Der Fortbildungslehrgang soll die im Grundlehrgang nach Anlage 1a vermittelte Sachkunde verfestigen sowie den Kenntnisstand über Entwicklungen des Standes in der Sterilisationstechnik und einschlägiger Rechtsvorschriften aktualisieren. Wird eine Fristverlängerung des Befähigungsscheines beantragt, ist der Behörde die Seminarbescheinigung vorzulegen.
Teilnehmerkreis:
Personen, die
Lehrgangsinhalt:
1 | Verfestigung der Sachkundekenntnisse für Tätigkeiten mit Niedertemperatur-Gas-Sterilisationsverfahren, insbesondere |
1.1 | Rechtlicher Hintergrund des Sachkundelehrganges |
1.2 | Eigenschaften und Verhalten der Wirkgase |
1.3 | Grundlegende Maßnahmen zum Schutz gegen toxische und physikalisch-chemische Gefahren für Mensch und Umwelt |
1.4 | Persönliche Schutzmaßnahmen bei expositionsrelevanten Arbeitsschritten |
1.5 | Apparative Sicherheitseinrichtungen |
1.6 | Maßnahmen bei Betriebsstörungen |
1.7 | Erste Hilfe bei Vergiftungsunfällen |
2 | Verfestigung und Aktualisierung von Rechtskenntnissen für Sachkundige |
2.1 | Arbeits- und Umweltschutz, Medizinprodukte |
2.2 | Technische Regeln für Gefahrstoffe |
2.3 | Vorschriften der Berufsgenossenschaften |
2.4 | Normen |
2.5 | Sonstige Regelungen |
3 | Erfahrungsaustausch und Diskussion |
4 | Schriftliche Prüfung (siehe Anlage 1c) |
Lehrgangsdauer, Lehrkräfte und Teilnehmerzahl
Anmerkungen zur Ersten Hilfe: