluran-Konzentration im typischen Anwendungsbereich erst bei Sauerstoffkonzentrationen unter ca. 10 Vol-% (entsprechend > ca. 90 Vol-% Lachgas) überschritten. Dies wird in der Praxis durch die Lachgassperre verhindert. ![]() * Bei älteren Verdampfern kann es durch unsachgemäße Handhabung, z. B. Kippen, zu deutlich höheren Konzentrationen kommen. | Tätigkeiten mit Zündquellen, die im Normalbetrieb oder bei zu erwartenden Störungen wirksam werden können, sind zu vermeiden. Eine Zündquellenbetrachtung der Betriebsmittel bei den vorliegenden Gemischen ist erforderlich. Sollen während der laufenden Narkose Tätigkeiten ausgeführt oder Betriebsmittel eingesetzt werden, bei denen wirksame Zündquellen auftreten können, darf dies nur erfolgen, wenn sichergestellt wird, dass eine Konzentration von 2 Vol-% Isofluran nicht überschritten wird. |
keine | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| 4.6.2.1.2 | Anwendung von Sevofluran |
a) im Sauerstoff-Luft-Gemisch Bei der gerätetechnisch maximal möglichen* Sevofluran – Konzentration von 8 Vol-% liegt oberhalb einer Sauerstoffkonzentration von ca. 60 Vol-% explosionsfähiges Gemisch vor. In bestimmten Phasen der Anästhesie (z. B. beim Einleiten) wird der Ex-Bereich durchlaufen. Der typische Anwendungsbereich während der laufenden Narkose befindet sich unterhalb der UEG. ![]() * Bei älteren Verdampfern kann es durch unsachgemäße Handhabung, z. B. Kippen, zu deutlich höheren Konzentrationen kommen. | Tätigkeiten mit Zündquellen, die im Normalbetrieb oder bei zu erwartenden Störungen wirksam werden können, sind zu vermeiden. Eine Zündquellenbetrachtung der Betriebsmittel bei den vorliegenden Gemischen ist erforderlich. Sollen während der laufenden Narkose Tätigkeiten ausgeführt oder Betriebsmittel eingesetzt werden, bei denen wirksame Zündquellen auftreten können, darf dies nur erfolgen, wenn sichergestellt wird, dass eine Konzentration von 3 Vol-% Sevofluran nicht überschritten wird. |
keine | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
b) im Sauerstoff-Lachgas-Gemisch Bei der gerätetechnisch maximal möglichen* Sevofluran-Konzentration von 8 Vol-% liegt unabhängig von der Sauerstoffkonzentration explosionsfähiges Gemisch vor. In bestimmten Phasen der Anästhesie (z. B. beim Einleiten) wird der Ex-Bereich durchlaufen. Der typische Anwendungsbereich während der laufenden Narkose befindet sich unterhalb der UEG. ![]() * Bei älteren Verdampfern kann es durch unsachgemäße Handhabung, z. B. Kippen, zu deutlich höheren Konzentrationen kommen. | Tätigkeiten mit Zündquellen, die im Normalbetrieb oder bei zu erwartenden Störungen wirksam werden können, sind zu vermeiden. Eine Zündquellenbetrachtung der Betriebsmittel bei den vorliegenden Gemischen ist erforderlich. Sollen während der laufenden Narkose Tätigkeiten ausgeführt oder Betriebsmittel eingesetzt werden, bei denen wirksame Zündquellen auftreten können, darf dies nur erfolgen, wenn sichergestellt wird, dass eine Konzentration von 3 Vol-% Sevofluran nicht überschritten wird. Ist bei der Planung des Eingriffs abzusehen, dass Betriebsmittel eingesetzt werden müssen, bei denen wirksame Zündquellen im Normalbetrieb auftreten, ist vorrangig ein anderes Narkosegassystem (z. B. Isofluran, ohne Lachgas) oder ein medizinisches Ersatzverfahren (z. B. i. v. Narkose) zu wählen. |
keine | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| 4.6.2.1.3 | Anwendung von Desfluran |
a) im Sauerstoff-Luft-Gemisch Bei der gerätetechnisch maximal möglichen Desfluran-Konzentration von 18 Vol-% liegt oberhalb einer Sauerstoffkonzentration von 82 % explosionsfähiges Gemisch vor. In bestimmten Phasen der Anästhesie (z. B. beim Einleiten) wird der Ex-Bereich durchlaufen. Der typische Anwendungsbereich während der laufenden Narkose befindet sich unterhalb der UEG. ![]() | Tätigkeiten mit Zündquellen, die im Normalbetrieb oder bei zu erwartenden Störungen wirksam werden können, sind zu vermeiden. Eine Zündquellenbetrachtung der Betriebsmittel bei den vorliegenden Gemischen ist erforderlich. Sollen während der laufenden Narkose Tätigkeiten ausgeführt oder Betriebsmittel eingesetzt werden, bei denen wirksame Zündquellen auftreten können, darf dies nur erfolgen, wenn sichergestellt wird, dass eine Konzentration von 7 Vol-% Desfluran nicht überschritten wird. |
keine | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
b) im Sauerstoff-Lachgas-Gemisch Bei der gerätetechnisch maximal möglichen Desfluran-Konzentration von 18 Vol-% liegt unabhängig von der Sauerstoffkonzentration explosionsfähiges Gemisch vor. In bestimmten Phasen der Anästhesie (z. B. beim Einleiten) wird der Ex-Bereich durchlaufen. Der typische Anwendungsbereich während der laufenden Narkose befindet sich unterhalb der UEG. ![]() | Tätigkeiten mit Zündquellen, die im Normalbetrieb oder bei zu erwartenden Störungen wirksam werden können, sind zu vermeiden. Eine Zündquellenbetrachtung der Betriebsmittel bei den vorliegenden Gemischen ist erforderlich. Sollen während der laufenden Narkose Tätigkeiten ausgeführt oder Betriebsmittel eingesetzt werden, bei denen wirksame Zündquellen auftreten können, darf dies nur erfolgen, wenn sichergestellt wird, dass eine Konzentration von 5 Vol-% Desfluran nicht überschritten wird. Ist bei der Planung des Eingriffs abzusehen, dass Betriebsmittel eingesetzt werden müssen, bei denen wirksame Zündquellen im Normalbetrieb auftreten, ist vorrangig ein anderes Narkosegassystem (z. B. Isofluran, ohne Lachgas) oder ein medizinisches Ersatzverfahren (z. B. i. v. Narkose) zu wählen. |
keine | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| 4.6.2.2 | Außerhalb des Atemkreislaufes |
Das Narkosegerät wird nach TRGS 525 betrieben, die geräteseitige Leckage wird auf < 150 ml/min begrenzt. An der Schnittstelle zwischen Narkosesystem und Patient sowie an Schlauchverbindungen, die geöffnet werden können („Diskonnektion“), können potentiell relevante Leckagen auftreten: |
Hinweis: Unabhängig vom Auftreten explosionsfähiger Atmosphäre führen erhöhte Sauerstoff- Konzentration und/oder der Einsatz von Lachgas zu einer stark erhöhten Brandgefahr! |
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a) Intubationsnarkose mit geblocktem Endotrachealtubus, Unbeabsichtigte Diskonnektion kann vernünftigerweise ausgeschlossen werden.
Austretendes Inhalationsgemisch wird unmittelbar an der Austrittsstelle mit Luft verdünnt, so dass keine explosionsfähige Atmosphäre in gefahrdrohender Menge vorliegt. Hinweis: Auch kleine Leckagen können zu einer Gefährdung des Patienten führen, wenn in der unmittelbaren Nähe der Leckagestelle im Atemtrakt Zündquellen wirksam werden, z. B. bei Eingriffen im Atemwegsbereich. | 2.2 2.4.3.2 |
keine Zone Zündquellen im Nahbereich um den Endotrachealtubus sind auszuschließen oder es ist Isofluran im Sauerstoff-Luft- Gemisch anzuwenden. |
keine | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
b) wie a), aber Diskonnektion kann erforderlich werden oder unbeabsichtigte Diskonnektionen können nicht ausgeschlossen werden. Bei einer Diskonnektion kann eine größere Menge an Inhalationsgemisch austreten, wodurch explosionsfähige Atmosphäre in gefahrdrohender Menge im Nahbereich vorliegen kann.
| 2.2 2.4.3.3 |
Zone 2: im Nahbereich der Diskonnektionsstelle. Bei der Anwendung von Isofluran im Sauerstoff-Luft- Gemisch entsteht kein explosionsgefährdeter Bereich |
keine | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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c) andere Narkoseverfahren, z. B. Maskennarkosen, Narkosen mit Larynxmaske oder ungeblocktem Endotrachealtubus
Da bei diesen Narkoseverfahren keine wirksame Abdichtung des Atemkreislaufs erfolgen kann, kann am Rand der Maske bzw. des Tubus eine größere Menge an Inhalationsgemisch austreten, wodurch gelegentlich explosionsfähige Atmosphäre in gefahrdrohender Menge im Nahbereich vorliegen kann. | 2.2 | Zone 1: im Nahbereich um den Kopf des Patienten und ggf. um die Diskonnektionsstelle. Bei der Anwendung von Isofluran im Sauerstoff-Luft- Gemisch entsteht kein explosionsgefährdeter Bereich |
keine | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| 4.6.2.3 | Narkosegasabführung |
|
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| 4.6.2.3.1 | Öffnungen im Verlauf der Narkosegasabführung |
Um zu verhindern, dass die Absaugung den Atemkreislauf beeinträchtigt, ist eine Öffnung in der Narkosegasabführung erforderlich, durch die während des normalen Absaugbetriebs Raumluft eingesaugt und ins Abluftsystem fortgeleitet wird. Bei bestimmten Betriebszuständen, z. B. bei Betätigung des Sauerstoff-Flush, kann durch diese Öffnung maximal das Volumen des Atemkreislaufs in die Umgebung austreten. Die dabei an der Austrittsöffnung freigesetzte Menge führt in der Regel nicht zu einer gefahrdrohenden Menge explosionsfähiger Atmosphäre. |
Zone 2: im Nahbereich der Austrittsöffnung | keine | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| 4.6.2.3.2 | Narkosegasabsaugung |
Nach TRGS 525 ist die Narkosegasabsaugung vor Beginn des OP-Betriebs anzuschließen und zu überprüfen, nach Ende des OP-Betriebs wieder aus dem Wandanschluss zu nehmen. |
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a) durch unbelastete Luft im Abluftsystem erfolgt eine schnelle Verdünnung, so dass keine g. e. A. auftreten kann
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keine Zone | keine | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
b) keine relevante Verdünnung durch unbelastete Luft im Abluftsystem
|
Zone 1: im Abluftsystem | keine | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| 4.7 | Umgang mit Acetylen | Bei Acetylen wird als Niederdruck ein Überdruck ≤ 0,2 bar, als Mitteldruck ein Überdruck 0,2 < pü ≤ 1,5 bar und als Hochdruck ein Überdruck 1,5 < pü ≤ 25 bar bezeichnet. Acetylen riecht carbid- bzw. knoblauchartig und ist weit unter der unteren Explosionsgrenze per Geruch gut wahrnehmbar, sofern nicht dauerhaft vorhanden. Diese Aussage trifft auch für das petrochemische Acetylen zu, das von der Geruchsintensität etwas weniger stark in Erscheinung tritt. |
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| 4.7.1 | Acetylenwerke |
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| 4.7.1.1 | Calciumcarbidlager |
Verschlossene Gefäße, die nicht
geöffnet werden. | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
a) Luft- und wasserdichte Gefäße, die auch zur Lagerung im Freien bestimmt sind, z. B Container (Turn bin oder IBC). Beschädigung ausgeschlossen. Bildung von g. e. A. aufgrund der Bauweise nicht zu erwarten
b) wasserdichte Gefäße, z. B. Trommeln, Fässer, müssen unter Dach gelagert werden, Transportschäden nicht ausgeschlossen.
|
2.4.4.2 2.4.3.2 |
keine Zone | keine | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
b1) in Räumen, Lüftungsöffnungen insbesondere im Dachbereich vorhanden |
2.4.4.2 2.4.3.3 |
Zone 2: 5 m um die Gefäße | keine | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
b2) unter Überdachungen im Freien |
2.4.3.3 | Zone 2: 3m um die Gefäße | keine | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| 4.7.1.2 | Umfüllung von Calciumcarbid aus Gebinden (z. B. Trommeln, Bigbag) in Turnbin Container |
Bildung von g. e. A. um Gebindeöffnung bei Eindringen von Feuchtigkeit in die Gebinde, z. B. durch Beschädigung bei Lagerung und/oder Transport in seltenen Fällen möglich | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
a) Umfüllung aus Gebinden bis 200 kg, Objektabsaugung unmittelbar an der Umfüllstelle, die unmittelbar beim Öffnen der Gebinde (z. B. Fässer) wirksam wird.
|
2.4.4.4 | keine Zone | keine | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
b) Umfüllung aus Gebinden größer 200 kg, Objektabsaugung unmittelbar an der Umfüllstelle, die sofort beim Öffnen der Gebinde (z. B. Big Bag) wirksam wird.
|
2.4.4.4 | Zone 2: Nahbereich um die Gefäßöffnung | keine | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
c) Technische Lüftung |
2.4.4.3 | Zone 2: 2 m um die Gefäßöffnung | keine | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
d) Natürliche Lüftung
|
2.4.4.2 | Zone 2: 5 m um die Gefäßöffnung | keine | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| 4.7.1.3 | Acetylenentwickler | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| 4.7.1.3.1 | Acetylenentwickler in Räumen |
Vor dem Beschickungsvorgang werden die Beschickungsbehälter und die Schleuse mit Stickstoff gespült. Acetylen liegt im Entwickler unter Überdruck (Niederdruck oder Mitteldruck) vor. Damit wird der Eintrag von Luft vermieden. | 2.3.2 2.3.3.2 2.4.2 |
keine Zone im Entwickler und in der Schleuse | keine | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
Bildung von g. e. A. durch Freisetzung geringer Gasmengen in den Raum bei Entleerungsvorgängen der nicht vergasbaren Karbid-Bestandteile möglich. Lüftungsöffnungen insbesondere im Dachbereich vorhanden | 2.4.4.2 | Zone 1: Zylinder 1 m um Entwickler vom Boden bis zum Dach Zone 2: übriger Raum |
keine | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| 4.7.1.3.2 | Lagerung von Entwicklerrückständen |
Bildung von g. e. A. durch Ausgasen möglich | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| In Räumen |
a) Technische Raumlüftung
|
2.4.4.3 | keine Zone | keine | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
b) Lüftungsöffnungen insbesondere im Dachbereich vorhanden. Raum ständig gut durchlüftet
| 2.4.4.2 | Zone 2: gR | keine | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Im Freien |
| keine Zone | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| 4.7.1.4 | Behandlung von Kalkschlamm | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| 4.7.1.4.1 | Kalkmilchkanäle |
Im Kanal Bildung von g. e. A. möglich | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
a) mit Platten abgedeckter Kanal
|
2.4.4.2 2.4.3.3 |
Zone 0: im Kanal Zone 2: 1 m über der Kanalabdeckung |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
b) Rohrleitung.
| 2.4.4.2 2.4.3.2 |
Zone 0: im Rohr außerhalb der Rohre keine Zone |
keine | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| 4.7.1.4.2 | Offener Kalkschlammpufferbehälter im Freien |
Bildung von g. e. A. möglich. | 2.4.4.2 | Zone 1: 1 m um die Einlauföffnung Zone 2: bis 1 m über Behälteroberkante |
keine | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| 4.7.1.4.3 | Kalkschlammgruben im Freien |
Bildung von g. e. A. durch Ausgasen möglich. | 2.4.4.2 | Zone 1: 1 m um die Einlauföffnung Zone 2: Bis Grubenoberkante |
keine | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| 4.7.1.4.4 | Aufstellräume für Kalkschlammpumpen und Klärwasserpumpen |
Lüftungsöffnungen insbesondere im Dachbereich vorhanden, Bildung von g. e. A. nicht zu erwarten. | 2.4.4.2 | keine Zone | keine | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| 4.7.1.5 | Lagerung von Kalkrückständen in Räumen, z. B. Filterkuchen aus Filterpressen |
Bildung von g. e. A. durch Ausgasen möglich. | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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a) Technische Raumlüftung.
|
2.4.4.3 | keine Zone | keine | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
b) Lüftungsöffnungen insbesondere im Dachbereich vorhanden. Raum ständig gut durchlüftet.
| 2.4.4.2 | Zone 2: gR | keine | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| 4.7.1.6 | Acetylenkühler, -trockner, -reiniger und Druckerhöhungsgebläse in Räumen | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| 4.7.1.6.1 | Acetylenkühler, -trockner und -reiniger |
Geschlossene Anlagen, Bildung von g. e. A. durch Undichtheiten möglich. Lüftungsöffnungen insbesondere im Dachbereich vorhanden. Bei Probenahme- und Entwässerungsstellen siehe 4.7.1.10. | 2.4.3.3 2.4.4.2 |
Zone 2: gR | keine | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| 4.7.1.6.2 | Lagerung von Altsäure in Behältern |
a) Inertisierung des freien Behältervolumens mit Stickstoff mit Entlüftung ins Freie.
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2.3.3.2 | Zone 2: im Nahbereich um die Entlüftungsöffnung | keine | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
b) Bildung von g. e. A. durch Ausgasen von Acetylen aus Altsäure mit Entlüftung ins Freie.
| 2.4.4.2 | Zone 0: im Behälter Zone 1: 1m um Entlüftungsöffnung Zone 2: weitere 2 m |
keine | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| 4.7.1.6.3 | Druckerhöhungsgebläse und Filterkästen |
Geschlossene Anlagen, Lüftungsöffnungen insbesondere im Dachbereich vorhanden. |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
a) Inertisierung vor Öffnen der Anlage z. B. zur Reinigung der Filterelemente.
| 2.4.3.3 2.4.4.2 |
Zone 2: im Nahbereich um die Verbindungsstellen und Wartungsöffnungen | keine | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
b) Bildung von g. e. A. durch Undichtheiten bzw. bei Reinigung der Filterelemente möglich.
| 2.4.4.2 | Zone 1: 1 m um die Einrichtung, nach oben bis zum Dach Zone 2: übriger Raum |
keine | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| 4.7.1.7 | Acetylenspeicher |
Acetylen liegt unter Niederdruck oder Mitteldruck vor. | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| 4.7.1.7.1 | In Räumen |
Bildung von g. e. A. durch Ausgasen aus der Wassersperre möglich. Lüftungsöffnungen insbesondere im Dachbereich vorhanden. Bei Überfüllung Abblasen über Dach. | 2.4.3.3 2.4.4.2 |
Zone 2: 1 m um den Acetylenspeicher, nach oben bis zum Dach Zone 2: 5 m um die Abblaseöffnung |
keine | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| 4.7.1.7.2 | Im Freien |
Bildung von g. e. A. durch Abblasen bei Überfüllung möglich. | 2.4.3.3 | Zone 2: 5 m um die Abblaseöffnung | keine | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| 4.7.1.8 | Acetylenverdichter in Räumen |
Acetylen liegt unter Hochdruck vor. Bildung von g. e. A. durch Undichtheiten möglich. Lüftungsöffnungen insbesondere im Dachbereich vorhanden. | 2.4.3.3 2.4.4.2 |
Zone 1: 2 m um Verdichter Zone 2: übriger Raum |
keine | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| 4.7.1.9 | Abfüllung | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| 4.7.1.9.1 | Abfüllstellen (einschließlich Entleerstände für überfüllte Gebinde) |
Bildung von g. e. A. betriebsmäßig möglich. In Rohrleitungen enthaltene Restmenge Acetylen kann austreten. Gasrücktritt- oder Absperrventil befindet sich in unmittelbarer Nähe der Anschlussstelle. | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| In Räumen |
Lüftungsöffnungen insbesondere im Dachbereich vorhanden. | 2.4.3.4 2.4.4.2 |
Zone 1: 3 m um Füll- und ggf. Entleerungsanschluss Zone 2: übriger Raum |
keine | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Im Freien (z. B. Trailerabfüllung) | Zone 1: im Nahbereich um Füll- und ggf. Entleerungsanschluss Zone 2: weitere 3 m bzw. maximal bis zur Überdachung |
keine | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| 4.7.1.9.2 | Nach-Acetonierung |
Bildung von g. e. A. durch technisch bedingte Acetonfreisetzung am Flaschenventil. | 2.4.4.2 | Zone 1: 0,5 m um die Flasche | keine | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| 4.7.1.9.3 | Lösemittelpumpen | Siehe 2.2.9.10.1. | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| 4.7.1.9.4 | Lagerung von Aceton und DMF | Siehe 2.2.7. | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| 4.7.1.10 | Vorgesehene Austrittsmöglichkeiten von Acetylen in die Umgebung | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| 4.7.1.10.1 | Probenahmeeinrichtungen in Räumen |
Bildung von g. e. A. durch Freisetzung geringer Mengen unter ständiger Mitarbeiterkontrolle. | 2.4.3.4 2.4.4.2 |
Zone 1: 1 m um die Probenahmeeinrichtung Zone 2: weitere 2 m |
keine | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| 4.7.1.10.2 | Entwässerungseinrichtungen (Kondensatablass) in Räumen |
Beim Ablassen unter ständiger
Mitarbeiterkontrolle Bildung von g. e. A.
durch Freisetzen geringer Mengen von
Acetylen, die beim Entleeren der
Entwässerungseinrichtung mitgerissen
werden. | 2.4.3.4 2.4.4.2 |
Zone 1: 1 m um die Ablassöffnung Zone 2: weitere 2 m |
keine | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| 4.7.1.10.3 | Entlüftungs- und Abblaseleitungen ins Freie, z. B. betriebliche Entspannungs- soder Spüleinrichtungen und regelmäßig zu prüfende Notentspannungseinrichtungen |
Bildung von g. e. A. um Leitungsmündung zu erwarten. | Zone 1: 5 m seitlich und oberhalb und 1 m unterhalb der Leitungsmündung | keine | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| 4.7.1.10.4 | Entlüftungs- und Abblaseleitungen von Acetylenspeichern ins Freie |
siehe 4.7.1.7.2. | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| 4.7.1.10.5 | Entspannungsleitungen (von Notentspannungseinrichtungen) ins Freie |
Acetylen liegt unter Niederdruck und Hochdruck vor. Bildung von g. e. A. durch Freisetzen von größeren Mengen nach Außen. Entspannungsleitungen werden über Dach geführt. | Zone 1: 3 m um die Entspannungsöffnungen Zone 2: weitere 2 m |
keine | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| 4.7.1.11 | Flaschenprüfung |
Im Rahmen der wiederkehrenden Prüfungen werden z. B. folgende Vorgänge durchgeführt: Flaschen entleeren, Innenbesichtigung, Ventilwechsel, Die Voraussetzung für die weiteren Schritte Entlacken, Prägung, Korrosionsschutz, ist die technische Dichtheit der Flaschen. | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| 4.7.1.11.1 | Flaschenentleerungsstand |
Flaschen werden an Entleerungsbügel angeschlossen und Acetylen- Restmengen gezielt aus dem Raum geführt. Bildung von explosionsfähiger Atmosphäre betriebsmäßig beim Abklemmen möglich. |
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| In Räumen |
Lüftungsöffnungen insbesondere im Dachbereich vorhanden, Ansammlungen im Deckenbereich ausgeschlossen. |
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a1) Ein Rückströmen aus Schlauchleitungen verhindert, z. B. durch Absperrventil im Bügel integriert. Im Normalbetrieb freigesetzte Acetylenmenge führt nicht zu gefahrdrohender Menge. |
2.4.3.3 2.4.4.2 |
Zone 2: im Nahbereich um Entleerungsanschluss | keine | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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a2) Ein Rückströmen aus Schlauchleitungen nicht sicher verhindert. Lüftungsöffnungen insbesondere im Dachbereich vorhanden, Ansammlungen im Deckenbereich ausgeschlossen |
2.4.3.4 2.4.4.2 |
Zone 1: 1m um Entleerungsanschluss, Zone 2: weitere 2 m zylinderförmig |
keine | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Im Freien |
Durch die Konstruktion der Vordächer oder Überdachungen sind Ansammlungen im Deckenbereich ausgeschlossen. |
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b1) Ein Rückströmen aus Schlauchleitungen verhindert, z. B. durch Absperrventil im Bügel integriert. Freigesetzte Acetylenmenge führt nicht zu gefahrdrohender Menge. |
2.4.3.3 | Zone 2: im Nahbereich um Entleerungsanschluss | keine | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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b2) wie b1), jedoch ist ein Rückströmen aus Schlauchleitungen nicht sicher verhindert. |
Zone 1: im Nahbereich um Entleerungsanschluss Zone 2: 3 m bzw. bis zur Überdachung |
keine | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| 4.7.1.11.2 | Innenbesichtigung, Ventilwechsel |
Bildung von g. e. A. durch Ausgasung geringer Mengen aus geöffneten drucklosen Flaschen möglich. Lüftungsöffnungen insbesondere im Dachbereich vorhanden. |
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a) Objektabsaugung.
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2.4.4.4 | Zone 2: im Nahbereich um Flaschenöffnung | keine | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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b) Technische Raumlüftung.
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2.4.4.3 | Zone 2: 0,5 m um Flaschenöffnung | keine | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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c) Natürliche Lüftung.
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2.4.4.2 | Zone 1: im Nahbereich um Flaschenöffnung Zone 2: 2 m bzw. bis zur Decke | keine | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| 4.7.1.11.3 | Entlacken, Prägung, Korrosionsschutz |
Wenn sichergestellt ist, dass kein Acetylen austritt und lösemittelfreie Lacke verwendet werden, ist keine g. e. A durch Gase oder Dämpfe diesbezüglich zu erwarten. Die Staubzonenfreiheit beim Entlacken erfordert eine Einzelfallbetrachtung. Bürsten und Prägen stellen mechanische Zündquellen dar und dürfen nur ausgeführt werden, wenn keine explosionsfähige Atmosphäre durch Acetylen vorliegt. |
2.3.2 | Keine Zone bezüglich Gase/Dämpfe. | keine | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| 4.7.2. | Kunden - Versorgungsanlagen |
Die folgenden Ausführungen beziehen sich auf Anlagen, die nach DIN EN ISO 14114 errichtet worden sind, Flaschen-, Bündelbatterieanlagen sowie Traileranlagen. Unter Bereitstellung wird verstanden, dass die Flaschen, Bündel bzw. Trailer an die Kunden-Versorgungsanlage angeschlossen und geöffnet sind. |
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| 4.7.2.1 | Bereitstellung und Entleeren in Aufstellräumen |
Als Aufstellräume gelten Aufstellplätze, die an mehr als zwei Seiten von Wänden umgrenzt sind. Die Aufstellräume müssen eine wirksame natürliche oder technische Lüftung aufweisen. Der Abstand der Wärmequellen zu den Flaschen oder Bündel soll mind. 0,5 m betragen. Hinweis: Innerhalb der Aufstellräume dürfen Flurförderzeuge und Fördermittel normaler Bauart betrieben werden, soweit dies der Betrieb der Acetylenbatterieanlage erfordert und durch entsprechende Maßnahmen (z. B. Lüftung) dafür gesorgt ist, dass keine g. e. A. vorliegt. Bei selten auftretenden Betriebsstörungen, z. B. der Regeleinrichtung, kommt es zu einer Acetylenfreisetzung in den Aufstellungsraum, die nicht schnell erkannt wird und beseitigt werden kann. In Abhängigkeit von der Länge der Hochdruckschlauchleitungen kann die beim An- und Abschließen freigesetzte Gasmenge zu g. e. A. führen. |
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a) Selten auftretende Betriebsstörungen (s. o.) können nicht ausgeschlossen werden. Freigesetzte Gasmenge beim An- und Abschließen führt nicht zu g. e. A.
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2.4.3.4 2.4.4.2 |
Zone 1: 3 m um Regeleinrichtung mit Überdruckabsicherung in den Aufstellraum Zone 2: übriger Raum und 0,5 m um die oberen Öffnungen im Bereich der Dachkonstruktion |
keine | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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b) wie a), jedoch freigesetzte Gasmenge beim An- und Abschließen führt zu g. e. A.
|
2.4.3.4 2.4.4.2 |
Zone 1: 3 m um die Anschlussstelle und 3 m um Regeleinrichtung mit Überdruckabsicherung in den Aufstellraum Zone 2: übriger Raum und 0,5 m um die oberen Öffnungen im Bereich der Dachkonstruktion |
keine | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| 4.7.2.2 | Bereitstellung und Entleeren in Flaschenschränken mit Abluft ins Freie ohne technische Lüftung | Hinweis: In Flaschenschränken, in den Acetylenflaschen untergebracht werden, dürfen ausschließlich Acetylenflaschen untergebracht sein. |
2.4.4.2 | Zone 1: im Innern des Flaschenschrankes Zone 2: 0,5 m um den Flaschenschrank |
keine | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| 4.7.2.3 | Bereitstellung und Entleeren im Freien |
|
2.4.4.2 | Zone 2: 1 m um die Kundenversorgungsanlage inkl. der Hochdruckteile und der Druckregelstation | keine | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| 4.7.2.4 | Abblaseleitungen |
Hinweise: Abblaseleitungen müssen so konstruiert und verlegt sein, dass austretendes Acetylen gefahrlos ins Freie geleitet wird. Abblaseleitungen müssen gegen das Eindringen von Regen geschützt sein. Der Gasstrom sollte nicht nach unten gerichtet sein. Abblaseleitungen dürfen nicht unterhalb von Gebäudeöffnungen, z. B. Fenster und Ansaugöffnungen, münden. |
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Druckregelstationen mit max. Abblasleistung ≤ 20 m³/h. |
Zone 2: 3 m seitlich und oberhalb, 1 m unterhalb der Rohrmündung | keine | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
Druckregelstationen mit Abblasleistung > 20 m³/h. |
Zone 2: 5 m seitlich und oberhalb, 1 m unterhalb der Rohrmündung | keine | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| 4.7.3 | Rohrleitungen und Pipeline |
Acetylenführende Rohrleitungen unter innerem Überdruck, geschlossene Leitungssysteme. |
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| 4.7.3.1 | Im Inneren |
Bildung von g. e. A. im Inneren der Rohrleitung nicht zu erwarten. |
2.4.3.2 | keine Zone | keine | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Hinweis: Wegen der Möglichkeit des Acetylenzerfalls sind konstruktive Maßnahmen erforderlich, um einen Selbstzerfall zu verhindern oder die Auswirkungen zu begrenzen. |
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| 4.7.3.2 | In der Umgebung |
a) Rohrleitungsverbindungen sind auf Dauer technisch dicht ausgeführt.
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2.4.3.2 | keine Zone | keine | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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b) Rohrleitungsverbindungen sind technisch dicht ausgeführt.
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2.4.3.3 | Zone 2: Nahbereich in Abhängigkeit von der Freisetzungsrate und der Lüftung | keine | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| 4.7.4 | Lagerung von Acetylenflaschen |
Siehe TRGS 510. |
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