Schwenkbäume müssen für eine Belastung von mindestens 100 kg ausgelegt sein. Schwenkbäume müssen mit einer Sicherung gegen unbeabsichtigtes Ausschwenken ausgerüstet sein. DA
Diese Forderung ist erfüllt, wenn Schwenkbäume DIN EN 1255 "Fahrzeuge der Binnenschiffahrt; Schwenkbäume" entsprechen.