Inhaltsverzeichnis
1Wozu diese Regel?
 
2Grundlagen für den Arbeitsschutz
2.1Was für alle gilt!
2.2Was für die Branche gilt
 
3Arbeitsplätze und Tätigkeiten: Gefährdungen und Maßnahmen
3.1Anlieferung und Lagerung
3.2Vorbereitung
3.3Zubereitung (Kochen und Garen)
3.3.1Fritteusen, Heißluftdämpfer, Mikrowellengeräte
3.3.2Sonstige Geräte in der Speisenzubereitung
3.3.3Lüftung
3.4Speisenausgabe und Auslieferung
3.5Spülküche
3.6Entsorgung und Abfallbehandlung
3.7Räume, Geräte und Abluftanlagen reinigen
3.8Instandhaltung und Prüfung
 
4Empfohlene Prüffristen für wiederkehrende Prüfungen

 

Kampagnenlogo kommmitmensch

kommmitmensch ist die bundesweite Kampagne der gesetzlichen Unfallversicherung in Deutschland. Sie will Unternehmen und Bildungseinrichtungen dabei unterstützen eine Präventionskultur zu entwickeln, in der Sicherheit und Gesundheit Grundlage allen Handelns sind. Weitere Informationen unter www.kommmitmensch.de


 

Impressum

Herausgegeben von:
Deutsche Gesetzliche
Unfallversicherung e.V. (DGUV)

Glinkastraße 40
10117 Berlin
Telefon: 030 13001-0 (Zentrale)
Fax: 030 13001-6132
E-Mail: info@dguv.de
Internet: www.dguv.de

Sachgebiet Gastgewerbe,
Fachbereich Nahrungsmittel der DGUV

Ausgabe: April 2019

DGUV Regel 110-003
zu beziehen bei Ihrem zuständigen Unfallversicherungsträger
oder unter www.dguv.de/publikationen

Bildnachweis
Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe