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Technische Regeln für Gefahrstoffe

TRGS 505

Blei

Ausgabe Februar 2026*
(GMBl Nr. 8 vom 27. Februar 2026, S. 146)

 

Die Technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS) geben den Stand der Technik, Arbeitsmedizin und Arbeitshygiene sowie sonstige gesicherte, wissenschaftliche Erkenntnisse für Tätigkeiten mit Gefahrstoffen, einschließlich deren Einstufung und Kennzeichnung, wieder. Sie werden vom

Ausschuss für Gefahrstoffe (AGS)

ermittelt bzw. angepasst und vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales im Gemeinsamen Ministerialblatt bekannt gegeben. Diese TRGS konkretisiert im Rahmen ihres Anwendungsbereichs Anforderungen der Gefahrstoffverordnung. Bei Einhaltung der Technischen Regeln kann der Arbeitgeber insoweit davon ausgehen, dass die entsprechenden Anforderungen der Verordnung erfüllt sind. Wählt der Arbeitgeber eine andere Lösung, muss er damit mindestens die gleiche Sicherheit und den gleichen Gesundheitsschutz für die Beschäftigten erreichen.

 


* Hinweis: Die TRGS 505 wurde überarbeitet; Wesentliche Änderungen betreffen u. a.
Einführung eines Luftgrenzwerts für Blei zur Umsetzung der Vorgaben aus der Richtlinie (EU) 2024/869 vom 13. März 2024.
Aktualisierung an den aktuellen Stand des Vorschriften- und Regelwerks, insbesondere der geänderten Gefahrstoffverordnung.
Festlegung von Regeln für die Aufnahme in das Expositionsverzeichnis.
Anpassung der Vorgaben für die Schutzmaßnahmen für Tätigkeiten mit Blei und Bleiverbindungen nach dem Stand der Technik.
Aktualisierung der Vorgaben zur tätigkeitsbezogenen Unterweisung und arbeitsmedizinisch-toxikologischen Beratung der Beschäftigten.
Übernahme des Wertes von 45 µg Blei/l Blut gemäß RL (EU) 2024/869 als Referenz für die Hintergrundexposition.