In der Umsetzung der RL (EU) 2024/869 [16] zur Anpassung der RL 2004/37/EG (CMR-RL [3]) wird an dieser Stelle insbesondere auf Tätigkeiten mit Blei bei Frauen eingegangen. In der EU-Richtlinie wird bei dieser Personengruppe von Frauen oder weiblichen Arbeitnehmern im gebärfähigen Alter gesprochen und auf diese bezieht sich der folgende Abschnitt.
(1) Es ist nicht möglich Grenzwerte festzulegen, unterhalb derer eine Exposition gegenüber Blei und Bleiverbindungen für Frauen bzw. weibliche Arbeitnehmer im gebärfähigen Alter in Hinblick auf die Entwicklung ihrer Nachkommen unbedenklich wäre.
(2) In Deutschland beträgt der vorläufige Referenzwert der Allgemeinbevölkerung hinsichtlich Blei 30 bis 40 µg Blei/l Blut2. Vor dem Hintergrund der Unsicherheiten bei der Ableitung sowie lokal schwankender Hintergrundbelastungen wird für den Anwendungsbereich dieser TRGS der biologische Leitwert von 45 µg Blei/l Blut gemäß RL (EU) 2024/869 als Referenz übernommen. Dieser Wert ist ein Indikator für die nicht vermeidbare Hintergrundexposition und nicht etwa für feststellbare gesundheitsschädliche Wirkungen.
(3) Unbeschadet der Vorgaben der ArbMedVV wird bei Überschreitung des biologischen Leitwertes eine Beratung der Frauen bzw. weiblichen Arbeitnehmer im gebärfähigen Alter zu den Ergebnissen des Biomonitorings durch einen Arzt oder eine Ärztin empfohlen.
Für besondere Personengruppen sind Beschäftigungsbeschränkungen bei Tätigkeiten mit Blei und Bleiverbindungen zu beachten. Insbesondere gilt dies für:
| 2 | Bundesgesundheitsbl 2019 · 62:1280–1284 https://doi.org/10.1007/s00103-019-03002-z) |