Inhaltsverzeichnis

1 Wozu diese DGUV Regel?
   
2 Geltungsbereich dieser DGUV Regel
   
3 Begriffsbestimmungen
   
4 Grundlagen für den Arbeitsschutz
4.1 Beurteilung der Arbeitsbedingungen und Dokumentation (Gefährdungsbeurteilung)
4.2 Unterweisung
   
5 Arbeitsbereiche und Tätigkeiten: Gefährdungen und Maßnahmen
5.1 Allgemeine Anforderungen
5.2 Grundlegende Schutzmaßnahmen
5.2.1 Aufstellungsräume
5.2.2 Druckgasflaschen
5.2.2.1 Lagerung
5.2.2.2 Aufstellung
5.2.2.3 Verwendung
5.2.3 Stationäre Druckbehälter
5.2.4 Getränke- bzw. Grundstoffbehälter
5.2.5 Getränkekühlräume
5.2.6 Mobile Getränkeschankanlagen
5.2.7 Anforderungen an den Aufbau des druckgasseitigen Teils von Getränkeschankanlagen
5.2.8 Anforderungen an den Aufbau des getränke- oder grundstoffseitigen Teils von Getränkeschankanlagen
5.2.9 Technische Lüftung
5.2.10 Gaswarnanlage für Kohlenstoffdioxid
5.2.11 Reinigung und Desinfektion
   
6 Sicherheitstechnische Prüfungen
6.1 Allgemeines
6.2 Prüfung vor Inbetriebnahme
6.3 Wiederkehrende Prüfungen
6.4 Prüfkriterien
6.5 Dokumentation der Prüfung
   
Anhang  

 

 

 

Impressum

 

Herausgegeben von:   Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e.V. (DGUV)
Glinkastraße 40
10117 Berlin
Telefon: 030 13001-0 (Zentrale)
E-Mail: info@dguv.de
Internet: www.dguv.de
 
  Sachgebiet Getränkeschankanlagen des Fachbereichs Nahrungsmittel der DGUV
 
Ausgabe: Dezember 2020 - aktualisierte Fassung Februar 2024
 
Satz und Layout: Atelier Hauer + Dörfler, Berlin
 
Druck: MAXDORNPRESSE GmbH & Co. KG, Obertshausen
 
Bildnachweis: Titel © AK-DigiArt – stock.adobe.com;
Abb. 3 © Micro Matic A/S; Abb. 4, 5, 8–10, 13 © BGN;
Abb 11 © BeviClean GmbH; Abb 12 © KUNDO xT GmbH
 
Copyright: Diese Publikation ist urheberrechtlich geschützt.
Die Vervielfältigung, auch auszugsweise, ist nur mit ausdrücklicher Genehmigung gestattet.
 
Bezug: Bei Ihrem zuständigen Unfallversicherungsträger oder unter
www.dguv.de/publikationen › Webcode: p110007

 

 

 


Aktualisierungen zur letzten Ausgabe Dezember 2020:
Kapitel 5.2.10 Gaswarnanlage für Kohlenstoffdioxid (2. Aufzählungspunkt):

Ergänzungen im Anhang
Regelungen für die Verwendung von Getränkeschankanlagen:


 

 

 

DGUV Regeln stellen bereichs-, arbeitsverfahrens- oder arbeitsplatzbezogen Inhalte zusammen. Sie erläutern, mit welchen konkreten Präventionsmaßnahmen Pflichten zur Verhütung von Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren erfüllt werden können.

DGUV Regeln zeigen zudem dort, wo es keine Arbeitsschutz- oder Unfallverhütungsvorschriften gibt, Wege auf, wie Arbeitsunfälle, Berufskrankheiten und arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren vermieden werden können. Darüber hinaus bündeln sie das Erfahrungswissen aus der Präventionsarbeit der Unfallversicherungsträger.

Aufgrund ihres besonderen Entstehungsverfahrens und ihrer inhaltlichen Ausrichtung auf konkrete betriebliche Abläufe oder Einsatzbereiche (Branchen-/Betriebsarten-/Bereichsorientierung) sind DGUV Regeln fachliche Empfehlungen zur Gewährleistung von Sicherheit und Gesundheit. Sie haben einen hohen Praxisbezug und Erkenntniswert, werden von den beteiligten Kreisen mehrheitlich für erforderlich gehalten und können deshalb als geeignete Richtschnur für das betriebliche Präventionshandeln herangezogen werden. Eine Vermutungswirkung entsteht bei DGUV Regeln nicht.