(1) Diese Unfallverhütungsvorschrift gilt für abwassertechnische Anlagen.
(2) Diese Unfallverhütungsvorschrift gilt nicht, soweit ihr Gegenstand durch staatliche Rechtsvorschriften geregelt ist. DA
Staatliche Rechtsvorschriften sind z. B.
- | das Wasserhaushaltsgesetz (WHG), |
- | die Wassergesetze der Länder, |
- | die Verordnungen für den Abwasserbereich, |
- | Chemikaliengesetz |
und | |
- | Gefahrstoffverordnung. |