Die wiederkehrenden Prüfungen durch den Sachkundigen müssen insbesondere umfassen:
Prüfumfang:
1.1 Aufhängungen
Ausleger, C-förmige Rahmen, Schwenkarme, Traggestelle, Umlenkrollen, Verankerungen | Zustand Befestigung lösbarer Teile Funktion |
1.2 Leiteinrichtungen
Rollen, Kufen, Gleitbügel, Abweiser | Zustand Funktion |
1.3 Triebwerke
Laufräder, Wellen, Kupplungen, Bolzen, Stellteile von Befehlseinrichtungen | Zustand Funktion Schutz |
1.4 Schutzeinrichtungen | Zustand Funktion Vollständigkeit |
2.1 Schalter und Stellteile von Befehlseinrichtungen
Netzanschluß, Überstromschutz, Hauptschalter, Schutzschalter, Endschalter | Zustand Funktion Schutz |
2.2 Elektrische Leitungen
Bewegliche Anschlußleitungen, festverlegte Leitungen | Zustand Befestigung Schutz |
2.3 Motoren
Lastmotor, Verstellmotor | Zustand Funktion Schutz |
Für die Prüfung von Tragmitteln und Anschlagmitteln - zum Beispiel Seile, Ketten, Schäkel, Ösen - gelten die im Anhang 3 der „Sicherheitsregeln für hochziehbare Personenaufnahmemittel" (ZH 1/461) aufgeführten Vorschriften und Regeln.
Zur sicheren Beurteilung von Tragmitteln kann bei der Prüfung eine Demontage von Teilen erforderlich sein.
Tragmittel müssen in ihrer gesamten Länge besichtigt werden, auch verdeckt liegende Teile und Seilendbefestigungen.
3.1 Seile | Zustand Aussetzsicherungen Seilendbefestigungen Schutz der Auflauf- und Einzugstellen |
3.2 Rundstahlketten | Abnutzung Befestigung |
3.3 Lasthaken | Anrisse Abnutzung Lastsicherung |
4.1 Konstruktion
Träger, Stäbe, Verbindungen, Anschlagmittel | Zustand Funktion Sicherung lösbarer Teile |
4.2 Umwehrung
als Absturzsicherung für Personen und Material | Zustand Funktion |
5.1 Aufhängung | Lesbarkeit, Vollständigkeit der Angaben, Zugehörigkeit zum Personenaufnahmemittel, erforderliches Gegengewicht |
5.2 Personenaufnahmemittel | Lesbarkeit, Vollständigkeit der Angaben, Mindesttragfähigkeit des Hebezeuges |
5.3 Warnzeichen | Lesbarkeit, Auffälligkeit |