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ABetriebsorganisation
A 1Organisation und Führung
Mängel in der betrieblichen Organisation können zu psychischen und körperlichen Belastungen sowie zu Unfällen führen. Das hat negative Auswirkungen auf die Arbeitsergebnisse, die Produktivität und Arbeitszufriedenheit der Beschäftigten.
MaßnahmeUmgesetzt

ja      nein
Wenn nicht umgesetzt,
dann besteht
Handlungsbedarf
Unternehmer und Führungskräfte verdeutlichen in Gesprächen und durch ihr Verhalten, dass sie auf sicheres und gesundheitsgerechtes Arbeiten Wert legen.Wer erledigt?


Bis wann (Datum)?
Unterweisung
Die Weisungsbefugnisse, Aufgaben und Zuständigkeiten sind eindeutig festgelegt und allen Beschäftigten bekannt.

Formular Übertragung von Unternehmerpflichten
Wer erledigt?


Bis wann (Datum)?
Unterweisung
Arbeitsaufträge (Arbeitsanweisungen) enthalten auch die Verpflichtung zum sicheren und gesunden Arbeiten.Wer erledigt?


Bis wann (Datum)?
Unterweisung
Für die jeweiligen Arbeitsaufgaben werden immer nur hierfür geeignete und qualifizierte Beschäftigte eingesetzt.Wer erledigt?


Bis wann (Datum)?
Unterweisung
Eventuell bestehende Beschäftigungsbeschränkungen z. B. für Jugendliche bzw. für werdende und stillende Mütter werden beachtet.
Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG)
Mutterschutzgesetz (MuSchG)
Wer erledigt?


Bis wann (Datum)?
Unterweisung
Die betriebsärztliche und sicherheitstechnische Betreuung des Betriebes ist sichergestellt: Durch Teilnahme am BGN-Kompetenzzentrenmodell, am Unternehmermodell oder Durchführung der Regelbetreuung.Wer erledigt?


Bis wann (Datum)?
Unterweisung
  Bemerkungen/Beratungsbedarf:
© BGN

ABetriebsorganisation
A 2Information und Kommunikation
Wer nicht Bescheid weiß oder sich nicht auskennt, macht schnell Fehler und bringt sich und andere in Gefahr. Um Störungen im Betriebsablauf, Fehler oder Unfälle zu vermeiden, müssen die Beschäftigten wissen, worauf sie achten und wie sie sich verhalten sollen. Information und gute Kommunikation sind also ganz wichtig. Die Beschäftigten benötigen Informationen über die Arbeitsaufgabe, die Gefährdungen bei der Arbeit, die vorgesehenen sicheren Arbeitsabläufe und die rechtlichen Bestimmungen zur Arbeit.
MaßnahmeUmgesetzt

ja      nein
Wenn nicht umgesetzt,
dann besteht
Handlungsbedarf
Die Beschäftigten besitzen alle Informationen, die sie zur Durchführung ihrer Arbeitsaufgaben brauchen bzw. sie wissen, wo diese Informationen zugänglich sind. Die Beschäftigten werden regelmäßig über mögliche Gefährdungen und die notwendigen Verhaltensweisen unterwiesen (Themen: allgemeine Verhaltenshinweise, Umgang mit Maschinen, Reduzierung bzw. Vermeidung von Mehlstaub, Umgang mit Kundschaft, Reinigung, Hygiene).Wer erledigt?


Bis wann (Datum)?
Unterweisung
Auch Aushilfen und Praktikumskräfte werden zu sicherem und gesundem Arbeiten unterwiesen.Wer erledigt?


Bis wann (Datum)?
Unterweisung
Die durchgeführten Unterweisungen werden schriftlich festgehalten (dokumentiert).

Unterweisungsnachweis
Wer erledigt?


Bis wann (Datum)?
Unterweisung
Die Beschäftigten sind angewiesen, technische Mängel und Störungen im Arbeitsablauf zu melden.Wer erledigt?


Bis wann (Datum)?
Unterweisung
Es ist allen Beschäftigten und Teams bekannt, welche Arbeitsaufgaben sie erfüllen müssen und welche Entscheidungs- und Weisungsbefugnisse sie haben.Wer erledigt?


Bis wann (Datum)?
Unterweisung
Die Beschäftigten können ihre Erfahrungen über Schwachstellen, Störungen im Arbeitsablauf, Gefährdungen und Belastungen mit den Vorgesetzten besprechen.Wer erledigt?


Bis wann (Datum)?
Unterweisung
Es ist festgelegt und vereinbart, wie mit den Vorschlägen und Erfahrungen der Beschäftigten umgegangen wird.Wer erledigt?


Bis wann (Datum)?
Unterweisung
Das berufsgenossenschaftliche und staatliche Regelwerk sowie aushangpflichtige Gesetze (Arbeitszeit-, Mutterschutz-, Jugendarbeitsschutzgesetz) sind ausgelegt oder es ist angegeben, wo sie zu finden sind (z. B. auf www.bgn-branchenwissen.de und www.bgn.de).Wer erledigt?


Bis wann (Datum)?
Unterweisung
Es sind Betriebsanweisungen zum Umgang mit Gefahrstoffen, z. B. Reinigungsmitteln, erstellt und ausgehängt. Die Beschäftigten sind über die Inhalte unterwiesen worden.
Vorgefertigte Betriebsanweisungen der BGN
Wer erledigt?


Bis wann (Datum)?
Unterweisung
Bedienungsanleitungen und Betriebsanweisungen sind an geeigneten Stellen in der Nähe der Arbeitsmittel verfügbar (ggf. kopieren).Wer erledigt?


Bis wann (Datum)?
Unterweisung
  Bemerkungen/Beratungsbedarf:
© BGN

ABetriebsorganisation
A 3Arbeitsablauf und -organisation
Wenn es im Betrieb wie am Schnürchen laufen soll – also ohne Störungen, Unfälle, unnötige Belastungen, unzufriedene Kundschaft und Beschwerden – dann müssen die Arbeitsabläufe gut durchdacht und aufeinander abgestimmt sein. Die Arbeitsorganisation muss stimmen.
MaßnahmeUmgesetzt

ja      nein
Wenn nicht umgesetzt,
dann besteht
Handlungsbedarf
Die Einsatzplanung der Beschäftigten ist so gestaltet, dass kein zusätzlicher Stress entsteht, z. B. durch frühzeitige Bekanntgabe der Dienstpläne, gleichmäßige Verteilung der ungünstigen Arbeitsschichten, Pausenregelung, Personalreserve für Krankheit, Urlaub und Spitzenzeiten, ausreichende Anzahl von Aushilfen.Wer erledigt?


Bis wann (Datum)?
Unterweisung
Die Arbeitsabläufe der einzelnen Beschäftigten sind so aufeinander abgestimmt, dass sie reibungslos ineinander greifen bzw. sich nicht gegenseitig stören/behindern (Materialzugriff in der Backstube ohne unnötige Laufwege, klare Zuordnung der Bereiche im Verkaufsraum).Wer erledigt?


Bis wann (Datum)?
Unterweisung
Wiederkehrende Prüfungen von Arbeitsmitteln werden ordnungsgemäß durchgeführt (Prüffristen sind festgelegt, zur Prüfung befähigte Personen sind ermittelt und beauftragt, Prüfungen werden dokumentiert).

Siehe Kapitel "Empfohlene Prüffristen für wiederkehrende Prüfungen"
Wer erledigt?


Bis wann (Datum)?
Unterweisung
Die Beschäftigten überprüfen vor dem Benutzen die Arbeitsmittel, ob sie funktionstüchtig und ohne Mängel sind. Mangelhafte Arbeitsmittel benutzen sie nicht und nehmen sie umgehend außer Betrieb.Wer erledigt?


Bis wann (Datum)?
Unterweisung
Es sind Reinigungspläne erstellt, in denen Reinigungspersonal, Reinigungsumfang, Reinigungsintervalle, Reinigungsgeräte und Reinigungsmittel festgelegt sind (z. B. für Backstube, Verkaufsraum etc.).Wer erledigt?


Bis wann (Datum)?
Unterweisung
Es sind Betriebsanweisungen zum Umgang mit Reinigungs- und Desinfektionsmitteln erstellt und ausgehängt. Die Beschäftigten sind über die Inhalte unterwiesen worden.Wer erledigt?


Bis wann (Datum)?
Unterweisung
Reinigungsarbeiten werden staubarm durchgeführt. Das bedeutet keine Reinigung mit Druckluft. Saugen ist besser als Kehren. Falls doch gekehrt werden muss, auf geringe Fallhöhe des Kehrgutes achten.Wer erledigt?


Bis wann (Datum)?
Unterweisung
An Arbeitsplätzen aufgestellte Sammelbehälter für Abfälle werden regelmäßig, mindestens jedoch zum Ende der Arbeitsschicht, in die Entsorgungsbehälter entleert.Wer erledigt?


Bis wann (Datum)?
Unterweisung
Sammelbehälter für Speisereste und Lebensmittelabfälle werden nach der Entleerung gereinigt und erforderlichenfalls desinfiziert (Gesundheitsgefährdung durch Mikroorganismen).Wer erledigt?


Bis wann (Datum)?
Unterweisung
Die Beschäftigten überprüfen die zur Verfügung gestellte persönliche Schutzausrüstung (PSA) vor der Benutzung auf einwandfreien Zustand. Mangelhafte PSA (z. B. eingerissene Handschuhe, beschädigte Sicherheitsschuhe usw.) werden umgehend ausgetauscht.Wer erledigt?


Bis wann (Datum)?
Unterweisung
Schädlinge (Küchenschaben, Ameisen, Käfer, Motten) werden effektiv bekämpft, am besten durch Vergabe an einen staatlich geprüften Schädlingsbekämpfer (gegebenenfalls kontrolliert Schädlingsbekämpfungsmittel einsetzen).Wer erledigt?


Bis wann (Datum)?
Unterweisung
Bei Befall von Wand- und Deckenflächen mit Schwarzschimmel werden die Ursachen ermittelt und beseitigt.Wer erledigt?


Bis wann (Datum)?
Unterweisung
Es werden wirksame Maßnahmen zum Schutz gegen Insektenstiche, zum Beispiel von Wespen und Bienen, die saisonal bzw. witterungsbdingt zu erwarten sind, ergriffen (z. B. Insektenvorhänge, -gitter, -lampen o. Ä.)Wer erledigt?


Bis wann (Datum)?
Unterweisung
  Bemerkungen/Beratungsbedarf:
© BGN

ABetriebsorganisation
A 4Einkauf und Beschaffung
Bei Einkauf und Beschaffung von Waren sollten mögliche Gefährdungen beim Einsatz im Betrieb von vornherein ausgeschaltet werden. Mögliche Gefährdungen sind zum Beispiel sicherheitstechnisch nicht einwandfreie oder qualitativ minderwertige Maschinen, Werkzeuge, Elektrogeräte, der Einsatz „scharfer“ Reinigungs- und Desinfektionsmittel, ungeeignete persönliche Schutzausrüstung.
MaßnahmeUmgesetzt

ja      nein
Wenn nicht umgesetzt,
dann besteht
Handlungsbedarf
Bei der Beschaffung von Maschinen, Werkzeugen, Elektrogeräten usw. wird auf deren Qualität, auf gute Handhabbarkeit und auf den arbeitssicheren Zustand geachtet. Falls möglich, werden geprüfte Produkte gekauft (möglichst GS-Zeichen, DGUV Test-Zeichen, VDE-Zeichen).
Formulierungsvorschlag für eine Auftragsbestätigung bei Bestellung von Maschinen
Wer erledigt?


Bis wann (Datum)?
Unterweisung
Es werden die Reinigungs- und Desinfektionsmittel eingekauft, die die Gesundheit der Beschäftigten am wenigsten gefährden (möglichst ungefährliche Stoffe z. B. ohne Gefahrensymbole).Wer erledigt?


Bis wann (Datum)?
Unterweisung
Es werden nur Schutzhandschuhe, Sicherheitsschuhe, Schutzbrillen oder andere persönliche Schutzausrüstung angeschafft, die für die vorgesehene Verwendung geeignet sind (ggf. vom Lieferanten bescheinigen lassen).Wer erledigt?


Bis wann (Datum)?
Unterweisung
Beim Einkauf von Maschinen, Werkzeugen, Elektrogeräten usw. sowie bei der Beschaffung von Schutzhandschuhen, Schutzschuhen, Schutzbrillen oder anderer persönlicher Schutzausrüstung werden die Wünsche und Erfahrungen der Beschäftigten möglichst berücksichtigt.Wer erledigt?


Bis wann (Datum)?
Unterweisung
Beim Einkauf von Maschinen, Werkzeugen, Elektrogeräten usw. wird darauf geachtet, dass eine Betriebsanleitung (in deutscher Sprache) mitgeliefert wird.Wer erledigt?


Bis wann (Datum)?
Unterweisung
Es stehen geeignete Hautschutz-, Hautreinigungs- und Hautpflegemittel zur Verfügung.

ASI 8.60 Hautschutz im Betrieb
Wer erledigt?


Bis wann (Datum)?
Unterweisung
Falls ätzende, reizende oder gesundheitsschädliche Reinigungs- und Desinfektionsmittel angeschafft werden, wird vom Hersteller das Sicherheitsdatenblatt zu den Stoffen mitgeliefert. Falls nicht: Das Sicherheitsdatenblatt wird vom Hersteller angefordert (Musterbrief).
ASI 8.05 Reizende und ätzende Stoffe

Musterbrief zur Anforderung eines Sicherheitsdatenblatts.
Wer erledigt?


Bis wann (Datum)?
Unterweisung
Es wird bei der Beschaffung darauf geachtet, dass die anzuschaffenden Arbeitsgegenstände die Arbeitsabläufe nicht behindern (kleinere Gebinde beschaffen, zum Beispiel 25-kg-Säcke statt 50-kg-Säcke).Wer erledigt?


Bis wann (Datum)?
Unterweisung
  Bemerkungen/Beratungsbedarf:
© BGN

ABetriebsorganisation
A 5Notfallvorsorge
Für Notfälle (z. B. Unfälle, Brände, Betriebsstörungen) müssen alle erforderlichen Maßnahmen getroffen sein, damit die Gäste, die Beschäftigten und die Einrichtung so weit wie möglich geschützt werden können.
MaßnahmeUmgesetzt

ja      nein
Wenn nicht umgesetzt,
dann besteht
Handlungsbedarf
Die erforderlichen Maßnahmen zur Gewährleistung der Ersten Hilfe sind getroffen (z. B. Erste-Hilfe-Material, Kennzeichnungen, Ersthelfer, Meldeblock).

ASI 0.90 Erste Hilfe im Betrieb
Wer erledigt?


Bis wann (Datum)?
Unterweisung
Die Abläufe für einen Notfall sind festgelegt (Rettungskette) und die Beschäftigten sind entsprechend unterwiesen.

ASI 0.90 Erste Hilfe im Betrieb
Wer erledigt?


Bis wann (Datum)?
Unterweisung
Es existieren im Betrieb Aushänge mit den aktuellen Notrufnummern (Adresse von Durchgangsarzt, Krankenhaus usw.).

Anleitung zur Ersten Hilfe bei Unfällen (Plakat)
Wer erledigt?


Bis wann (Datum)?
Unterweisung
Es ist ausreichend Erste-Hilfe-Material vorhanden.


ASI 0.90 Erste Hilfe im Betrieb
Wer erledigt?


Bis wann (Datum)?
Unterweisung
Das Erste-Hilfe-Material ist jederzeit erreichbar und der Aufbewahrungsort ist bekannt sowie deutlich gekennzeichnet.Wer erledigt?


Bis wann (Datum)?
Unterweisung
Das Erste-Hilfe-Material wird regelmäßig überprüft und bei Bedarf sowie nach Ablauf des Verfallsdatums aufgefüllt bzw. erneuert.Wer erledigt?


Bis wann (Datum)?
Unterweisung
In jeder Arbeitsschicht sind ausreichend ausgebildete Ersthelfer vorhanden.

Siehe § 26 DGUV Vorschrift 1 Grundsätze der Prävention
Wer erledigt?


Bis wann (Datum)?
Unterweisung
Die Ersthelfer werden alle 2 Jahre fortgebildet.Wer erledigt?


Bis wann (Datum)?
Unterweisung
Die Ersthelfer sind namentlich bekannt gegeben (Aushang).Wer erledigt?


Bis wann (Datum)?
Unterweisung
Die Erste-Hilfe-Leistungen nach Unfällen werden dokumentiert (z. B. mit dem Meldeblock der BGN).

Dokumentation der Erste-Hilfe-Leistungen (Meldeblock)
Wer erledigt?


Bis wann (Datum)?
Unterweisung
Die erforderlichen Maßnahmen zum Brandschutz sind getroffen (z. B. Feuerlöscher, Kennzeichnungen, Flucht- und Rettungswege).

ASI 9.30 Brandschutz im Kleinbetrieb
Wer erledigt?


Bis wann (Datum)?
Unterweisung
Fluchtwege und Notausgänge sind deutlich erkennbar und dauerhaft mit nachleuchtenden oder hinterleuchteten Rettungszeichen gekennzeichnet.Wer erledigt?


Bis wann (Datum)?
Unterweisung
Die Notausgänge sind während der Betriebszeiten ohne Hilfsmittel (z. B. Schlüssel) von innen zu öffnen und sie sind auf beiden Seiten stets frei von Hindernissen.Wer erledigt?


Bis wann (Datum)?
Unterweisung
Verkehrswege und Fluchtwege sind ausreichend breit und werden nicht zugestellt.Wer erledigt?


Bis wann (Datum)?
Unterweisung
Geeignete Löscheinrichtungen (Feuerlöscher, z. B. auch ein spezieller Fettbrandlöscher) sind ausreichend vorhanden, frei zugänglich und jederzeit sofort nutzbar.
Berechnungsprogramm für Feuerlöscher
Wer erledigt?


Bis wann (Datum)?
Unterweisung
Jeder Standort eines Feuerlöschers ist deutlich gekennzeichnet.Wer erledigt?


Bis wann (Datum)?
Unterweisung
Die Beschäftigten sind in die Handhabung der Feuerlöscher eingewiesen.Wer erledigt?


Bis wann (Datum)?
Unterweisung
Die Feuerlöscher werden mindestens alle 2 Jahre geprüft.Wer erledigt?


Bis wann (Datum)?
Unterweisung
  Bemerkungen/Beratungsbedarf:
© BGN

BArbeitsbereichsübergreifende Anforderungen
B 1Allgemeine Aspekte
Bauliche Mängel, Mehlstaub, heiße Flüssigkeiten (z. B. Fett), Reinigungs- und Desinfektionsmittel, Mikroorganismen, Mängel an Maschinen und Geräten sowie ungünstige Klimaverhältnisse können die Sicherheit und die Gesundheit der Beschäftigten gefährden und den sicheren und produktiven Betriebsablauf stören.
MaßnahmeUmgesetzt

ja      nein
Wenn nicht umgesetzt,
dann besteht
Handlungsbedarf
Bereiche, in denen Mehlstaub auftritt, sind – soweit möglich – von anderen Bereichen getrennt (räumliche Trennung der Produktionsräume von nicht mit Mehlstaub belasteten Räumen, wie Verkaufs-, Lager-, Umkleide-, Pausenraum).Wer erledigt?


Bis wann (Datum)?
Unterweisung
Die Arbeitsräume (Backstube, Verkaufsraum usw.) sind so bemessen, dass an den Arbeitsplätzen ausreichend Bewegungsfläche vorhanden ist.Wer erledigt?


Bis wann (Datum)?
Unterweisung
Die Fußböden in den Arbeits- und Lagerräumen sind sicher begehbar und leicht zu reinigen.

ASI 4.40 Unfallsichere Gestaltung von Fußböden
Wer erledigt?


Bis wann (Datum)?
Unterweisung
Das Raumklima ist angenehm und führt nicht zu Erkrankungen der Beschäftigten (moderate Luftfeuchtigkeit und Temperatur sowie Vermeidung von Zugluft).Wer erledigt?


Bis wann (Datum)?
Unterweisung
Im Arbeits- und Verkaufsbereich gibt es keine Sturz- und Stolperstellen (z. B. Fußboden-Unebenheiten ausgleichen, schadhaften Bodenbelag ausbessern, Kabel und Anschlussleitungen nicht quer durch den Raum verlegen). Bei nicht zu beseitigenden Gefahrstellen sind Warnhinweise angebracht, z. B. schwarz-gelbe Warnmarkierungen.

ASI 4.40 Unfallsichere Gestaltung von Fußböden

ASI 9.50 Vermeidung von Sturzgefahren
Wer erledigt?


Bis wann (Datum)?
Unterweisung
Maschinen und Arbeitstische sind – vor allem in der Arbeitshöhe – ergonomisch an die jeweilige Person angepasst, damit nicht mit vorgebeugtem Oberkörper gearbeitet wird.Wer erledigt?


Bis wann (Datum)?
Unterweisung
Verschmutzungen werden von den Beschäftigten sofort beseitigt.Wer erledigt?


Bis wann (Datum)?
Unterweisung
Für das Heben und Tragen schwerer Lasten (z. B. Säcke, Gebinde, Kessel) sind Transportmittel und Tragehilfen vorhanden und werden auch benutzt.Wer erledigt?


Bis wann (Datum)?
Unterweisung
Es gibt die Anweisung, dass schwere Lasten von mehreren Personen gemeinsam gehoben und getragen werden.Wer erledigt?


Bis wann (Datum)?
Unterweisung
Die Beleuchtung ist für die Arbeiten ausreichend (keine Schlagschatten, Lichtschalter sind gut erreichbar oder Einsatz von Bewegungsmeldern, regelmäßige Reinigung der Beleuchtungseinrichtung, gegebenenfalls zusätzliche Beleuchtung für Kasse, Verkaufstheke, Treppe).Wer erledigt?


Bis wann (Datum)?
Unterweisung
Die Beschäftigten tragen nur Schuhe, die für ihre Arbeit geeignet sind (fester Sitz am Fuß, geschlossene Ausführung im vorderen Bereich, sicherer Fersenhalt, Absätze mit mäßiger Höhe, rutschhemmende Sohlen). Ein zweites Paar Schuhe zum Wechseln ist angenehm und entlastet den Bewegungsapparat.Wer erledigt?


Bis wann (Datum)?
Unterweisung
Die Beschäftigten tragen bei Arbeiten, bei denen Unfall- und Gesundheitsgefahren nicht ausgeschlossen sind, persönliche Schutzausrüstung (PSA), z. B. Handschutz, Fußschutz, Augen- oder Gesichtsschutz, Atemschutz.Wer erledigt?


Bis wann (Datum)?
Unterweisung
Es sind Vorkehrungen gegen Schimmelpilzbefall getroffen (z. B. ausreichende Belüftung und Dämmung der Backstube, nicht zu hohe Luftfeuchtigkeit, mit Schimmelpilz befallene Gärgutträger waschen bzw. aussortieren).Wer erledigt?


Bis wann (Datum)?
Unterweisung
  Bemerkungen/Beratungsbedarf:
© BGN

C 1Bäckerei
C 1Lagerung
Nicht standsichere bzw. nicht tragfähige Regale, unsachgemäß gestapelte Säcke und Kisten können die Beschäftigten gefährden. Bei unsachgemäß gelagerten Rohstoffen und Backprodukten ist das Wachstum von krankheitserregenden Mikroorganismen möglich.
MaßnahmeUmgesetzt

ja      nein
Wenn nicht umgesetzt,
dann besteht
Handlungsbedarf
Alle Rohstoffe und Backprodukte usw. werden so gelagert, dass sie nicht umfallen/umkippen können (z. B.: übersichtlich in Regalen aufbewahren, Säcke im Verbund stapeln).Wer erledigt?


Bis wann (Datum)?
Unterweisung
Die Beschäftigten sind unterwiesen, wie die Waren fachgerecht einzulagern und zu entnehmen sind.Wer erledigt?


Bis wann (Datum)?
Unterweisung
Es wurde ermittelt und bewertet, dass keine Explosionsgefährdung durch Mehlstaub entsteht, bzw. es wurde aufgrund der bewerteten Gefährdung ein Explosionsschutzdokument erstellt.


ASI 8.52 Leitfaden "Explosionsschutzdokument für handwerkliche und kleine Backbetriebe"
Wer erledigt?


Bis wann (Datum)?
Unterweisung
Es sind genügend Lagerflächen vorhanden, so dass Flucht- und Verkehrswege nicht zugestellt werden.Wer erledigt?


Bis wann (Datum)?
Unterweisung
Regale besitzen eine ausreichende Standsicherheit und Tragfähigkeit (ggf. Tragfähigkeit kennzeichnen, Regale an Wänden verankern). Die zulässige Belastung von Regalen/Regalböden wird nicht überschritten (Kennzeichnung mit zulässiger Last angeben).Wer erledigt?


Bis wann (Datum)?
Unterweisung
Reinigungs- und Desinfektionsmittel werden nicht in Back-, Zubereitungs- und Vorratsräumen und getrennt von Backstoffen und -produkten gelagert.Wer erledigt?


Bis wann (Datum)?
Unterweisung
Es stehen geeignete Hilfsmittel (Leitern, Tritte usw.) zur Verfügung, um gefahrlos Waren in höheren Lagen zu lagern bzw. sie zu entnehmen.Wer erledigt?


Bis wann (Datum)?
Unterweisung
Mehlsiloräume sind von angrenzenden Räumen abgetrennt. Eine bauliche Abtrennung ist nicht erforderlich, wenn unbeabsichtigter Staubaustritt verhindert wird. Das kann z. B. durch Stahl- oder Aluminiumsilos mit Überfüllsicherung und wirksamen Filtern gewährleistet werden.Wer erledigt?


Bis wann (Datum)?
Unterweisung
Mehlsiloanlagen besitzen einen Vollmelder gegen Überfüllung. Die Silobehälter und Mehlförderleitungen sind gegen elektrostatische Aufladung geerdet.

ASI 8.52 Leitfaden "Explosionsschutzdokument für handwerkliche und kleine Backbetriebe"
Wer erledigt?


Bis wann (Datum)?
Unterweisung
Wird in Silos eingestiegen/eingefahren z. B. für Reinigungsarbeiten oder zur Störungsbeseitigung finden die Ausführungen der DGUV Regel 113-004 "Behälter, Silos und enge Räume" Beachtung.Wer erledigt?


Bis wann (Datum)?
Unterweisung
  Bemerkungen/Beratungsbedarf:
© BGN

CBäckerei
C 2Teigherstellung
Der unsachgmäße Umgang mit Maschinen kann zu Verletzungen führen, insbesondere an Händen und Fingern. Stäube aus Mehlen und Backmitteln können mit zur Entstehung einer Atemwegserkrankung beitragen.
MaßnahmeUmgesetzt

ja      nein
Wenn nicht umgesetzt,
dann besteht
Handlungsbedarf
Die Beschäftigten werden über die Gefährdungen beim Umgang mit Maschinen informiert (Knetmaschinen, Planetenrühr- und -knetmaschinen usw.). Die Termine für die Unterweisungen sind festgelegt.

ASI 2.11 Teigknetmaschinen

ASI 2.12 Planetenrühr- und -knetmaschinen

Betriebsanweisungen zu Maschinen

Unterweisungsnachweis
Wer erledigt?


Bis wann (Datum)?
Unterweisung
Das Auftreten von Mehlstaub wird so weit wie möglich verhindert (weniger stark staubende Rohstoffe und allergenarme Trennmittel einsetzen; staubarme bzw. staubfreie Backmittel verwenden; staubvermeidende Arbeitstechniken anwenden [streuen, verreiben statt werfen]; Knetmaschinen mit dicht schließendem Deckel).

ASI 8.80 Vermeidung von Bäckerasthma
Wer erledigt?


Bis wann (Datum)?
Unterweisung
Um Erkrankungen der Haut vorzubeugen, werden Hautschutzmaßnahmen durchgeführt und deren Umsetzung wird kontrolliert.

ASI 8.60 Hautschutz im Betrieb
Wer erledigt?


Bis wann (Datum)?
Unterweisung
Wird Mehl von Hand in die Knetmaschine bzw. den Mehlwagen eingegeben, wird darauf geachtet, dass das staubarm geschieht. Die Fallhöhe des Mehls wird gering gehalten.Wer erledigt?


Bis wann (Datum)?
Unterweisung
Der Füllschlauch der Mehlsilowaage reicht bis auf den Boden des Bottichs (geringe Fallhöhe des Mehls).Wer erledigt?


Bis wann (Datum)?
Unterweisung
Der Einsatz von Backmitteln in granulierter, pastöser oder flüssiger Form wird geprüft. (Staub von Backmitteln kann mit zur Entstehung von Atemwegserkrankungen beitragen.)Wer erledigt?


Bis wann (Datum)?
Unterweisung
Der Kneter wird nicht „überladen“.Wer erledigt?


Bis wann (Datum)?
Unterweisung
Der Mischvorgang (Ankneten) mit der Knetmaschine erfolgt im kleinsten Gang/mit kleinster Drehzahl des Kneters.Wer erledigt?


Bis wann (Datum)?
Unterweisung
  Bemerkungen/Beratungsbedarf:
© BGN

CBäckerei
C 3Teigaufbereitung
Der unsachgmäße Umgang mit Maschinen kann zu Verletzungen führen, insbesondere an Händen und Fingern. Mehlstaub kann allergische Atemwegserkrankungen hervorrufen.
MaßnahmeUmgesetzt

ja      nein
Wenn nicht umgesetzt,
dann besteht
Handlungsbedarf
Die Beschäftigten werden über die Gefährdungen beim Umgang mit den Maschinen zur Teigaufbereitung informiert (Teigteilmaschinen, Wirkmaschinen, Wickel- und Stüpfelmaschinen, Teigausrollmaschinen, Brötchenanlagen, Hub- und Kippvorrichtungen usw.). Die Termine für die Unterweisungen sind festgelegt.

Betriebsanweisungen zu Maschinen

Unterweisungsnachweis
Wer erledigt?


Bis wann (Datum)?
Unterweisung
Bei der Teigaufbereitung von Hand werden als Trennmittel staubarme Spezialmehle wie z. B. staubreduzierte Mehle, Weizendunst und Hartweizengries, HT-Mehle oder ölhaltige Trennmittel eingesetzt


ASI 8.80 Vermeidung von Bäckerasthma

Wer erledigt?


Bis wann (Datum)?
Unterweisung
Bei der maschinellen Teigaufbereitung wird kein staubendes Backmehl als Trennmittel verwendet, sondern es werden staubarme Spezialmehle wie z. B. staubreduzierte Mehle, Weizendunst und Hartweizengries, HT-Mehle oder ölhaltige Trennmittel eingesetztWer erledigt?


Bis wann (Datum)?
Unterweisung
Durch geeignete Maßnahmen ist sichergestellt, dass der Zugriff zu den Gefahrstellen am Teigteiler (auch Kopfmaschine, Abwieger) sowohl beim Betrieb als auch bei der Reinigung wirksam verhindert ist. Soweit technisch möglich wurde die Nachrüstung von Schutzmaßnahmen (z. B. ein Schaltring am Trichterrand, Lichtgitter, Schaltmatte) veranlasst.

Beratung durch die Aufsichtsperson der BGN
Wer erledigt?


Bis wann (Datum)?
Unterweisung
Es wird geprüft, ob allergenarme Spezialmehle anstelle von Backmehl zur Teigaufbereitung von Hand bzw. zur maschinellen Teigaufbereitung eingesetzt werden können.Wer erledigt?


Bis wann (Datum)?
Unterweisung
Das Bestauben des Arbeitstisches, der Gärgutträger, Einschussvorrichtung, Backkörbe und Backbleche erfolgt ohne Handwurf.Wer erledigt?


Bis wann (Datum)?
Unterweisung
Anstelle des Handwurfs wird das Trennmehl am Arbeitstisch zum Beispiel aufgelegt und verrieben, bzw. gestreut – nicht geworfen.Wer erledigt?


Bis wann (Datum)?
Unterweisung
  Bemerkungen/Beratungsbedarf:
© BGN

CBäckerei
C 4Backen
Backofendämpfe und Dämpfe, die beim Erhitzen von Fett im Fettbackgerät entstehen, enthalten Substanzen, die die Atemwege reizen und gesundheitsschädlich wirken können. Heiße Oberflächen, heiße Flüssigkeiten (z. B. Fett) und Dämpfe können Verbrennungen verursachen. Durch Fettablagerungen in den Abzugseinrichtungen kann es zu Bränden kommen.
MaßnahmeUmgesetzt

ja      nein
Wenn nicht umgesetzt,
dann besteht
Handlungsbedarf
Die Beschäftigten werden über die Gefährdungen beim Umgang mit den Maschinen/Einrichtungen zum Backen (Backofenbeschickungseinrichtungen, Backöfen, Fettbackgeräte, Belaugungsgeräte usw.) und die verwendeten Gefahrstoffe (Brezellauge usw.) informiert. Die Termine für die Unterweisungen sind festgelegt.

Betriebsanweisung Brezellauge (Natronlauge)

Unterweisungsnachweis
Wer erledigt?


Bis wann (Datum)?
Unterweisung
Damit die austretenden Wrasen nicht in den Atembereich gelangen können,
  • sind Absaughauben vorhanden, die einen möglichst großen Teil der austretenden Wrasen erfassen.
  • werden bei den Stikkenöfen vor dem Öffnen der Tür die Wrasen durch eine integrierte Absaugeinrichtung erfasst.
Wer erledigt?


Bis wann (Datum)?
Unterweisung
Die Arbeitsmittel in der Bäckerei sowie die Wrasenabzugs- und Absauganlagen werden regelmäßig von einer zur Prüfung befähigten Person geprüft. Die Fristen für die Prüfungen sind festgelegt. Die Ergebnisse der Prüfungen werden schriftlich festgehalten.Wer erledigt?


Bis wann (Datum)?
Unterweisung
Gegen Verbrennungen an heißen Oberflächen, am Backofen, Schaubackofen und Stikkenofen sind geeignete Wärmeschutzhandschuhe vorhanden und werden getragen.Wer erledigt?


Bis wann (Datum)?
Unterweisung
Mehlstaub-, Wrasen- und Fettdunstabsauganlagen sind nicht untereinander verbunden.Wer erledigt?


Bis wann (Datum)?
Unterweisung
Fettbackgeräte besitzen eine Abzugshaube mit geeigneten Fettfangfiltern.Wer erledigt?


Bis wann (Datum)?
Unterweisung
Die Fettfangfilter der Abzugsanlagen von Fettbackgeräten werden bei Bedarf – jedoch mindestens 14-tägig – gereinigt.

ASI 2.15 Fritteusen, Woks und Fettbackgeräte
Wer erledigt?


Bis wann (Datum)?
Unterweisung
Abzugskanäle von Fettbackgeräten werden mindestens einmal jährlich auf den Verschmutzungszustand kontrolliert und bei Bedarf gereinigt.Wer erledigt?


Bis wann (Datum)?
Unterweisung
Heißes Fett/Öl wird ausschließlich in dafür geeignete Behälter abgelassen (ausreichend bemessen, standsicher, Tragegriffe, dicht schließender Deckel, Ausgussnase).Wer erledigt?


Bis wann (Datum)?
Unterweisung
Es steht für den Umgang mit Brezellauge geeignete persönliche Schutzausrüstung zur Verfügung (laugenfeste Schutzhandschuhe, Schutzbrille, Schutzschürze, rutschfeste, laugenbeständige Schuhe) und sie wird getragen.Wer erledigt?


Bis wann (Datum)?
Unterweisung
Am Laugenvorratsbehälter ist eine geeignete Entnahmeeinrichtung (z. B ein Ausgusshahn etc.) vorhanden.Wer erledigt?


Bis wann (Datum)?
Unterweisung
  Bemerkungen/Beratungsbedarf:
© BGN

DKonditorei
D 1Lagerung
Nicht standsichere bzw. nicht tragfähige Regale, unsachgemäß gestapelte Säcke und Kisten können die Beschäftigten gefährden. Bei unsachgemäß gelagerten Rohstoffen und Backprodukten sind der Befall mit Schädlingen und das Wachstum von Mikroorganismen möglich.
MaßnahmeUmgesetzt

ja      nein
Wenn nicht umgesetzt,
dann besteht
Handlungsbedarf
Alle Rohstoffe und Backprodukte usw. werden so gelagert, dass sie nicht umfallen/umkippen können (z. B. übersichtlich in Regalen aufbewahren, Säcke im Verbund stapeln).Wer erledigt?


Bis wann (Datum)?
Unterweisung
Die Beschäftigten sind unterwiesen, wie die Waren fachgerecht einzulagern und zu entnehmen sind.Wer erledigt?


Bis wann (Datum)?
Unterweisung
Es sind genügend Lagerflächen vorhanden, so dass Verkehrswege nicht zugestellt werden.Wer erledigt?


Bis wann (Datum)?
Unterweisung
Regale besitzen eine ausreichende Standsicherheit und Tragfähigkeit (ggf. Tragfähigkeit kennzeichnen, Regale an Wänden verankern).Wer erledigt?


Bis wann (Datum)?
Unterweisung
Die zulässige Belastung von Regalen/Regalböden wird nicht überschritten (Kennzeichnung mit zulässiger Last angeben).Wer erledigt?


Bis wann (Datum)?
Unterweisung
Desinfektionsmittel werden nicht in Back-, Zubereitungs- und Vorratsräumen und getrennt von Backstoffen und -produkten gelagert.Wer erledigt?


Bis wann (Datum)?
Unterweisung
Es stehen geeignete Hilfsmittel (Leitern, Tritte usw.) zur Verfügung, um gefahrlos Waren in höheren Lagen zu lagern beziehungsweise sie zu entnehmen.Wer erledigt?


Bis wann (Datum)?
Unterweisung
  Bemerkungen/Beratungsbedarf:
© BGN

DKonditorei
D 2Kalte Konditorei
Im Bereich der kalten Konditorei gibt es insbesondere Gefährdungen durch Messer, durch Konditoreimaschinen und -geräte, durch Scher-, Quetsch- und Einzugsstellen an Soft- und Speiseeisbereitern, durch Dampf und Heißwasser.
MaßnahmeUmgesetzt

ja      nein
Wenn nicht umgesetzt,
dann besteht
Handlungsbedarf
Die Beschäftigten werden über die Gefährdungen beim Umgang mit Maschinen/Geräten in der Konditorei informiert (Soft- und Speiseeismaschinen, Kühlräume, Kälteanlagen usw.). Die Termine für die Unterweisungen sind festgelegt.

Betriebsanweisungen zu Maschinen

Unterweisungsnachweis
Wer erledigt?


Bis wann (Datum)?
Unterweisung
Die Konditoreimaschinen und -geräte sowie die Kälteanlagen werden regelmäßig von einer zur Prüfung befähigten Person geprüft. Fristen für die Prüfungen und die zur Prüfung befähigte Person sind festgelegt. Die Ergebnisse der Prüfungen werden schriftlich festgehalten.Wer erledigt?


Bis wann (Datum)?
Unterweisung
Die Hygienemaßnahmen in der gesamten Konditorei sind festgelegt (Arbeitskleidung, Handtücher, Abwischtücher, Reinigung, Schädlingsbekämpfung).Wer erledigt?


Bis wann (Datum)?
Unterweisung
Die Beschäftigten verwenden nur sichere und für die jeweilige Arbeitsaufgabe geeignete Messer (z. B. Tortenmesser, Messer mit Wellenschliff).Wer erledigt?


Bis wann (Datum)?
Unterweisung
Für die Messer sind geeignete Ablegeeinrichtungen wie Magnetleisten vorhanden.Wer erledigt?


Bis wann (Datum)?
Unterweisung
Flächen und Geräte in der Konditorei werden bei Bedarf bzw. nach Arbeitsende gereinigt.Wer erledigt?


Bis wann (Datum)?
Unterweisung
Es wird regelmäßig überprüft, dass alle Kühlräume verlassen werden können, auch wenn die Türen von außen abgeschlossen sind.Wer erledigt?


Bis wann (Datum)?
Unterweisung
Es ist sichergestellt, dass Ausgänge in Kühl- und Tiefkühlräumen auch bei abgeschalteter Hauptbeleuchtung aufgefunden werden können, z. B. durch Markierungen aus nachleuchtendem Material oder ein beleuchtetes Rettungskennzeichen.Wer erledigt?


Bis wann (Datum)?
Unterweisung
Kühlräume über 20 m2 und einer Temperatur unter -10 °C sind mit einer vom allgemeinen Stromversorgungsnetz unabhängigen Notrufeinrichtung ausgerüstet.Wer erledigt?


Bis wann (Datum)?
Unterweisung
  Bemerkungen/Beratungsbedarf:
© BGN

DKonditorei
D 3Warme Konditorei
Backofendämpfe und Dämpfe, die beim Erhitzen von Fett im Fettbackgerät entstehen, enthalten Substanzen, die die Atemwege reizen und gesundheitsschädlich sind. Heiße Oberflächen, heiße Flüssigkeiten und Dämpfe können Verbrennungen verursachen. Durch Fettablagerungen in den Abzugseinrichtungen kann es zu Bränden kommen. Stäube von Mehlen und Backmitteln können zur Entstehung einer Atemwegserkrankung beitragen.
MaßnahmeUmgesetzt

ja      nein
Wenn nicht umgesetzt,
dann besteht
Handlungsbedarf
Die Beschäftigten werden über die Gefährdungen beim Umgang mit Einrichtungen und Geräten in der warmen Konditorei informiert (Backöfen, Knetmaschinen, Planetenrühr- und -knetmaschinen, Fettbackgerät, Hockerkocher, Flüssiggas usw.). Die Termine für die Unterweisungen sind festgelegt.

ASI 2.11 Teigknetmaschinen

ASI 2.12 Planetenrühr- und -knetmaschinen

ASI 2.15 Fritteusen, Woks und Fettbackgeräte

Betriebsanweisungen zu Maschinen

Betriebsanweisung Flüssiggasanlagen

Unterweisungsnachweis
Wer erledigt?


Bis wann (Datum)?
Unterweisung
Das Auftreten von Staub wird so weit wie möglich verhindert (z. B. weniger stark staubende Rohstoffe und Trennmittel einsetzen; staubarme bzw. Fertigmischungen verwenden; staubvermeidende Arbeitstechniken anwenden [streuen, verreiben statt werfen])

ASI 8.80 Vermeidung von Bäckerasthma
Wer erledigt?


Bis wann (Datum)?
Unterweisung
Die Geräte und die Absauganlagen für Fettdünste werden regelmäßig von einer zur Prüfung befähigten Person überprüft. Fristen für die Prüfungen und die zur Prüfung befähigte Person sind festgelegt. Die Ergebnisse der Prüfungen werden schriftlich festgehalten.Wer erledigt?


Bis wann (Datum)?
Unterweisung
Die Hygienemaßnahmen in der gesamten Konditorei sind festgelegt (Arbeitskleidung, Handtücher, Abwischtücher, Reinigung, Schädlingsbekämpfung).Wer erledigt?


Bis wann (Datum)?
Unterweisung
Für die noch heißen Bleche ist eine Ablagemöglichkeit vorhanden.Wer erledigt?


Bis wann (Datum)?
Unterweisung
Gegen Verbrennungen an heißen Oberflächen (z. B. Backofen, Ladenbackofen) sind geeignete Wärmeschutzhandschuhe vorhanden und werden getragen.Wer erledigt?


Bis wann (Datum)?
Unterweisung
Mehlstaub-, Wrasen- und Fettdunstabsauganlagen sind untereinander nicht verbunden.Wer erledigt?


Bis wann (Datum)?
Unterweisung
Fettbackgeräte besitzen eine Abzugshaube mit geeignetem Fettfangfilter.Wer erledigt?


Bis wann (Datum)?
Unterweisung
Die Fettfilter der Abzugsanlagen von Fettbackgeräten werden bei Bedarf – jedoch mindestens 14-tägig – gereinigt.Wer erledigt?


Bis wann (Datum)?
Unterweisung
Abzugskanäle von Fettbackgeräten werden mindestens einmal jährlich auf den Verschmutzungszustand kontrolliert und bei Bedarf gereinigt.Wer erledigt?


Bis wann (Datum)?
Unterweisung
Heißes Fett/Öl wird ausschließlich in dafür geeignete Behälter abgelassen (ausreichend bemessen, standsicher, Tragegriffe, dicht schließender Deckel, Ausgussnase).Wer erledigt?


Bis wann (Datum)?
Unterweisung
Flächen und Geräte in der Backstube werden bei Bedarf bzw. nach Arbeitsende gereinigt.Wer erledigt?


Bis wann (Datum)?
Unterweisung
  Bemerkungen/Beratungsbedarf:
© BGN

DKonditorei
D 4Spülbereich
In Spülbereichen können unter anderem folgende Gefährdungen auftreten: rutschige Fußböden (Fett, organische Abfälle oder Wasser), scharfe Gegenstände (Scherben, Splitter, Messer), Hautgefährdungen durch Arbeiten im feuchten Milieu, Kontakt mit Reinigungsmitteln.
MaßnahmeUmgesetzt

ja      nein
Wenn nicht umgesetzt,
dann besteht
Handlungsbedarf
Die Beschäftigten werden regelmäßig über die speziellen Gefährdungen beim Umgang mit Spülmaschinen informiert (Putzmaschinen für Besteck und Metallgeschirr, Spülmaschinen).Wer erledigt?


Bis wann (Datum)?
Unterweisung
Die Spülmaschinen werden regelmäßig von einer zur Prüfung befähigten Person überprüft. Fristen für die Prüfungen und die zur Prüfung befähigte Person sind festgelegt. Die Ergebnisse der Prüfungen werden schriftlich festgehalten. (Eine zur Prüfung befähigte Person wäre z. B. ein Monteur der Herstellerfirma).Wer erledigt?


Bis wann (Datum)?
Unterweisung
Es sind geeignete Hautschutzmaßnahmen festgelegt und umgesetzt. Wenn flüssigkeitsdichte Handschuhe getragen werden, stehen ausreichende Unterzieh-Handschuhe (z. B. aus Baumwolle) zur Verfügung.Wer erledigt?


Bis wann (Datum)?
Unterweisung
Es stehen geeignete Hautschutz- und -pflegemittel zur Verfügung. Ein Hautschutzplan wurde erstellt und ausgehängt.

ASI 8.60 Hautschutz im Betrieb.
Wer erledigt?


Bis wann (Datum)?
Unterweisung
Eine gesundheitlich zuträgliche Atemluft und Raumtemperatur in der Spülküche ist gewährleistet, z. B. ist eine Zu- und Abluftanlage vorhanden.Wer erledigt?


Bis wann (Datum)?
Unterweisung
Zur Aufnahme anfallender Abfälle, z. B. Speisereste, Papierservietten, sind geeignete ausreichend bemessene Sammelbehälter mit dicht schließendem Deckel vorhanden.Wer erledigt?


Bis wann (Datum)?
Unterweisung
Flächen und Geräte in der Spülküche werden nach Verunreinigungen bzw. nach Arbeitsschluss gereinigt.Wer erledigt?


Bis wann (Datum)?
Unterweisung
Es ist ein Reinigungsplan für die Spülküche vorhanden, in dem das Reinigungspersonal, der Reinigungsumfang, die Reinigungsintervalle, die Reinigungsgeräte und -mittel festgelegt sind.Wer erledigt?


Bis wann (Datum)?
Unterweisung
Bei sichtbarem Befall von Wand- und Deckenflächen mit Schwarzschimmel werden vor der Beseitigung die Ursachen ermittelt und minimiert.Wer erledigt?


Bis wann (Datum)?
Unterweisung
  Bemerkungen/Beratungsbedarf:
© BGN

ECafé
E 1Kaffeeküche
Dampf und Heißwasser können Verbrühungen verursachen. Reinigungsmittel können Haut und Schleimhäute reizen.
MaßnahmeUmgesetzt

ja      nein
Wenn nicht umgesetzt,
dann besteht
Handlungsbedarf
Die Beschäftigten werden über die Gefährdungen beim Umgang mit Geräten in der Kaffeeküche informiert (Kaffeemaschine, Mikrowelle usw.). Die Termine für die Unterweisungen sind festgelegt.Wer erledigt?


Bis wann (Datum)?
Unterweisung
Die Kaffeemaschine und weitere Geräte werden regelmäßig geprüft. Fristen für die Prüfungen und die zur Prüfung befähigte Person sind festgelegt. Die Ergebnisse der Prüfungen werden schriftlich festgehalten. (Eine befähigte Person wäre z. B. ein Monteur der Herstellerfirma. Bei Kaffeemaschinen mit Druckbehälter ist eine halbjährliche Prüfung empfohlen.)Wer erledigt?


Bis wann (Datum)?
Unterweisung
Flächen und Geräte in der Kaffeeküche werden nach Verunreinigungen bzw. nach Arbeitsende gereinigt.Wer erledigt?


Bis wann (Datum)?
Unterweisung
An Kaffeemaschinen werden die erforderlichen Schutzmaßnahmen eingehalten: Dampf und Heißwasser können nicht unbeabsichtigt austreten; der Aufguss erfolgt so, dass es während des Brühverfahrens nicht spritzt; es ist deutlich erkennbar, wann der Brühvorgang beendet ist.Wer erledigt?


Bis wann (Datum)?
Unterweisung
  Bemerkungen/Beratungsbedarf:
© BGN

ECafé
E 2Café
Eine schlechte oder unzureichende Organisation der Arbeiten im Servicebereich kann zu psychischen Belastungen und auch zu Schwierigkeiten im Umgang mit Gästen führen. Schweres Heben und Tragen kann Erkrankungen des Hand-Arm-Systems hervorrufen. Zu enge Wege zwischen den Tischen können Sturzunfälle verursachen.
MaßnahmeUmgesetzt

ja      nein
Wenn nicht umgesetzt,
dann besteht
Handlungsbedarf
Arbeitsabläufe, Aufgabenverteilungen, Laufwege, Einteilung der Bereiche, Arbeitszeit- und Pausenregelungen sind eindeutig festgelegt, um Stress und Belastungen möglichst gering zu halten.Wer erledigt?


Bis wann (Datum)?
Unterweisung
Die Beschäftigten sind informiert (bzw. geschult), wie sie sich im Umgang mit den Gästen verhalten und wie sie Konflikte und Beschwerden bewältigen können.Wer erledigt?


Bis wann (Datum)?
Unterweisung
Die Verkehrs- und Laufwege sind frei. Der Abstand zwischen den Tischen ist ausreichend groß.Wer erledigt?


Bis wann (Datum)?
Unterweisung
Bonspießer sind so beschaffen, dass Handverletzungen vermieden werden (flexibler Kunststoff, Klemmleisten, Zettelkästen, keine genagelten Holzleisten).Wer erledigt?


Bis wann (Datum)?
Unterweisung
Abfallbehälter für Tischabfälle sowie in Theken eingebaute Abfallbehälter bestehen aus nicht brennbarem Material und haben einen selbstschließenden Deckel oder sind selbstlöschende Behälter.Wer erledigt?


Bis wann (Datum)?
Unterweisung
Der Gastraum ist nicht mit leicht entflammbaren Materialien ausgeschmückt (keine Dekoration aus Kunststoff benutzen, die nach dem Einbau unter Hitzeeinwirkung brennend abtropfen können).Wer erledigt?


Bis wann (Datum)?
Unterweisung
Offenes Licht, wie Kerzen bzw. Petroleumlampen, wird im Gastraum nur auf Tischen und Theken verwendet.Wer erledigt?


Bis wann (Datum)?
Unterweisung
Flächen und Geräte im Gastraum werden nach Verunreinigungen bzw. nach Arbeitsende gereinigt.Wer erledigt?


Bis wann (Datum)?
Unterweisung
  Bemerkungen/Beratungsbedarf:
© BGN

ECafé
E 3Spülbereich
In Spülbereichen können unter anderem folgende Gefährdungen auftreten: rutschige Fußböden (Fett, organische Abfälle oder Wasser), scharfe Gegenstände (Scherben, Splitter, Messer), Hautgefährdungen durch Arbeiten im feuchten Milieu, Kontakt mit Reinigungsmitteln.
MaßnahmeUmgesetzt

ja      nein
Wenn nicht umgesetzt,
dann besteht
Handlungsbedarf
Die Beschäftigten werden regelmäßig über die speziellen Gefährdungen beim Umgang mit Spülmaschinen informiert (Putzmaschinen für Besteck und Metallgeschirr).Wer erledigt?


Bis wann (Datum)?
Unterweisung
Die Spülmaschinen werden regelmäßig geprüft. Fristen für die Prüfungen und die zur Prüfung befähigte Person sind festgelegt. Die Ergebnisse der Prüfungen werden schriftlich festgehalten. (Eine befähigte Person wäre z. B. ein Monteur der Herstellerfirma.)Wer erledigt?


Bis wann (Datum)?
Unterweisung
Es sind geeignete Hautschutzmaßnahmen festgelegt und umgesetzt. Wenn flüssigkeitsdichte Handschuhe getragen werden, stehen ausreichende Unterzieh-Handschuhe (z. B. aus Baumwolle) zur Verfügung.Wer erledigt?


Bis wann (Datum)?
Unterweisung
Es stehen geeignete Hautschutz- und -pflegemittel zur Verfügung. Ein Hautschutzplan wurde erstellt und ausgehängt.

ASI 8.60 Hautschutz im Betrieb
Wer erledigt?


Bis wann (Datum)?
Unterweisung
Eine gesundheitlich zuträgliche Atemluft und Raumtemperatur in der Spülküche ist gewährleistet, z. B. ist eine Zu- und Abluftanlage vorhanden.Wer erledigt?


Bis wann (Datum)?
Unterweisung
Zur Aufnahme anfallender Abfälle, z. B. Speisereste, Papierservietten, sind geeignete ausreichend bemessene Sammelbehälter mit dicht schließendem Deckel vorhanden.Wer erledigt?


Bis wann (Datum)?
Unterweisung
Flächen und Geräte in der Spülküche werden nach Verunreinigungen bzw. nach Arbeitsschluss gereinigt.Wer erledigt?


Bis wann (Datum)?
Unterweisung
Es ist ein Reinigungsplan für die Spülküche vorhanden, in dem das Reinigungspersonal, der Reinigungsumfang, die Reinigungsintervalle, die Reinigungsgeräte und -mittel festgelegt sind.Wer erledigt?


Bis wann (Datum)?
Unterweisung
Bei sichtbarem Befall von Wand- und Deckenflächen mit Schwarzschimmel werden vor der Beseitigung die Ursachen ermittelt und minimiert.Wer erledigt?


Bis wann (Datum)?
Unterweisung
  Bemerkungen/Beratungsbedarf:
© BGN

FLaden und Verkauf
F 1Laden und Verkauf
Eine schlechte oder unzureichende Organisation der Arbeiten im Verkaufsbereich kann zu psychischen Belastungen und auch zu Schwierigkeiten im Umgang mit Kundschaft führen. Schweres Heben und Tragen kann Erkrankungen des Rückens und des Hand-Arm- Systems hervorrufen.
MaßnahmeUmgesetzt

ja      nein
Wenn nicht umgesetzt,
dann besteht
Handlungsbedarf
Die Beschäftigten werden über die speziellen Gefährdungen beim Arbeiten im Verkauf informiert (Schneidemaschinen, Umgang mit Kundschaft und Bargeld, usw.). Die Termine für die Unterweisungen sind festgelegt.

Betriebsanweisungen zu Maschinen

Unterweisungsnachweis
Wer erledigt?


Bis wann (Datum)?
Unterweisung
Die Beschäftigten sind informiert (bzw. geschult), wie sie sich im Umgang mit der Kundschaft verhalten und wie sie Konflikte und Beschwerden bewältigen können.Wer erledigt?


Bis wann (Datum)?
Unterweisung
Beim Umgang mit Zahlungsmitteln ist sichergestellt, dass die Einsicht und der Eingriff in die Ladenkasse oder in den Tresor durch Fremde verhindert wird. Dies gilt auch bei der Zählung der Geldeinnahmen.Wer erledigt?


Bis wann (Datum)?
Unterweisung
Die Schneidemaschinen werden regelmäßig geprüft. Fristen für die Prüfungen und die zur Prüfung befähigte Person sind festgelegt. Die Ergebnisse der Prüfungen werden schriftlich festgehalten.Wer erledigt?


Bis wann (Datum)?
Unterweisung
Die Waren in Theken und auf Regalen sind gut erreichbar. Die Beschäftigten müssen sich auf Dauer nicht extrem bücken, drehen oder strecken.

ASI 2.20 Bedienungstheken
Wer erledigt?


Bis wann (Datum)?
Unterweisung
Die Beschäftigten tragen geeignetes Schuhwerk – fester Sitz am Fuß, biegsame Sohle, niedrige Absätze, ausgeformtes Fußbett. Ein zweites Paar Schuhe zum Wechseln ist angenehm und entlastet den Bewegungsapparat.Wer erledigt?


Bis wann (Datum)?
Unterweisung
Arbeitsabläufe, Aufgabenverteilungen, Laufwege, Einteilung der Bereiche, Arbeitszeit- und Pausenregelungen sind eindeutig festgelegt, um Stress und Belastungen möglichst gering zu halten.Wer erledigt?


Bis wann (Datum)?
Unterweisung
Bedarfssitze oder Stehhilfen stehen in unmittelbarer Nähe des Steharbeitsplatzes zur Verfügung.Wer erledigt?


Bis wann (Datum)?
Unterweisung
Für ausreichende Reinigung des Arbeitsplatzes ist gesorgt. Brotkrümel etc. hinter der Verkaufstheke werden sofort entfernt.Wer erledigt?


Bis wann (Datum)?
Unterweisung
Der Verkaufsbereich hat eine ausreichende Beleuchtung, die nicht blendet und schlagschattenfrei ist.Wer erledigt?


Bis wann (Datum)?
Unterweisung
Die Waren werden in geeigneten und standsicheren Regalen zwischengelagert und aufbewahrt.Wer erledigt?


Bis wann (Datum)?
Unterweisung
Für das Erreichen höherer Regallagen sind Tritte vorhanden.Wer erledigt?


Bis wann (Datum)?
Unterweisung
Gegen Verbrennungen an heißen Oberflächen (am Schaubackofen) sind geeignete Schutzhandschuhe vorhanden und werden getragen.Wer erledigt?


Bis wann (Datum)?
Unterweisung
Vor dem Schaubackofen ist ausreichend Bewegungsraum. (Bei geöffneter Backofentür sollte mindestens ein Durchgang von 0,5 m vorhanden sein.)Wer erledigt?


Bis wann (Datum)?
Unterweisung
Die Wrasen des Ofens werden aus dem Aufenthaltsbereich der Beschäftigten entfernt (durch eine Dunstabzugshaube).Wer erledigt?


Bis wann (Datum)?
Unterweisung
Es werden wirksame Maßnahmen zum Schutz gegen Insektenstiche, z. B. Wespen und Bienen, die saisonal bzw. witterungsbedingt zu erwarten sind, ergriffen (z. B. Insektenvorhänge, -gitter, -lampen, o. Ä.).Wer erledigt?


Bis wann (Datum)?
Unterweisung
Die Beschäftigten verwenden nur sichere und für die jeweilige Arbeitsaufgabe geeignete Messer (z. B. Messer mit Wellenschliff).Wer erledigt?


Bis wann (Datum)?
Unterweisung
Griffbereites Bargeld wird nur in sicheren Behältnissen verwahrt, zum Beispiel in gesicherten Wechselkassen (fest montiert, abschließbar mit Sicherheitsschlüssel, ggf. Codesystem).Wer erledigt?


Bis wann (Datum)?
Unterweisung
Überzählige Geldbeträge werden rechtzeitig aus der Ladenkasse in den Tresor bzw. aus dem Tresor zur Bank gebracht. Dabei erfolgt der Transport unauffällig und zu zweit, vorzugsweise durch Beauftragung eines Werttransportunternehmens.Wer erledigt?


Bis wann (Datum)?
Unterweisung
Die Beschäftigten sind über das Verhalten während bzw. nach Überfällen informiert bzw. geschult. Die hierbei bekannt gegebenen Telefonnummern sind auf dem aktuellen Stand.

ASI 9.02 Gewalt- und Extremereignisse am Arbeitsplatz
Wer erledigt?


Bis wann (Datum)?
Unterweisung
Das Umfeld sowie die Ein- und Ausgänge der Betriebsstätte sind gut einsehbar und gut ausgeleuchtet. Auf eine manipulationssichere Installation von Leuchten und Videoüberwachungsanlagen wurde geachtet. Es ist sichergestellt, dass keine Unbefugten den Betrieb durch Personal-, Neben- oder Lieferanteneingänge betreten können.Wer erledigt?


Bis wann (Datum)?
Unterweisung
  Bemerkungen/Beratungsbedarf:
© BGN

GAuslieferung
G 1Auslieferung
Im Bereich der Auslieferung gibt es Gefährdungen durch die Teilnahme am Straßenverkehr, insbesondere bei Aufenthalt des Auslieferpersonals im öffentlichen Straßenraum (Belieferung der Verkaufsstellen, evtl. Pannen). Durch Heben und Tragen von Auslieferungsware besteht eine Belastung des Muskel-Skelett-Systems.
MaßnahmeUmgesetzt

ja      nein
Wenn nicht umgesetzt,
dann besteht
Handlungsbedarf
Die Auslieferungsfahrzeuge werden regelmäßig gewartet, so dass ihr verkehrssicherer Zustand sichergestellt ist. Darüber hinaus prüft das Fahrpersonal vor Schichtbeginn die Wirksamkeit der Betätigungs- und Sicherheitseinrichtungen.Wer erledigt?


Bis wann (Datum)?
Unterweisung
Das Fahrpersonal wird über das sichere Verhalten beim Aufenthalt im öffentlichen Straßenraum (Belieferung der Verkaufsstellen, Verhalten bei Pannen / Unfällen) unterwiesen.Wer erledigt?


Bis wann (Datum)?
Unterweisung
Um Muskel-Skelett-Erkrankungen zu vermeiden, stehen geeignete Hilfsmittel (z. B. Rollwagen) für das Be- und Entladen zur Verfügung. Die Beschäftigten werden unterwiesen, nicht zu viel Last (z. B. Brotkörbe) auf einmal zu tragen.Wer erledigt?


Bis wann (Datum)?
Unterweisung
Die Fahrtstrecken und Zeiten sind so geplant, dass Zeitdruck und Stress so weit wie möglich vermieden werden. Dadurch wird ein riskanter Fahrstil, überhöhte Geschwindigkeit etc. vermieden.Wer erledigt?


Bis wann (Datum)?
Unterweisung
Das Auslieferpersonal erhält die Gelegenheit, an einem Fahrsicherheitstraining teilzunehmen (Trainingskarten können bei der BGN angefordert werden).Wer erledigt?


Bis wann (Datum)?
Unterweisung
Das Auslieferpersonal trägt geeignetes Schuhwerk, das geschlossen ist und eine rutschhemmende Sohle hat; wo es erforderlich ist, werden Sicherheitsschuhe vom Betrieb zur Verfügung gestellt und von den Beschäftigten getragen.Wer erledigt?


Bis wann (Datum)?
Unterweisung
Bei Gefährdungen im öffentlichen Straßenraum (z. B. bei Pannen) trägt das Auslieferpersonal reflektierende Warnkleidung. Es ist empfehlenswert, die Warnkleidung auch beim Beliefern von Verkaufsfilialen zu tragen, wenn ein Risiko durch andere Verkehrsteilnehmende besteht.Wer erledigt?


Bis wann (Datum)?
Unterweisung
Die auszuliefernde Ware wird so geladen, dass sie nicht verrutscht oder umkippt. Alle erforderlichen Hilfsmittel zur Sicherung der Ladung sind vorhanden und werden von den Beschäftigten benutzt.Wer erledigt?


Bis wann (Datum)?
Unterweisung
Beschäftigte sind darüber unterwiesen, wie sie sich bei Überfällen verhalten sollen.

Unterweisungsnachweis

ASI 9.02 Gewalt- und Extremereignisse am Arbeitsplatz
Wer erledigt?


Bis wann (Datum)?
Unterweisung
Für Notfälle (Unfälle, Überfälle) und ungeplante Ereignisse (Panne, Stau) sind Rufeinrichtungen (z. B. ein Handy) vorhanden, sodass für das Fahrpersonal die Möglichkeit der Kontaktaufnahme besteht.Wer erledigt?


Bis wann (Datum)?
Unterweisung
  Bemerkungen/Beratungsbedarf:
© BGN


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