§ 33
Stapel

Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass Stapel regelmäßig und vor dem Betreten auf ihre Standsicherheit geprüft werden. DA


DA zu § 33:

Infolge von Nässe oder Temperaturschwankungen können manche Güter schrumpfen oder quellen. Durch Korrosion, Fäulnis, Austrocknung, Versprödung kann die Haltbarkeit von Verpackungen gemindert werden. Dadurch sowie durch Sturmeinwirkung können Stapel in eine Schräglage geraten, die ihre Standsicherheit gefährdet.