Sie findet keine Anwendung auf die Zertifizierung von Personen.
Antrag
Erklärung in Textform, die alle erforderlichen Informationen enthält, um Konformitätsbewertungsverfahren vollständig durchzuführen.
Auditierung
Verfahren/Prozess zur Überprüfung von QM- oder QS-Systemen hinsichtlich der Erfüllung festgelegter Anforderungen.
Baumusterprüfung
Überprüfung eines repräsentativen Musters hinsichtlich der Übereinstimmung mit den technischen Unterlagen und definierten Anforderungen aus Prüfgrundsätzen, Normen und/oder Rechtsvorschriften.
Nachprüfung
Prüfung des Baumusters
Prüfgrundsätze
Dokument, das konkrete Anforderungen für Produkte, Prozesse und Systeme und/oder ein Verfahren zur Überprüfung dieser Anforderungen beinhaltet.
Prüfung
Ermittlung von definierten Kennwerten für Produkte und Prozesse.
Zertifikatsinhaber
Inhaber eines von DGUV Test ausgestellten Zertifikats gemäß Kapitel 3.2.
Zertifizierung
Erstellen einer Konformitätsaussage durch die Prüf- und Zertifizierungsstelle bezogen auf Produkte, Prozesse, QM- oder QS-Systeme.
Zertifizierungsprogramm
Zusammenstellung von Zertifizierungsanforderungen. Es kann auch aus diesem Grundsatz in Kombination mit Prüfgrundsätzen bestehen.
Die DGUV Prüf- und Zertifizierungsstellen sind – mit Ausnahme der Prüf- und Zertifizierungsstelle der Dienststelle Schiffssicherheit – Einrichtungen der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung e. V. (DGUV). Die Prüf- und Zertifizierungsstelle der Dienststelle Schiffsicherheit ist eine Einrichtung der Berufsgenossenschaft für Verkehrswirtschaft Post-Logistik Telekommunikation (BG Verkehr) und kooperiert mit der DGUV im Rahmen von DGUV Test.
Die DGUV Test Prüf- und Zertifizierungsstellen arbeiten unparteilich. Die Konformitätsbewertungsverfahren der Prüf- und Zertifizierungsstellen stehen allen interessierten Personen offen. Die DGUV Test Prüf- und Zertifizierungsstellen behandeln alle Antragsteller gleich.
Die DGUV Test Prüf- und Zertifizierungsstelle verpflichtet sich, die ihr im Rahmen des Antrags und der Erbringung der Leistung bekannt gewordenen Betriebs-und Geschäftsgeheimnisse sowie alle personenbezogenen Daten geheim zu halten. Die DGUV setzt zur Prüfung und Zertifizierung nur Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ein, die sie zur Geheimhaltung der Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse der Antragsteller verpflichtet hat.
Die DGUV Test Prüf- und Zertifizierungsstelle ist berechtigt, alle im Zusammenhang mit der Prüfung und Zertifizierung zur Kenntnis gelangten Daten und gewonnenen Ergebnisse, z. B. Typbezeichnung und Messergebnis, in Dateien auf Datenträgern und/oder in Papierform zu speichern und im Rahmen ihrer Aufgaben zu nutzen und zu verarbeiten.
Die DGUV Test Prüf- und Zertifizierungsstelle kann Daten und Ergebnisse anonymisiert veröffentlichen. Sofern die DGUV Test Prüf- und Zertifizierungsstelle hierzu gesetzlich verpflichtet ist, oder diese Prüf- und Zertifizierungsordnung oder eine vertragliche Regelung dies erlaubt, darf die DGUV Test Prüf- und Zertifizierungsstelle andere Stellen oder Behörden über Ergebnisse und Zertifikate unterrichten, insbesondere über Verweigerung, Einschränkung, Aussetzung und Rücknahme eines Zertifikats. Die Öffentlichkeit wird in den genannten Fällen nur bei einer gesetzlichen Verpflichtung informiert. Der Zertifikatsinhaber bzw. Antragsteller wird über diese Unterrichtung informiert, sofern eine Rechtsnorm dem nicht entgegensteht.
Sofern die DGUV Test Prüf- und Zertifizierungsstelle hierzu gesetzlich verpflichtet ist, unterrichtet sie andere notifizierte und/oder benannte Stellen über die negativen und die positiven Ergebnisse von Konformitätsbewertungen. Sofern eine Rechtsnorm dazu verpflichtet, erteilt die DGUV Test Prüf- und Zertifizierungsstelle im Einzelfall gegenüber zuständigen Behörden Auskunft über die Prüfung und Zertifizierung. Der Zertifikatsinhaber bzw. Antragsteller wird darüber informiert, sofern eine Rechtsnorm dem nicht entgegensteht.
Die DGUV Test Prüf- und Zertifizierungsstelle ist berechtigt, Begutachterinnen und Begutachtern des Akkreditierers und bzw. oder der Befugnis erteilenden Behörde Einsichtnahme in die Unterlagen und Teilnahme an Prüfungen zu ermöglichen.
1) Diesbezügliche Prüfgebiete von DGUV Test sind im Internet unter www.dguv.de/dguv-test/pruefgebiete zu finden. 2) Die Akkreditierungen sind in der Datenbank der DAkkS im Internet unter https://www.dakks.de/de/akkreditierte-stellen-suche.html recherchierbar. Eine Übersicht der GS-Stellen und/oder notifizierten Stellen im DGUV Test ist im Internet unter www.dguv.de/dguv-test/notifizierungen zu finden |