8 Anzeigen und Unterrichtung der zuständigen Behörde
Der zuständigen Behörde sind folgende Sachverhalte schriftlich mitzuteilen:
- die vorgesehene Durchführung einer Raumdesinfektion mit Formaldehyd (Anlage 2a),
- das Ausscheiden und der Wechsel von Befähigungsscheininhabern,
- jeder Unfall und jede Betriebsstörung, die bei einer Raumdesinfektion zu einer ernsten Gesundheitsschädigung von Beschäftigten geführt hat sowie
- Änderungen in Verfahrensabläufen, die Gesundheit und Sicherheit der Beschäftigten oder anderer Personen beeinflussen können.