Außenbords dürfen Instandhaltungsarbeiten nur bei stilliegenden Wasserfahrzeugen durchgeführt werden. Versicherte dürfen diese Arbeiten nur durchführen, wenn sie durch den Schiffsverkehr nicht gefährdet werden. DA
Durch passierende Wasserfahrzeuge können heftige Bewegungen der nicht in Fahrt befindlichen Fahrzeuge entstehen. Deshalb ist durch besonderes Festmachen, durch Abstützeinrichtungen und gegebenenfalls Wahrschaumänner für den Schutz der Versicherten zu sorgen.