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DAufbau und Abbau
D 1Auf- und Abbautätigkeiten
Beim Auf- und Abbau von Fliegenden Bauten bestehen besondere Gefährdungen für die Beschäftigten, wenn die Standsicherheit von Bauteilen nicht gegeben oder beeinträchtigt ist. Unkontrolliert pendelnde Lasten, unter mechanischer Spannung stehende Bauteile, Teile mit großem Eigengewicht u. Ä. stellen Risiken für Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten dar. Daneben können die Beschäftigten auch durch herabfallende Werkzeuge oder Teile verletzt werden. Das manuelle Bewegen schwerer Bauteile kann zu Rückenerkrankungen führen.
Bei Verzicht auf persönliche Schutzausrüstung (etwa Helm, Sicherheitsschuhe und Handschuhe) kann es gerade bei Auf- und Abbauarbeiten zu gravierenden Verletzungen kommen. Bei Arbeiten in der Höhe besteht Absturzgefahr. Werden Arbeiten an elektrischen Anlagen unsachgemäß durchgeführt, kann es zu lebensgefährlichen Stromunfällen kommen.
Bei Arbeiten im Freien sind die Beschäftigten den unterschiedlichsten Witterungseinflüssen (Hitze, UV-Strahlung, Kälte, Nässe) ausgesetzt.
MaßnahmeUmgesetzt

ja      nein
Wenn nicht umgesetzt,
dann besteht
Handlungsbedarf
Um einen sicheren Auf- und Abbau zu gewährleisten liegt eine Montageanleitung für den Fliegenden Bau vor, aus der sich der folgerichtige Ablauf der Bauphasen unter ständiger Einhaltung der Standsicherheit entnehmen lässt.Wer erledigt?


Bis wann (Datum)?
Unterweisung
Eine geeignete, zuverlässige und sachkundige aufsichtführende Person überwacht die Bauphasen entsprechend der Montageanleitung. Die aufsichtführende Person verfügt auch über die erforderliche Ausbildung zur Unfallverhütung.Wer erledigt?


Bis wann (Datum)?
Unterweisung
Die bei der Montage an hochgelegenen Arbeitsplätzen verwendeten Werkzeuge werden, wann immer möglich, gegen Herabfallen gesichert. Sie werden vor der Verwendung vom Benutzer auf offensichtliche Schäden überprüft.Wer erledigt?


Bis wann (Datum)?
Unterweisung
Um Rückenerkrankungen zu vermeiden, stehen geeignete Hilfsmittel (z. B. Krane, Stapler oder Winden) für das Be- und Entladen bzw. Positionieren der Bauteile zur Verfügung. Die Beschäftigten werden über die Verwendung der Hilfsmittel unterwiesen.Wer erledigt?


Bis wann (Datum)?
Unterweisung
Für Auf- und Abbauarbeiten werden Sicherheitsschuhe und Schutzhandschuhe zur Verfügung gestellt und verwendet.Wer erledigt?


Bis wann (Datum)?
Unterweisung
Besteht Gefahr von Kopfverletzungen durch herabfallende Teile oder pendelnde Lasten bei Hubarbeiten, stehen Industrieschutzhelme zur Verfügung und werden getragen.Wer erledigt?


Bis wann (Datum)?
Unterweisung
Für Arbeiten, die nicht von sicheren Arbeitsplätzen aus durchgeführt werden können und bei denen Absturzgefahr besteht, wird persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz zur Verfügung gestellt und verwendet.Wer erledigt?


Bis wann (Datum)?
Unterweisung
Bei Arbeiten mit starker Lärmentwicklung, z. B. Bolzen- oder Ankerschlagen, steht geeigneter Gehörschutz zur Verfügung und wird verwendet.

ASI 8.10 Einsatz von Gehörschutz
Wer erledigt?


Bis wann (Datum)?
Unterweisung
Für Arbeiten, bei denen Gefahr für die Augen besteht, z. B. Trennschleifen, werden Schutzbrillen zur Verfügung gestellt und getragen.Wer erledigt?


Bis wann (Datum)?
Unterweisung
Elektrotechnische Arbeiten, wie z. B. der Anschluss von Fahrgeschäften, aber auch die Montage, Änderung oder Reparatur elektrischer Anlagen und Geräte, werden nur durch Elektrofachkräfte bzw. unter deren Leitung und Aufsicht durchgeführt.Wer erledigt?


Bis wann (Datum)?
Unterweisung
Es stehen für die jeweilige Aufgabe geeignete und sichere Leitern zur Verfügung. Wo möglich und erforderlich werden statt Leitern sichere Arbeitsmittel wie Rollgerüste oder Hubarbeitsbühnen eingesetzt.

ASI 9.50 Vermeiden von Sturzgefahren und Leiterunfällen
Wer erledigt?


Bis wann (Datum)?
Unterweisung
Um die Beschäftigten so weit wie möglich gegen Witterungseinflüsse zu schützen, stellen Sie je nach Bedarf geeignete Wetterschutzkleidung, Sonnenschutz und Getränke zur Verfügung.Wer erledigt?


Bis wann (Datum)?
Unterweisung
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