Abschnitt 1
Allgemeine Bestimmungen
§ 1Geltungsbereich
 
  Abschnitt 2
Zulassung oder Genehmigung von Betrieben, Überprüfung von zugelassenen Betrieben
§ 2Zulassung oder Genehmigung von Betrieben
§ 3Überprüfung von zugelassenen Betrieben
§ 4(weggefallen)
§ 5Zulassung von Betrieben zur Ausfuhr
 
  Abschnitt 3
Amtliche Bescheinigungen, Rückstandsüberwachung
§ 6Amtliche Bescheinigungen
§ 7Rückstandsuntersuchungen
 
  Abschnitt 4
Grundsätze für die Schlachttier- und Fleischuntersuchung sowie für das Inverkehrbringen von Fleisch
§ 8Erfassung der Untersuchungsbefunde bei der Durchführung der Fleischuntersuchung bei Mastschweinen und Rückmeldung an den Herkunftsbetrieb
§ 9Untersuchungszeiten und Organisation der Fleischuntersuchung
§ 10Labortests nach Anhang I Abschnitt I Kapitel II Teil F der Verordnung (EG) Nr. 854/2004
§ 11Transport von ungekühltem Fleisch nach Anhang III Abschnitt I Kapitel VII Nummer 3 der Verordnung (EG) Nr. 853/2004
§ 12Aufzeichnungen und Angaben für die Erstellung von Statistiken
 
  Abschnitt 5
Verfahren für die Prüfung von Leitlinien für eine gute Verfahrenspraxis nach Artikel 8 der Verordnung (EG) Nr. 852/2004
§ 13Benennung der Koordinierungsstelle der zuständigen Behörden
§ 14Verfahren zur Prüfung der Leitlinien nach Artikel 8 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 852/2004
§ 15Verfahren zur Prüfung der Leitlinien nach Artikel 8 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 852/2004
 
  Abschnitt 6
Berücksichtigung bestimmter Leitlinien bei der Durchführung der Überwachung
§ 16Probenahmehäufigkeiten bei der Herstellung kleiner Mengen Hackfleisch und Fleischzubereitungen nach Anhang I Kapitel 3 Nummer 3.2 der Verordnung (EG) Nr. 2073/2005
 
  Abschnitt 7
§ 17(Inkrafttreten, Außerkrafttreten)