Anhang 3: Prüfmethode zur Zuordnung von festen organischen Peroxiden zu Gefahrgruppen

Das in Anhang 2 beschriebene Verfahren für flüssige organische Peroxide kann in begrenztem Umfang für feste organische Peroxide mit sehr geringer Abbrandgeschwindigkeit verwendet werden. Ist die Abbrandgeschwindigkeit eines festen organischen Peroxids kleiner oder gleich 0,5 kg/(min×m2) ist das organische Peroxid der Gefahrgruppe OP III zuzuordnen.