Der Unternehmer darf nur Beiboote und Schlepphaken auf Wasserfahrzeugen verwenden, die von einer Prüfstelle auf ihren sicherheitstechnischen Zustand geprüft wurden. DA
Beiboote für Wasserfahrzeuge prüft z. B. die Prüfstelle des Fachausschusses "Persönliche Schutzausrüstungen" (PSA), Postfach 40 30, 40687 Erkrath.