Alle Gegenstände werden so gelagert, dass sie nicht umfallen/umkippen können. Die Beschäftigten sind über die fachgerechte Ein- und Auslagerung unterwiesen. | | | Wer erledigt?
Bis wann (Datum)?Unterweisung |
Für Güter, von denen eine erhöhte Gefährdung ausgeht, wie z. B. Gefahrstoffe oder Gasflaschen, werden spezielle Lagerungsvorschriften beachtet. | | | Wer erledigt?
Bis wann (Datum)?Unterweisung |
Es sind genügend Lagerflächen vorhanden, so dass Verkehrswege oder Arbeitsplätze nicht zugestellt werden. | | | Wer erledigt?
Bis wann (Datum)?Unterweisung |
Für das gefahrlose Ein- und Auslagern stehen geeignete Hilfsmittel (Hubwagen, Leitern, Tritte usw.) zur Verfügung. Diese werden von den Beschäftigten bestimmungsgemäß benutzt. | | | Wer erledigt?
Bis wann (Datum)?Unterweisung |
Die zur Lagerung von Gegenständen (z. B. Arbeitsmittel, Nahrungsmittel) verwendeten Regale sind ausreichend standsicher. Die zulässige Belastbarkeit der einzelnen Regalböden ist bekannt und wird beim Lagern beachtet. | | | Wer erledigt?
Bis wann (Datum)?Unterweisung |