§ 6
Schwenkbäume

Schwenkbäume müssen für eine Belastung von mindestens 100 kg ausgelegt sein. Schwenkbäume müssen mit einer Sicherung gegen unbeabsichtigtes Ausschwenken ausgerüstet sein. DA

DA zu § 6:

Diese Forderung ist erfüllt, wenn Schwenkbäume DIN EN 1255 "Fahrzeuge der Binnenschiffahrt; Schwenkbäume" entsprechen.