Anhang A
Praxisbeispiele einer Gefährdungsbeurteilung für Gefährdungen und Arbeitsgestaltungsmaßnahmen physischer (körperlicher) und psychischer Faktoren bei der Verwendung von Arbeitsmitteln
Die folgenden Praxisbeispiele sollen die Systematik der Anwendung der TRBS bei der Analyse und Bewertung von einschlägigen physischen Belastungsarten und psychischen Belastungsmerkmalen sowie abzuleitender Arbeitsgestaltungsmaßnahmen im Rahmen einer Gefährdungsbeurteilung illustrieren. Sie bilden keine komplette Gefährdungsbeurteilung ab. Es werden nur solche Einwirkungen und Arbeitsgestaltungsmaßnahmen fokussiert, für die auch reelle Gefährdungen identifizierbar sind. In den Beispielen werden unterschiedliche Schwerpunkte der Analyse der Belastungen, der Bewertung der Gefährdungen und der Ableitung von Maßnahmen gesetzt, um die Mechanismen der Regel zu erläutern. Dies dient insbesondere der Konkretisierung der Anforderungen nach § 3 Absatz 2, § 4 Absatz 6 sowie § 6 Absatz 1 BetrSichV.
A1 Verkaufsarbeitsplatz einer Metzgerei
A1.1 Eingrenzung des Arbeitsplatzes – Allgemeine Beschreibung
Wir befinden uns im Verkaufsbereich einer ländlichen Metzgerei, welche stets gut von den Kunden besucht wird und in der eine ausgebildete Verkaufskraft tätig ist. Typische Arbeitsaufgaben sind u. a. Vorbereitung der Fleisch- und Wurstwaren, tägliches Befüllen und Entnahme der Fleisch- und Wurstwaren in die/aus der Verkaufstheke, Verkauf, Reinigung des Verkaufsraums mit Theke inklusive Nebenräume, administrative Aufgaben.
Beschrieben wird die Erfüllung der Arbeitsaufgabe "Verkauf". Dazu gehören:
- Begrüßung,
- Annahme der Kundenwünsche,
- Entnahme der Fleisch- und Wurstwaren,
- Portionieren und Abwiegen,
- Auswahl und Befüllen einer geeigneten Verpackung mit dem gewünschten Produkt,
- Bezahlvorgang und anschließende Übergabe der Ware an den Kunden.
Der Arbeitsplatz befindet sich in einem Verkaufsraum. Er ist durch einen Kundenbereich, eine Theke und dem eigentlichen Arbeitsbereich der Verkaufskraft gekennzeichnet. Aufgrund der Eigenschaften des zu verkaufenden Produktes Fleisch- und Wurstwaren müssen besondere klimatische Bedingungen im Verkaufsraum, insbesondere in der Fleischtheke, herrschen.
Als Arbeitsmittel stehen der Beschäftigten eine handelsübliche Verkaufskühltheke, Messer sowie eine elektronische Waage, mit der auch der Gesamtpreis aller Bestellungen eines Kunden ermittelt und als Quittung zur Verfügung gestellt wird, zur Verfügung. Die Waage steht auf einer ebenen Fläche, die auf einer Höhe von ca. 70 cm angeordnet ist, und sich auf der Seite der Verkaufskraft befindet. Die Tiefe der Verkaufstheke beträgt ca. 120 cm. Der Bewegungsraum der Verkaufskraft hinter der Theke beträgt ca. 5 x 1 m². Der Fußboden ist gefliest. Die Beleuchtung ist mit 500 lx ausreichend. Der Verkaufsraum ist schallhart.
Die Öffnungszeiten der Metzgerei sind Dienstag bis Samstag von 9 Uhr bis 17:30 Uhr.
A1.2 Ermittlung der physischen (körperlichen) und psychischen Belastungen
A1.2.1 Vorgehensweise und Methodik (siehe Abschnitt 3.2 dieser Technischen Regel)
Als Vorgehensweise wird eine Beobachtung der Tätigkeit mit dem Arbeitsmittel und ein Beobachtungsinterview gewählt.
A1.2.2 Physische (körperliche) Belastungsarten (siehe Abschnitt 3.3 dieser Technischen Regel)
Bei der Ermittlung von Gefährdungen durch physische Belastung sind bei der betrachteten Tätigkeit/dem Arbeitsplatz nachfolgende Belastungsarten relevant:
- manuelles Heben und Halten von Lasten: Heraus- und Hochheben von Wurst- und Fleischprodukten,
- manuelle Arbeitsprozesse (Schneiden und Wiegen),
- Körperzwangshaltungen (Vorbeugen, um Fleisch- und Wurstwaren aus der Theke zu entnehmen und diese wieder einzusortieren, Stehen),
- Sehbelastung (unterschiedliche Beleuchtung in Theke und Umgebung).
A1.2.3 Psychische Belastungsmerkmale (siehe Abschnitt 3.3 dieser Technischen Regel)
Bei der Ermittlung von Gefährdungen durch psychische Belastung sind bei der betrachteten Tätigkeit/dem Arbeitsplatz nachfolgende Belastungsmerkmale relevant:
- Arbeitsinhalt/Arbeitsaufgabe: Variabilität (Abwechslungsreichtum),
- Arbeitsorganisation: Störungen/Unterbrechungen durch nachfragende Kunden, Kompetenzen/Zuständigkeiten bei Preisnachlässen, Arbeitsintensität,
- Arbeitszeit: Erholungszeiten kundenabhängig,
- Arbeitsmittel: Tragen schnittfester Handschuhe, Umgang mit scharfen Messern, ständiges Abschätzen der Gewichte von Wurst- und Fleischprodukten, Gestaltung der Interaktions-/Informationsschnittstelle der elektronischen Waage (Softwareergonomie, Bedienbarkeit, Zeichengröße),
- Arbeitsumgebung: Lärm, Klima, physische Faktoren durch ständiges Nach-vorne-Beugen.
A1.3 Beschreibung konkreter Gefährdung durch physische (körperliche) und psychische Belastungen
A1.3.1 Gefährdungen im Kontext mit der Auswahl, Anordnung und Bedienung von Arbeitsmitteln (Benutzerschnittstelle) (siehe Abschnitt 3.5.2 dieser Technischen Regel)
- Das Heraus- und Hochheben bei der Entnahme und beim Rücklegen von Fleisch- und Wurstwaren erfordert häufig wiederholende Kraftaufwendungen des Hand-Arm- sowie Stütz- und Bewegungs-Apparates (Gewicht < 3 kg) mit gleichförmigen Bewegungsabläufen in ungünstiger Körperhaltung (tiefes Hineinbeugen in die Verkaufstheke).
Beurteilungskriterium: gesicherte arbeitswissenschaftliche Erkenntnisse.
Zur Ermittlung und Bewertung der physischen Belastung, die zu einer Gefährdung führen kann, wurden "Leitmerkmalmethoden" eingesetzt. Wegen des geringen Lastgewichtes wurde vom Einsatz der "Erweiterte(n) Leitmerkmalmethode zur Beurteilung und Gestaltung Belastungen beim manuellen Heben, Halten und Tragen von Lasten = 3 kg LMM-HHT-E" abgesehen. Mithilfe der "Erweiterte(n) Leitmerkmalmethode zur Beurteilung und Gestaltung von Belastungen bei Körperzwangshaltungen LMM-KH-E" wurde für diese Belastung ein wesentlich erhöhtes Risiko für eine Überbeanspruchung des Rückens, auch für normal belastbare Personen, ermittelt (Punktwert 85,4). Es sind deshalb Maßnahmen zur Gestaltung und sonstige Präventionsmaßnahmen zu prüfen.
- Manuelles Schneiden von Fleisch- und Wurstwaren
Beurteilungskriterium: gesicherte arbeitswissenschaftliche Erkenntnisse.
Mithilfe der "Erweiterte(n) Leitmerkmalmethode zur Beurteilung und Gestaltung von Belastungen bei manuellen Arbeitsprozessen LMM-MA-E" wurde für diese Belastung eine geringe Belastungshöhe ermittelt (Punktwert 17). Eine physische Überbeanspruchung des Hand-Arm-Apparates durch manuelle Arbeitsprozesse ist unwahrscheinlich. Eine Gesundheitsgefährdung ist nicht zu erwarten. Es sind deshalb keine Maßnahmen erforderlich.
- Mögliche Gefährdungen durch ständig wiederholendes Hineinbeugen in die Verkaufstheke mit dem rechten oder linken Arm sowie durch langes Stehen
Beurteilungskriterium: gesicherte arbeitswissenschaftliche Erkenntnisse.
Mithilfe der "Erweiterte(n) Leitmerkmalmethode zur Beurteilung und Gestaltung von Belastungen bei Körperzwangshaltungen LMM-KH-E" wurde für diese Belastung ein wesentlich erhöhtes Risiko für eine Überbeanspruchung der Knie/Beine (Punktwert 56), auch für normal belastbare Personen, sowie ein mäßig erhöhtes Risiko für den Schulter-/Oberarmbereich (Punktwert 23,8) ermittelt. Es sind deshalb Maßnahmen zur Gestaltung und sonstige Präventionsmaßnahmen zu prüfen.
- Mögliche Gefährdung durch psychische Belastung: Beim manuellen Schneiden von Fleisch und beim Auslösen ist das Tragen eines schnittfesten Handschuhes erforderlich. Dadurch ist die Bedienung der Waage nicht möglich, was zu häufigem An- und Ausziehen des Handschuhs führt. Die Beschäftigte darf das Wiederanziehen der Handschuhe nicht vergessen.
Beurteilungskriterium: betriebliche Beurteilungsmaßstäbe "Unfallgeschehen", "Interviewergebnis"
Die Mitarbeiterin schildert keine Beeinträchtigungen durch den schnittfesten Handschuh, da dieser nur selten an- und ausgezogen werden muss. Auch liegen keine Unfälle und Beinahe-Unfälle-Berichte durch Schnittverletzungen im Unternehmen vor. Es ist nicht von einer erhöhten Gefährdung auszugehen. Es sind deshalb keine Maßnahmen erforderlich.
- Mögliche Gefährdung durch erhöhte Sehanforderungen durch die Anordnung der Informations- und Bedienelemente der Waage im Gegenlicht (Belastung der Augen)
Beurteilungskriterium: betrieblicher Beurteilungsmaßstab: "Interviewergebnis"
Im Gespräch klagt die Beschäftigte über brennende Augen bzw. Augenschmerzen zum Feierabend. Es sind deshalb Maßnahmen erforderlich.
- Mögliche Gefährdung von Sicherheit und Gesundheit durch psychische Belastung, auch infolge von Handlungsfehlern, durch die Gestaltung der Interaktions-/Informationsschnittstelle der elektronischen Waage (Softwareergonomie, Bedienbarkeit, Zeichengröße). Die elektronische Waage wurde erst vor sechs Wochen im Verkaufsbereich installiert. Bisher erfolgte der Wiegevorgang mithilfe einer analogen bzw. mechanischen Waage. Die Einweisung in die Bedienung der Waage erfolgte durch den Metzger mithilfe der Betriebsanleitung.
Beurteilungskriterium: betrieblicher Beurteilungsmaßstab: "Interviewergebnis"
Die Beschäftigte berichtet, dass durch Nutzung der neuen Waage viel Ärger und Zeitdruck entsteht. Sie schildert große Schwierigkeiten im Verständnis der Zuordnung der Produkte sowie ständige Fehlermeldungen mit erforderlichen Neustarts. Die Betriebsanleitung sei zur Lösung der Probleme wenig hilfreich. Neben einer Gefährdung durch eine erhöhte Arbeitsintensität nehmen sie die Beschwerden der Kunden wegen verlängerter Wartezeiten emotional sehr in Anspruch. Es sind deshalb Maßnahmen erforderlich.
A1.3.2 Gefährdungen im Kontext der Gestaltung von Funktionsteilung und Arbeitsaufgaben (siehe Abschnitt 3.5.3 dieser Technischen Regel)
- Mögliche Gefährdung aufgrund doppelter Aufmerksamkeit auf den sprechenden Kunden und bei gleichzeitiger Durchführung der Wiegearbeiten
Beurteilungskriterium: betrieblicher Beurteilungsmaßstab: "Interviewergebnis"
Die Beschäftigte berichtet, sich nicht durch doppelte Aufmerksamkeitsanforderungen "gestresst" zu fühlen, da sie die Kommunikation während der Wiegearbeiten unterbrechen kann. Die Kunden würden dann besonders Rücksicht nehmen. Es sind deshalb vorerst keine Maßnahmen erforderlich.
- Mögliche Gefährdung aufgrund geringer Abwechslung hinsichtlich der Arbeitsmittel und Arbeitsvorgänge sowie begrenzte Möglichkeiten eigene Entscheidung (Handlungsspielraum) zu fällen.
Beurteilungskriterium: betrieblicher Beurteilungsmaßstab: "Interviewergebnis"
Die Beschäftigte berichtet, dass ihr die Tätigkeit sehr viel Spaß macht und sie viel Abwechslung aufgrund der Kundenkontakte erlebt. Es sind deshalb vorerst keine Maßnahmen erforderlich.
A1.3.3 Gefährdungen im Kontext der Gestaltung der Arbeitsorganisation bei der Verwendung von Arbeitsmitteln (siehe Abschnitt 3.5.4 dieser Technischen Regel)
- Mögliche Gefährdungen durch psychische Belastung infolge zeitlich eng getakteter Tätigkeiten, insbesondere zu Stoßzeiten kurz vor Ladenschluss. Anmerkung: Das offizielle Ende der Arbeitszeit der Beschäftigten ist zu Ladenschluss.
Beurteilungskriterium: betrieblicher Beurteilungsmaßstab: "Interviewergebnis"
Es muss zum Ladenschluss noch umfänglich ausgeräumt und gereinigt werden. Da die Kunden oftmals kurz vor der Schließung noch Einkäufe tätigen, sind die nachbereitenden Tätigkeiten zumeist nur mit zusätzlichem Zeitaufwand erfüllbar. Ein pünktlicher Feierabend ist selten möglich. Es sind deshalb Maßnahmen erforderlich.
- Mögliche Gefährdungen durch psychische Belastung infolge häufiger ungeplanter Unterbrechungen durch den Kunden bei Portionier- und Wiegearbeiten
Beurteilungskriterium: betrieblicher Beurteilungsmaßstab: "Interviewergebnis"
Die Beschäftigte berichtet, dass Unterbrechungen nur selten auftreten. Es sind deshalb vorerst keine Maßnahmen erforderlich.
A1.3.4 Gefährdungen im Kontext der Gestaltung der Arbeitszeit bei der Verwendung von Arbeitsmitteln (siehe Abschnitt 3.5.5 dieser Technischen Regel)
- Mögliche Gefährdung durch psychische Belastung infolge einer unzureichenden Lage und Länge der Arbeitspausen sowie deren Planbarkeit. Die Beschäftigte hat Anspruch auf eine im Voraus feststehende Ruhepause von mindestens 30 Minuten bei einer Arbeitszeit von mehr als sechs bis zu neun Stunden.
Beurteilungskriterium: betrieblicher Beurteilungsmaßstab: "Interviewergebnis"
Die Gestaltung der Arbeitszeit ist von Kunden bestimmt. Es ist der Beschäftigten nicht möglich, festgelegte Pausenzeiten einzuhalten. Es sind deshalb Maßnahmen erforderlich.
- Mögliche Gefährdungen durch psychische Belastung infolge einer zu langen Arbeitsdauer. Anmerkung: Das offizielle Ende der Arbeitszeit der Beschäftigten ist zu Ladenschluss.
Beurteilungskriterium: betrieblicher Beurteilungsmaßstab: "Interviewergebnis"
Es muss zum Ladenschluss noch umfänglich ausgeräumt und gereinigt werden. Da die Kunden oftmals kurz vor der Schließung noch Einkäufe tätigen, sind die nachbereitenden Tätigkeiten zumeist nur mit zusätzlichem Zeitaufwand erfüllbar. Ein pünktlicher Feierabend ist selten möglich. Es sind deshalb Maßnahmen erforderlich.
A1.3.5 Gefährdung aus der Arbeitsumgebung bei der Verwendung von Arbeitsmitteln (siehe Abschnitt 3.5.6 dieser Technischen Regel)
Mögliche Gefährdungen durch psychische Belastung infolge nicht gehörschädigender Lärmwirkungen mit einem Beurteilungspegel von 68 dB(A) in einem schallharten Verkaufsraum bei Tätigkeiten der Kategorie II – mittlere Konzentration oder mittleres Sprachverständnis. Es gibt Beschwerden der Kundschaft über den Lärm im Verkaufsraum bei vielen anwesenden Personen.
Beurteilungskriterium: Beurteilungsmaßstab: Anforderungen, Maße und Werte in Technischen Regeln, hier ASR A3.7 "Lärm". Aus Sicht des Arbeitsschutzes sind keine Maßnahmen erforderlich.
A1.4 Maßnahmen
A1.4.1 Vermeidung von Gefährdungen bei der Schnittstellengestaltung (Benutzerschnittstelle) (siehe Abschnitt 4.2.1 dieser Technischen Regel)
- Wesentlich erhöhtes Risiko für eine Überbeanspruchung des Rückens durch das Heraus- und Hochheben bei der Entnahme und beim Rücklegen von Fleisch- und Wurstwaren (LMM-Punktwert 85,4); Maßnahme: Bereitstellung eines Stuhles hinter der Ladentheke als Sitzmöglichkeit während der Öffnungszeiten, Optimierung der sich häufig wiederholenden Bewegungsabläufe hinsichtlich ergonomisch günstiger Körperhaltungen durch Anordnung der Waren nach Häufigkeit der Herausnahme (neuer LMM-Punktwert: 58,8, weitere Maßnahmen erforderlich)
- Wesentlich erhöhtes Risiko für eine Überbeanspruchung der Knie/Beine (Punktwert 56) durch langes Stehen; Maßnahme: Bereitstellung eines Stuhles hinter der Ladentheke als Sitzmöglichkeit während der Öffnungszeiten, dadurch auch Reduktion der langen Stehzeiten (neuer LMM-Punktwert: 28, weitere Maßnahmen erforderlich)
- Erhöhte Sehanforderungen durch die Anordnung der Informations- und Bedienelemente der Waage im Gegenlicht; Maßnahmen: Blendschutz, angepasstes Verkaufsraum-Beleuchtungskonzept, Einstellung einer kontrastreichen Anzeige der Waage
- Mögliche Gefährdung von Sicherheit und Gesundheit durch psychische Belastung, auch infolge von Handlungsfehlern, durch die Gestaltung der Interaktions-/Informationsschnittstelle der elektronischen Waage (Softwareergonomie, Bedienbarkeit, Zeichengröße); Maßnahme: Erstellung einer Betriebsanweisung zur Bedienung der Waage durch den Metzger, Teilnahme der Beschäftigten an einem Online-Seminar des Waagen-Herstellers für Verkaufskräfte. Bei der Auswahl zukünftiger Arbeitsmittel wird die Beschäftigte im Beschaffungsprozess frühzeitig beteiligt.
A1.4.2 Vermeidung von Gefährdungen im Kontext der Gestaltung der Funktionsteilung und Arbeitsaufgaben (Aufgabenschnittstelle) (siehe Abschnitt 4.2.2 dieser Technischen Regel)
Es liegt keine Gefährdung vor, daher sind keine Maßnahmen erforderlich.
A1.4.3 Vermeidung von Gefährdungen im Kontext der Gestaltung der Arbeitsorganisation (siehe Abschnitt 4.2.3 dieser Technischen Regel)
Mögliche Gefährdungen durch psychische Belastung infolge zeitlich eng getakteter Tätigkeiten. Maßnahmen: Die nachbereitenden Tätigkeiten (Räum- und Reinigungsarbeiten) werden zukünftig durch eine zusätzliche Arbeitskraft erfüllt, sodass die Arbeitsintensität bzw. Arbeitsdauer angemessen ist.
A1.4.4 Vermeidung von Gefährdungen im Kontext der Gestaltung der Arbeitszeit bei der Verwendung von Arbeitsmitteln (siehe Abschnitt 4.2.4 dieser Technischen Regel)
- Mögliche Gefährdung durch psychische Belastung infolge einer unzureichenden Lage und Länge der Arbeitspausen sowie deren Planbarkeit. Maßnahmen: Die Metzgerei wird von 14:00 bis 14:30 Uhr geschlossen, um Beschäftigten eine planbare, ungestörte Pause zu ermöglichen. Anmerkung: In dieser Zeit war in der Vergangenheit das "Mittagsgeschäft" vorbei. Das Kundenaufkommen war gering.
- Mögliche Gefährdungen durch psychische Belastung infolge einer zu langen Arbeitsdauer. Maßnahmen: siehe Abschnitt 1.1.4.3 in diesem Anhang.
A1.4.5 Vermeidung von Gefährdungen im Kontext der Arbeitsumgebung bei der Verwendung des Arbeitsmittels (siehe Abschnitt 4.2.5 dieser Technischen Regel)
Es liegt keine Gefährdung vor, daher sind keine Maßnahmen erforderlich.
A2 Einsatz einer Mensch-Roboter-Kollaboration in der Montage von Elektronikteilen
A2.1 Eingrenzung des Arbeitsplatzes
A2.1.1 Allgemeine Beschreibung
Am Arbeitsplatz werden Elektronik-Bauteile mit einer hohen Varianz in einer kollaborativen U-Zelle von einem Beschäftigten oder einer Beschäftigten gefertigt. Im Ergebnis einer vorangegangenen Gefährdungsbeurteilung wurde ein Leichtbauroboter (Greifraum max. 820 mm) installiert, der ohne räumliche Trennung mit Beschäftigten zusammenarbeitet. Die U-Zelle hat die Abmessungen von ca. 5,9 m x 4,4 m und besteht aus insgesamt drei Arbeitsstationen, wobei eine davon dem Roboter zugeordnet ist. In der Produktionshalle befinden sich sowohl mehrere dieser U-Zellen als auch andere Arbeitsplätze an denen andere Elektronikbauteile montiert werden. Der Sichtkontakt zu den Kolleginnen und Kollegen in den benachbarten kollaborativen U-Zellen ist gegeben. Weiterhin ist die Kontaktaufnahme zum Vorarbeiter bzw. zur Vorarbeiterin und zur Instandhaltung jederzeit möglich.
A2.1.2 Beschreibung des Arbeitsplatzes und der Tätigkeiten
Die betrachtete U-Zelle ist ergonomisch gestaltet:
- Zwangshaltungen von Beschäftigten werden vermieden, indem Beschäftigte sich an mehreren Stellen innerhalb der U-Zelle betätigen müssen und dadurch Bewegungsanreize gesetzt sind.
- Die Kleinteileboxen sind für Beschäftigte ohne große Kopf- bzw. Körperverdrehungen einsehbar. Sie sind für Beschäftigte gut zugänglich im anatomisch-physiologischen Bewegungsbereich angeordnet. Die Fläche des Greifraumes ist ca. 35 cm x 35 cm groß.
- Für die jeweiligen Arbeitsstationen ist ein Sitz-Stehkonzept installiert (höhenverstellbare Arbeitsflächen), sodass bei gleicher Arbeitshöhe sowohl im Sitzen als auch im Stehen gearbeitet werden kann. Damit wird den unterschiedlichen Körpergrößen der Beschäftigten Rechnung getragen. Dem (ermüdenden) Arbeiten über Herzhöhe kann damit vorgebeugt werden. Das Sitz-Stehkonzept erlaubt wechselnde Körperhaltungen, reduziert somit Belastungen und steigert die Leistungsfähigkeit.
- Die zurückzulegenden Wegstrecken wurden im Rahmen der vorangegangenen Gefährdungsbeurteilung ermittelt und erwiesen sich hinsichtlich einer Gefährdung als unkritisch. Die Wegstrecken haben sich durch die Installation des kollaborierenden Roboters nicht verändert.
Die einzelnen Arbeitsstationen wurden mit den Beschäftigten begangen und analysiert, um Anordnungen und Tätigkeitsabfolgen gemeinsam abzustimmen und etwaige Nichtübereinstimmungen zu beseitigen. Beschäftigte sind ausschließlich für die manuelle Montage und Betätigung des Roboters verantwortlich. Bei Störungen des Roboters, die Beschäftigte selbst nicht beheben können, wird zunächst der Vorarbeiter bzw. die Vorarbeiterin kontaktiert. Diese können einfache Fehler z. B. durch "Reset" beheben; bei schwerwiegenden Fehlern bzw. unbekannter Fehlerursache werden zuständige Programmierer und/oder die Instandhaltung benachrichtigt.
Die unmittelbare Zusammenarbeit mit dem Roboter ist wie folgt gestaltet:
- Beschäftigte lösen den Montageprozess des Roboters aus (menschgetriebene Produktivität).
- Die Aufgaben werden so aufgeteilt, dass der Roboter die Routinearbeitsschritte übernimmt, sodass Beschäftigte sich auf vielfältigere Tätigkeiten (z. B. auch Planung und Qualitätssicherung, nicht nur Resttätigkeiten) konzentrieren können. Die Anteile der Arbeitsaufgabe, die Beschäftigte physisch oder psychisch beeinträchtigen, werden vom Roboter übernommen. Der Roboter übernimmt die schnellen, kraftvollen und präzisen Tätigkeiten.
- Während der Roboter arbeitet, können Beschäftigte weitere Werkzeugträger vorbereiten und die fertig montierten Erzeugnisse verpacken.
- Die Aufgaben sind so aufgeteilt, dass die Zusammenarbeit störungsfrei abläuft. Es entstehen keine bis wenige Wartezeiten.
- Die U-Zelle ist so gestaltet, dass das Zusammenspiel zwischen Beschäftigten als auch der Roboter ihre jeweiligen Stärken bestmöglich ausspielen können; hierbei sind die Aufgaben arbeitsteilig verteilt. Vor der Einführung der kollaborativen U-Zelle waren Beschäftigte nur für einzelne Montageschritte verantwortlich; jetzt sind sie für den gesamten Montageprozess von der Materialbereitstellung bis zum auslieferungsfähigen (Zwischen-)Produkt zuständig.
- Die Aufgaben der Beschäftigten sind neben einfachen Montagetätigkeiten das sensorische Führen des Roboters bzw. Roboterarms über Touch, das Einlesen des Datensatzes für die Individualisierung der Produkte und die qualitative visuelle Prüfung des Produkts. Darüber hinaus gehört das Rüsten der Montagezelle zu den Aufgaben der Beschäftigten.
- Tätigkeiten, die der Roboter übernimmt, sind die Bereitstellung der Bauteile, das Andrücken und Montieren der einzelnen Module und der Funktionstest. Insbesondere Aufgaben, die eine hohe Präzision und ein konstantes Zeit-Druck-Verhältnis erfordern, wie z. B. wiederholtes genaues Schrauben nach Drehmomentvorgabe, werden durch den Roboter durchgeführt. Frühere Nebentätigkeiten der Beschäftigten, wie z. B. die verdrehte Werkstückhandhabung, sind damit entfallen; Beschäftigte werden dadurch ergonomisch entlastet.
Informationsgestaltung:
- Auf Bildschirmen werden produkt- und prozessrelevante Informationen in Echtzeit anzeigt. So können Beschäftigte durch die Darstellung der Anzahl der Produkte der aktuellen Variante, die nächsten Schritte im Voraus planen und z. B. externe Rüstvorgänge vorbereiten. Die Beschäftigten werden nicht von der Adhoc-Umstellung auf eine neue Variante "überrascht", sondern können sich hierauf vorbereiten.
- Die Kleinteileboxen sind mit Signallampen ausgerüstet. Das jeweils nächste im Montageablauf benötigte Bauteil wird dem Beschäftigten mit einem Lichtsignal an den Boxen angezeigt. Ein Sensor erkennt die Hand des Beschäftigten und überwacht damit die Entnahme des richtigen Bauteils. Das Lichtsignal wird automatisch bei richtiger Entnahme gelöscht.
Die Anforderung an Zusammenarbeit mit kollaborierenden Robotern nach DGUV Information "Kollaborierende Robotersysteme" (FB-HM 080) sind erfüllt. Die Kollaboration funktioniert nach dem Prinzip der Leistungs- und Kraftbegrenzung: Die Kräfte und Drücke des Roboters sind bei einem Kontakt mit dem Beschäftigten so begrenzt, dass es nicht zu Verletzungen kommt.
Der Roboter selbst ist verletzungsreduzierend konstruiert und eingerichtet, dadurch gibt es keine scharfen, spitzen, scherenden oder schneidenden Kanten oder raue Oberflächen.
A2.2 Ermittlung der physischen (körperlichen) und psychischen Belastungen
A2.2.1 Vorgehensweise und Methodik (siehe Abschnitt 3.2 dieser Technischen Regel)
Zur Feststellung physischer und psychischer Belastungen fand eine Begehung des Arbeitsplatzes statt; hierfür wurde ein Beobachtungsinterview gewählt. Bei dieser Vorgehensweise wurden die Belastungen anhand von Beobachtungen der Tätigkeit am Arbeitsplatz ermittelt. Diese Beobachtungen wurden um Interviews mit dem Beschäftigten zu Merkmalen seiner Arbeit ergänzt. Die Beobachtungen ermöglichten es, die Arbeitssituation auch unabhängig von dem subjektiven Erleben des Beschäftigten zu erfassen.
A2.2.2 Physische (körperliche) Belastungsarten (siehe Abschnitt 3.3 dieser Technischen Regel)
Relevante Belastungsarten, die beim betrachteten Arbeitsplatz zum Tragen kommen, sind:
- manuelle Arbeitsprozesse, beim Rüsten des Arbeitsplatzes,
- Sehbelastung bei der visuellen Qualitätsprüfung,
- manuelles Heben und Tragen von Lasten (Transportkisten mit Zwischenprodukten von/auf einem/n Hubwagen heben/stellen).
A2.2.3 Psychische Belastungsmerkmale (siehe Abschnitt 3.3 dieser Technischen Regel)
Für den Arbeitsplatz sind folgende Merkmale psychischer Belastung von besonderer Relevanz:
- Arbeitsinhalt/Arbeitsaufgabe: Information,
- Arbeitsorganisation: Störungen/Unterbrechungen durch Ausfall des Roboters, Kompetenzen/Zuständigkeiten bei Instandhaltungstätigkeiten/Reparaturen,
- Arbeitszeit: Lage/Schichtarbeit, Vorhersehbarkeit/Planbarkeit,
- Arbeitsmittel: Arbeitsmittel- und Informationsgestaltung des Roboters und des Bildschirms,
- Arbeitsumgebung: Beleuchtung.
A2.3 Beschreibung konkreter Gefährdungen durch physische (körperliche) und psychische Belastungen
A2.3.1 Gefährdungen im Kontext der Auswahl, Anordnung und Bedienung von Arbeitsmitteln (Benutzerschnittstelle) (siehe Abschnitt 3.5.2 dieser Technischen Regel)
- Heben und Tragen von Transportkisten mit (Zwischen-)Produkten auf den Hubwagen und das Ziehen und Schieben des Hubwagens von der U-Zelle zu einem zentralen Lagerort: Die durchgeführte Leitmerkmalmethode ergab für das Heben auf den Hubwagen eine geringe Belastung (Punktwert 14 nach LMM-HHT-E) und für den Transport der Kisten auf dem Hubwagen eine geringe bis mäßig erhöhte Belastung (Punktwert 20 nach LMM ZSE).
- Rüsten des Montagearbeitsplatzes und Montage der Elektronikteile führt zu geringen Belastungen (Punktwert 5 nach LMM-MA-E).
- Dadurch, dass die Montagetätigkeit durch Hebe- und Transportvorgänge (Lastwechsel) unterbrochen wird, kommt es insgesamt nicht zu höheren Belastungen (LMM-Multi-E).
- Ungewohnt ist für die Beschäftigten die vollständige Aufhebung der Distanz zwischen Roboter und Beschäftigten; die Beschäftigten müssen den Roboter an Touch-Systemen berühren, um Befehle zu geben. Insbesondere einige ältere Beschäftigte haben Bedenken geäußert, mit dem Roboter zusammenarbeiten zu müssen. Mangelnde Kenntnisse und Erfahrungen (Affinität) zur eingesetzten Technik kann zu Stress und Handlungsfehlern führen.
A2.3.2 Gefährdungen im Kontext der Gestaltung von Funktionsteilung und Arbeitsaufgaben (siehe Abschnitt 3.5.3 dieser Technischen Regel)
Beschäftigte verantworten in den U-Zellen den gesamten Montageprozess. Dabei liegt eine hohe Informationsdichte vor; dies wird von manchen Beschäftigten als "Stressfaktor" aufgefasst.
A2.3.3 Gefährdungen im Kontext der Gestaltung der Arbeitsorganisation bei der Verwendung von Arbeitsmitteln (siehe Abschnitt 3.5.4 dieser Technischen Regel)
Beschäftigte sind qualifiziert, um kleinere (häufig wiederkehrende) Störungen zu beseitigen. Bei größeren Herausforderungen sind sie auf Hilfe angewiesen, insbesondere bei Defekten und Störungen in Bewegungsabläufen des Roboters aufgrund von Funktionsfehlern, Softwarefehlern o. Ä. Zum Teil müssen Beschäftigte auf Fehler- und Störungsbeseitigungen lange warten; dies kann zu Stress und psychischer Sättigung führen.
A2.3.4 Gefährdungen im Kontext der Gestaltung der Arbeitszeit bei der Verwendung von Arbeitsmitteln (siehe Abschnitt 3.5.5 dieser Technischen Regel)
Beschäftigte arbeiten im (kontinuierlichen, vorwärtsrollierenden) Drei-Schicht-System. Die Berücksichtigung der arbeitswissenschaftlichen Empfehlungen zur Schichtplangestaltung minimiert dabei die Gefährdungen.
A2.3.5 Gefährdungen aus der Arbeitsumgebung bei der Verwendung von Arbeitsmitteln (siehe Abschnitt 3.5.6 dieser Technischen Regel)
Schlechte Beleuchtung am Arbeitsplatz insbesondere bei der Qualitätskontrolle; bei Tageslichteinfall durch die Dachfenster sind die zu kontrollierenden Elektronikbauteile gut zu sehen. Bei Bewölkung und in der Spät- und Nachtschicht reicht die Lichtstärke der Beleuchtungsquelle nicht aus. Die ermittelte Beleuchtungsstärke am Arbeitsplatz lag unter 800 lx. Beschäftigte klagen zum Teil über psychische Ermüdung, Kopfschmerzen und trockene Augen.
A2.4 Maßnahmen
A2.4.1 Vermeidung von Gefährdungen bei der Schnittstellengestaltung (Benutzerschnittstelle) (siehe Abschnitt 4.2.1 dieser Technischen Regel)
- Die durchgeführte Leitmerkmalmethode ergab lediglich für das Ziehen oder Schieben des Hubwagens zum Transport der Kisten in den zentralen Lagerort eine geringe bis mäßig erhöhte Belastung; weil sich eine Unterbrechung der Montagetätigkeit durch den Transport physisch positiv auswirkt (physischer Belastungswechsel), sollte nicht der Transport an sich, sondern die zu hebende und transportierende Last auf ein Minimum begrenzt werden.
- Die Bewegungen des Roboters werden sowohl nach ergonomischen als auch nach den einschlägigen Sicherheitskriterien ausgeführt. Die Interaktion zwischen Roboter und Beschäftigten ist erwartungskonform und die Bewegungen entsprechen den Vorstellungen der Beschäftigten und sind damit für sie vorhersehbar. Zusätzlich werden regelmäßig für die Beschäftigten "Betriebstrainings zum sicheren Umgang und Verhalten des Roboters" durchgeführt.
A2.4.2 Vermeidung von Gefährdungen im Kontext der Gestaltung der Funktionsteilung und Arbeitsaufgaben (Aufgabenschnittstelle) (siehe Abschnitt 4.2.2 dieser Technischen Regel)
Je nach zu montierender Variante werden die einzelnen zu entnehmenden Artikel und Mengen über eine direkt am Entnahmefach angeordnete Fachanzeige per Pick-by-Light übermittelt. Das Bedienkonzept reduziert die Informationsdichte, verhindert die fehlerhafte Entnahme von Teilen und dient der Qualitätssicherung; die Funktion kann bei einer längeren Serie einer Variante von den Beschäftigten nach Rücksprache mit dem Vorarbeiter oder der Vorarbeiterin deaktiviert werden (dynamische Funktionsallokation).
A2.4.3 Vermeidung von Gefährdungen im Kontext der Gestaltung der Arbeitsorganisation (siehe Abschnitt 4.2.3 dieser Technischen Regel)
Es werden weitere Qualifizierungsmaßnahmen zum Umgang mit Störungen, Handlungsfehlern o. Ä. durchgeführt. Einer Unterforderung, die durch Reizmangel, Wartezustände etc. ausgelöst wird, wird durch Kompetenzentwicklung bzw. -erweiterung der Beschäftigten entgegengewirkt.
A2.4.4 Vermeidung von Gefährdungen im Kontext der Gestaltung der Arbeitszeit bei der Verwendung von Arbeitsmitteln (siehe Abschnitt 4.2.4 dieser Technischen Regel)
Die Arbeitszeitgestaltung von der Nacht- und Schichtarbeit nach gesicherten arbeitswissenschaftlichen Erkenntnissen minimiert die Gefährdung. Es sind keine weiteren Maßnahmen erforderlich.
A2.4.5 Vermeidung von Gefährdungen im Kontext der Arbeitsumgebung bei der Verwendung des Arbeitsmittels (siehe Abschnitt 4.2.5 dieser Technischen Regel)
Die Beleuchtung am Arbeitsplatz soll gemäß ASR A3.4 "Beleuchtung" aufgebaut sein. Die Beleuchtungsstärke muss 1000 lx betragen. Es wird deshalb eine zusätzliche Beleuchtungsquelle installiert.
A3 Montagearbeitsplatz
A3.1 Eingrenzung des Arbeitsplatzes
A3.1.1 Allgemeine Beschreibung
Es handelt sich um einzelne Montagearbeitsplätze für elektronische Bedien- und Steuerungselemente.
Diese stehen in einer ca. 400 m² großen Montagehalle. Bei der Aufstellung wurden die vorgegebenen Maße zu Raumabmessungen und Bewegungsflächen nach ASR A1.2 eingehalten. Die Halle ist über indirekte Deckenbeleuchtung ausgeleuchtet. Die Mindestbeleuchtungsstärke von 200 lx in der Arbeitsumgebung herrscht vor. Die Lichtfarbe ist entsprechend der erforderlichen Farbwiedergabe zwischen Ra = 60 und Ra = 80 einstellbar. Die Lüftung erfolgt über eine raumlufttechnische Anlage mit Außenluftzufuhr und HEPA-Filter sowie Luftbefeuchtung entsprechend ASR A3.6 und bei einer konstanten Temperatur von 21 °C.
Es gibt 30 Arbeitsplätze, gleichzeitig sind ca. 20 Arbeitsplätze besetzt. Welche dies sind, hängt von der zu erfüllenden Bestellung des Kunden ab.
An dem hier näher beschriebenen Arbeitsplatz kommen verschiedene Arbeitsmittel zum Einsatz, die in ihrem Zusammenspiel mit Arbeitstätigkeit, Arbeitsorganisation, Arbeitszeit und Arbeitsumgebung betrachtet werden.
Es werden pro Schicht (7 Stunden 30 Minuten) 100 Produkte gefertigt (ca. 4,5 Minuten pro Produkt). Das montierte Produkt wiegt 500 g, es ist griffig und kleinteilig.
Die Montagefläche des Arbeitsplatzes ist über eine LED-Leuchte gezielt ausgeleuchtet, sodass eine Mindestbeleuchtungsstärke von 300 lx erreicht wird. Diese ist über dem Bildschirm am oberen Ende der Vorrichtung angebracht (ca. 195 cm Höhe).
Die Bestückung der Arbeitsplätze sowie das Abholen der fertigen Produkte wird von Logistikbeschäftigten durchgeführt. Es wird in einem ergonomisch gestalteten Vier-Schicht-Modell (vorwärtsrollierend, max. zwei bis drei Nachtschichten hintereinander, zwischen Schichtwechseln 24 Stunden Ruhezeit) ohne Sonn- bzw. Feiertagsarbeit gearbeitet.
Die Beschäftigten verfügen über keine spezifische Qualifikation für den Arbeitsplatz, sie werden für die Montagetätigkeit angelernt; in der Regel werden sie an zwei bis drei unterschiedlichen Arbeitsplätzen vergleichbarer Montagetätigkeit und vergleichbarem Belastungsprofil werktäglich eingesetzt.
Die zu beurteilenden Arbeitsmittel bilden einen Montagearbeitsplatz, der hier als Ganzes betrachtet wird. Der Arbeitsplatz beinhaltet sowohl die zu montierenden Teile und eine Entsorgung für fehlerhafte Teile, die Arbeitsanweisungen und Werkzeuge wie auch den Greifraum für die Montage. Es muss im Stehen gearbeitet werden, die Höhe der Montagevorrichtung ist auf 105 cm fixiert.

Abb. 2 Montagearbeitsplatz
Für jeden Montagevorgang werden die Schritte auf einem Touchscreen oberhalb (Bildschirmdiagonale 39,5 cm, untere Kante auf 165 cm über dem Fußboden) der Montagefläche angezeigt. Beschäftigte nehmen das Teil aus der mit Nummern bezeichneten Materialwägen, scannen den QR-Code und legen es auf die Montagefläche. Der Scanner ist links seitlich neben der Montagefläche befestigt. Die zu montierenden Teile werden jeweils auf dem Bildschirm angezeigt und dann mit Schrauben befestigt. Jeder Arbeitsschritt wird auf dem Touchscreen bestätigt. Zur Platzierung der Schrauben werden Schraubmasken auf die Montagefläche geklappt. Es wird mit vibrationsarmen Druckluftschraubern gearbeitet, die auf einer Greifhöhe von ca. 45 cm über der Arbeitsfläche am Arbeitsplatz hängen. Das Drehmoment der Schrauber ist so kalibriert, dass sie bei Erreichen des notwendigen Drehmoments abschalten.
Im Laufe der Montage müssen auch Kabelverbindungen gesteckt werden. Das fertige Produkt erhält ein QR-Codelabel aus dem Drucker. Das Label wird mit einer Pinzette vom Drucker abgenommen und auf das fertige Produkt geklebt. Anschließend wird es in einen bereitstehenden Materialwagen gelegt. Bei jedem zu montierenden Teil wird der QR-Code gescannt. Beschäftigte führen für jedes Teil vor der Montage eine Sichtprüfung durch; Fehlteile müssen separiert werden. Dafür ist neben dem Montageraum ein Schacht, der zu einer unter der Montagefläche angebrachten Kiste führt. Hier werden die Fehlteile eingeworfen.
Zur Gewährleistung einer korrekten Montage werden Kameras am Arbeitsplatz eingesetzt. Abweichungen von einer korrekten Montage werden über Fehlermeldungen auf dem Bildschirm angezeigt und unterbrechen den Montageprozess.
A3.2 Ermittlung der physischen (körperlichen) und psychischen Belastungen
Im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung werden Beobachtungen der Arbeitstätigkeit mit Beschäftigteninterviews durchgeführt.
A3.2.1 Physische (körperliche) Belastungsarten (siehe Abschnitt 3.3 dieser Technischen Regel)
Es liegen folgende physische Belastungsarten vor:
- manuelles Heben, Halten und Tragen von Lasten (Heben der Teile aus den Kisten auf die Montagevorrichtung; Heben des fertigen Teils in die vorgesehene Kiste),
- manuelle Arbeitsprozesse (Montageprozess),
- Körperzwangshaltungen (wegen Steharbeit),
- Vibrationen (durch den Einsatz von Druckluftschraubern).
A3.2.2 Psychische Belastungsmerkmale (siehe Abschnitt 3.3 dieser Technischen Regel)
Für den Arbeitsplatz sind folgende Merkmale psychischer Belastung von besonderer Relevanz:
- Arbeitsinhalt/Arbeitsaufgabe
| a)
| Vollständigkeit der Aufgabe: Es werden vorbereitende, ausführende und kontrollierende Tätigkeiten durchgeführt.
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| b)
| Variabilität ist am Arbeitsplatz nicht gegeben, es wird an einem Arbeitstag von dem jeweiligen Beschäftigten durchgehend das gleiche Produkt gefertigt. Es besteht eine Variabilität zwischen den Arbeitsplätzen, die durch einen Wechsel mit entsprechender Qualifikation und Organisation genutzt werden kann.
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| c)
| Handlungsspielraum: jeder Arbeitsschritt ist vorgegeben, keine Änderungsmöglichkeiten.
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| d)
| Information: Arbeitsanweisung hängt am Arbeitsplatz. Arbeitsplatzrelevante Informationen und Prozessschritte werden auf einem Bildschirm angezeigt. Beschäftigte wissen, wofür ihre Produkte sind.
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| e)
| Qualifikation: Einarbeitung am Arbeitsplatz erfolgt durch Teamleiter und Schichtleiter. Es ist keine spezifische Qualifikation erforderlich. Die Beschäftigten beherrschen zumeist zwei bis drei der zur Verfügung stehenden 30 Arbeitsplätze.
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- Arbeitsorganisation
| a)
| Arbeitsintensität: Die Intensität der Arbeit entsteht über die erforderliche Stückzahl. Dabei besteht eine Abhängigkeit von der Ausbringungsmenge der vorgelagerten Arbeitsplätze. Sie variiert jeden Tag und ist abhängig von Anforderungen des Kunden (Abrufmengen). Darüber hinaus steigt die Intensität aufgrund der Anlieferung qualitativ fehlerhaften Vormaterials (fehlerhafte Schrauben, Lackierfehler, Verschmutzungen etc.) für die Produktion.
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| b)
| Störungen/Unterbrechungen: Es kann durch fehlendes Material (interne Zulieferung von anderen Arbeitsplätzen oder externe Zulieferung von Material) zu Verzögerungen kommen. Störungen werden durch Instandhalter beseitigt. Dies kann zu längeren Wartezeiten führen.
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| c)
| Kommunikation/Kooperation: Es ist eine Kommunikation zwischen den verschiedenen Arbeitsplätzen möglich. Darüber hinaus gibt es Teamleitungen und Schichtleitungen, die ansprechbar sind. Eine systematische Kooperation zwischen Beschäftigten an verschiedenen Arbeitsplätzen ist nicht vorgesehen.
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| d)
| Kompetenzen/Zuständigkeiten: Die Zuteilung an die Arbeitsplätze erfolgt durch die Team- bzw. Schichtleitung.
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- Arbeitszeit
Ergonomisches Schichtmodell; generell sind die Arbeitszeiten sowohl vom zugelieferten Material als auch der Abfrage des Kunden abhängig. Mehrarbeit als auch ggf. ausfallende Schichten (Kurzarbeit) sind mit Ankündigungsfristen belegt.
- Soziale Beziehungen
Es besteht die Möglichkeit zu sozialem Austausch u. a. durch variabel zu nehmende Kurzpausen. Die Teamleitung kommuniziert mit den Beschäftigten und es gibt eine offene Fehlerkultur.
- Arbeitsmittel
| a)
| Bei der Tätigkeit mit den Arbeitsmitteln treten folgende physische und psychische Probleme auf:
- fehlende Höhenanpassung der Arbeitsfläche,
- falsche Platzierung der Kiste für defektes Material,
- zu hoch montierter Bildschirm (zum Erkennen der Arbeitsschritte und deren Bestätigung) und
- links montierter Handscanner.
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| b)
| Der Einsatz der Kameras reflektiert auch die Arbeitshandlungen der Beschäftigten. Die Bewertung der Arbeitsleistung durch Informationen aus dem Kamerasystem ist technisch ausgeschlossen. Eine Speicherung der Daten erfolgt nicht. Die Beschäftigten sind darüber informiert. Sie nutzen die direkte Rückmeldung aus dem Kamerasystem, um sich einen konstanten, fehlerfreien Montageprozess zu ermöglichen.
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- Arbeitsumgebung
Beleuchtung blendet die Beschäftigten beim Blick auf den Bildschirm (Direktblendung) und spiegelt sich auf dem Bildschirm (Reflexblendung).
A3.3 Beschreibung und Bewertung konkreter Gefährdung durch physische (körperliche) und psychische Belastungen
A3.3.1 Beschreibung und Bewertung konkreter Gefährdungen im Kontext der Auswahl, Anordnung und Bedienung von Arbeitsmitteln (Benutzerschnittstelle) (siehe Abschnitt 3.5.2 dieser Technischen Regel)
- Aufgrund der Platzierung der Kiste für defektes Material unterhalb der Arbeitsfläche ergibt sich eine Verletzungsgefahr für die Beschäftigten, da sie mit den Knien vor die Kiste stoßen können.
- Gefährdung durch ungünstige Gestaltung der Informations- und Bedienstelle: Die Anbringung des Bildschirmes oberhalb der Blicklinie erschwert die Informationsaufnahme während des Montagevorganges (Beurteilungskriterium: Gestaltungsanforderungen nach Nummer 6 des Anhangs der Arbeitsstättenverordnung nicht erfüllt).
- Die zu montierenden Teile sowie das fertige Produkt müssen aus dem Materialwagen entnommen bzw. dort hineingelegt werden. Dies erfordert ein tiefes Greifen/Bücken in den Wagen hinein. Ebenso müssen sich die Beschäftigten beim Einwerfen von fehlerhaften Teilen in den Schacht weit vorbeugen. Der Bildschirm ist über Augen- und Schulterhöhe montiert. Deshalb sind häufig ungünstige Körperhaltungen durch den Blick auf den Bildschirm und das Bestätigen jedes Arbeitsschrittes auf dem Touchscreen erforderlich. Die Arbeit wird dauerhaft im Stehen ausgeführt. Die Anwendung des BAuA-Basis-Checks/Einstiegs-Screening ergab die Anwendung der Leitmerkmalmethode zur Beurteilung und Gestaltung von Belastungen bei manuellen Arbeitsprozessen (LMM-MA-E). Analyse und Bewertung nach LMM-MA-E für die Teil-Tätigkeiten: "Montage von elektronischen Produkten" (ergab 60 Punkte), "Entnehmen und Hineinlegen von Produkten in den Materialwagen" (ergab 10,5 Punkte), "Einwerfen von fehlerhaften Teilen in den Schacht" (ergab 21 Punkte) durchgeführt und mit der belastungsartspezifischen Zusammenfassung der Beurteilung mit den Leitmerkmethoden über verschiedene Teil-Tätigkeiten eines Arbeitstages (LMM-Multi-E) zusammengeführt. Dabei wurde ein Wert 91,5 ermittelt. Dies entspricht einem Risikowert 3 mit einer wesentlich erhöhten Belastung:
| a)
| Physische Überbeanspruchung ist auch für normal belastbare Personen möglich,
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| b)
| Beschwerden (Schmerzen) ggf. mit Funktionsstörungen, meistens reversibel, ohne morphologische Manifestation.
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Deswegen sind Maßnahmen zur Gestaltung und sonstige Präventionsmaßnahmen zu prüfen.
- Die Anwendung der Druckluftschrauber entspricht den Vorgaben der TRLV "Vibrationen" Teil 1, sodass keine Gefährdungen durch Vibrationen zu erwarten sind.
- Die Platzierung des Handscanners auf der linken Seite stört den Workflow von rechtshändigen Beschäftigten (Beurteilungskriterium: Workshop-Ergebnis: Es liegt eine Gefährdung, z. B. durch Handlungsfehler vor).
A3.3.2 Beschreibung und Bewertung konkreter Gefährdungen im Kontext der Gestaltung von Funktionsteilung und Arbeitsaufgaben (siehe Abschnitt 3.5.3 dieser Technischen Regel)
Es werden abwechslungsarme Tätigkeiten mit sich ständig wiederholenden Arbeitsgängen und einseitiger Anforderung ausgeführt (Beurteilungskriterium: Workshop-Ergebnis: Die Beschäftigten erleben Monotonie).
A3.3.3 Beschreibung und Bewertung konkreter Gefährdungen im Kontext der Gestaltung der Arbeitsorganisation bei der Verwendung von Arbeitsmitteln (siehe Abschnitt 3.5.4 dieser Technischen Regel)
- Dadurch, dass Instandhaltungsarbeiten nur von einem Beschäftigten in der Instandhaltung, die vor Inaugenscheinnahme keine Information über die Störung bekommt, durchgeführt werden können, kommt es zu Wartezeiten verbunden mit darauffolgender erhöhter Arbeitsintensität (Beurteilungskriterium: Workshop-Ergebnis: Die Beschäftigten werden durch Stress beeinträchtigt).
- Die Arbeitsintensität ist stark schwankend. Bei hohen Mengenanforderungen des Kunden und/oder mangelhaftem/qualitativ schlechtem Vormaterial steigt die Arbeitsintensität stark an und führt zu einer negativen Beanspruchung der Beschäftigten (Beurteilungskriterium: Workshop-Ergebnis: Die Beschäftigten werden durch Stress beeinträchtigt).
- Durch fehlendes Vormaterial und/oder Störungen kommt es zu Unterbrechungen und Wartezeiten für die Beschäftigten. Dies stellt zum einen eine Unterbrechung/Störung des Arbeitsablaufes dar und erhöht zum anderen wiederum die Arbeitsintensität.
A3.3.4 Beschreibung und Bewertung konkreter Gefährdungen im Kontext der Gestaltung der Arbeitszeit bei der Verwendung von Arbeitsmitteln (siehe Abschnitt 3.5.5 dieser Technischen Regel)
keine Gefährdungen
A3.3.5 Beschreibung und Bewertung konkreter Gefährdungen aus der Arbeitsumgebung bei der Verwendung von Arbeitsmitteln (siehe Abschnitt 3.5.6 dieser Technischen Regel)
Direkt- und Reflexblendung beim Blick auf den Bildschirm wird von den Beschäftigten als störend empfunden. Die Belastung der Augen durch die Sehaufgabe ist entsprechend erhöht (Beurteilungskriterium: Gestaltungsanforderungen nach Nummer 6 des Anhangs der Arbeitsstättenverordnung sind nicht erfüllt).
A3.4 Maßnahmen
Im Ergebnis der Analyse der Belastungen und Bewertung der Gefährdungen wurde der Montagearbeitsplatz, wie in Abbildung 3 "Montagearbeitsplatz Vorher-Nachher-Darstellung" ersichtlich, umgestaltet.


Abb. 3 Montagearbeitsplatz Vorher-Nachher-Darstellung
A3.4.1 Vermeidung von Gefährdungen bei der Schnittstellengestaltung (Benutzerschnittstelle) (siehe Abschnitt 4.2.1 dieser Technischen Regel)
Die Kiste zum Auffangen fehlerhafter Teile wird weiter nach hinten versetzt, sodass ein Anschlagen mit den Knien vermieden wird. Dazu wird ein längerer Schacht montiert, der ein Einwerfen der fehlerhaften Teile ohne stark vorgebeugten Oberkörper ermöglicht.
Um das Greifen in den Montagewagen zu reduzieren, werden Materialwägen mit höhenverstellbaren Böden angeschafft.
Der Bildschirm wird auf Sichthöhe am Arbeitsplatz montiert, sodass eine ständige Überstreckung des Kopfes nach hinten vermieden und der Nacken entlastet wird. Zur Bestätigung der Arbeitsschritte wird ein Schalter auf der Arbeitsfläche und ein Fußschalter montiert. Das Greifen auf den Bildschirm entfällt.
Der Arbeitsplatz erhält ein elektrisch höhenverstellbares Gestell/Rahmen. Dies ermöglicht, die Arbeitsfläche an die Körperhöhe der Beschäftigten anzupassen. Zur Unterbrechung des dauerhaften Stehens werden Stehhilfen angeboten, diese können während des Montagevorgangs (nach Bereitlegen aller Teile) genutzt werden.
Eine erneute Anwendung der LMM-MA-E ergab Werte von 12, 8,5 und 45; die Anwendung von LMM-Multi-E einen Wert von 65,5. Danach sind die Beschäftigten nach wie vor einer wesentlich erhöhten Belastung ausgesetzt. Da die durchgeführten technischen Maßnahmen zur Gefährdungsminimierung nicht ausreichen, sind ergänzende organisatorische Maßnahmen zum Belastungswechsel durch Arbeitsplatzrotation mit einem Prüfplatz zu ergreifen. Eine weitere Anwendung der LMM-Multi-E ergibt nur noch eine mäßig erhöhte Belastung.
Um das Greifen zum Handscanner quer über die Montagefläche zu vermeiden, wird ein zusätzlicher Handscanner auf der rechten Seite installiert. Die Handscanner können damit vom Beschäftigten wahlweise von rechter oder linker Seite verwendet werden.
A3.4.2 Vermeidung von Gefährdungen im Kontext der Gestaltung der Funktionsteilung und Arbeitsaufgaben (Aufgabenschnittstelle) (siehe Abschnitt 4.2.2 dieser Technischen Regel)
Um die Variabilität zu erhöhen, wird die Arbeitsorganisation so geändert, dass durch Rotation die Verrichtung unterschiedlicher Arbeitsplätze an einem Arbeitstag erfolgt.
A3.4.3 Vermeidung von Gefährdungen im Kontext der Gestaltung der Arbeitsorganisation (siehe Abschnitt 4.2.3 dieser Technischen Regel)
Die Wartezeiten durch die Instandsetzung werden durch folgende Einführung verringert: Meldung und Koordination über eine zentrale Stelle. Qualifizierung der Beschäftigten in der Montage zur Erkennung und Beseitigung von einfachen Störungen.
Zur Senkung der Arbeitsintensität werden unterschiedliche Maßnahmen umgesetzt: Die qualitative Wareneingangsprüfung des angelieferten Vormaterials wird verbessert; dies ermöglicht eine vermehrte Aussortierung fehlerhafter Teile. Um die Schwankung der Abrufmengen durch den Kunden auszugleichen, wird eine an den prognostizierten Bedarf angepasste und ggf. anpassbare Lagerung von Vor- und Endprodukten aufgebaut. Darüber hinaus wird die Grundlage für die vertraglich vereinbarten Abrufmengen auf die täglich real kalkuliert fertigbaren Stückzahlen sowie die Lagerkapazitäten abgestimmt. Werden bspw. in einer Woche 30 % weniger Produkte abgerufen, wird weiterhin voll produziert. Diese im Lager befindlichen Produkte können in der darauffolgenden Woche abgerufen werden.
A3.4.4 Vermeidung von Gefährdungen im Kontext der Gestaltung der Arbeitszeit bei der Verwendung von Arbeitsmitteln (siehe Abschnitt 4.2.4 dieser Technischen Regel)
entfällt, da keine Gefährdungen vorlagen
A3.4.5 Vermeidung von Gefährdungen im Kontext der Arbeitsumgebung (siehe Abschnitt 4.2.5 dieser Technischen Regel)
Die Lampen werden nach der Neujustierung des Bildschirms versetzt zum Bildschirm so angebracht, dass die Montagefläche mit einer Mindestbeleuchtungsstärke von 500 lx entsprechend ASR A3.4 ausgeleuchtet und sowohl Direktblendung als auch Reflexblendung entsprechend Nummer 6 des Anhangs der Arbeitsstättenverordnung vermieden wird.