(gilt nicht für Tätigkeiten geringen Umfangs nach Nummer 14.4)
(Zutreffendes ankreuzen bzw. ergänzen)
Erfolgen Gefährdungsbeurteilung und Arbeitsplan nach Anlage 1.4 dieser TRGS sind bei Arbeiten an schwach gebundenen Asbestprodukten nach Nummer 14 TRGS 519 folgende ergänzende Angaben zum Arbeitsplan erforderlich:
Absender: |
1. | Gebäude/Bauteil/Tätigkeit | ||||||||||||||||
Nähere Angaben zur Lage des Asbestproduktes im Gebäude, Zustand des Asbestproduktes, Ausdehnung/Umfang (evtl. Lageplan beifügen) | |||||||||||||||||
2. | Vorgesehene sicherheitstechnische Einrichtungen zum Schutz und zur Dekontamination der Beschäftigten und zum Schutze Dritter im Gefahrenbereich | ||||||||||||||||
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Hygieneeinrichtung: | |||||||||||||||||
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Erläuterungen: | |||||||||||||||||
3. | Koordinator nach Nummer 6 TRGS 519 | ||||||||||||||||
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4. | Abfallbehandlung an der Arbeitsstätte | ||||||||||||||||
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Sonstige Behandlung | |||||||||||||||||
5. | Arbeitsablauf und Arbeitsdurchführung, Beschreibung des Arbeitsablaufes, evtl. Besonderheiten, Abschottungen, Reinigung und Freigabe/Erfolgskontrolle | ||||||||||||||||
6. | Weitere Angaben bei Bedarf | ||||||||||||||||
(Ort, Datum) | (Verantwortlicher Betriebsleiter) |