5 Auswahl, Bereitstellung und Benutzung von Hautmitteln

5.1 Hautschutzmittel

Hautschutzmittel werden vor allem bei Feuchtarbeit und bei Kontakten mit schwach hautschädigenden Stoffen eingesetzt, sofern das Tragen von Schutzhandschuhen nicht zulässig ist, z. B. bei Tätigkeiten an Maschinen mit Einzugsgefahr. Kombinierte Produkte aus Hautschutz- und Händedesinfektionsmitteln ("desinfizierender Hautschutz") kann allgemein nicht empfohlen werden.

Auswahl von Hautschutzmitteln

Hautschutzmittel bilden keine geschlossene „Schutzbarriere“ wie Schutzhandschuhe. Überall dort, wo Kontakt zu Chemikalien wie organische Lösemittel, Oberflächenbehandlungsmittel, Industriereiniger, Kaltreiniger etc. besteht, sind Hautschutzmittel nicht wirksam. Ferner schützen Hautschutzmittel nicht oder nur unwesentlich vor mechanischen Belastungen und können bei bestehenden Sensibilisierungen den Kontakt mit dem Allergen nicht unterbinden. Eine Übersicht zu den Einsatzmöglichkeiten von Hautschutzmitteln gibt Tabelle 3.

Tabelle 3 Einsatzmöglichkeiten für Hautschutzmittel bei Gefährdung durch Hautkontakt

Einstufung der Stoffe/Gemische mit
H-Satz oder Kennzeichnung mit
EUH-Satz
Dauer/Ausmaß des Hautkontaktes
kurzzeitig
(< 15 Min./Arbeitstag)
länger andauernd
(> 15 Min./Arbeitstag)
kleinflächig großflächig kleinflächig großflächig
Nicht eingestufte Stoffe In Abhängigkeit von der Gefährdungsbeurteilung
Hautkontakt zu Wasser oder wässrigen Flüssigkeiten +
EUH66 + + + -
H310 - - - -
H311 - - - -
H312 + - - -
H314 - - - -
H315 + - - -
H317 - - - -
H340, H341, H350, H351, H360, H361, H370, H371, H372, H373 - - - -
+ Einsatz von Hautschutzmitteln erlaubt
- Einsatz von Hautschutzmitteln nicht erlaubt

Die verfügbaren Produktinformationen der Hersteller zur Schutzleistung und zu den Einsatzgebieten von Hautschutzmitteln sind meistens sehr allgemein gehalten. Das klassische Einsatzgebiet für Hautschutzmittel sind die Feuchtarbeit sowie Tätigkeiten mit schwach hautreizenden Stoffen, wenn keine Schutzhandschuhe getragen werden dürfen.

Eine Schutzwirkung gegenüber nicht-wassermischbaren Stoffen, z. B. Öle und Fette, konnte bislang nach wissenschaftlich anerkannten Maßstäben nicht nachgewiesen werden.

Für Tätigkeiten, die mit stark anhaftenden Verschmutzungen einhergehen, werden Hautschutzmittel angeboten, die die anschließende Hautreinigung erleichtern sollen. Hautschutzmittel sind in diesem Bereich jedoch nicht der optimale Schutz. Vielmehr ist dafür zu sorgen, dass durch vorrangige Maßnahmen sowie durch das Tragen geeigneter Schutzhandschuhe die Verschmutzung vermieden wird. Stark haftende Verschmutzungen sind oft sehr komplex zusammengesetzt und können hautresorptive Gefahrstoffe enthalten. Hautschutzmittel bieten dabei keinen Schutz. Im Gegenteil können sie das Eindringen derartiger Stoffe in den Organismus auch fördern. Bei stark schmutzenden Tätigkeiten müssen Schutzhandschuhe getragen werden, sofern keine Einzugsgefahr besteht.

Hautschutz unter Schutzhandschuhen

Beim Tragen von flüssigkeitsdichten Schutzhandschuhen kann es zu einem Wärme- und Feuchtigkeitsstau kommen, der eine erhöhte Hautempfindlichkeit bewirkt. Hersteller loben vereinzelt bei der Anwendung von Hautschutzmitteln unter Schutzhandschuhen einen positiven Einfluss, wie Schweißhemmung oder Verhinderung des Aufquellens der Hornschicht aus. Dies konnte bislang wissenschaftlich nicht belegt werden.

Erfolgt jedoch bei beruflichen Tätigkeiten ein häufiger Wechsel zwischen Arbeiten mit und ohne Schutzhandschuhe und kommt es zusätzlich durch die Arbeitsvorgänge zu wiederholten Kontakten zu wässrigen irritierenden Flüssigkeiten, kann ein geeignetes Hautschutzmittel auch unter Schutzhandschuhen sinnvoll sein. In diesen Fällen ist darauf zu achten, dass das Hautschutzmittel auf die trockene und saubere Haut aufgetragen wird und vor dem Anziehen von Schutzhandschuhen vollständig eingezogen ist. Das Auftragen von Hautschutzmitteln sollte nicht unmittelbar vor dem Anziehen von Schutzhandschuhen erfolgen, da nicht ausgeschlossen werden kann, dass das Hautschutzmittel die Materialeigenschaften negativ beeinflusst.

Auswahl von Hautschutzmitteln

Bei der Auswahl geeigneter Schutzmaßnahmen sind der Betriebsarzt oder die Betriebsärztin und die Fachkraft für Arbeitssicherheit mit einzubeziehen.

Hauptkriterien zur Auswahl von Hautschutzmitteln sind in der Regel die Angaben des Herstellers zum Einsatzbereich des Hautschutzmittels. Die Schutzwirkung für diesen Einsatzbereich hat der Hersteller in einem Wirksamkeitsnachweis zu belegen. Dem Hersteller von Hautschutzmitteln stehen dazu verschiedene Methoden zur Verfügung.

Der S2k-Leitlinie "Berufliche Hautmittel: Hautschutz, Hautpflege und Hautreinigung" zufolge sollten Wirksamkeitsnachweise vorzugsweise durch wiederkehrende Irritation an menschlicher Haut (In-vivo-Verfahren) überprüft werden.

Hautschutzmittel, die nach dem DGUV Grundsatz GS-PS-14 "Grundsätze für die Prüfung und Zertifizierung der Wirksamkeit von Hautschutzmitteln" der DGUV Test Prüf- und Zertifizierungsstelle zertifiziert sind, erfüllen dieses Kriterium. Sie sind erkennbar an dem DGUV Test-Zeichen mit dem Zeichenzusatz "Wirksamkeit geprüft" (Abb. 2). Sie schützen die Haut bei Feuchtarbeit sowie bei Tätigkeiten mit Hautkontakt zu Wasser, wassergemischten Kühlschmierstoffen und zu anderen nicht kennzeichnungspflichtigen wässrigen Lösungen in Anwendungskonzentrationen, z. B. Seifen und Tenside in Reinigungs- und Putzmitteln.

Abb. 2 DGUV Testzeichen für zertifizierte Hautschutzmittel

Abb. 2 DGUV Testzeichen für zertifizierte Hautschutzmittel

Geprüfte und zertifizierte Produkte werden in der Zertifikatsdatenbank der Prüf- und Zertifizierungsstelle des DGUV Fachbereichs Persönliche Schutzausrüstungen gelistet.

Bei der Auswahl von Hautschutzmitteln ist darauf zu achten, dass diese die Tätigkeit nicht beeinträchtigen, etwa durch Rückstände auf Werkstücken oder verminderte Griffigkeit.

Die Anwendung von Hautmitteln mit Aluminiumchlorohydrat kann bei intakter Haut erwogen werden.

Schließlich spielen auch subjektive Kriterien, z. B. das Einziehvermögen eine wichtige Rolle, um die konsequente Anwendung von Hautschutzmitteln zu gewährleisten. Daher wird empfohlen, die Beschäftigten bei der Auswahl des geeigneten Hautschutzmittels mit einzubeziehen.

Bereitstellung von Hautschutzmitteln

Hautschutzmittel gehören zu den persönlichen Schutzmaßnahmen und sind nach § 2 DGUV Vorschrift 1 "Grundsätze der Prävention" in Verbindung mit § 3 Arbeitsschutzgesetz vom Arbeitgeber für die Beschäftigten zur Verfügung zu stellen.

Aus hygienischen Gründen sollten Hautschutzmittel möglichst in Spendersystemen bereitgestellt werden. Offene Tiegel und Eimer sind zu vermeiden.
An mobilen Arbeitsplätzen haben sich Tuben oder Standspender bewährt.

Benutzung von Hautschutzmitteln

Gemäß DGUV Vorschrift 1 "Grundsätze der Prävention" sind die Beschäftigten verpflichtet, die in der Gefährdungsbeurteilung festgelegten Schutzmaßnahmen nach der Unterweisung zu benutzen. Dies gilt ebenso für Hautschutzmittel.

Die Wirksamkeit von Hautschutzmitteln setzt eine regelmäßige und sachgerechte Anwendung voraus. Sie sind vor Arbeitsbeginn sowie bedarfsgerecht mehrfach täglich, beispielsweise nach der Händereinigung oder nach Pausen, aufzutragen. Nach der Arbeit sollten Hautpflegemittel zur Förderung der Hautregeneration angewendet werden. Sowohl bei Hautschutz- als auch bei Hautpflegemitteln ist eine korrekte Eincremetechnik entscheidend für eine optimale Wirksamkeit. Abbildung 3 zeigt die empfohlene Vorgehensweise:

Abb. 3 Richtige Technik beim Eincremen der Hände

Abb. 3 Richtige Technik beim Eincremen der Hände

5.2 Sonnenschutzmittel

Die UV-Strahlung der Sonne schädigt die Haut. Wer insbesondere in den Frühjahrs- sowie Sommermonaten in den Mittagsstunden viel im Freien tätig ist (z. B. im Baugewerbe oder in der Landwirtschaft und Gartenbau), ist meist einer hohen Dosis an Sonnenstrahlung ausgesetzt. Die betroffenen Beschäftigten sollen sich vor Sonnenstrahlung schützen und sollten das Angebot einer arbeitsmedizinischen Vorsorge wahrnehmen.

Der Schutz vor natürlicher UV-Strahlung sollte sich am TOP-Prinzip orientieren. Dieses umfasst technische Maßnahmen, beispielsweise die Verschattung von Arbeitsbereichen, sowie organisatorische Maßnahmen, etwa die Vermeidung von Tätigkeiten in intensiver Sonneneinstrahlung. Im Rahmen personenbezogener Maßnahmen steht das Tragen geeigneter Schutzkleidung, einschließlich UV-Schutzbrille, geeigneter Kopfbedeckung, langärmeliger Oberbekleidung und langer Hosen, im Vordergrund. Ergänzend sollten Sonnenschutzmittel auf allen unbedeckten Hautarealen, beispielsweise im Gesicht, am Hals, im Nacken und am Dekolleté, angewendet werden. Unterstützung bei der Gefährdungsbeurteilung bietet die Arbeitsstättenregel ASR A5.1 "Arbeitsplätze in nicht allseits umschlossenen Arbeitsstätten und Arbeitsplätze im Freien", indem die allgemeinen Schutzziele der ArbStättV unter anderem in Bezug auf natürliche UV-Strahlung konkretisiert, Beurteilungsmaßstäbe definiert und Beispiele für Schutzmaßnahmen gegeben werden.

Als Orientierungshilfe für die Einleitung der o. g. Maßnahmen kann z. B. der sogenannte UV-Index dienen. Er ist ein Maß für die solare Bestrahlungsstärke und wird u. a. vom Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) veröffentlicht. Der UV-Index wird in den meisten Wetter-Apps angezeigt. Dabei ist zu beachten, dass die tatsächliche Bestrahlungsstärke u. a. von reflektierenden Oberflächen wie Wasser und Fensterflächen abhängig ist. Auch die geographische Höhe über dem Meeresspiegel beeinflusst die Strahlungsintensität.

Abb. 4 Beurteilung der Gefährdung durch natürliche UV-Strahlung anhand des UV-Index mit beispielhaften Maßnahmen nach BAuA

Abb. 4 Beurteilung der Gefährdung durch natürliche UV-Strahlung anhand des UV-Index mit beispielhaften Maßnahmen nach BAuA

Auswahl von Sonnenschutzmitteln

Ergibt die Gefährdungsbeurteilung eine Gefährdung durch solare UV-Strahlung, das heißt, liegt der UV-Index bei mindestens 3, sind geeignete Schutzmaßnahmen nach dem TOP-Prinzip umzusetzen (siehe Abb. 4). Sonnenschutzmittel sind als Hautschutzmittel vom Arbeitgeber zur Verfügung zu stellen. Sie sollen einen ausreichend hohen Lichtschutzfaktor (LSF 30 oder höher) gegen UVB-Strahlung sowie eine ausreichende Wirksamkeit gegen UVA-Strahlung aufweisen, d. h. der UVA-Schutzfaktor muss mindestens ein Drittel des Lichtschutzfaktors betragen. Mit dem UVA-Zeichen (Abb. 5) wird darauf hingewiesen.

Sonnenschutzmittel sollen darüber hinaus wasserfest sein. Um die Akzeptanz zu erhöhen, sollten bei der Auswahl die individuellen Bedürfnisse der Beschäftigten berücksichtigt werden.

Abb. 5 Piktogramm der EU zur Einhaltung des geforderten UVA-Schutzes

Abb. 5 Piktogramm der EU zur Einhaltung des geforderten UVA-Schutzes

Bereitstellung von Sonnenschutzmitteln

Sonnenschutzmittel gehören für Beschäftigte, die im Freien tätig sind, zu den persönlichen Schutzmaßnahmen. Sie sind nach § 2 DGUV Vorschrift 1 "Grundsätze der Prävention" in Verbindung mit § 3 Arbeitsschutzgesetz vom Arbeitgeber für die betroffenen Beschäftigten zur Verfügung zu stellen.

Benutzung von Sonnenschutzmitteln

Die Effektivität des Schutzes durch das Sonnenschutzmittel ist von der Menge und dem Auftragezeitpunkt abhängig, generell wird eine Menge von 2 mg/cm² empfohlen. Diese Menge kann annähernd erreicht werden, wenn die sogenannte Zweifingerregel angewendet wird (Abb. 6). Das Sonnenschutzmittel wird aus der Tube entlang des Zeige- und Mittelfingers aufgetragen. Diese Menge sollte ausreichend sein, um Gesicht und Nacken oder einen gesamten Arm zu schützen. In der Praxis wird jedoch meistens zu wenig Sonnenschutzmittel aufgetragen, so dass die angegebene Schutzwirkung (LSF) nicht erreicht wird. Im Rahmen der Unterweisung sollte die richtige Anwendung erläutert werden.

Das Sonnenschutzmittel sollte vor dem Aufenthalt im Freien gleichmäßig auf die saubere und trockene Haut aufgetragen werden. Da Schwitzen und Abrieb die Schutzwirkung verringern können, ist ein Nachcremen mehrmals am Tag erforderlich. Dadurch wird die Schutzwirkung nicht verlängert, aber der Schutz aufrechterhalten.

Auch die Zubereitungsform (z. B. Cremes, Lotionen) des Sonnenschutzmittels hat Einfluss auf die Auftragungsmenge. Je flüssiger ein Sonnenschutzmittel ist, desto dünner wird in der Regel die aufgetragene Schicht sein. Sonnenschutz-Sprays (Aerosole) werden für den beruflichen Einsatz nicht empfohlen, da bei deren Anwendung meistens keine erforderlichen Auftragungsmengen und kein gleichmäßiges Auftragen erreicht werden.

Lippenschutz sollte nicht vergessen werden (zum Beispiel Benutzung eines Lippenpflegestiftes mit hohem Lichtschutzfaktor).

Abb. 6 Zweifingerregel

Abb. 6 Zweifingerregel

5.3 Hautreinigungsmittel

Eine regelmäßige Reinigung ist notwendig, kann jedoch auch die Haut belasten. Die häufige und/oder intensive Hautreinigung kann zu einer bedeutenden Mehrbelastung für die Haut werden. An vielen Arbeitsplätzen, z. B. in medizinischen Einrichtungen oder im Lebensmittelbereich, gehört die Hautreinigung zu den führenden Hautbelastungen.

Auswahl von Hautreinigungsmitteln

Eine starke Verschmutzung der Haut ist vorzugsweise durch das Tragen geeigneter Schutzhandschuhe zu vermeiden. Das Hautreinigungsmittel ist nach Art und Grad der Verschmutzung auszuwählen.

Die Hautreinigung sollte möglichst hautschonend erfolgen. Die Anwendung reibekörper- oder lösemittelhaltiger Hautreinigungsmittel kann die Waschzeit zwar erheblich verkürzen, jedoch haben Studien gezeigt, dass eine aggressive Reinigung zu einer starken Irritation der Haut führt. Daher sind möglichst milde, reibekörper- und lösemittelfreie Reinigungsmittel auszuwählen. Neue Erkenntnisse haben ergeben, dass die längere Waschzeit nicht mit einer stärkeren Irritation einhergeht.

Hautreinigungsmittel, die organische Lösemittel enthalten, sollten nur speziellen, stark anhaftenden Verschmutzungen vorbehalten sein.

Ist der Einsatz reibemittelhaltiger Reinigungsmittel erforderlich, ist sicherzustellen, dass diese möglichst selten, z. B. nur am Schichtende, angewendet werden. Die Hautbelastung von Hautreinigungsmitteln mit Wachskugeln oder Korkteilchen als Reibemittel sind in der Regel hautschonender als die von Hautreinigungsmitteln mit Walnussschalen-, Maiskolben- oder Olivenkernmehl. Eine Alternative ist auch die Anwendung von Reinigungsölen.

An Waschplätzen sollten immer zusätzlich reibemittelfreie Reinigungsmittel (Flüssigseife) zur Verfügung gestellt werden.

Bereitstellung von Hautreinigungsmitteln

Reinigungsmittel, die in offenen Gebinden, z. B. in Dosen, oder Eimern, angeboten werden, genügen nicht den hygienischen Anforderungen. Sie weisen außerdem in der Regel hohe Konzentrationen an Konservierungsmitteln auf, die eine Allergie auslösen können.

Stückseifen oder Syndetstücke mit "gruppenweiser" Nutzung entsprechen nicht den Hygienestandards und sollten daher am Arbeitsplatz nicht zur Verfügung gestellt werden.

Benutzung von Hautreinigungsmitteln

Eine effektive und gleichzeitig möglichst schonende Reinigung der Haut gelingt nur durch richtiges Händewaschen mit einem geeigneten Hautreinigungsmittel.

Wenn keine wahrnehmbare Verschmutzung vorliegt, die Hände aber hygienisch rein sein müssen, ist die Anwendung von Desinfektionsmitteln dem Händewaschen vorzuziehen (vgl. Kapitel 5.4). Bei sichtbarer Verschmutzung sollten die Hände zunächst mit einem Papiertuch vorgereinigt werden. Bei der Hautreinigung wird abhängig vom Verschmutzungsgrad das in Tabelle 4 dargestellte Vorgehen empfohlen. Zusätzlich sollte die Gebrauchsanweisung des Herstellers beachtet werden.

Tabelle 4 Vorgehen bei der Händereinigung

Ver­schmut­zungsgrad Haut­irritation Reinigungs­vorgang Anwendung
Gering °° Abspülen mit Wasser Hände unter fließendem Wasser aneinander reiben
Mittel ° Wasser und etwas Haut­reinigungs­mittel Hände befeuchten und Haut­reinigungs­mittel auftragen, verreiben und sorgfältig abspülen
Hoch + Haut­reinigungs­mittel und danach Wasser (1) Haut­reinigungs­mittel direkt auf die Schmutzstellen auftragen, verreiben und sorgfältig abspülen
Sehr hoch ++ Kombination Haut­reinigungs­mittel und Reibemittel (2) Reibemittel­haltiges Haut­reinigungs­mittel direkt auf die Haut auftragen, verreiben und sorgfältig abspülen
Extrem hoch +++ Kombination Haut­reinigungs­mittel, Reibemittel und Lösemittel Spezial­reinigung­smittel direkt auf die Haut auftragen, verreiben und sorgfältig abspülen
(1) Durch Verwendung von Papierhandtüchern kann die "Schmutzlast" vorab reduziert werden.
(2) Um die Verwendung reibekörperhaltiger Produkte zu vermeiden, wird empfohlen, Verschmutzungen mit Hautreinigungs-Öl leicht anzulösen und anschließend unter Zugabe einer geringen Menge Hautreinigungsmittel und Wasser abzuwaschen.
Grad der Hautirritation: oo = gering, +++ = extrem hoch

Darüber hinaus sind die Hinweise der herstellenden Firma zu beachten.

Nicht verwendet werden sollten technische Lösungsmittel, z. B. Verdünnungen und Hilfsmittel wie (Gemeinschafts-)"Wurzelbürste" oder "Bleichlauge". Wenn das Wasser zu kalt ist, wird teilweise die Reinigungswirkung nicht erreicht und dann zu unnötig aggressiven Produkten gegriffen. Andererseits verstärkt zu warmes Wasser die Irritationswirkung von Reinigungsmitteln und begünstigt die Hautresorption von Gefahrstoffen. Besonders bei der Dosierung sind die Herstellerhinweise zu beachten. Die weitere Einwirkung des Reinigungsmittels wird durch ausreichendes Abspülen unterbunden.

Nach dem Reinigungsvorgang müssen die Hände sorgfältig, auch in den Fingerzwischenräumen getrocknet werden. Dazu sollten aus hygienischen Gründen keine "Gemeinschaftshandtücher", sondern möglichst weiche, saugfähige Papiertücher verwendet werden. Bewährt haben sich ferner Stoffhandtuchrollen in Spendern mit Automatikaufwicklung (Retraktivspender).

Bei Lufttrocknern wird in der Praxis beobachtet, dass die Fingerzwischenräume nicht hinreichend trocken werden, eventuell noch auf der Haut befindliche Tensidreste können aufkonzentrieren und damit die Haut belasten. Zudem können bei ungenügender Hautreinigung eventuell verbliebene Krankheitserreger in die Umgebungsluft getragen werden.

Abb. 7 Sorgfältiges Abtrocknen der Hände

Abb. 7 Sorgfältiges Abtrocknen der Hände

Erfolgt die Hautreinigung während der Arbeit, so sind nach dem Trocknen der Hände je nach Gefährdung geeignete Schutzhandschuhe zu tragen oder ein geeignetes Hautschutzmittel zu verwenden, sofern nachfolgend mit einer erneuten Einwirkung von Arbeitsstoffen zu rechnen ist. Eine Händedesinfektion ist nach der Hautreinigung in der Regel nicht notwendig. Eine Ausnahme besteht in hygienesensiblen Bereichen (siehe Kapitel 5.4). Regelungen dazu sind im Hygieneplan festzulegen.

Vor längeren Pausen und bei Arbeitsende sollten nach der Händereinigung Hautpflegemittel auf die trockene Haut aufgetragen werden.

5.4 Desinfektionsmittel und Händedesinfektion

Je nach Anwendungsgebiet wird zwischen Desinfektionsmitteln zur Flächen-, Instrumenten- und Händedesinfektion unterschieden.

Flächen- und Instrumentendesinfektion

Die Flächen-/Instrumentendesinfektion dient der Reduktion der Anzahl von Mikroorganismen zum Beispiel auf Oberflächen oder Arbeitsmitteln mit dem Ziel, eine Infektionsgefährdung durch Übertragung zu verhindern.

Der Hautkontakt mit Flächen- und Instrumentendesinfektionsmitteln ist zu vermeiden, da sie oft hohe Konzentrationen an irritativen Stoffen enthalten und beim direkten Kontakt ein toxisches Kontaktekzem verursachen können. Daher sollten entsprechend den Angaben im Sicherheitsdatenblatt und gegebenenfalls weiterer Informationen konsequent geeignete Chemikalienschutzhandschuhe genutzt werden. Vertiefende Informationen finden sich in der TRGS 525 "Gefahrstoffe in Einrichtungen der medizinischen Versorgung".

Händedesinfektion

Bei der Händedesinfektion wird unterschieden zwischen der hygienischen und chirurgischen Händedesinfektion. Gegenstand dieser Schrift ist die hygienische Händedesinfektion, die bei Tätigkeiten in unterschiedlichen Bereichen erforderlich ist. Weitere Informationen zu Desinfektionsmitteln im Gesundheitswesen liefert die DGUV Information 207-206 "Tätigkeiten mit Desinfektionsmitteln im Gesundheitsdienst".

Händedesinfektionsmittel sind Biozidprodukte (gemäß Biozid-Verordnung (EU) Nr. 528/2012), wenn die darin enthaltenen Biozid-Wirkstoffe für die menschliche Hygiene zugelassen sind.

Auswahl von Händedesinfektionsmitteln

Händedesinfektionsmittel (HDM) werden nach ihrer Wirksamkeit gegenüber Mikroorganismen geprüft und sollten zum Beispiel in der Liste des Verbundes für Angewandte Hygiene (VAH) bzw. des Robert Koch-Instituts (RKI) aufgeführt sein.

Bei den meisten HDM handelt es sich um (wässrige) alkoholische Lösungen. Häufige Inhaltsstoffe sind 1-Propanol, 2-Propanol (Isopropanol) und Ethanol. Das Wirkspektrum ist bei der Auswahl des HDM zu beachten.

Alkoholische HDM haben sich seit Jahrzehnten bewährt und weisen eine gute Verträglichkeit sowie Wirksamkeit auf. Laut Studien zeigen sie im Vergleich zum Händewaschen einen milderen irritativen Effekt auf die Hautbarriere. Das subjektive Brennen nach der Desinfektion der Hände weist häufig auf eine Vorschädigung der Haut hin und ist meist nicht – wie oft angenommen – auf eine Irritation durch das HDM zurückzuführen.

Gegebenenfalls kann eine noch bessere Hautverträglichkeit durch Zusatz von Rückfettungssystemen zur alkoholischen Grundlage erreicht werden. Die Händedesinfektion sollte dem Händewaschen vorgezogen werden, sofern dies unter Berücksichtigung des Händehygieneplans möglich ist und keine sichtbare Verschmutzung der Hände vorliegt.

Alkoholfreie HDM können Wirkstoffe wie Aktivchlor aus Natriumhypochlorit oder hypochloriger Säure bzw. quartäre Ammoniumverbindungen oder Milchsäure enthalten und sind in der EU als Biozidprodukte grundsätzlich auf dem Markt verkehrsfähig. Vor dem Hintergrund der geringeren Erfahrungen mit diesen Wirkstoffen und der teilweise bekannten schlechteren Hautverträglichkeit sollte der Einsatz dieser Wirkstoffe in HDM jedoch kritisch betrachtet werden. Aktivchlorprodukte weisen ein erhöhtes Hautirritationspotenzial auf und sollten daher in HDM gemieden werden.

Die Benutzung von Desinfektionstüchern wird nicht empfohlen, da diese eine geringere Wirksamkeit vorweisen.

Auch ist abzuraten von routinemäßiger Anwendung von Hautreinigungsmitteln mit antimikrobiellen Zusätzen (desinfizierende Hautreinigungsmittel).

Ideal ist der Einsatz von zwei getrennten Spendern (Hautreinigungs- und Händedesinfektionsmittel), da hier gezielt entschieden werden kann, ob ein Waschen der Hände oder eine Händedesinfektion angezeigt ist.

Bereitstellung von Händedesinfektionsmitteln

Händedesinfektionsmittel (HDM) sollten in Spendersystemen auf Arbeitshöhe bereitgestellt werden, da so Spritzer in die Augen vermieden werden können. Die vorgeschriebene Menge gemäß Herstellerangaben (meistens 3 ml) ist einzuhalten. Es ist darauf zu achten, dass das Gebinde des HDM und das Spendersystem kompatibel sind. Die hygienische Aufbereitung der Spender ist festzulegen. Offenstehende Gebinde entsprechen nicht den Hygienestandards und können die Wirksamkeit des HDM beeinträchtigen. Auf Sprays sollte aufgrund der Aerosolbildung möglichst verzichtet werden.

Damit die Nutzung und Akzeptanz der Beschäftigten gestärkt werden, sollten die Spender an gut zugänglichen Orten z. B. Eingängen oder Waschbecken angebracht werden. Die Art der eingesetzten Spender richtet sich nach räumlichen Verhältnissen (z. B. Tätigkeiten im Sanitärhandwerk) oder den zu versorgenden Personen (z. B. Geriatrie, Psychiatrie). Hier ist der Einsatz von Kittelflaschen notwendig. Vom Nachfüllen der HDM-Behältnisse ist abzuraten.

Es ist darauf zu achten, dass das Desinfektionsmittel nicht in Arbeits-/Untersuchungsräumen oder in der Nähe von Zündquellen gelagert wird. Die Haltbarkeit des Desinfektionsmittels ist auf dem Behältnis verzeichnet, und das Datum der Öffnung sollte auf der Flasche notiert werden. Die Haltbarkeit nach dem Öffnen ist den Herstellerangaben zu entnehmen.

Benutzung von Händedesinfektionsmitteln

Die Nutzung von Händedesinfektionsmitteln (HDM) richtet sich nach den aktuellen Hygiene- und Hautschutzplänen des Betriebs, die auf der Grundlage der Gefährdungsbeurteilung erstellt wurden. Die Beschäftigten sind in deren Umsetzung zu unterweisen.

Vor der Händedesinfektion müssen die Hände trocken sein. Pro Anwendung sind mindestens 3 ml HDM zu verwenden – das entspricht etwa einer hohlen Hand voll. Das Mittel wird nach der sogenannten 6-Schritte-Methode auf der gesamten Hand innen und außen verrieben, wobei besonders auf Fingerkuppen, Nagelfalze, Daumen und Fingerzwischenräume zu achten ist. Die vom Hersteller empfohlene Einreibezeit ist einzuhalten (siehe Abb. 8). Nach der Desinfektion dürfen die Hände weder abgetrocknet noch mit Wasser abgespült werden.

Alkoholische Händedesinfektion darf nur erfolgen, wenn sich keine Zündquellen (z. B. offene Flammen, Funken) in unmittelbarer Nähe befinden – es besteht Brand- und Verbrennungsgefahr.

Abb. 8 Hygienische Händedesinfektion

Während der Händedesinfektion sind die Hände über die gesamte Einwirkzeit feucht zu halten. Die empfohlene Einwirkzeit ist einzuhalten. Nach der Einwirkzeit die Hände nicht abtrocknen. Bei unzureichender Benetzung ist die Desinfektion zu wiederholen.

Abb. 8 Hygienische Händedesinfektion

5.5 Hautpflegemittel

Hautpflegemittel sollen die Regeneration der Hautbarriere nach einer Belastung fördern, indem sie ihr Feuchtigkeit, Lipide und feuchtigkeitsbindende Substanzen zuführen. Dies ist vor allem dann wichtig, wenn die Hände durch Wasser, waschaktive Substanzen (Tenside), andere entfettende Arbeitsstoffe oder arbeitsbedingte (physikalische) Einflüsse belastet werden.

Auswahl von Hautpflegemitteln

Bei der Auswahl von Hautpflegemitteln sollten zur Erhöhung der Akzeptanz neben dem Betriebsarzt oder der Betriebsärztin auch die Beschäftigten mit einbezogen werden. Vor allem bei vorgeschädigter Haut sollten möglichst Produkte ausgewählt werden, die frei von häufigen Allergenen sind (vgl. S2k-Leitlinie "Berufliche Hautmittel: Hautschutz, Hautpflege und Hautreinigung"). In besonders stark hautbelastenden Bereichen können individuelle, betriebsärztlich oder hautärztlich abgestimmte Lösungen erforderlich sein.

Bereitstellung von Hautpflegemitteln

Hautpflegemittel sollten in Form von Wand- oder Standspendern oder in Tuben in den Waschräumen und / oder Umkleiden bereitgestellt werden. Offene Gebinde, z. B. Tiegel erfüllen nicht die hygienischen Anforderungen und sollten daher nicht zum Einsatz kommen.

Benutzung von Hautpflegemitteln

Hautpflegemittel sollten vor längeren Pausen und nach der Arbeit angewendet werden. Eine zusätzliche Anwendung über Nacht kann die Hautregeneration unterstützen.

Sie sollten nicht vor oder während hautbelastenden Tätigkeiten eingesetzt werden, da sie Stoffe (z. B. Harnstoff) enthalten können, die das Eindringen von Gefahrstoffen in die Haut fördern (Carrier-Effekt).

Das Eincremen erfolgt wie bereits bei Hautschutzmitteln beschrieben (Abschnitt 5.1).

5.6 Unerwünschte Wirkungen von Hautmitteln

Um Sensibilisierungen oder allergische Reaktionen zu vermeiden, sollten möglichst Hautmittel ausgewählt werden, die frei von häufigen Allergenen sind (vgl. Tabelle 1 der S2k-Leitlinie "Berufliche Hautmittel: Hautschutz, Hautpflege und Hautreinigung").

Zu den häufigen Allergenen zählen beispielsweise bestimmte Konservierungsstoffe, wie Chlormethylisothiazolinon (CMI), Methylisothiazolinon (MI), Iodpropinylbutylcarbamat und Bronopol (2-Bromo-2-Nitropropane-1,3-Diol). Demgegenüber treten Sensibilisierungen z. B. gegenüber Parabenen und Phenoxyethanol wesentlich seltener auf.

CMI und MI dürfen gemäß Kosmetikverordnung in Hautmitteln, die auf der Haut verbleiben (leave-on-Produkten), wie Hautschutzmitteln und Hautpflegemitteln, nicht mehr verwendet werden.

Verwendungsbeschränkungen gibt es auch für Iodpropinylbutylcarbamat.

Vor allem bei vorgeschädigter Haut sollte auf den Einsatz von Duftstoffen verzichtet werden. Wenn aus Akzeptanzgründen in Hautmitteln Duftstoffe erforderlich sind, sollte darauf geachtet werden, dass keine allergologisch auffälligen Duftstoffkomponenten enthalten sind. Diese sind in der Kosmetikverordnung gelistet und müssen einzeln als Inhaltsstoffe angegeben werden.

5.7 Mindesthaltbarkeit von Hautmitteln

Haltbarkeit von Hautmitteln

Die meisten Hautmittel sind bei richtiger Lagerung ungeöffnet länger als 30 Monate haltbar. Wird dieser Zeitraum jedoch unterschritten, müssen sie auf den Behältnissen und der Verpackung mit einem Mindesthaltbarkeitsdatum gekennzeichnet werden.

Dies erfolgt mit dem Symbol "Sanduhr" (Abb. 9) sowie dem Wortlaut "mindestens haltbar bis" und der Angabe von Monat und Jahr oder Tag, bzw. Monat und Jahr.

Abb. 9 Symbol Mindestens haltbar bis…

Abb. 9 Symbol "Mindestens haltbar bis…"

Hautmittel mit einer Haltbarkeit von mehr als 30 Monaten benötigen kein Mindesthaltbarkeitsdatum, müssen aber das PAO-Symbol (Period After Opening, Abb. 10) tragen. Das PAO-Symbol gibt an, wie lange das Produkt nach dem Öffnen verwendet werden darf – in der Regel 6 bis 12 Monate.

Abb. 10 PAO-Symbol – Verwendbarkeit des Produkts nach dem Öffnen

Abb. 10 PAO-Symbol – Verwendbarkeit des Produkts nach dem Öffnen

Ein Hautmittel sollte nicht mehr verwendet werden, wenn das Verfallsdatum oder der PAO-Zeitraum überschritten ist. Gleiches gilt für erkennbare Veränderungen in Konsistenz (z. B. Phasentrennung), Farbe oder Geruch.

Sonnenschutzmittel sollten spätestens 12 Monate nach dem Öffnen ersetzt und geöffnete Produkte aus der Vorsaison im Zweifel eher nicht mehr weiterverwendet werden.

Lagerung von Hautmitteln

Hautmittel sollten kühl gelagert werden. Hitze (z. B. im Auto oder in der Sonne) beschleunigt den Abbau von Wirkstoffen und kann Emulsionen zersetzen.

Für kosmetische Mittel mit einer Mindesthaltbarkeit von mehr als 30 Monaten ist die Angabe des Mindesthaltbarkeitsdatums nicht vorgeschrieben. Für solche Erzeugnisse wird angegeben, wie lange das Mittel nach dem Öffnen sicher ist und ohne Schaden für den Verbraucher verwendet werden kann (period after opening = PAO). Diese Information wird durch das Symbol des geöffneten Tiegels mit Angabe des Zeitraums in Monaten und/oder Jahren) angegeben. Das PAO-Symbol muss bei Produkten von einer Haltbarkeit über 30 Monaten nicht angegeben werden, wenn das Konzept der Haltbarkeit nach dem Öffnen nicht relevant ist. Dies trifft bei Einmalpackungen oder bei Verpackungen, die nicht geöffnet werden (Sprays, versiegelte Gefäße) zu oder bei Produkten, bei denen kein Verderb eintritt.

Sie sollten auch vor direkter Sonnenstrahlung geschützt werden. So können etwa UV-Filter in Sonnenschutzmitteln bereits in der Verpackung an Wirksamkeit verlieren.