Werden heiße Stoffe verwendet, sind diese so aufzubereiten, aufzuschmelzen, abzufüllen, zu transportieren und zu verarbeiten, daß
| 1. | die heißen Stoffe sich nicht entzünden können, |
| 2. | Versicherte sich nicht verbrennen können
und |
| 3. | Versicherte nicht durch Abgase oder Dämpfe Gesundheitsschäden erleiden können. |
Heiße Stoffe sind z. B. Teer, Pech, Harz.
Zum Verwenden zählt nicht die Beförderung und Lagerung von heißen Stoffen in Tankschiffen.