Unterkunfts- und Aufenthaltsräume müssen hinter dem Kollisionsschott liegen und gegen Eindringen von Flüssigkeiten und Gasen aus benachbarten Schiffsräumen dicht sein. DA
Hinsichtlich Größe, Anordnung und Ausstattung von Unterkunfts-, Aufenthalts- und Sanitärräumen wird auf Anhang 1 verwiesen.