6. Notfallvorsorge und Erste Hilfe

Wenn Personen mit reizenden oder ätzenden Stoffen in Kontakt gekommen sind, werden die nachfolgend beschriebenen allgemeinen Maßnahmen empfohlen. Zusätzlich müssen stoffspezifische Informationen beachtet werden, z. B. aus dem jeweiligen Sicherheitsdatenblatt.

6.1 Allgemeines

Für den Fall, dass reizende oder ätzende Flüssigkeit verschüttet wird oder ungewollt aus dem Gebinde austritt, ist Vorsorge zu treffen. Dazu gehören ausreichend bemessene Auffangwannen oder andere Rückhalteeinrichtungen und je nach den sauren oder alkalischen Eigenschaften der Chemikalien passende Bindemittel (Abb. 7 und 8).

mobile Auffangwanne

Abb. 7: Mobile Auffangwanne

Chemiekalienbindemittel

Abb. 8: Chemiekalienbindemittel

Im Betrieb müssen Erste-Hilfe-Einrichtungen wie Notduschen und Augenduschen (Abb. 9) vorhanden sein, um bei Kontakt von Haut oder Augen mit ätzenden oder reizenden Stoffen die betroffenen Stellen mit reichlich Wasser spülen zu können.

Not- und Augendusche

Abb. 9: Not-und Augendusche

Der Verletzte muss den Gefahrenbereich verlassen bzw. aus diesem gebracht werden. Helfende Personen müssen für Selbstschutz sorgen. Ärztliche Hilfe ist unverzüglich in Anspruch zu nehmen.

Das medizinische Personal ist über den chemischen Stoff (z. B. anhand des Sicherheitsdatenblatts und des Etiketts) und die bereits durchgeführten Erste-Hilfe-Maßnahmen zu informieren.

6.2 Organisation der Ersten Hilfe

Zur Organisation der Ersten Hilfe im Betrieb gehören:

Das Unfallgeschehen in Mitgliedsbetrieben der BGN unterstreicht die Wichtigkeit der Anschaffung von Einrichtungen wie Augenduschen, Notduschen sowie das Vorhandensein von Wasseranschlüssen. Deren schnellstmögliche Anwendung ist für den Erfolg von Erste-Hilfe-Maßnahmen entscheidend.

6.3 Augen

Das betroffene Auge so schnell wie möglich (Faktor Zeit!) und ununterbrochen mit viel Wasser mindestens 20 Minuten lang spülen. Dabei beide Augenlider möglichst weit auseinanderziehen. Für den Schutz des gesunden Auges sorgen! Vorhandene Kontaktlinsen sind (soweit ohne zusätzliche Gefahr für das Auge möglich) zu entfernen. Beim Transport zum Augenarzt beide Augen abdecken.

6.4 Haut

Mit ätzenden Stoffen benetzte Kleidung unter Beachtung des Selbstschutzes entfernen, z. B. mittels Schere aus dem Verbandkasten. Betroffene Haut- und Haarpartien so schnell wie möglich über mindestens 15 Minuten mit Wasser spülen. Gegebenenfalls sind die Augen der verletzten Person während des Spülens zu schützen.

6.5 Atemwege

Unter Beachtung des Selbstschutzes die verletzte Person aus dem Gefahrenbereich bringen. Bei Atemnot Sauerstoff einatmen lassen. Die frühe inhalative Gabe von Beclometason-Dosieraerosol („Kortison-Spray“) durch ausgebildetes medizinisches Personal wird zum Teil als Therapie empfohlen.

 

Autor: Hartmann
2015-2-25