Inhaltsverzeichnis

 

  Vorbemerkung
1 Anwendungsbereich
2 Prüfungen in Verantwortung des Herstellers
2.1 Allgemeines
2.2 Sachliche Zuständigkeit
2.3 Art, Umfang und Durchführung der Prüfungen
3 Prüfungen in Verantwortung des Betreibers
3.1 Allgemeines
3.2 Sachliche Zuständigkeit
3.3 Einleitung der Prüfungen
3.4 Art, Umfang und Durchführung der Prüfungen
   
Anhänge  
Anhang 1 Hinweise für wiederkehrende Prüfungen an Brücken- und Portalkranen
Anhang 2 Hinweise für wiederkehrende Prüfungen an LKW-Ladekranen
Anhang 3 Hinweise für wiederkehrende Prüfungen an Fahrzeugkranen
Anhang 4 Hinweise für wiederkehrende Prüfungen an Turmdrehkranen

 

Aktualisierungen zur letzten Ausgabe August 2012:
Rein redaktionelle Änderungen
(im Wesentlichen Aktualisierung der Nummern und Titel von Schriften)

 

Impressum

 

Herausgegeben von:   Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e.V. (DGUV)
Glinkastraße 40
10117 Berlin
Telefon: 030 13001-0 (Zentrale)
E-Mail: info@dguv.de
Internet: www.dguv.de
 
  Sachgebiet Krane und Hebetechnik des Fachbereichs Holz und Metall der DGUV
 
Ausgabe: August 2023
 
Satz und Layout: Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e. V., Berlin
 
Bildnachweis: Titelbild: © BGHM
 
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Bezug: Bei Ihrem zuständigen Unfallversicherungsträger oder unter
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