I. Geltungsbereich

§ 1
Geltungsbereich

Diese Unfallverhütungsvorschrift gilt für Hafenarbeit. DA


DA zu § 1:

Neben dieser Unfallverhütungsvorschrift sind auch allgemeine und gerätebezogene Unfallverhütungsvorschriften zu beachten.

Der Geltungsbereich einschlägiger Regelungen z.B. der Gefahrgutverordnung und der Gefahrstoffverordnung, bleiben durch diese Unfallverhütungsvorschrift unberührt.