4 Die Qual der Wahl

Abhängig von der festgelegten Gefährdungsstufe kann eine der nachfolgend genannten Meldeeinrichtungen ausgewählt werden, um sicherzustellen, dass Hilfsmaßnahmen zeitnah eingeleitet werden können.

Auswahlmöglichkeiten von Meldeeinrichtungen

Meldeeinrichtungen Gefährdungsstufen
gering erhöht kritisch
leitungsgebundenes Telefon X    
stationäre Rufanlage X    
schnurloses Telefon X X  
Mobiltelefon X X  
Sprechfunkgerät X X  
zeitgesteuerte Kontrollanrufe** X X  
Totmannschaltung X X  
ständige Kameraüberwachung** X X X*
Personen-Notsignal-Anlagen – PNA-11 X X X*
Personen-Notsignal-Anlage (gemäß DGUV Regel112-139) X X X
* Sofern die Gesamtheit der technischen und organisatorischen Voraussetzungen gegeben ist, um das Schutzniveau gemäß DGUV Regel 112-139 zu erreichen (vergleiche auch Abschnitt 7).
** Um als Meldeeinrichtungen zu funktionieren, erfordern diese Systeme zusätzliche organisatorische Maßnahmen.

Tabelle 3 Auswahlmöglichkeiten von Meldeeinrichtungen