Gefährdungen | Ursachen und Art der Einwirkungen | Auswahlkriterien |
Mechanische Einwirkungen |
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Einwirkung von Elektrizität |
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Thermische Einwirkungen |
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Chemische Einwirkungen |
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Biologische Einwirkungen |
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Zündung explosionsfähiger Atmosphäre |
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Einwirkungen durch den Fußschutz |
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Im Rahmen der vom Unternehmer nach § 3 der Unfallverhütungsvorschrift "Grundsätze der Prävention" (BGV A1) und § 5 Arbeitsschutzgesetz durchzuführenden "Gefährdungsermittlung und der Beurteilung der Arbeitsbedingungen" ist eine Risikobeurteilung vorzunehmen, damit wirksame präventive Maßnahmen getroffen werden können.
Das nachfolgend beschriebene Verfahren stellt eine Möglichkeit zur Risikobeurteilung dar und ist angelehnt an die DIN EN 1050 "Sicherheit von Maschinen; Leitsätze zur Risikobeurteilung".
Nach der DIN EN 1050 wird das Risiko durch die "Risikoprioritätszahl (RPZ)" ausgedrückt. Diese ergibt sich aus dem Produkt "Schwere der Verletzung" multipliziert mit der "Wahrscheinlichkeit des Auftretens".
Risikoprioritätszahl (RPZ) =
Schwere der Verletzung/des Schadens (V) x Wahrscheinlichkeit des Auftretens (A)
Hinweis:
Die "Schwere der Verletzung/des Schadens" ergibt sich aus Tabelle 1 und die "Wahrscheinlichkeit des Auftretens" aus Tabelle 2 dieses Anhangs, wobei jeweils Zahlenwerte von 1 bis 10 möglich sind.
Die Ziffer der "Schwere der Verletzung/des Schadens" ist entsprechend den Arbeitsverfahren möglichst objektiv festzulegen. Die Bewertungsskala reicht hier von einer minimalen "leichten Fuß- und Beinverletzung bzw. leichten Verletzung durch fehlenden/unzureichenden Fuß- und Knieschutz" (Ziffer 1) bis hin zum Tod (Ziffer 10). Infektionsgefahr kann die Folgen der Verletzung deutlich erhöhen.
Schwere der Verletzung/ des Schadens | Fuß-, Beinverletzungen bzw. Verletzungen oder Gesundheitsgefahren durch fehlenden oder unzureichenden Fuß-, Knieschutz | Beispiele | |
1 | Leicht | Kein Arbeitsunfall | z.B. Umknicken ohne Folgen |
2 | Kein Arbeitsunfall | z.B. Umknicken mit subjektiv leichten Beeinträchtigungen | |
3 | AU1) ≤ 3 Tage | Ambulante Behandlung erforderlich, z.B.:
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4 | Mittel | 3 Tage < AU1) ≤ 2 Wochen | z.B.:
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5 | 2 Wochen < AU1) ≤ 6 Wochen | z.B.:
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6 | 6 Wochen < AU1) ≤ 3 Monate | z.B.:
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7 | AU1) > 3 Monate | z.B.:
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8 | Schwer | Dauerhafte Verletzungsfolgen mit einer Minderung der Leistungsfähigkeit (MdE2) zwischen 20 % und 40 %) | z.B.:
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9 | Dauerhafte Verletzungsfolgen mit einer Minderung der Leistungsfähigkeit (MdE2) über 40 %) | z.B. Amputationen evtl. bis zum Knie, z.B. durch Überfahren, Abschneiden, Abscheren oder Abtrennen bei Hochdruckstrahlarbeiten | |
10 | tödlich | z.B.:
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Hinweise zur Tabelle:
1) AU = Arbeitsunfähigkeit
2) MdE = Minderung der Erwerbsfähigkeit
Tabelle 1: Schwere der Verletzung/des Schadens (Verletzungsziffer 1 bis 10)
Wahrscheinlichkeit des Auftretens
Die Ziffer zur "Wahrscheinlichkeit des Auftretens" ist unter anderem von folgenden Einflüssen abhängig:
1 | Gering | Äußerst unwahrscheinlich |
2 | ||
3 | ||
4 | Mittel | Wahrscheinlich |
5 | ||
6 | ||
7 | Hoch | Äußerst wahrscheinlich |
8 | ||
9 | ||
10 | |
Zwangsläufig, unabdingbar |
Tabelle 2: Wahrscheinlichkeit des Auftretens (A)
Hinweise zur Tabelle:
Die Ziffern zur Wahrscheinlichkeit des Auftretens sind generell den drei Stufen "Gering, Mittel, Hoch" zugeordnet, wobei sich die Zwischenwerte insbesondere durch die oben genannten Faktoren ergeben. Ziffer 10 beschreibt ein unabwendbares Ereignis.
Beispiele für die Berechnung der Risikoprioritätszahl sind im Internetauftritt des Fachausschusses PSA unter www.hvbg.de/psa zusammengestellt.