Auf Wasserfahrzeugen darf der Schalldruckpegel die Grenzwerte der nachfolgenden Tabelle nicht überschreiten:
Meßpunkte Schalldruckpegel (dB[A]) _______________________________________________________________ in Schlafräumen 60 in Messen und Aufenthaltsräumen 70 im offenen Steuerhaus 70 in Kontrollräumen 75 in Werkstätten 85 in Maschinenräumen -- wenn ständig besetzt und kein Kontrollraum vorhanden 90
Die Messung erfolgt nach DIN 80 061 "Akustik; Geräuschmessungen auf Wasserfahrzeugen; Luftschallmessungen".
Für Maschinenräume, die nur gelegentlich begangen werden, legt die Rheinschiffs-Untersuchungsordnung in der jeweils geltenden Fassung den Schalldruckpegel fest.