Anlage 8

Zulassung als Fachbetrieb nach GefStoffV, Anhang I Nr. 2.4.2 Absatz 4 für Abbruch- und Sanierungsarbeiten an schwach gebundenen Asbestprodukten - Anforderungen an die sicherheitstechnische Ausstattung

Gemäß GefStoffV, Anhang II Nr. 2.4 Absatz 4 ist für Abbruch- und Sanierungsarbeiten an schwach gebundenen Asbestprodukten mit Ausnahme von Tätigkeiten mit geringer Exposition nach Nummer 2.8 eine Zulassung als Fachbetrieb erforderlich. Im Rahmen des Zulassungsverfahrens ist vom Betrieb nachzuweisen, dass er über die nachstehend beschriebene Ausstattung verfügt. Bei der Durchführung der Tätigkeiten ist diese Ausstattung gemäß den Anforderungen dieser TRGS auf der Baustelle einzusetzen bzw. am Betriebshof betriebsbereit vorzuhalten.

1. Abbruch- und Sanierungsarbeiten an Spritzasbest
  Abschottung
  Kennzeichnung des Arbeitsbereiches
  raumlufttechnische Anlage (RLT mit Unterdrucküberwachung)
  Messgerät zur Unterdruckhaltung und Aufzeichnung /-schreiber
  Personal-Dekontaminationsanlage; vier Kammern
  Sanitär-/Waschgelegenheit vor Ort
  Material-Dekontaminationsanlage; mind. zwei Kammern
  Verpackungsmaterial für asbesthaltige Materialien (Kennzeichnung nach Anlage 2 TRGS 519)
  ggf. Behältnisse zur Sammlung asbestbelasteter Mehrwegschutz- oder Arbeitskleidung mit Kennzeichnung nach Anlage 2
  Abwassersammelbehälter, ggf. Abwasserfilteranlage
  Niederdruckspritzgerät
  Industriestaubsauger/Entstauber nach Anlage 7.1 TRGS 519
  Höchstleistungs-Vakuumsauggerät HVG
  Einrichtungen zur Gerätereinigung auf dem Betriebshof (Firmensitz)
  Sprechfunkgeräte
2. Abbruch- und Sanierungsarbeiten an schwach gebundenen Asbestprodukten - ohne Spritzasbest –
  Abschottung
  Kennzeichnung des Arbeitsbereiches
  Raumlufttechnische Anlage (RLT mit Unterdrucküberwachung)
  Messgerät zur Unterdruckhaltung und Aufzeichnung/-schreiber
  Personal-Dekontaminationsanlage; mind. drei Kammern
  Material-Dekontaminationsanlage; mind. zwei Kammern
  Sanitär-/Waschgelegenheit vor Ort
  Verpackungsmaterial für asbesthaltige Materialien (Kennzeichnung nach Anlage 2)
  ggf. Behältnisse zur Sammlung asbestbelasteter Mehrwegschutz- oder Arbeitskleidung mit Kennzeichnung nach Anlage 2
  Abwassersammelbehälter, ggf. Abwasserfilteranlage
  Niederdruckspritzgerät
  Industriestaubsauger/Entstauber nach Anlage 7.1 TRGS 519
  Einrichtungen zur Gerätereinigung auf dem Betriebshof (Firmensitz)
  Sprechfunkgeräte
3. Abbruch- und Sanierungsarbeiten geringen Umfangs an schwach gebundenem Asbestprodukten in Innenräumen
  Abschottung/Folientür
  Kennzeichnung des Arbeitsbereichs
  Raumlufttechnische Anlage/Entlüftungsgerät; bei kleinen Räumen: Verwendung eines geeigneten Industriestaubsaugers / Entstaubers nach Anlage 7.1 TRGS 519 (nach Nummer 14.4 Absatz 3 TRGS 519 ist ein achtfacher Luftwechsel pro Stunde zu gewährleisten)
  Personal-Dekontaminationsanlage
  Sanitär-/Waschgelegenheit vor Ort
  Material-Dekontaminationsanlage
  Verpackungsmaterial für asbesthaltige Materialien (Kennzeichnung nach Anlage 2 TRGS 519)
  Behältnisse zur Sammlung asbestbelasteter Mehrwegschutz- oder Arbeitskleidung mit Kennzeichnung nach Anlage 2 TRGS 519
  Niederdruckspritzgerät
  Industriestaubsauger/Entstauber nach Anlage 7.1 TRGS 519
  Einrichtungen zur Gerätereinigung auf dem Betriebshof (Firmensitz)