3 Hautgefährdungen

Zur Verhütung arbeitsbedingter Hauterkrankungen haben Unternehmer gemäß Arbeitsschutzgesetz und DGUV Vorschrift 1 "Grundsätze der Prävention" die Pflicht, für alle Arbeitsplätze die Hautgefährdungen zu ermitteln, zu bewerten und die erforderlichen Schutzmaßnahmen abzuleiten.

Im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung müssen alle Hautgefährdungen nach Art und Umfang ermittelt werden. Dabei sind physikalische, chemische und biologische Einwirkungen zu berücksichtigen. Die Gefährdungsbeurteilung schließt auch die Bewertung des Risikos für die Entstehung von Hauterkrankungen ein.

Von besonderer Bedeutung sind mehrfache oder kombinierte Hautgefährdungen, da hierdurch oft ein deutlich erhöhtes Risiko für die Gesundheit der Haut besteht.

Hautbelastende Hobbies (z. B. Gartenarbeit, Schwimmen, handwerkliche Tätigkeiten) können das Risiko einer Hauterkrankung zusätzlich erhöhen.

In den folgenden Kapiteln sind die häufigsten Hautgefährdungen aufgeführt. Weitere Hinweise zu Hautgefährdungen enthalten die TRGS 401 "Gefährdungen durch Hautkontakt" sowie die TRGS 907 "Verzeichnis sensibilisierender Stoffe und Tätigkeiten mit sensibilisierenden Stoffen".

3.1 Hautgefährdung durch hautgefährdende, hautresorptive und hautsensibilisierende Stoffe

Gefahrenkennzeichnungen auf Verpackungen und Sicherheitsdatenblättern von Produkten können auf hautschädigende Eigenschaften hinweisen. Das Risiko einer Gefährdung durch hautgefährdende oder hautresorptive Stoffe ist sowohl von den Stoffeigenschaften als auch von der Art, der Dauer und vom Ausmaß des Hautkontaktes abhängig. Die Bewertung erfolgt anhand der TRGS 401 "Gefährdung durch Hautkontakt".

Tabelle 1 Beispiele für H-Sätze mit Bezeichnung der Gefährdungen, die von chemischen Stoffen oder Zubereitungen ausgehen.

Hautgefährdende Stoffe
H314 Verursacht schwere Verätzungen der Haut und schwere Augenschäden.
H315 Verursacht Hautreizungen.
H317 Kann allergische Hautreaktionen verursachen.
H318 Verursacht schwere Augenschäden.
H319 Verursacht schwere Augenreizung.
EUH066 Wiederholter Kontakt kann zu spröder oder rissiger Haut führen.
Sensibilisierende Stoffe
EUH204 Enthält Isocyanate. Kann allergische Reaktionen hervorrufen.
EUH205 Enthält epoxidhaltige Verbindungen. Kann allergische Reaktionen hervorrufen.
EUH208 Enthält (Name des sensibilisierenden Stoffes). Kann allergische Reaktionen hervorrufen.
Hautresorptive Stoffe
H310 Lebensgefahr bei Hautkontakt.
H311 Giftig bei Hautkontakt.
H312 Gesundheitsschädlich bei Hautkontakt.
H370 Schädigt die Organe (oder alle betroffenen Organe nennen, sofern bekannt) (Expositionsweg angeben, sofern schlüssig belegt ist, dass diese Gefahr bei keinem anderen Expositionsweg besteht).
H371 Kann die Organe schädigen (oder alle betroffenen Organe nennen, sofern bekannt) (Expositionsweg angeben, sofern schlüssig belegt ist, dass diese Gefahr bei keinem anderen Expositionsweg besteht).
H372 Schädigt die Organe (alle betroffenen Organe nennen) bei längerer oder wiederholter Exposition (Expositionsweg angeben, wenn schlüssig belegt ist, dass diese Gefahr bei keinem anderen Expositionsweg besteht).
H373 Kann die Organe schädigen (alle betroffenen Organe nennen, sofern bekannt) bei längerer oder wiederholter Exposition (Expositionsweg angeben, wenn schlüssig belegt ist, dass diese Gefahr bei keinem anderen Expositionsweg besteht).
Gefahrstoffe sind auch hautresorptiv, wenn sie in der TRGS 900, TRGS 905 oder TRGS 910 mit "H" (hautresorptiv) gekennzeichnet sind. Wenn der Gefahrstoff nicht in diesen TRGS aufgeführt ist, kann die MAK- und BAT-Werte-Liste der Deutschen Forschungsgemeinschaft als weitere Informationsquelle herangezogen werden.

Stoffe mit der folgenden Kennzeichnung sind bei der Gefährdungsbeurteilung und der Ableitung der erforderlichen Schutzmaßnahmen zusätzlich wie hautresorptive Stoffe zu behandeln, falls keine diesbezüglichen Informationen zu erhalten sind:
H340 Kann genetische Defekte verursachen (Expositionsweg angeben, sofern schlüssig belegt ist, dass diese Gefahr bei keinem anderen Expositionsweg besteht).
H341 Kann vermutlich genetische Defekte verursachen (Expositionsweg angeben, sofern schlüssig belegt ist, dass diese Gefahr bei keinem anderen Expositionsweg besteht).
H350 Kann Krebs erzeugen (Expositionsweg angeben, sofern schlüssig belegt ist, dass diese Gefahr bei keinem anderen Expositionsweg besteht).
H351 Kann vermutlich Krebs erzeugen (Expositionsweg angeben, sofern schlüssig belegt ist, dass diese Gefahr bei keinem anderen Expositionsweg besteht).
H360F Kann die Fruchtbarkeit beeinträchtigen.
H360D Kann das Kind im Mutterleib schädigen.
H361d Kann vermutlich das Kind im Mutterleib schädigen.
H361f Kann vermutlich die Fruchtbarkeit beeinträchtigen.
H362 Kann Säuglinge über die Muttermilch schädigen.
H370 Schädigt die Organe (oder alle betroffenen Organe nennen, sofern bekannt) (Expositionsweg angeben, sofern schlüssig belegt ist, dass diese Gefahr bei keinem anderen Expositionsweg besteht).
H371 Kann die Organe schädigen (oder alle betroffenen Organe nennen, sofern bekannt) (Expositionsweg angeben, sofern schlüssig belegt ist, dass diese Gefahr bei keinem anderen Expositionsweg besteht).
H372 Schädigt die Organe (alle betroffenen Organe nennen) bei längerer oder wiederholter Exposition (Expositionsweg angeben, wenn schlüssig belegt ist, dass diese Gefahr bei keinem anderen Expositionsweg besteht).
H373 Kann die Organe schädigen (alle betroffenen Organe nennen, sofern bekannt) bei längerer oder wiederholter Exposition (Expositionsweg angeben, wenn schlüssig belegt ist, dass diese Gefahr bei keinem anderen Expositionsweg besteht).

Bei der Gefährdung durch Hautkontakt wird gemäß TRGS 401 zwischen einer geringen, mittleren und hohen Gefährdung unterschieden. Hier findet sich eine Zuordnung zu den Gefährdungskategorien, aus denen sich die durchzuführenden Schutzmaßnahmen ergeben.

Zu berücksichtigen sind auch wiederholte Expositionen gegenüber Arbeitsstoffen, die nicht als Gefahrstoffe gekennzeichnet sind, z. B. Kühlschmierstoffe in Anwendungskonzentrationen oder gewisse verdünnte Säuren und Laugen.

Bei bereits vorgeschädigter, entzündeter Haut können allergieauslösende Stoffe besser in die Haut eindringen und so leichter zu einer Sensibilisierung führen. Eine einmal erworbene Sensibilisierung bleibt in der Regel lebenslang bestehen.

Tabelle 2 Beispiele für Allergene und deren Vorkommen

Allergengruppe Vorkommen
Konservierungsmittel Wasserhaltige Farben, Kosmetika, Kühlschmierstoffe
Duftstoffe Kosmetika, Hautschutz-, Hautreinigungs- und Hautpflegemittel, Zahnpaste, Mundwasser, Lebensmittel, z. B. Kaugummi, Speiseeis, Limonade, Pudding, Schokolade, technische Flüssigkeiten
Epoxidharze Kleber, Gieß-, Imprägnier- und Verbundharz, Baustoffe
Acrylate Herstellung und Verarbeitung von Farben, Lacken, Klebern, Kunststoffen, Zahnprothesen, Druckplatten, Druckfarben
Metallsalze: Nickel, Cobalt Vernickelte Teile, Galvanik, Modeschmuck, Textilverschlüsse, Brillenbügel, Bestecke, Münzen, Türgriffe
Metallsalze: Chromate Imprägnierungs- und Beizmittel für Textilien und Leder, Galvanische Bäder, Lacke und Farben für Glas, Porzellan etc., Zement und zementhaltige Produkte
Gummiinhaltsstoffe Gummiartikel, z. B. Fahrzeugreifen, Schläuche, Schuhe, Schutzhandschuhe

Wird im Rahmen der arbeitsmedizinischen Vorsorge festgestellt, dass eine Sensibilisierung vorliegt, sollten die Empfehlungen des Betriebsarztes oder der Betriebsärztin zur Individualprävention berücksichtigt werden (siehe Kapitel 8).


3.2 Hautgefährdung durch Feuchtarbeit

Feuchtarbeit ist unabhängig von der Branche eine Hauptursache von Hauterkrankungen. Der Kontakt zu Wasser führt zu einem Aufquellen der Haut. Bei häufigem Kontakt über einen längeren Zeitraum kann die Hautstruktur verändert und die Barrierewirkung der Haut geschwächt werden. Verstärkt wird dieser Effekt durch entfettend wirkende Stoffe im Wasser (Wasch-, Reinigungs- und Desinfektionsmittel, Kühlschmierstoffe). Die Haut wird empfindlicher gegenüber Irritantien, Allergenen und Krankheitserregern.

Im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung haben Unternehmer daher zu ermitteln, ob eine Gefährdung durch Feuchtarbeit vorliegt. Dies ist gemäß TRGS 401 "Gefährdung durch Hautkontakt" der Fall, wenn

Das Irritationsvermögen von Hautreinigungsmitteln ist abhängig von den Inhaltsstoffen, besonders jedoch von der Art und Konzentration der eingesetzten Tenside und gegebenenfalls der enthaltenen Reibekörper und Lösemittel. Daher kann bei Benutzung reibekörperhaltiger Hautreinigungsmittel schon bei niedrigeren Waschfrequenzen Feuchtarbeit vorliegen. Gleiches gilt für die zwingende Kombination von Händewaschen und Händedesinfektion im Wechsel mit dem Tragen von flüssigkeitsdichten Schutzhandschuhen.

Das ausschließliche Tragen von flüssigkeitsdichten Schutzhandschuhen ohne weitere Einwirkungen zählt nicht mehr als Feuchtarbeit. Nach dem Tragen von flüssigkeitsdichten Schutzhandschuhen ist die Haut jedoch empfindlicher auf nachfolgende irritative Einwirkungen. Das Tragen von flüssigkeitsdichten Schutzhandschuhen ist dann Feuchtarbeit, wenn eine Wechselbelastung besteht und sich die Beschäftigten mehr als 5 Mal pro Arbeitstag die Hände waschen. Feuchtarbeit liegt weiterhin vor, wenn Beschäftigte Hautkontakt mit Wasser oder wässrigen Flüssigkeiten haben und im häufigen Wechsel flüssigkeitsdichte Schutzhandschuhe tragen (mehr als 10 Mal pro Arbeitstag).

Die TRGS 401 enthält ein Ablaufdiagramm zur Ermittlung, ob hautgefährdende Feuchtarbeit vorliegt (Abb. 1). Weiterhin sind im Anhang 1 der TRGS 401 beispielhaft Tätigkeiten genannt, bei denen eine Wechselbelastung vorliegt und die den Kriterien für Feuchtarbeit zugeordnet werden können.

Abb. 1 Vorgehensweise zur Ermittlung von Feuchtarbeit nach TRGS 401

Abb. 1 Vorgehensweise zur Ermittlung von Feuchtarbeit nach TRGS 401

Die in der TRGS 401 angegebenen Frequenzen sollten orientierenden Charakter haben.

3.3 Hautgefährdung durch Hautreinigungs- und Händedesinfektionsmittel

Die Haut kann durch Hautreinigungsmittel auf unterschiedliche Weise irritiert werden:

Häufige oder aggressive Händereinigung kann die Entstehung eines irritativen Kontaktekzems begünstigen. Das Irritationsvermögen ist abhängig von der Zusammensetzung des Hautreinigungsmittels, insbesondere jedoch von der Art und Konzentration der eingesetzten Tenside und gegebenenfalls der enthaltenen Reibekörper und Lösemittel.

Zudem ist zu berücksichtigen, dass die Kombination der häufigen Händereinigung mit dem Tragen flüssigkeitsdichter Handschuhe zu einer verstärkten Irritation führen kann.

Eine erhöhte Gefährdung ist ebenfalls gegeben, wenn waschaktive Substanzen (Tenside in Seifen, Syndets etc.) vor dem Hautkontakt mit hautgefährdenden oder hautresorptiven Stoffen zum Einsatz kommen. Das ist z. B. der Fall, wenn die Hände nach der Reinigung zusätzlich desinfiziert werden müssen.

Die Händedesinfektion ist weniger hautbelastend als das Händewaschen. Bei Tätigkeiten, die mit nicht wahrnehmbarer Verschmutzung aber mikrobieller Belastung einhergehen, z. B. im Gesundheitswesen oder im Sanitär- und Hygienebereich, ist die Händedesinfektion dem Waschen der Hände vorzuziehen. Rückfettende Händedesinfektionsmittel, möglichst ohne Duft- und Farbstoffe, sind zu empfehlen.

Die Kombination aus Händewaschen und anschließender Händedesinfektion sollte aufgrund der hohen Hautgefährdung möglichst vermieden werden. Kombinationspräparate bestehend aus Hautreinigungs- und Händedesinfektionsmitteln sind nicht zu empfehlen, da sie die Haut stärker belasten und die desinfizierende Wirkung aufgrund der geringen Einwirkzeit oft unzureichend ist.

3.4 Mechanische Gefährdung

Die Hautgefährdung durch mechanische Einwirkungen wird oft unterschätzt. Es ist von einer erhöhten Gefährdung auszugehen, wenn zusätzlich zu einer mechanischen Schädigung der Haut durch Mikroverletzungen ein Kontakt zu hautgefährdenden Stoffen besteht.

Zu den mechanischen Gefährdungen gehören zum Beispiel:

3.5 Thermische Gefährdung

Kälte

Bei Kälte ist die Haut weniger durchblutet. Die Regeneration und die Talgproduktion sind vermindert. Kalte Luft ist trockener und entzieht der Haut Feuchtigkeit.

Hitze

Starkes Schwitzen führt zu einem Aufquellen der Hornschicht und damit zu einer Verringerung der mechanischen Stabilität. Die Haut ist dadurch insgesamt leichter irritierbar und anfälliger für mechanische Schädigungen.

3.6 Gefährdung durch natürliche UV-Strahlung (Sonnenstrahlung)

Sonnenstrahlung besteht im Wesentlichen aus ultravioletter Strahlung (UV), sichtbarer und Infrarot-Strahlung. Die hauptsächliche Gefährdung der Sonnenstrahlung liegt in ihrem UV-Anteil. Die UV-Strahlung ist energiereich genug, um die Hautbarriere passieren und in den Zellen Schädigungen des Erbgutes hervorrufen zu können. Das geschieht bereits bei geringer UV-Belastung lange bevor ein Sonnenbrand entsteht.

In gewissem Maße können Reparatursysteme in den Zellen die Schäden am Erbgut beseitigen. Werden sie jedoch durch häufige, langanhaltende und intensive Aufenthalte in der Sonne sowie Sonnenbrände überlastet, so können sie die Schäden nicht mehr vollständig bzw. fehlerfrei reparieren. Als Folge kann es zu bleibenden Veränderungen des Erbgutes und damit zu einer Erhöhung des Risikos für Hautkrebs kommen.


UV-A-Strahlung hat eine Wellenlänge von 315 bis 400 nm und dringt bis zur Lederhaut vor. Sie bewirkt eine frühzeitige Hautalterung und fördert Hautkrebs. Bei hohen Dosen kann UV-A-Strahlung auch einen Sonnenbrand verursachen. Am Auge dringt UV-A-Strahlung bis zur Linse vor und fördert die Entstehung von Grauem Star.

UV-B-Strahlung hat eine Wellenlänge von 280 bis 315 nm und dringt weniger tief als UV-A-Strahlung in die Haut ein. UV-B-Strahlung ist hauptverantwortlich für Sonnenbrand und Hautkrebs. Am Auge verursacht UV-B-Strahlung Horn- und Bindehautentzündung und fördert Grauen Star, in selteneren Fällen auch Flügelfell (Pterygium) und Bindehautkrebs.

 


1 Beispiele dafür sind: Wässrige Reinigungs- und Desinfektionsmittel (auch alkoholische Händedesinfektionsmittel), wassergemischte Kühlschmierstoffe etc.