Während der Arbeiten in der Rohrleitung muss an allen geöffneten Rohrzugängen bzw. an oberen Schachteinstiegen ein Sicherungsposten eingesetzt sein.
Zwischen dem Sicherungsposten und den Beschäftigten in der Rohrleitung muss jederzeit eine Verständigung gewährleistet sein.
Als Rohrleitungen gelten oberirdisch oder unterirdisch verlegte Leitungen
mit rundem, annähernd rundem oder ovalem Querschnitt.