1 Allgemeines

1.1 Anwendungsbereich

Diese Prüf- und Zertifizierungsordnung findet Anwendung auf die Konformitätsbewertungsverfahren der Prüf- und Zertifizierungsstellen im DGUV Test in den Bereichen Produkten, Prozessen, Qualitätsmanagementsystemen (QM-Systemen) und Qualitätssicherungssystemen (QS-Systemen)1). Die Konformitätsbewertungsverfahren beziehen sich hierbei insbesondere auf Sicherheits- und Gesundheitsschutzanforderungen.

Sie findet keine Anwendung auf die Zertifizierung von Personen.


1.2 Begriffe

Antrag

Erklärung in Textform, die alle erforderlichen Informationen enthält, um Konformitätsbewertungsverfahren vollständig durchzuführen.

Auditierung

Verfahren/Prozess zur Überprüfung von QM- oder QS-Systemen hinsichtlich der Erfüllung festgelegter Anforderungen.

Baumusterprüfung

Überprüfung eines repräsentativen Musters hinsichtlich der Übereinstimmung mit den technischen Unterlagen und definierten Anforderungen aus Prüfgrundsätzen, Normen und/oder Rechtsvorschriften.

Nachprüfung

Prüfung des Baumusters

Prüfgrundsatz

Dokument, das konkrete Anforderungen für Produkte, Prozesse und Systeme und/oder ein Verfahren zur Überprüfung dieser Anforderungen beinhaltet.

Prüfung

Ermittlung von definierten Kennwerten für Produkte und Prozesse.

Zertifikatsinhaber

Inhaber eines von DGUV Test ausgestellten Zertifikats gemäß Kapitel 3.2.

Zertifizierung

Erstellen einer Konformitätsaussage durch die Prüf- und Zertifizierungsstelle bezogen auf Produkte, Prozesse, QM- oder QS-Systeme.

Zertifizierungsprogramm

Zusammenstellung von Zertifizierungsanforderungen. Es kann auch aus diesem Grundsatz in Kombination mit Prüfgrundsätzen bestehen.


1.3 Prüf- und Zertifizierungsstellen

Die Prüf- und Zertifizierungsstellen sind – mit Ausnahme der Prüf- und Zertifizierungsstelle der Dienststelle Schiffssicherheit – Einrichtungen der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung e.V. (DGUV). Die DGUV Test Prüf- und Zertifizierungsstelle der Dienststelle Schiffssicherheit ist eine Einrichtung der Berufsgenossenschaft für Verkehrswirtschaft Post-Logistik Telekommunikation (BG Verkehr) und kooperiert mit der DGUV im Rahmen von DGUV Test.

DGUV Test ist eine Marke der DGUV. Die Prüf- und Zertifizierungsstellen sind dezentral organisiert und handeln im Rahmen der ihnen übertragenen Aufgaben eigenständig. Die Prüf- und Zertifizierungsstellen im DGUV Test sind Konformitätsbewertungsstellen für die Prüfung und Zertifizierung von Produkten, Teilaspekten und Prozessen sowie der Auditierung und Zertifizierung von Managementsystemen. Die Prüf- und Zertifizierungsstellen sind grundsätzlich für ihre Konformitätsbewertungstätigkeiten akkreditiert, benannt und/oder notifiziert.2)


1.4 Unparteilichkeit und nicht diskriminierende Bedingungen

Die Prüf- und Zertifizierungsstellen arbeiten unparteilich. Die Konformitätsbewertungsverfahren der Prüf- und Zertifizierungsstellen stehen allen interessierten Personen offen. Die Prüf- und Zertifizierungsstellen behandeln alle Antragsteller gleich.


1.5 Vertraulichkeit und Datenschutz

Die Prüf- und Zertifizierungsstelle verpflichtet sich, die ihr im Rahmen des Antrags und der Erbringung der Leistung bekannt gewordenen Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse sowie alle personenbezogenen Daten geheim zu halten. Die DGUV setzt zur Prüfung und Zertifizierung nur Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ein, die sie zur Geheimhaltung der Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse der Antragsteller verpflichtet hat.

Die Prüf- und Zertifizierungsstelle ist berechtigt, alle im Zusammenhang mit der Prüfung und Zertifizierung zur Kenntnis gelangten Daten und gewonnenen Ergebnisse, z. B. Typbezeichnung und Messergebnis, in Dateien auf Datenträgern und/oder in Papierform zu speichern und im Rahmen ihrer Aufgaben zu nutzen und zu verarbeiten.

Die Prüf- und Zertifizierungsstelle kann Daten und Ergebnisse anonymisiert veröffentlichen. Sofern die Prüf- und Zertifizierungsstelle hierzu gesetzlich verpflichtet ist, oder diese Prüf- und Zertifizierungsordnung oder eine vertragliche Regelung dies erlaubt, darf die Prüf- und Zertifizierungsstelle andere Stellen oder Behörden über Ergebnisse und Zertifikate unterrichten, insbesondere über Verweigerung, Einschränkung, Aussetzung und Rücknahme eines Zertifikats. Die Öffentlichkeit wird in den genannten Fällen nur bei einer gesetzlichen Verpflichtung informiert. Der Zertifikatsinhaber bzw. Antragsteller wird über diese Unterrichtung informiert, sofern eine Rechtsnorm dem nicht entgegensteht.

Sofern die Prüf- und Zertifizierungsstelle hierzu gesetzlich verpflichtet ist, unterrichtet sie andere notifizierte und/oder benannte Stellen über die negativen und die positiven Ergebnisse von Konformitätsbewertungen. Sofern eine Rechtsnorm dazu verpflichtet, erteilt die Prüf- und Zertifizierungsstelle im Einzelfall gegenüber zuständigen Behörden Auskunft über die Prüfung und Zertifizierung. Der Zertifikatsinhaber bzw. Antragsteller wird darüber informiert, sofern eine Rechtsnorm dem nicht entgegensteht.

Die Prüf- und Zertifizierungsstelle ist berechtigt, Begutachterinnen und Begutachtern des Akkreditierers und bzw. oder der Befugnis erteilenden Behörde Einsichtnahme in die Unterlagen und Teilnahme an Prüfungen zu ermöglichen.



1) Diesbezügliche Prüfgebiete von DGUV Test sind im Internet unter www.dguv.de/dguv-test/pruefgebiete zu finden.
2) Die Akkreditierungen sind in der Datenbank der DAkkS im Internet unter www.dakks.de/content/akkreditierte-stellen-dakks recherchierbar. Eine Übersicht der GS-Stellen und/oder notifizierten Stellen im DGUV Test ist im Internet unter www.dguv.de/dguv-test/notifizierungen zu finden