Herausgegeben von: | Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e.V. (DGUV) Glinkastraße 40 10117 Berlin Telefon: 030 13001-0 (Zentrale) E-Mail: info@dguv.de Internet: www.dguv.de |
Sachgebiet Getränkeschankanlagen des Fachbereichs Nahrungsmittel der DGUV | |
Ausgabe: | Dezember 2020 - aktualisierte Fassung Februar 2024 |
Satz und Layout: | Atelier Hauer + Dörfler, Berlin |
Druck: | MAXDORNPRESSE GmbH & Co. KG, Obertshausen |
Bildnachweis: | Titel © AK-DigiArt – stock.adobe.com; Abb. 3 © Micro Matic A/S; Abb. 4, 5, 8–10, 13 © BGN; Abb 11 © BeviClean GmbH; Abb 12 © KUNDO xT GmbH |
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Bezug: | Bei Ihrem zuständigen Unfallversicherungsträger oder unter www.dguv.de/publikationen › Webcode: p110007 |
Aktualisierungen zur letzten Ausgabe Dezember 2020:
Kapitel 5.2.10 Gaswarnanlage für Kohlenstoffdioxid (2. Aufzählungspunkt):
Ergänzungen im Anhang
Regelungen für die Verwendung von Getränkeschankanlagen:
DGUV Regeln stellen bereichs-, arbeitsverfahrens- oder arbeitsplatzbezogen
Inhalte zusammen. Sie erläutern, mit welchen konkreten Präventionsmaßnahmen Pflichten zur Verhütung von Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren erfüllt werden können. DGUV Regeln zeigen zudem dort, wo es keine Arbeitsschutz- oder Unfallverhütungsvorschriften gibt, Wege auf, wie Arbeitsunfälle, Berufskrankheiten und arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren vermieden werden können. Darüber hinaus bündeln sie das Erfahrungswissen aus der Präventionsarbeit der Unfallversicherungsträger. Aufgrund ihres besonderen Entstehungsverfahrens und ihrer inhaltlichen Ausrichtung auf konkrete betriebliche Abläufe oder Einsatzbereiche (Branchen-/Betriebsarten-/Bereichsorientierung) sind DGUV Regeln fachliche Empfehlungen zur Gewährleistung von Sicherheit und Gesundheit. Sie haben einen hohen Praxisbezug und Erkenntniswert, werden von den beteiligten Kreisen mehrheitlich für erforderlich gehalten und können deshalb als geeignete Richtschnur für das betriebliche Präventionshandeln herangezogen werden. Eine Vermutungswirkung entsteht bei DGUV Regeln nicht. |