Inhaltsverzeichnis |
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Vorbemerkung |
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1 | Anwendungsbereich |
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2 | Begriffsbestimmungen |
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3 | Maßnahmen zur Verhütung von Gefahren für Leben und Gesundheit bei der Arbeit |
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3.1 | Bereitstellung | |
3.1.1 | Gefährdungsermittlung | |
3.1.2 | Bewertung | |
3.1.3 | Ausführungen von Stechschutzhandschuhen, Stulpen und Armschützern | |
3.1.4 | Ausführungen von Stechschutzbekleidung | |
3.1.5 | Kennzeichnung | |
3.1.6 | Hinweise für die Auswahl von Stechschutzprodukten | |
3.1.7 | Individuelle Passform | |
3.1.8 | Tragekomfort von Stechschutzprodukten | |
3.2 | Benutzung | |
3.2.1 | Allgemeines | |
3.2.2 | Gebrauchsdauer | |
3.2.3 | Hygienische Maßnahmen | |
3.2.4 | Unterweisung | |
3.3 | Wartungs-, Reparatur- und Ersatzmaßnahmen | |
3.3.1 | Prüfungen | |
3.3.2 | Reinigung und Pflege | |
3.3.3 | Aufbewahrung | |
3.3.4 | Instandhaltung | |
Anhang 1 | Muster einer Checkliste für die Gefährdungsermittlung | |
Anhang 2 | Herstellfirmen von Stechschutz-PSA | |
Anhang 3 | Vorschriften und Regeln |
Bildnachweis:
Ziegler Arbeitsschutz GmbH: Abb. 1, 2 (re), 26;
Friedrich Münch GmbH & Co. KG: Abb. 2 (li), 3, 6, 9, 10, 19, 21, 24, 29;
BGN/Dr. Stefan Bommer, Patrick Dyrba: Abb. 8, 11–18, 27, 28, 30–32;
Dipl. Ing. Franz Gustav Winkler: Abb. 20
Regeln stellen bereichs-, arbeitsverfahrens- oder arbeitsplatzbezogen Inhalte zusammen. Sie erläutern, mit welchen konkreten Präventionsmaßnahmen Pflichten zur Verhütung von Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren erfüllt werden können. Regeln zeigen zudem dort, wo es keine Arbeitsschutz- oder Unfallverhütungsvorschriften gibt, Wege auf, wie Arbeitsunfälle, Berufskrankheiten und arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren vermieden werden können. Darüber hinaus bündeln sie das Erfahrungswissen aus der Präventionsarbeit der Unfallversicherungsträger. Aufgrund ihres besonderen Entstehungsverfahrens und ihrer inhaltlichen Ausrichtung auf konkrete betriebliche Abläufe oder Einsatzbereiche (Branchen-/Betriebsarten-/Bereichsorientierung) sind Regeln fachliche Empfehlungen zur Gewährleistung von Sicherheit und Gesundheit. Sie haben einen hohen Praxisbezug und Erkenntniswert, werden von den beteiligten Kreisen mehrheitlich für erforderlich gehalten und können deshalb als geeignete Richtschnur für das betriebliche Präventionshandeln herangezogen werden. Eine Vermutungswirkung entsteht bei diesen Regeln nicht. |