5 Arbeitsmedizinische Vorsorge

Arbeitsmedizinische Vorsorge richtet sich nach der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) und den dazu veröffentlichten Arbeitsmedizinischen Regeln (AMR).

Tabelle 1 a: Tätigkeiten – Bereich Hochbau

Bei Tätigkeiten, die nicht in den Tabellen 1a) und 1b) aufgeführt sind, sind entweder die Maßnahmen der Expositionskategorie 3 anzuwenden oder die Wirksamkeit der Schutzmaßnahmen durch Arbeitsplatzmessungen nachzuweisen.

  Tätigkeiten Expositi-
ons-
kategorie
1 Arbeiten an Außenwänden, an geneigten Dächern oder an Flachdächern  
1.1 Entfernen von Bekleidungen, von Vormauerungen, von Dacheindeckungen oder von Flachabdichtungen mit Freilegen des Dämmstoffes  
1.1.1 - ohne Demontage des Dämmstoffes 1
1.1.2 - mit Demontage des Dämmstoffes (bei Arbeiten an Außenwänden ohne Arbeitsplatzeinhausung mit luftundurchlässigen Folien/Planen, wie z. B. durch Gerüstverkleidungen mit Plastikfolien), Remontage unzulässig5 2
1.1.3 - mit Demontage/Remontage von weniger als 20 m2 des Dämmstoffes, z. B. für Inspektionsarbeiten oder zum Einbau von Fenstern, Türen, Dachöffnungen (z. B. Lichtkuppeln), Dunstrohren, Antennenmasten oder dergl. 1
2 Arbeiten an Wärmedämmverbundsystemen oder vergleichbaren Systemen mit Freilegen des Dämmstoffes  
2.1 - mit Demontage des Dämmstoffes (ohne Arbeitsplatzeinhausung mit luftundurchlässigen Folien, wie z. B. durch Gerüstverkleidungen mit Plastikfolien), Remontage unzulässig5 2
2.2 - mit Demontage/Remontage von weniger als 20 m2 des Dämmstoffes 1
3 Arbeiten an Innenwänden (Trennwänden, Vorsatzschalen)  
3.1 - ohne Demontage des Dämmstoffes 1
3.2 - mit Demontage des Dämmstoffes, Remontage unzulässig5 2
3.3 - mit Demontage/Remontage von weniger als 3 m2 des Dämmstoffes, z. B. zum Einbau von Schaltern, Türen, Steckdosen, Leuchten und dergl. 1
4 Arbeiten an Deckenbekleidungen und Unterdecken  
4.1 Öffnen von Deckenabschnitten für Instandhaltungs- und Inspektionsarbeiten mit Demontage/Remontage von:  
4.1.1 - Kassetten mit eingelegten Dämmplatten 1
4.1.2 - aufgelegten oder an der Deckenunterseite befestigten kaschierten oder in Folie eingeschweißten Dämmplatten 1
4.1.3 - auf- bzw. eingelegten ungeschützten Dämmplatten oder -matten, Remontage unzulässig5 2
4.1.4 - auf- bzw. eingelegten ungeschützten Dämmplatten von weniger als 3 m2 1
4.2 Arbeiten im Zwischendeckenbereich, wie z. B. Verlegen von Kabeln, Leitungen und Rohren bei Decken mit aufgelegten  
4.2.1 - geschützten Dämmstoffen (Kaschierung/Abdeckung)
4.2.2 - ungeschützten Dämmstoffen und Arbeiten im Zwischendeckenbereich, Remontage unzulässig5 2
5 Arbeiten an schwimmend verlegten Estrichen  
5.1 - ohne Demontage des Dämmstoffes 1
5.2 - mit Demontage des Dämmstoffes, Remontage unzulässig5 2
5.3 - mit Demontage/Remontage von weniger als 3 m2 des Dämmstoffes 1

 

 

Tabelle 1 b: Tätigkeiten – Bereich Technische Isolierung

Bei Tätigkeiten, die nicht in den Tabellen 1a) und 1b) aufgeführt sind, sind entweder die Maßnahmen der Expositionskategorie 3 oder die Wirksamkeit der Schutzmaßnahmen durch Arbeitsplatzmessungen nachzuweisen anzuwenden.

  Tätigkeiten Expositi-
ons-
kategorie
1 Demontage/Remontage von Ummantelungen oder Formteilen, wie z. B. von Blechummantelungen ohne Ausbau des Dämmstoffes  
1.1 - bei nicht thermisch beanspruchten Anlagen oder Anlagenteilen 1
1.2 - bei thermisch beanspruchten Anlagen oder Anlagenteilen, Remontage unzulässig5. 2
2 Demontage/Remontage von dämmenden Formteilen, abnehmbaren Dämmungen oder Dämmungen mit Ummantelungen, wie z. B. von Kappen oder Hauben, von Deckeln oder Revisionsschächten, von Formstücken aus beschichtetem Glasfasergewebe  
2.1 - bei nicht thermisch beanspruchten Anlagen oder Anlagenteilen 1
2.2 - bei thermisch beanspruchten Anlagen oder Anlagenteilen, Remontage unzulässig5. 2
3 Demontage/Remontage von Schallelementen (Schallkapseln, Kulissen, Einhausungen) mit Einlagen aus Mineralwolledämmstoffen und einer Innenabdeckung aus Glasfaservlies, Lochblech o.ä. 1
4 Demontage/Remontage von Dämmstoffen an z. B. Rohrleitungen, Lüftungskanälen, Behältern  
4.1 bei thermisch beanspruchten Anlagen oder Anlagenteilen  
4.1.1 - in gut belüfteten Räumen oder im Freien und Demontage von weniger als 20 m2 des Dämmstoffes, Remontage unzulässig5. 2
4.1.2 - in gut belüfteten Räumen oder im Freien und Demontage/Remontage von weniger als 1 m2 des Dämmstoffes 1
4.1.3 - in engen und schlecht belüfteten Räumen und Demontage von weniger als 1 m2 des Dämmstoffes, Remontage unzulässig5. 2
4.2 bei nicht thermisch beanspruchten Anlagen oder Anlagenteilen  
4.2.1 - in gut belüfteten Räumen oder im Freien, Remontage unzulässig5 2
4.2.2 - im Freien und Demontage/Remontage von weniger als 20 m2 des Dämmstoffes 1
4.2.3 - in gut belüfteten Räumen und Demontage/Remontage von weniger als 3 m2 des Dämmstoffes 1
4.2.4 - in engen und schlecht belüfteten Räumen und Demontage von weniger als 3 m2 des Dämmstoffes, Remontage unzulässig5. 2
4.2.5 - in engen und schlecht belüfteten Räumen und Demontage/Remontage von weniger als 1 m2 des Dämmstoffes 1

 

 

Tabelle 2: Zuordnung von Expositionskategorie und Arbeitsschutzmaßnahmen

Anforderung Expositionskategorie
Arbeitsschutzmaßnahme 1 2 3
Informationsermittlung und Gefährdungsbeurteilung X X X
Staubarme Bearbeitung X X X
Staubarme und regelmäßige Reinigung X X X
Abfallbehandlung und Abfallkennzeichnung X X X
Betriebsanweisung X X X
Tätigkeitsbezogene Unterweisung X X X
Aufnahme in das Gefahrstoffverzeichnis des Betriebes X X X
Organisatorische Schutzmaßnahmen X X X
Auswahl geeigneter Arbeitsverfahren X X X
Rauch-/Schnupfverbot am Arbeitsplatz. Verbot der Nahrungsaufnahme. X X X
Getrennte Aufbewahrungsmöglichkeiten für Straßen- und Arbeitskleidung X X
Aufnahme in das betriebliche Expositionsverzeichnis X X
Folienabdeckung bei mangelnder Reinigungsmöglichkeit X X
Technische Maßnahmen zur Faserstaubminimierung X X
Atemschutz und Schutzbrille bei Überkopfarbeiten X1 X
Schutzanzüge X1 X
Reinigung der Kleidung oder Entsorgung Schutzanzüge durch Arbeitgeber X X
Waschmöglichkeiten X X
Arbeitsbereich abgrenzen und kennzeichnen X X
Arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchung X2 X

Erläuterung zur Tabelle 2

X = findet Anwendung
= findet keine Anwendung
X1 = zur Verfügung stellen und bei Expositionsspitzen zu tragen
X2 = Arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchung ist anzubieten.

 


5 Remontagen sind grundsätzlich nur zulässig bei Tätigkeiten der Expositionskategorie 1; siehe Abschnitt 3.1 Absatz 10 dieser TRGS