Anhang 4

Beispiele für Rettungskonzepte

Einleitung
Im Folgenden werden Beispiele für Rettungskonzepte ausgehend von verschiedenen Rettungssituationen an Steigleitern mit Steigschutzeinrichtung dargestellt.

Bei den Rettungskonzepten ist zu berücksichtigen, dass durch längeres bewegungsloses Hängen im Auffanggurt die Gefahr des Hängetraumas besteht.

Generell gilt beim Vorliegen der Symptome eines Hängetraumas die Durchführung folgender Maßnahmen:

Grundvoraussetzungen für alle Rettungskonzepte sind:

Dargestellte Situationen

  1. Rettung einer Person von einer Steigleiter mit Steigschutzeinrichtung an einem Mast
  2. Rettung einer Person von einer Steigleiter mit Steigschutzeinrichtung aus einem Kontrollschacht eines Hochwasserpumpwerks

    In diesen beiden Situationen werden die einzelnen Rettungsmaßnahmen, unabhängig von der Höhenposition der zu rettenden Person dargestellt.

    Hinweis: Die fotografischen Darstellungen sind im Rahmen von Übungen erstellt worden.

  3. Besonderheiten für Rettungskonzepte bei größeren Höhen

Hier wird der Einfluss der Höhe und des Zeitfensters der Rettung auf die Positionierung der Rettungsausrüstung sowie der zur Rettung durch eine oder zwei Personen erforderlichen Seillänge des Rettungsgerätes dargestellt.

zu 1: Rettung einer Person von einer Steigleiter mit Steigschutzeinrichtung an einem Mast

Abb. A1 Rettung einer Person von einer Steigleiter mit Steigschutzeinrichtung an einem Mast

Abb. A1

Ausgangssituation und Methode
Der oder die Steigende rutscht von einer Sprosse der Steigleiter ab und wird durch das Steigschutzsystem aufgefangen. Er ist daraufhin handlungsunfähig und befindet sich in einer Höhe von 25 m (Abb. A1).

Die verunglückte Person muss nun innerhalb von 20 Minuten in eine sichere, den Körper entlastende Stellung gebracht werden. Dazu muss die Rettungsausrüstung und eine im Umgang mit dieser Rettungsausrüstung geschulte Person (Retterin bzw. Retter) am Einsatzort zur Verfügung stehen. Der Retter bzw. die Retterin muss zudem über eine geeignete Schutzausrüstung (z. B. mitlaufendes Auffanggerät und Auffanggurt) verfügen.

Zur Rettung aus der Steigschutzeinrichtung sind in der dargestellten Situation Rettungsgeräte (Abseilgerät mit Rettungshubeinrichtung) erforderlich.

Bei der Rettung kann wie folgt verfahren werden:
Der Retter bzw. die Retterin steigt gesichert zur hilflosen Person (Abb. A2), positioniert sich mittels Halteseil (Abb. A3) und befestigt danach das Rettungsgerät oberhalb der Person (Abb. A4). Das Rettungsgerät und der Auffanggurt (hintere Auffangöse) der zu rettenden Person werden miteinander verbunden (Abb. A5).


Abb. A2
Abb. A3

Abb. A2

Abb. A3


Abb. A4
Abb. A5

Abb. A4

Abb. A5


Abb. A6
Abb. A7

Abb. A6

Abb. A7

Mit Hilfe der Rettungshubeinrichtung wird die zu rettende Person angehoben und danach von der Steigschutzeinrichtung gelöst (Abb. A6). Anschließend erfolgt ein kontrolliertes Ablassen der zu rettenden Person (Abb. A7).

zu 2: Rettung einer Person von einer Steigleiter mit Steigschutzeinrichtung aus einem Kontrollschacht eines Hochwasserpumpwerks

Ausgangssituation und Methode
Die steigende Person befindet sich auf der Steigleiter, rutscht von einer Sprosse ab, wird durch das Steigschutzsystem aufgefangen und ist daraufhin handlungsunfähig (Abb. A8).

Abb. A8

Abb. A8

Die hilflose Person muss nun innerhalb von 20 Minuten in eine sichere, den Körper entlastende, Stellung gebracht werden. Dazu muss die Rettungsausrüstung und eine im Umgang mit dieser Rettungsausrüstung geschulte Person (Retter/-in) am Einsatzort zur Verfügung stehen.

Zur Rettung aus der Steigschutzeinrichtung sind in der dargestellten Situation Rettungsgerät (Höhensicherungsgerät mit Rettungshubeinrichtung) und Anschlageinrichtung (Ausleger) sowie eine geeignete Schutzausrüstung für den Retter bzw. die Retterin (Auffanggurt, Verbindungsmittel mit Längeneinstellvorrichtung und Falldämpfer) erforderlich.

Zur Gewährleistung der Einleitung einer unverzüglichen Rettung wird vor dem normalen Einstieg in den Kontrollschacht, die Anschlageinrichtung (Ausleger) bereits montiert und mit dem Rettungsgerät bestückt. Dazu wird der Ausleger in die stationär vorhandene Montagehülse gesteckt und gesichert. Danach wird das Rettungsgerät an der dafür vorgesehenen Halterung des Auslegers befestigt (Abb. A9).

Die einsteigende Person führt bereits vor dem Einstieg das mitlaufende Auffanggerät in die Steigschutzschiene ein und verbindet das Rettungshubgerät mit der hinteren Auffangöse seines Auffanggurtes (Abb. A10).


Abb. A9
Abb. A10

Abb. A9

Abb. A10

Damit wird vermieden, dass die Retterin bzw. der Retter zur verunfallten Person hinabsteigen muss. Dies spart Zeit und vermeidet die zusätzliche Gefährdung der Retterin bzw. des Retter, z.B. durch unvorhersehbare Gasentwicklung im Kontrollschacht. Voraussetzung ist hierbei, dass das Auffanggerät während des Hubvorgangs mitläuft. Dies ist im Rahmen von Übungen zu prüfen.

Die gleichzeitige Verwendung des Steigschutzes mit dem Höhensicherungsgerät reduziert zudem die Verletzungsgefahr, die durch das Pendeln beim Auffangvorgang mit dem Höhensicherungsgerät sowie bei der Rettung besteht.

Bei der Rettung kann wie folgt verfahren werden:
Der Retter bzw. die Retterin sichert sich selbst unter Verwendung des Verbindungsmittels mit Falldämpfer an dem Ausleger.

Danach aktiviert er oder sie an dem Höhensicherungsgerät den Rettungshubmechanismus und zieht die verunfallte Person mit dem Rettungshubgerät nach oben bis über die Gitterrostoberkante des Kontrollschachtes (Abb. A11).

Abb. A11

Abb. A11

Nach dem Lösen von dem mitlaufenden Auffanggerät wird die zu rettende Person mittels Drehen des Auslegers zur Seite gezogen, so dass diese auf den Boden abgesetzt werden kann (Abbildungen A12 und A13).

Abb. A12

Abb. A12


Abb. A13

Abb. A13

Zu 3: Besonderheiten für Rettungskonzepte bei größeren Höhen

Bei der Gestaltung der Rettungskonzepte sind folgende Parameter zu berücksichtigen:

Unter Berücksichtigung dieser Parameter ist eine Höhe von ca. 50 Metern in einer Zeit von acht bis zehn Minuten zu erreichen. Damit kann das Zeitfenster für die Rettung (ca. 20 Minuten) eingehalten werden.

Daraus ergibt sich, dass der Gesamtweg, den der Retter bzw. die Retterin von der Arbeitsposition aus zum Rettungsgerät und zur verunfallten Person zurücklegen muss, 50 m nicht überschreiten soll. Demzufolge sollte die Verteilung/Positionierung der Rettungsgeräte wie folgt sein:

Abb. A14

Abb. A14

Abb. A15

Abb. A15