Anhang 3

Beispielrechnungen Beispiele für die Ermittlung der Risikoprioritätszahl (RPZ)


Risikoprioritätszahl (RPZ) =
Verletzungsschwere (V) x Wahrscheinlichkeit des Auftretens (A)


Verletzungsschwere

Die Nummer der "Verletzungsschwere" ist entsprechend den Arbeitsverfahren möglichst objektiv festzulegen.

Die Bewertungsskala reicht hier von einer minimalen "Schnitt- / Stichverletzung" (Nummer 1) bis hin zum Tod (Nummer 10). Infektionsgefahr kann die Folgen der Verletzung deutlich erhöhen.

Verletzungsschwere
(V)
Stich-/Schnittverletzung sowie deren Folgen
1
2
3

4
5
6
7
8
9
10
Minimale Stich-/Schnittverletzung
Leichte Stich-/Schnittverletzung (Selbstpflastern)
Leichte Stich-/Schnittverletzung (ambulante Versorgung, ggf. im Produktionsbetrieb möglich)
Mittlere Stich-/Schnittverletzung (AU < 3 Tage)
Mittlere Stich-/Schnittverletzung (AU > 3 Tage)
Schwere Stich-/Schnittverletzung mit Krankenhausaufenthalt
Schwere Stich-/Schnittverletzung mit MdE < 20 %
Schwere Stich-/Schnittverletzung mit MdE (< 50 %)
Schwere Stich-/Schnittverletzung mit MdE (> 50 %)
Schwere Stich-/Schnittverletzung mit Todesfolge

Tabelle 5: Verletzungsschwere (Verletzungsnummer 1 bis 10)

Hinweise zur Tabelle:
AU   = Arbeitsunfähigkeit
MdE = Minderung der Erwerbsfähigkeit
MdE < 20 % = z.B. Bauchstich ohne Verletzung tieferer Strukturen
MdE < 50 % = z.B. Leistenstichverletzung mit Venenersatz und postthrombotischem Syndrom
(permanente Schwellungen, Geschwüre)
MdE > 50 % = z.B. Verlust des Beines nach Stichverletzung


Wahrscheinlichkeit des Auftretens

Die Nummer zur "Wahrscheinlichkeit des Auftretens" ist unter anderem von folgenden Einflüssen abhängig:

Tabelle 6: Wahrscheinlichkeit des Auftretens (3 Stufen, Nummern 1 bis 10)

Hinweise zur Tabelle:

Die Nummern zur Wahrscheinlichkeit des Auftretens sind generell den 3 Stufen "Gering, Mittel, Hoch" zugeordnet, wobei sich die Zwischenwerte insbesondere durch die oben genannten Faktoren ergeben. Nummer 10 beschreibt ein unabwendbares Ereignis.


Beispiele

Bei den nachfolgenden Beispielen wurde unterstellt, dass es sich um erfahrene Mitarbeiter handelt. Dabei wird nur der beschriebene Arbeitsschritt beurteilt. Transportieren, Reinigen und Schleifen müssen separat betrachtet werden. Da offene Wunden bei Mitarbeitern von Lebensmittelbetrieben grundsätzlich zu Arbeitsunfähigkeiten über drei Tagen führen wurde in den meisten Beispielen eine Verletzungsschwere von mindestens V = 5 angenommen.


Ausführliches Beispiel

Brötchen aufschneiden (ausführliches und anschauliches Durchspielen eines alltäglichen Beispiels)

  1. Arbeitsverfahren ohne Schutzmaßnahmen:
    Brötchen in die Hand nehmen und mit Messer mit glatter Schneide und Spitze schneiden, Klingenführung zwischen Finger und Daumen

  2. Ermittlung der maximalen Verletzungsschwere (V):
    schwere Schnittverletzung mit Krankenhausaufenthalt sind möglich. Nach Tabelle 3 gilt folgender Wert: V = 6

  3. Ermittlung der Wahrscheinlichkeit des Auftretens einer Verletzung(A):
    Die Erfahrungen und die berufsgenossenschaftliche Unfallstatistik zeigen eine hohe, mindestens aber eine mittlere Wahrscheinlichkeit. Nach Tabelle 4 gilt somit folgender Wert: A = 6 bis 7

  4. Berechnung der Risikoprioritätszahl RPZ:
    RPZ=V x A= 6 x 7= 42 oder 6 x 6= 36 d.h. die Risikoprioritätszahl liegt bei diesem Arbeitsverfahren zwischen 36 und 42.

  5. Änderung des Arbeitsverfahrens:
    Einsatz eines Messers mit Wellenschliff ohne Spitze (verhindert Abrutschen des Messers von der knusprigen Kruste und Stichverletzungen), die Material haltende Hand wird mit einem schnitthemmenden Handschuh geschützt, das Arbeitsverfahren wird so verändert, dass der Schnitt von der Hand weg geführt wird.

  6. Prüfung der Auswirkung:
    Die Möglichkeit, sich mit dem Messer schneiden zu können ändert sich nicht, aber die Schwere der Verletzung wird durch das geänderte Messer und ein anderes Arbeitsverfahren reduziert auf V = 5 reduziert. Außerdem wird es weniger wahrscheinlich, dass man sich verletzt. Damit sinkt die Wahrscheinlichkeit des Auftretens in den Bereich "gering" also z.B. auf A = 2 ab.

  7. Neuberechnung der RPZ:
    RPZ = V x A; aus dem Beispiel ergibt sich folgende Berechnung: RPZ =5 x 2= 10

  8. Bewertung der Änderung:
    Ausgehend von der riskanten Tätigkeit (RPZ= 36 bis 42) erbringt die Änderung des Werkzeuges (technische Lösung), des Verfahrens (organisatorische Lösung) und Einsatz der persönlichen Schutzausrüstungen (personenbezogene Lösung) ein signifikant anderes Ergebnis (RPZ=10). Das Risiko des ursprünglichen Arbeitsverfahrens wird im Allgemeinen als zu hoch angesehen.

Abb. 21: Arbeitsverfahren vor Gefährdungsbeurteilung (links) und nach Änderung des Arbeitsverfahrens


Beispiel: Wurst in Stücke schneiden
(Ungeschützte Hände, mit Ausbeinmesser)
V = 5 (Schnittverletzung der Material haltenden Hand, Stichverletzung,
herunterfallendes Messers, Arbeitsunfähigkeit (=AU) > 3 Tage mgl.)
A = 4
RPZ = 5 x 4= 20

(Mit Wurstschneidemesser ohne Spitze)
V = 5 (Stichverletzungen entfallen, Schnittverletzung mit AU > 3 Tage möglich)
A = 3
RPZ = 5 x 3 = 15

Mit schnitthemmendem Handschuh und Messer ohne Spitze
V = 5 (Schnittverletzung mit ambulanter Versorgung im Betrieb, aber keine Stichverletzung möglich)
A = 2
RPZ = 5 x 2 = 10

Durch das Arbeiten mit dem Messer bleibt ein Restrisiko. Die Möglichkeit sich zu stechen konnte aber eliminiert werden. Durch den Einsatz eines schnitthemmenden Handschuhs wird die Wahrscheinlichkeit einer Verletzung reduziert.

Beispiel: Kartoffel schälen
(Kartoffel in ungeschützter Hand gehalten, Office-Messer, Schneiden in Richtung Handgelenk)
V = 6
A = 4
RPZ = 6 x 4 = 24

(Kartoffel in ungeschützter Hand gehalten, Sparschäler, Schneiden in Richtung Handgelenk)
V = 3
A = 4
RPZ = 3 x 4 = 12

(Kartoffel in mit schnitthemmendem Handschuh geschützter Hand gehalten, Sparschäler, Schneiden in Richtung Handgelenk)
V = 3
A = 2
RPZ = 3 x 2 = 6
Durch das Arbeiten mit dem Messer bleibt ein Restrisiko. Der Sparschäler reduziert die Verletzungsschwere. Durch den Einsatz eines schnitthemmenden Handschuhs wird die Wahrscheinlichkeit einer Verletzung reduziert.

Beispiel: Zwiebeln schneiden
(Kochmesser wiegend, materialhaltende Hand ungeschützt, Messerführung durch gekrümmte Finger der materialhaltenden Hand)
V = 5
A = 4
RPZ = 5 x 4 = 20

(Kochmesser wiegend, materialhaltende Hand durch schnitthemmenden Handschuh geschützt, Messerführung durch gekrümmte Finger der materialhaltenden Hand)
V = 5
A = 2
RPZ = 5 x 2 = 10
Das spitze und scharfe Messer bleibt nach wie vor gefährlich. Der Einsatz eines schnitthemmenden Handschuhs reduziert die Auftretenswahrscheinlichkeit deutlich.

Beispiel: Kräuter zerkleinern
(Kräuter mit Hand gehalten, schneidende Bewegung mit Kochmesser)
V = 5
A = 4
RPZ = 5 x 4 = 20

(Kräuter liegen auf Schneidbrett, wiegende Bewegung mit Kochmesser)
V = 5
A = 3
RPZ = 5 x 3 = 15

(Kräuter liegen auf Schneidbrett, Wiegemesser)
V = 4
A = 2
RPZ = 4 x 2 = 8

(Einsatz von fertig zerkleinerten Kräutern, keinerlei Verwendung eines Messers)
V = 0
A = 0
RPZ = 0 x 0 = 0
Die "Zweihandbedienung" des Wiegemessers entfällt die Möglichkeit sich zu stechen. Die Verwendung fertig zerkleinerter Kräuter schließt eine Verletzung vollständig aus.

Abb. 22: Arbeiten mit Kochmesser und ungefährlicher: Arbeiten mit Wiegemesser (Fotos: Stephanie Schuster)

Beispiel: Austern öffnen
(Auster in ungeschützter Hand, Austernmesser)
V = 7 (beim Abrutschen tiefe Stiche in Hand möglich)
A = 6
RPZ = 7 x 6 = 42

(Auster in Hand mit Handtuch als "Rutschschutz", Austernmesser)
V = 7 (beim Abrutschen tiefe Stiche in Hand möglich)
A = 5
RPZ = 7 x 5 = 35

(Auster liegt auf anpassungsfähiger Unterlage und wird mit MetallringgeflechtHandschuh gehalten, Austernmesser)
V = 7
A = 2
RPZ = 7 x 2 = 14
Das Austernmesser wird fast immer mit Kraftaufwand in Richtung Hand geführt, so dass mit entsprechenden Verletzungen zu rechnen ist. Einsatz von Metallgeflechthandschuh und Fixierung der Auster reduzieren die Verletzungswahrscheinlichkeit.

Abb. 23: Austern öffnen ohne und mit persönliche Schutzausrüstungen
(Bild links: Stephanie Schuster; rechts: Dr. Oliver Polanz)

Beispiel: Fisch zerlegen
(Material mit linker Hand halten, mit Handmesser Fisch zerlegen, dabei Schnittführung Richtung Hand)
V = 6 (beim Abrutschen Schnitte in Hand/Finger, rutschiges Material)
A = 7
RPZ = 6 x 7 = 42

(Gleiche Situation aber Schutz der Material haltenden Hand durch Metallgeflechthandschuh)
V = 6 (beim Abrutschen Schnitte in Hand / Finger, rutschiges Material)
A = 2
RPZ = 6 x 2 = 12

Bei der Zerlegung von Fisch wird in Richtung der Material haltenden Hand geschnitten. Durch den Einsatz des Metallgeflechthandschuhes wird die Wahrscheinlichkeit einer Schnittverletzung von Hand oder Finger deutlich reduziert.

Abb. 24: Beim Zerlegen von Fisch wird die Material haltende Hand mit dem Metallgeflechthandschuh geschützt
(Foto: Roswitha Liekefeld)

Beispiel: Verkaufsfertige/kochfertige Vorbereitung von Fleisch, z.B. Gulasch schneiden
(ungeschützte Hand, Blockmesser, Schnitt quer zur Hand)
V = 5
A = 4
RPZ = 5 x 4 = 20

(Hand mit schnitthemmendem Handschuh, Messer mit langer breiter Klinge ohne Spitze)
V = 5
A = 2
RPZ = 5 x 2 = 10
Durch das Arbeiten mit dem Messer bleibt ein Restrisiko. Die Möglichkeit sich zu stechen konnte aber eliminiert werden. Durch den Einsatz eines schnitthemmenden Handschuhs wird die Wahrscheinlichkeit einer Verletzung reduziert.

Beispiel: Käsescheiben abschneiden
(Käsemesser mit einem abgewinkeltem Griff)
V = 5
A = 4
RPZ = 5 x 4 = 20

(beidhändig geführtes Käsemesser oder beidhändig geführter Käsespaten)
V = 4
A = 2
RPZ = 4 x 2 = 8
Messer mit zwei Griffen oder mit einem Griff der beidhändig geführt wird, sowie der Verzicht auf die Messerspitze machen Stichverletzungen unmöglich, und Schnittverletzungen ("Zweihandbedienung") weniger wahrscheinlich.

Abb. 25: Käsemesser mit zwei Griffen

Beispiel: Messer transportieren
(manueller Messertransport mit offener Klinge, Spitze zum Boden gehalten)
V = 7 (gegebenenfalls Verletzung zweiter Person)
A = 5
RPZ = 7 x 5 = 35

(Messertransport im Messerkorb, (siehe Abb. 20)
V = 7
A = 1
RPZ = 7 x 1 = 7
Der Messerkorb schützt bei sachgemäßer Handhabung und richtiger Fixierung der Messer weitgehend vor Stich- und Schnittverletzungen.

Beispiel: Messer schleifen und polieren
(Messer an trockenem Schleifband schleifen ohne Schutzbrille, ohne Stechschutzschürze, ohne schnitthemmenden Handschuh, anschließend polieren auf Filzscheibe)

V = 10 (tödliche Verletzung durch aus der Hand gerissene Messer sind möglich und dokumentiert)
A = 5
RPZ = 10 x 5 = 50

(Messer an trockenem Schleifband schleifen ohne Schutzbrille, mit Stechschutzschürze, ohne schnitthemmenden Handschuh, anschließend polieren auf Filzscheibe)
V = 9
A = 3
RPZ = 9 x 3 = 27

(Messer an trockenem Schleifband schleifen mit Schutzbrille, mit Stechschutzschürze, mit schnitthemmenden Handschuh, anschließend polieren auf Filzscheibe)
V = 10
A = 2
RPZ = 10 x 2 = 20

Das aus der Hand gerissene Messer kann mit hoher Energie beschleunigt werden. Trotz Benutzung von persönlichen Schutzausrüstungen bleibt ein nicht zu unterschätzendes Restrisiko. Dies führt dazu, dass neben einer umfassenden Einweisung hohe Aufmerksamkeit bei dieser Arbeit erforderlich ist.

Beispiel: Rinderbauch öffnen in hängender Schlachtung
(Schlachtmesser mit Spitze, Griff in Rinderbauchhöhle)
V = 8
A = 5
RPZ = 8 x 5 = 40

(Schlachtmesser mit Spitze, Griff in Rinderbauchhöhle, Stechschutzschürze)
V = 8
A = 2
RPZ = 8 x 2 = 16

(Verwendung eines Gekrösemessers mit "Kugel" (siehe Abb. 12) in Rinderbauchhöhle)
V = 5
A = 4
RPZ = 5 x 4 = 20

(Verwendung eines Gekrösemessers mit "Kugel" (siehe Abb. 12) in Rinderbauchhöhle und schnitthemmendem Handschuh)
V = 5
A = 2
RPZ = 5 x 2 = 10

Die alleinige Verwendung eines Gekrösemessers bringt zwar eine deutliche Reduktion der Verletzungsschwere, aber erst die Ergänzung mit geeigneter persönlicher Schutzausrüstungen schafft den gewünschten Erfolg.

Beispiel: Abvierteln von hängenden Rindern
(langes Ausbeinmesser, keine persönliche Schutzausrüstungen)
V = 10 (kein Metallgeflechthandschuh, keinen Armschutz)
A = 7
RPZ = 10 x 7 = 70

(langes Ausbeinmesser, Stechschutzschürze)
V = 10 (kein Metallgeflechthandschuh, keinen Armschutz)
A = 5
RPZ = 10 x 5 = 50

(langes Ausbeinmesser, Stechschutzhemd mit langen Ärmeln, Stechschutzhose, Metallgeflechthandschuh mit überlappendem Handgelenkschutz, schnitthemmender Handschuh an Messerhand)
V = 10
A = 2
RPZ = 10 x 2 = 20

Durch die hohe Dynamik bei dieser Arbeit von Kopf- bis Kniehöhe ergeben sich hohe Restrisiken, auch für benachbarte Mitarbeiter. Selbst durch den "Vollschutz" bleibt der Kopf- und Halsbereich ungeschützt.

Abb. 26: Abvierteln eines hängenden Rindes

Beispiel: Grob Zerlegen am Tisch
(Extrem spitzes Ausbeinmesser, keine persönliche Schutzausrüstungen)
V = 10
A = 6
RPZ = 10 x 6 = 60

(Extrem spitzes Ausbeinmesser, Stechschutzschürze zu klein, Ausbeinhandschuh ohne Handgelenks- und Unterarmschutz)
V = 10
A = 5
RPZ = 10 x 5 = 50

(vorschriftsmäßiges Ausbeinmesser, passende Stechschutzschürze, Ausbeinhandschuh mit Unterarmschutz)
V = 8
A = 3
RPZ = 8 x 3 = 24

(Schnittschutzhemd mit zwei langen Armen, Schnittschutzhose, Handschuh mit überlappendem Handgelenkschutz, schnitthemmender Handschuh an messerführender Hand)
V = 8
A = 1
RPZ = 8 x 1 = 8

Das spitze und scharfe Messer bleibt nach wie vor gefährlich, da zum Körper hin gearbeitet wird. Der Einsatz von geeigneten persönlichen Schutzausrüstungen macht schwere Unfälle weniger wahrscheinlich, abhängig von einem möglichen "Vollschutz" sogar äußerst unwahrscheinlich.