Ausgabe: August 2012
(GMBl Nr. 45/46 vom 17. Oktober 2012, S. 864, zuletzt geändert GMBl Nr. 43 vom 7. August 2014, S. 905)
Die Technischen Regeln für Betriebssicherheit (TRBS) geben den Stand der Technik, Arbeitsmedizin und Arbeitshygiene sowie sonstige gesicherte arbeitswissenschaftliche Erkenntnisse für die Bereitstellung und Benutzung von Arbeitsmitteln sowie für den Betrieb überwachungsbedürftiger Anlagen wieder.
Sie werden vom Ausschuss für Betriebssicherheit ermittelt bzw. angepasst und vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales im Gemeinsamen Ministerialblatt bekannt gegeben.
Diese TRBS konkretisiert im Rahmen ihres Anwendungsbereichs die Anforderungen der Betriebssicherheitsverordnung. Bei Einhaltung der Technischen Regeln kann der Arbeitgeber insoweit davon ausgehen, dass die entsprechenden Anforderungen der Verordnung erfüllt sind. Wählt der Arbeitgeber eine andere Lösung, muss er damit mindestens die gleiche Sicherheit und den gleichen Gesundheitsschutz für die Beschäftigten erreichen.
*) | Die überarbeitete Fassung der TRBS 1121 berücksichtigt neben einer Reihe redaktioneller Anpassungen an die geänderte Bezeichnung einiger in Bezug genommener Rechtsvorschriften und Normen auch den durch die Neuausgaben der DIN EN 81-1 bzw. DIN EN 81-2 ab 1.1.2012 neu definierten Stand der Technik für Personen- und Lastenaufzüge. |