Mitgeltende Bestimmungen
Die Sicherheit und der Schutz Beschäftigter bei Raumdesinfektionstätigkeiten mit Formaldehyd ist weitestgehend sichergestellt, wenn neben dieser TRGS die nachfolgend aufgeführten TRGS und gesetzlichen Bestimmungen beachtet und eingehalten werden:
a) Technische Regeln Gefahrstoffe
- TRGS 400 Gefährdungsbeurteilung für Tätigkeiten mit Gefahrstoffen
- TRGS 401 Gefährdungen durch Hautkontakt – Ermittlung, Beurteilung, Maßnahmen
- TRGS 402 Ermittlung und Beurteilung der Gefährdungen bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen: Inhalative Exposition
- TRGS 500 Schutzmaßnahmen
- TRGS 510 Lagerung von Gefahrstoffen in ortsbeweglichen Behältern
- TRGS 555 Betriebsanweisung und Information der Beschäftigten
- TRGS 600 Substitution
- TRGS 900 Arbeitsplatzgrenzwerte
b) Gesetze und Verordnungen (geltend in der jeweils aktuellen Fassung)
- Arbeitsschutzgesetz
- Chemikaliengesetz
- Gefahrstoffverordnung
- Verordnung über die Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Benutzung persönlicher Schutzausrüstungen bei der Arbeit (PSA-BV)
- Betriebssicherheitsverordnung
- Biozid-Zulassungsverordnung (ChemBiozidZulV)
- Biostoffverordnung