Dieser Anhang verweist auf Maßnahmen zu Gefährdungsfaktoren an der Schnittstelle Mensch – Arbeitsmittel im staatlichen Regelwerk:
| a) | Technische Regeln zur Arbeitsschutzverordnung zu elektromagnetischen Feldern (TREMF) konkretisieren Ermittlung, Bewertung und Maßnahmen bei Gefährdungen durch elektromagnetische Felder. |
| b) | Technische Regeln zur Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung (TRLV) konkretisieren Ermittlung, Bewertung und Maßnahmen bei Gefährdungen durch gehörschädigenden Lärm sowie Teil- und Ganzkörpervibrationen. |
| c) | Die Technischen Regeln zur Arbeitsschutzverordnung zu künstlicher optischer Strahlung (TROS) konkretisieren die Ermittlung, Bewertung und Maßnahmen bei Gefährdungen durch künstliche optische Strahlung. |
| d) | Die ASR A3.7 "Lärm" konkretisiert die Ermittlung, Bewertung und Maßnahmen hinsichtlich nicht gehörschädigendem Lärm entsprechend § 3a Absatz 1 und Anhang Nummer 3.7 Arbeitsstättenverordnung. |
| a) | Die ASR A1.2 "Raumabmessungen und Bewegungsflächen" konkretisiert die Anforderung an Raumabmessungen von Arbeitsräumen und Bewegungsflächen entsprechend § 3a Absatz 1 und Anhang Nummer 1.2 und 3.1 Arbeitsstättenverordnung. |
| b) | Die ASR A3.4 "Beleuchtung" konkretisiert die Anforderung hinsichtlich der Beleuchtung entsprechend § 3a Absatz 1 und Anhang Nummer 3.4 Arbeitsstättenverordnung. |
| c) | Die ASR A3.5 "Raumtemperatur" konkretisiert die Anforderung hinsichtlich der Raumtemperatur entsprechend § 3a Absatz 1 und Anhang Nummer 3.5 Arbeitsstättenverordnung. |
| d) | Die ASR A3.6 "Lüftung" konkretisiert die Anforderung hinsichtlich der Lüftung entsprechend § 3a Absatz 1 und Anhang Nummer 3.6 Arbeitsstättenverordnung. |