Baugruben und Leitungsgräben, in denen gearbeitet wird, müssen ausreichenden Arbeitsraum haben. Die Abmessungen des Arbeitsraumes sind abhängig von Böschungswinkel, Verbau, Einbauten, Rohrart und Arbeitsablauf.
Diese Forderung ist erfüllt, wenn die in DIN 4124 angegebenen
Arbeitsraumbreiten eingehalten sind.