(1) Diese Unfallverhütungsvorschrift gilt für abwassertechnische Anlagen.
(2) Diese Unfallverhütungsvorschrift gilt nicht, soweit ihr Gegenstand durch staatliche Rechtsvorschriften geregelt ist. DA
Staatliche Rechtsvorschriften sind z. B.
| - | das Wasserhaushaltsgesetz (WHG), |
| - | die Wassergesetze der Länder, |
| - | die Verordnungen für den Abwasserbereich, |
| - | Chemikaliengesetz |
| und | |
| - | Gefahrstoffverordnung. |