5. |
Zusätzliche grundlegende Sicherheits-
und Gesundheitsschutzanforderungen an Maschinen, die zum Einsatz
unter Tage bestimmt sind |
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Maschinen, die zum Einsatz unter Tage bestimmt sind,
müssen alle in diesem Kapitel genannten grundlegenden Sicherheits-
und Gesundheitsschutzanforderungen erfüllen
(siehe Allgemeine Grundsätze, Nummer 4). |
5.1. |
Risiken durch mangelnde Standsicherheit |
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Ein Schreitausbau muss so konstruiert und gebaut sein,
dass beim Schreitvorgang eine entsprechende Ausrichtung möglich
ist und ein Umkippen vor und während der Druckbeaufschlagung sowie
nach der Druckminderung unmöglich ist. Der Ausbau muss Verankerungen
für die Kopfplatten der hydraulischen Einzelstempel besitzen. |
5.2. |
Bewegungsfreiheit |
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Ein Schreitausbau muss so konstruiert sein, dass
sich Personen ungehindert bewegen können. |
5.3. |
Stellteile |
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Stellteile zum Beschleunigen und Bremsen
schienengeführter Maschinen müssen mit der Hand betätigt
werden. Zustimmungsschalter können dagegen mit dem Fuß
betätigt werden. |
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Die Stellteile eines Schreitausbaus müssen
so konstruiert und angeordnet sein, dass das Bedienungspersonal beim
Schreitvorgang durch ein feststehendes Ausbauelement geschützt
ist. Die Stellteile müssen gegen unbeabsichtigtes Betätigen
gesichert sein. |
5.4. |
Anhalten der Fahrbewegung |
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Für den Einsatz unter Tage bestimmte
selbstfahrende schienengeführte Maschinen müssen mit einem
Zustimmungsschalter ausgestattet sein, der so auf den Steuerkreis
für die Fahrbewegung der Maschine einwirkt, dass die Fahrbewegung
angehalten wird, wenn der Fahrer die Fahrbewegung nicht mehr steuern
kann. |
5.5. |
Brand |
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Die Anforderung der Nummer 3.5.2 zweiter Gedankenstrich
gilt zwingend für Maschinen mit leicht entflammbaren Teilen. |
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Das Bremssystem der für den Einsatz unter Tage
bestimmten Maschinen muss so konstruiert und gebaut sein, dass es keine
Funken erzeugen oder Brände verursachen kann. |
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Für Maschinen mit Verbrennungsmotoren, die
für den Einsatz unter Tage bestimmt sind, sind nur Motoren
zulässig, die mit einem Kraftstoff mit niedrigem Dampfdruck
arbeiten und bei denen sich keine elektrischen Funken bilden
können. |
5.6. |
Emission von Abgasen |
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Emissionen von Abgasen aus Verbrennungsmotoren
dürfen nicht nach oben abgeleitet werden. |