Anlage 1a
Grundlehrgang zum Erwerb der Sachkunde nach Anhang I Nummer 4 GefStoffV für Sterilisationsverfahren mit Ethylenoxid und Formaldehyd
Teilnehmerkreis:
Personen, die
- zur erstmaligen Beantragung eines Befähigungsscheines den Nachweis der Sachkunde benötigen und/oder
- stellvertretend für eine prozessverantwortliche Person einen oder mehrere vollautomatische Sterilisatoren verantwortlich bedienen oder beaufsichtigen sollen und vom Hersteller oder Betreiber unterwiesen wurden
- stellvertretend für eine prozessverantwortliche Person einen oder mehrere vollautomatisch programmgesteuerte Sterilisatoren verantwortlich bedienen oder beaufsichtigen sollen und vom Hersteller oder Betreiber unterwiesen wurden, soweit die Sterilisatoren keinem verfahrensspezifischen Kriterium nach TRGS 420 entsprechen,
- unmittelbar Tätigkeiten an oder im direkten Zusammenhang mit industriell betriebenen Sterilisatoren verantwortlich durchführen.
Wird der Lehrgang für einen Personenkreis wirkstoff- oder verfahrensspezifisch beschränkt, so ist dies im Sachkundenachweis zu dokumentieren.
Lehrgangsinhalt:
1 | Grundlagen der Niedertemperatur-Gassterilisation |
1.1 | Grundbegriffe |
1.2 | Wirkgase zur Niedertemperatursterilisation |
1.3 | Angewandte Verfahren und Stand der Technik bei Sterilisatoren |
1.4 | Rechtlicher Hintergrund des Sachkundelehrganges: |
2 | Allgemeiner Überblick über Vorschriften für Sachkundige Wirkgase |
2.1 | Grundbegriffe |
2.2 | Stoffeigenschaften |
2.3 | Gefahrenpotenzial |
2.4 | Messtechnik |
3 | Rechtsvorschriften, Regelungen und Normen |
3.1 | Rechtsvorschriften |
3.2 | Technische Regeln für Gefahrstoffe |
3.3 | Normen |
3.4 | Vorschriften der Berufsgenossenschaften |
3.5 | Sonstige Regelungen |
4 | Erläuterung der gefährlichen Arbeitsschritte |
4.1 | Tätigkeiten an Vollautomaten |
4.2 | Tätigkeiten an nicht vollautomatischen Sterilisatoren |
5 | Schutzmaßnahmen beim Betrieb von Sterilisatoren |
5.1 | Apparative Sicherheitseinrichtungen |
5.2 | Persönliche Schutzmaßnahmen |
5.3 | Maßnahmen bei Betriebsstörungen |
6 | Erste Hilfe |
7 | Diskussion |
8 | Schriftliche Prüfung: siehe Anlage 1c |
Lehrgangsdauer, Lehrkräfte und Teilnehmerzahl
- Lehrgangsdauer: mind. 20 Lehreinheiten (LE) à 45 Minuten in zweieinhalb Tagen einschließlich Prüfung. Bei Beschränkung auf einzelne Anwendungsgebiete kann die Lehrgangsdauer auf 16 LE verkürzt werden.
- Lehrkräfte: sachverständige Personen, Facharzt/ärztin für Arbeitsmedizin oder Betriebsmedizin, Behördenvertreter
- Die Teilnehmerzahl soll 20 Personen nicht überschreiten.
Anmerkungen zur Ersten Hilfe:
- Die Erste-Hilfe-Ausbildung im Sinne dieser TRGS ist grundsätzlich Teil der Sachkundeausbildung und soll die erforderlichen Erste-Hilfe-Kenntnisse bei Vergiftungsunfällen unter besonderer Berücksichtigung der toxischen Eigenschaften des Sterilisationsgases vermitteln. Dies kann auch durch entsprechend ausgebildete Rettungsassistenten erfolgen.
- Die Ausbildung zur Ersten Hilfe kann im Rahmen des Grundlehrgangs mit vier zusätzlichen Lehreinheiten vermittelt werden. Sofern die Ersthelferausbildung nicht während des Sachkundeseminars vermittelt wird, sind die von einem anderen Seminarträger vermittelten Kenntnisse nachzuweisen.
- Der Nachweis einer vier Lehreinheiten umfassenden Erste-Hilfe-Ausbildung ist nicht erforderlich, wenn der Gas-Sterilisator in einer Einrichtung betrieben wird, in der eine medizinische Betreuung bei Vergiftungsunfällen jederzeit sichergestellt ist. In diesem Fall sind die notwendigen Kenntnisse jedoch im Rahmen der jährlichen Unterweisung zu vermitteln.