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Anhang 5: Betriebsanweisung

Eine Betriebsanweisung nach der Unfallverhütungsvorschrift „Elektromagnetische Felder“ (BGV B 11) sollte z.B. folgende Punkte berücksichtigen:

  • Anwendungsbereich
    • Standort
    • Angabe der Anlagen, Maschinen, Geräte
    • Angabe der Arbeitsbereiche, -plätze
  • Expositionssituation
    • Angabe und Beschreibung der Expositionsbereiche, erforderlichenfalls mit Skizze
    • Angaben zur Exposition
  • Mögliche Gefährdungen
    • Kraftwirkungen
    • Reizwirkung (Niederfrequenz)
    • Wärmewirkung (Hochfrequenz)
    • Berührungsspannungen und Körperströme
    • Beeinflussungen von Körperhilfsmitteln
  • Schutzmaßnahmen
    • Zugangsregelungen
    • Abschirmung
    • Abstand
    • Reduzierung der Leistung, Abschaltung
    • Begrenzung der Aufenthaltsdauer
    • Weitere organisatorische Maßnahmen, z.B. Beaufsichtigung, Aufsichtführung
    • Persönliche Schutzausrüstungen
    • Unterweisung
  • Verhalten am Arbeitsplatz
    • bei bestimmungsgemäßem Betrieb
    • im Fehlerfall
    • bei Instandhaltung
  • Verhalten bei Unfällen, Erste Hilfe
    • Meldung (Notrufnummer, Verantwortlicher)
    • Vorhandene EM-Felder beachten
  • Folgen bei Nichtbeachtung der Betriebsanweisung
    • Gesundheitliche Schäden
    • Arbeitsrechtliche Konsequenzen
  • Weitere Unterlagen/Vorschriften
    • Betriebsanleitungen (Hersteller)
    • Betriebliche Regelungen für Fremdfirmen
    • Lagepläne
  • Weitere Angaben
    • Inkraftsetzung