Bevor das Fett/Öl in einer Frittiereinrichtung zu brennen beginnt, verändert es in der Regel seine Farbe und es kommt zu deutlich erkennbarer Rauchbildung. In diesem Fall ist die Energiezufuhr sofort zu unterbrechen.
Handfeuerlöscher und Löschanlagen
Fettbrände müssen mit speziellen, dafür geeigneten Feuerlöschern bekämpft werden. Solche Feuerlöscher sind am Piktogramm der Brandklasse F gut zu erkennen (Abb. 10).
In der Praxis sind auch Feuerlöscher mit einem Baujahr zwischen 2000 und 2007, mit Zusatzprüfung nach DIN V 14406 Teil 5, ohne Piktogramm der Brandklasse F aber mit gelb unterlegter Zusatzkennzeichnung "Geeignet zum Löschen von Speiseöl- und Speisefettbränden" zu finden.
Abb. 10: Kennzeichnung eines Feuerlöschers mit Baujahr ab 2007 nach DIN EN 3 mit dem Piktogramm zur Brandklasse F
Es sind Fettbrandlöscher mit folgenden bezifferten Löschvermögen (Löschleistungen) erhältlich:
5 F / 25 F / 40 F / 75 F
Die Zahl gibt die Füllmenge der abzulöschenden Fett-/Ölmenge nach DIN EN 3 in Liter an, die der Feuerlöscher fähig ist abzulöschen.
Frittiergeräte mit einer Fettmenge von bis zu 50 Litern:
Hier muss mindestens ein geeigneter Feuerlöscher der Brandklasse F mit ausreichendem Gesamtlöschvermögen inklusiver einer sog. Löschmittelreserve von mindestens 25 % bereitgestellt werden. So benötigt man bspw. für eine Frittiereinrichtung mit einer maximalen Füllmenge von 20 Litern Speiseöl mindestens Löscher mit einem Löschvermögen von 25 F (20 F + 5 F). Damit hat der Löscher eine sog. Löschmittelreserve von 5 Einheiten.
Frittiergeräte mit einer Fettmenge von 50 bis zu 100 Litern:
Alternative 1:
Auch hier müssen Feuerlöscher der Brandklasse F mit ausreichendem Gesamtlöschvermögen inklusiver einer Löschmittelreserve bereitgestellt werden.
So benötigt man bspw. für eine Frittiereinrichtung mit einer maximalen Füllmenge von 80 Litern Fett Feuerlöscher mit einem Löschvermögen von 100 F (80 F + 20 F). Damit haben die Feuerlöscher zusammen eine Löschmittelreserve von 20 Einheiten. Folglich kann bspw. ein Feuerlöscher mit einem Löschvermögen von 75 F zusammen mit einem Feuerlöscher mit einem Löschvermögen von 25 F bereitgestellt werden.
Zusätzlich muss:
Alternative 2:
Es besteht auch die Möglichkeit in diesem Fettmengenbereich eine ortsfeste Feuerlöscheinrichtung mit geeignetem Löschmittel zu installieren.
Frittiergeräte mit einer Fettmenge von größer 100 Litern:
Es muss eine ortsfeste Feuerlöscheinrichtung mit geeignetem Löschmittel installiert sein. Über die Feuerlöscheinrichtung in Verbindung mit dem verwendeten Löschmittel muss ein Nachweis bezüglich der Wirksamkeit vorhanden sein.
Bei mehreren Becken errechnet sich die Fettmenge aus der Addition der einzelnen Füllmengen. Auf eine Addition kann jedoch verzichtet werden, wenn der Abstand benachbarter Becken größer als 600 mm ist. Untersuchungen haben ergeben, dass ab diesem Abstand die Gefahr der Brandübertragung auf weitere Frittiergeräte nicht mehr gegeben ist.
Auf eine Addition der einzelnen Füllmengen kann ebenfalls verzichtet werden, wenn sich zwischen den Becken eine feuerfeste Abtrennung von mindestens 350 mm Höhe befindet.
Generell ist durch die Bereitstellung der Fettbrandlöscher an einem geeigneten Ort und Unterweisung des Personals zu gewährleisten, dass im Falle eines Fettbrandes keine ungeeigneten Löscher bzw. Wasser o. ä. zur Brandbekämpfung eingesetzt werden.
Löschanlagen mit Sauerstoff verdrängenden Gasen (bspw. C02-Löschanlagen) eignen sich nicht zum Löschen von Fettbränden, da der Kühleffekt gering ist und es zur Rückzündung kommt.
Wird Wasser beim Löschversuch benutzt, kommt es zu verheerenden Reaktionen! Nur Feuerlöscher, die über die Brandklasse F verfügen, sind wirksam beim Löschversuch von Fett und Speiseölbränden. Auch die Benutzung eines nicht geeigneten Löschers birgt große Gefahren! |
Löschdecken zur Brandbekämpfung von Fett- und Ölbränden sind – so haben umfangreiche Untersuchungen gezeigt – ungeeignet und erhöhen das Verletzungsrisiko für den Anwender.