Geräte, die sowohl für Kraft- als auch für Handbetrieb gebaut sind, müssen so eingerichtet sein, daß bei Kraftantrieb niemand durch Bewegungen des Handantriebes gefährdet wird. DA
Diese Forderung ist erfüllt, wenn
| 1. | bei Kraftbetrieb der Handantrieb zwangsläufig ausgerückt wird |
| oder | |
| 2. | Kraft- und Handantrieb gegenseitig verriegelt sind. |