Für die Handhabung von Lasten müssen geeignete Hebeeinrichtungen vorhanden sein. DA
Diese Forderung ist z. B. erfüllt, wenn
- | ein Träger für ein mobiles Hebezeug eingebaut ist, |
- | ein gegen Verschieben und Auseinandergleiten der Füße gesicherter Dreibock aufgestellt werden kann, |
- | eine ausreichende Standfläche vorliegt, die sowohl von der Größe als auch von der Belastung her für ein Fahrzeug mit schwenk- und teleskopierbarem Ausleger (Kranarm) ausgelegt ist; siehe auch DIN 1055-3 "Lastannahmen für Bauten; Verkehrslasten", |
- | senkrecht über Ausrüstungsteilen und Montageöffnungen ein fest angebrachter Anschlagpunkt (Lasthaken) vorhanden ist. |
Lasten können z. B. Pumpen, Luftverdichter sein.