5 Voraussetzung für die Erteilung des Befähigungsscheines
Voraussetzung für die Erteilung sind:
- eine abgeschlossene Ausbildung in einem baufachlichen Beruf oder eine
gleichwertige Qualifikation,
- Tätigkeit in Leitungsfunktion,
- ausreichende praktische Erfahrungen durch Tätigkeiten bei Arbeiten in
Druckluft; hierbei sind in der Regel mindestens 50 Drucklufteinsätze, z. B.
durch Vorlage von Ablichtungen aus Schleusenbüchern, nachzuweisen
sowie eine durch den jeweiligen Fachkundigen bestätigte Aufstellung dieser
Tätigkeiten vorzulegen,
- ausreichende Kenntnisse über die bei Arbeiten in Druckluft auftretenden
Gefahren und die zur Abwendung solcher Gefahren zu treffenden
Maßnahmen.
Der Nachweis ist in einer Prüfung nach Nr. 6 vor einer Prüfungskommission gemäß Nr. 7 zu
erbringen.