Siehe auch die Abschnitte 3.1.1.8 und 3.1.3.1 dieser BG-Regel. | |
Beispiele der Ausführung: | |
Bild 31: Rohrbahnteilung bei Schweineentblutung | |
Bild 32: Abstände bei Rinderentblutung | |
Das Tragen von persönlichen Schutzausrüstungen sollte beachtet werden. |
Entblutehaken müssen so geführt sein, dass ein sicheres Aufsetzen auf die Entbluterohrbahn ohne zusätzliche Eingriffe gewährleistet ist. |
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Zum Auffangen des Blutes müssen Einrichtungen vorhanden sein. |